Telematikinfrastruktur – Teil 2 Status Quo

Die Geschichte der Telematikinfrastruktur: Status Quo

 Dieser Artikel stellt die wichtigsten Entwicklungen aus 2021 und 2022 zusammen.

Aktueller Stand der Telematikinfrastruktur

Nachdem sich der Start der Telematikinfrastruktur über mehrere Jahre gezogen hat, hat die Digitalisierung des Gesundheitswesens gerade im letzten Jahr und in diesem Jahr Fahrt aufgenommen.

Über den Autor

Philipp Engbarth

Philipp ist unser Experte für alle Fragen rund um die Telematikinfrastruktur. In unseren Blogartikeln teilt er sein Wissen und beantwortet alle Fragen rund um das Thema.

2021: Das Jahr der elektronischen Patientenakte

Eines der zentralen Elemente der Telematikinfrastruktur im Jahr 2021 ist die elektronische Patientenakte. Sie soll zum Dreh- und Angelpunkt der digitalen Gesundheitswelt werden und Patienten aktiv mit in ihre digitale Gesundheitsversorgung einbinden. Die Telematikinfrastruktur wird im Ganzen anwendungs- und benutzerfreundlicher gestaltet. Anwendungen sollen einen nicht nur Erleichterungen für Ärzte, Apotheker und weitere Akteure, wie Heilmittelerbringer, bringen, sondern vor allem auch einen spürbaren Nutzen für die Patienten haben.


  • Das "Gesetz zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur" (kurz: Patientendaten-Schutz-Gesetz - PDSG) tritt in Kraft. 


  • Schwerpunkte: Die Nutzung von digitalen Anwendungen innerhalb der Telematikinfrastruktur und Pflichten und Voraussetzungen zum Umgang mit Patientendaten, Datenschutz und zur Haftung.


  • Das "Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege" (kurz Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz – DVPMG) tritt in Kraft. Es setzt die ersten Entwicklungsschritte aus dem DVG und dem PDSG fort und passt hier und dort Regelungen an aktuelle Entwicklungen und Gegebenheiten an.


  • Ab Juli 2021 können sich Pflegeeinrichtungen, Hebammen und Physiotherapeuten freiwillig an die Telematikinfrastruktur anbinden lassen.


  • Schwerpunkte: Anschluss weiterer Berufsgruppen an die Telematikinfrastruktur, Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte (ePA) und des elektronischen Rezepts (E-Rezept), Regelungen zur Digitalen Pflegeanwendungen (DiPAs).


  • Start der Bereitstellung von elektronischen Patientenakten durch Krankenkassen. Verpflichtung für Ärzte bis Mitte 2021 alle technischen Voraussetzung für die ePA zu schaffen.


  • Start der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Ärzte müssen Krankenkassen direkt über Arbeitsunfähigkeiten informieren (nicht mehr die Versicherten).


  • Die Testphase des elektronischen Rezeptes (E-Rezept) beginnt in Berlin und Brandenburg, bevor es deutschlandweit ausgerollt werden soll.


  • Corona: Das Deutsche Elektronische Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz (kurz: DEMIS) ist eine Weiterentwicklung eines bereits existierenden Meldesystems für Infektionskrankheiten und wird zur wichtigen Anwendung, um die Pandemie einzudämmen.

2022: Die Weiterentwicklungen kommen

Für das Jahr 2022 sind mehrere Weiterentwicklungen von bereits bestehenden Anwendungen geplant. Das Grundgerüst der Telematikinfrastruktur ist gebaut, nun geht es darum einzelne Ideen weiterzuentwickeln, Systeme und Projekte miteinander zu vernetzen und flächendeckend einen Digitalisierungsschub durch das Gesundheitssystem zu schicken.

  • Verpflichtende Nutzung des E-Rezepts startet (für verschreibungspflichtige Medikamente; für gesetzlich Krankenversicherte)

  • Einführung der elektronischen Überweisung (eÜberweisung)

  • Der Zugriff auf die ePA kann über Smartphone oder Tablets erfolgen. Es kann pro Dokument festgelegt werden, wer auf Inhalte zugreifen und sie lesen darf.

  • Weitere Dokumente (z.B. Impfausweis, Mutterpass, U-Heft für Kinder, Zahn-Bonusheft) können elektronisch in der ePA hinterlegt werden.

Die Telematikinfrastruktur 2.0

“Das Ziel ist klar: Einfacher und sicher muss das digitale Gesundheitswesen jetzt und in Zukunft sein und somit auch die Telematikinfrastruktur (TI), die technische Infrastruktur für das Gesundheitswesen.”, heißt es in einer Pressemitteilung der gematik vom 11. Oktober 2021.

Die sechs (neuen) Säulen der Telematikinfrastruktur 2.0 sind:

  1. Elektronische Identitäten (Föderales Identitätsmanagement)

  2. Internetzugang und mobile Nutzung (Universelle Erreichbarkeit)

  3. Verteilte Dienste

  4. Strukturierte Daten und Standards

  5. Moderne Sicherheitsarchitektur

  6. Gemeinsames TI-Regelwerk

Weitere Informationen dazu gibt es in der Pressemitteilung der gematik. Wie genau sich diese sechs Punkte im kommenden Jahr und darüber hinaus in der Praxis umsetzen lassen, wird sich zeigen.


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