Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG)


thevea Heilmittel-Redaktion
09.03.2022

Das “Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation“ tritt in Kraft. Digitale Gesundheitsangebote (z.B. Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGAs)) sollen flächendeckend allen Patient:innen zur Verfügung stehen. Apotheken (30.09.2020) und Krankenhäuser (31.12.2020) werden verpflichtet, sich an die Telematikinfrastruktur anzuschließen.

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