Langfristiger Heilmittelbedarf


thevea Heilmittel-Redaktion
07.12.2021

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Langfristiger Heilmittelbedarf

Ein langfristiger Heilmittelbedarf ist dann gegeben, wenn aufgrund der Schwere einer Diagnose über ein Jahr hinaus keine Heilung zu erwarten ist und ein Mehrbedarf an Heilmitteln besteht. In diesem Fall kann eine Verordnung für 12 Wochen ausgestellt werden. Der gemeinsame Bundesausschuss hat in der „Diagnoseliste langfristiger Heilmittelbedarf/ besonderer Verordnungsbedarf“ genau festgelegt, welche Diagnosen einen Mehrbedarf angeben. Eine Genehmigung der Verordnung durch den Kostenträger ist nur dann notwendig, wenn die Diagnose nicht in der Diagnoseliste gelistet ist, aber ein ähnlich schwerer Verlauf zu erwarten ist.

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