In jeder Institution, die Zugang zur Telematikinfrastruktur haben will, muss ein E-Health-Kartenterminal stehen. Das Terminal ermöglicht zwei funktionen: Es ermöglicht das Auslesen von Patient:innendaten auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK), sowie das Einlesen des eigenen Praxis-/Institutsionsausweises und des elektronischen Heilberufsausweises (eHBA), sowie die Authentifizierung innerhalb des TI-Netzwerks. Für unterwegs, z.B. für Hausbesuche, gibt es mobile Kartenterminals.
E-Health-Kartenterminal
thevea Heilmittel-Redaktion
11.03.2022
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