Heilmittel-Zuzahlung


thevea Heilmittel-Redaktion
08.12.2021

Heilmittel-Zuzahlung

Heilmittel - Zuzahlung

Von den Kostenträgern (Krankenkasse, Pflegekasse, Rentenversicherung) werden nicht sämtliche Leistungen übernommen - einige Leistungen werden vom Versicherten komplett oder zumindest teilweise getragen, was als Zuzahlung oder Eigenanteil bezeichnet wird; die Patienten erhalten dann entsprechend eine Zuzahlungsrechnung / Eigenanteilsrechnung. Geläufig ist auch der Begriff „Verordnungsgebühr“. Im Folgenden haben wir dir ein paar Beispiele zusammengefasst:



  • Heilmittel-Zuzahlung: Im Regelfall übernimmt die Krankenkasse, im Gegensatz zur Logopädie und Physiotherapie, nie die gesamten Kosten bei Heilmitteln. Üblicherweise muss der Patient Zuzahlungen in Höhe von 10 € pro Verordnung plus 10 % der Heilmittelkosten leisten.



  • Hilfs- und Arzneimittel: Versicherte, die bereits volljährig sind, müssen für Arznei- oder Heilmittel-Zuzahlungen in Höhe von 10 Prozent verrichten. In bestimmten Fällen gilt das auch für minderjährige.



  • Ambulante Pflege: 10 % der Kosten des Eigenanteils werden in den ersten 28 Tagen des Jahres fällig, an denen eine ambulante Pflege in Anspruch genommen wird.



  • Krankenbeförderung: Für Krankenfahrten und -transporte
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