Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
Seit Oktober 2021 müssen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen von Ärzt:innen elektronisch an Krankenkassen übermittelt werden. Eine digitale Weiterleitung der eAU auf Arbeitgeber:innen der jeweiligen Patient:innen ist in Planung.