TI-Pflicht einfach abhaken
⚠ Neu: GKV-Finanzierung steht auch für Ergo, Logo, Podo
Jederzeit mit einem Klick erweiterbar
Sanfter Einstieg
TI Starter – nur das, was du musst
TI-Anschluss ohne IT-Stress
Frustfreie TI-Anwendung speziell
für Digitalisierungs-Einsteiger
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Digitaler Vorteil
TI Pro – alles, was dir hilft
TI-Anschluss ohne IT-Stress
Selbsterklärende TI-Praxissoftware inkl. Terminplaner, Therapieberichten, Dokumentation, Patientenverwaltung, Ein-Klick-Rechungserstellung
Du bist schon fast am Ziel
Die TI-Anwendungen sind in thevea Starter und thevea Pro integriert. Darüber kannst du z.B. bei fehlerhaften Verordnungen mit wenigen Klicks um Korrektur bitten.
Was jetzt zu tun ist?
Bei unserem TI-Team einen Termin für die Bestellung vereinbaren.
Du therapierst, wir digitalisieren
Kopf-frei-Termin
In 45 Minuten die TI aus dem Kopf bekommen: Im persönlichen Termin leiten wir gemeinsam deinen TI-Anschluss in die Wege.

Chanti, Praxismanagerin (thevea Beratung)
Schritt-für-Schritt-Anleitung
Wir führen dich mit erprobten Checklisten und Schritt-für-Schritt-Anleitungen durch den Antrag für die TI-Karten und die Freischaltung des TI-Anschlusses.

Erstellt und erprobt mit anderen Praxen
Persönliche Hilfe
Wunschtermin statt Warteschleife: Die Expert:innen von curenect helfen dir bei Fragen zum TI-Anschluss und der Bestellung der TI-Karten.

Persönliche Hilfe von Antrag bis Anschluss
Einfache TI-Anwendung. Persönliche Hilfe. 100 % Kostenerstattung
Beispielrechnung
Deine Kosten
0 €
Kosten für TI-Anschluss & Karten
215,34 €
Rechnerische Brutto-Kosten pro Monat, gerechnet auf 5 Jahre. Kartenlesegerät: einmalig 593.81 €, TI-Karten 1.045 Euro, zahlbar einmalig, jährlich oder quartalsweise. TI-Anschluss: 194,30 € mtl.
221,61 €
Kostenerstattung durch die GKV (Refinanzierung)
215,70 €
Rechenbeispiel für eine Physiotherapie-Praxis mit einem eHBA auf Basis der vereinbarten, quartalsweisen Refinanzierung im Jahr 2026 durch den GKV-Spitzenverband.
221,74 €
Da die Zahlungs- und Erstattungszeitpunkte unterschiedlich sind, haben wir für eine bessere Vergleichbarkeit alle Beträge pro Monat ausgewiesen und gerundet.
Die Refinanzierungvereinbarungen stehen – nicht nur für Physiotherapie, auch für Ergotherapie, Logopädie und Podologie. Alle Details
TI in der Praxis
Was bringt das alles eigentlich, außer Aufwand für den Anschluss? Das zum Beispiel: Mit Arztpraxen kommunizieren, Therapieberichte mit einem Klick versenden ... ein Blick in die TI mit thevea.
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Produkttour starten
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TI zum Angucken
Los geht's
Nach dem Start das Gerät drehen
Antworten auf häufige Fragen zur TI
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass sich alle Heilmittelerbringer an die TI angeschlossen sein müssen.
Ziel ist es, Informationen digital und damit schneller zwischen allen Akteuren auszutauschen. Angesichts der kritischen Gesundheitsdaten ist dafür ein Netz mit hohen Sicherheitsstandards notwendig.
Und natürlich müssen dabei alle mitmachen. Deswegen die Pflicht.
👉 Wichtig: Die Pflicht zur Anbindung kommt direkt vom Gesetzgeber, nicht von uns. Wir unterstützen dich dabei, die Anforderungen so stressfrei wie möglich zu erfüllen.
Der Bundestag hat am 6. November 2025 beschlossen, die Anschlusspflicht vom 1.1.2026 auf den 1.10.2027 zu verschieben. Das neue Gesetz dazu ist noch nicht veröffentlicht (Stand 6.11.2025).
Die Verschiebung ist unter den Interessenvertretungen umstritten.
Der VPT fordert ein Festhalten an der aktuellen Frist und kritisiert die Verschiebung als wirtschaftlich und organisatorisch kontraproduktiv. Der BED nennt die Verschiebung „mehr als ein falsches Signal“.Der dbl begrüßt den Antrag zwar, rät aber ausdrücklich, die Digitalisierung und den TI-Anschluss „nicht auf die lange Bank zu schieben“. Physio Deutschland reagiert ähnlich und betont, Mitglieder in den nächsten Monaten bei den Schritten in die TI zu unterstützen.
Die elektronische Heilmittelverordnung geht nach aktuellem Stand 2028 an den Start. Der offizielle Fahrplan sieht bereits im Jahr 2027 Pilotphasen vor, in denen die ersten E-VOs in der Praxis ankommen können. Nach Abschluss der Pilotphasen folgt die flächendeckende Einführung.
Nein, es gibt für alle Heilmittelbereiche eine unterzeichnete Finanzierungsvereinbarung
Notwendige Ausstattung für den TI-Anschluss, die refinanziert wird:
- TI-Anschluss inklusive Kartenlesegerät
- Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA)
- Praxisausweis (SMC-B)
Ausstattung, die nicht refinanziert wird:
- Inernetanschluss
- TI-Anwendung oder Praxissoftware
- Smartphone, PC oder Laptop (thevea als reine TI-Anwendung benötigt keinen Laptop oder PC)
Bei anderen Anbietern hast du eventuell etwas von physischen Konnektoren und Servern gelesen. Solche Geräte benötigst du bei uns nicht.
Unsere Empfehlung zum Start:
- Ein Praxisstandort mit mehreren IKs / interdisziplinäre Praxis: Ein TI-Anschluss
- Mehrere Praxisstandorte: Pro Standort ein TI-Anschluss
- Praxisgemeinschaft: Pro rechtlich eigenständiger Praxis ein TI-Anschluss
- Gemeinschaftspraxis: Ein TI-Anschluss, da eine Praxis
Wenn du an einem Standort interdisziplinär arbeitest und mehrere IK hast, reicht an diesem Standort ein TI-Anschluss. Der Kontakt zum Beispiel mit Arztpraxen erfolgt dann allerdings auch über ein einziges TI-Postfach.
Wenn du alles sauber trennen möchtest, kannst du pro IK-Nummer einen TI-Anschluss bestellen - denn du bekommst pro IK-Nummer einen Anschluss refinanziert. Pro IK erhältst du dann einen Praxisausweis (SMC-B).
Andere Fragen?
Antworten gibt's in den XXL-FAQ
TI-Pflicht entspannt abhaken
Je früher du dich meldest, desto mehr Zeit können wir uns für den Anschluss deiner Praxis nehmen – und desto früher hast du den Kopf frei.

