Positionsnummer X9901


thevea Heilmittel-Redaktion
08.12.2021

Positionsnummer X9901 (Heilmittelverordnung)

Positionsnummer X9901 (Heilmittelverordnung)

Sollte ein Patient aus medizinischen Gründen nicht in der Lage sein, die Behandlung in der Praxis wahrzunehmen, kann der Arzt an entsprechender Stelle auf der Verordnung einen Hausbesuch verschreiben. Hierbei ist zu beachten, dass die Behandlung in einer Einrichtung keine ausreichende Begründung für die Verordnung eines Hausbesuches darstellt. Bei der Behandlung von Kindern bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ist eine Behandlung außerhalb der Praxis auch ohne Hausbesuch möglich, wenn der Versicherte ganztägig eine Tageseinrichtung besucht. In diesem Fall darf auch eine Behandlung vor Ort stattfinden, allerdings darf kein Hausbesuch/Wegegeld berechnet werden. Es kann sich hierbei auch um einen Regelkindergarten oder eine Regelschule handeln, solange bei der versicherten Person eine besondere Schwere und Langfristigkeit der funktionellen oder strukturellen Schädigung vorliegt. Der Hausbesuch läuft unter der Positionsnummer X9901.

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