Zahnarzt-Verordnung


thevea Heilmittel-Redaktion
07.12.2021

Zahnarzt-Verordnung-2

Zahnarzt-Verordnung 

Zulässige Heilmittel, die vom Zahnarzt verordnet werden können, umfassen die Physiotherapie und die Logopädie (Sprech- und Sprachtherapie oder Schlucktherapie). Zahnärztlich verschriebene Einheiten des Heilmittelerbringers zielen auf die Behandlung des Mund-, Gesichts- und Kieferbereiches ab. Der Heilmittelkatalog für Zahnärzte umfasst die Heilmittel je nach Indikation mit dem jeweiligen Therapieziel und der Verordnungsmenge. 

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