Hilfsmittelversorgung (Krankenkassen)
Für alle gesetzlich Krankenversicherte gilt ein Anspruch auf eine Hilfsmittelversorgung durch ihre Krankenkasse. Die Krankenkassen wiederum schließen Verträge mit den Hilfsmittelerbringern, um diesem Versorgungsanspruch gerecht zu werden. Alle von der Krankenkasse gelisteten Hilfsmittel sind im vom GKV-Spitzenverband erstellten Hilfsmittelverzeichnis geführt.