Für Heilmittelerbringer
Privatpreis-Finder: Empfehlung berechnen
Privatpreise festlegen: Details zur Preisgestaltung mit dem GKV-Steigerungssatz
Wenn alle deine Privatleistungen exakt den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen entsprechen, hast du mit deinem individuellen Steigerungsfaktor schnell deine Preise berechnet:
GKV-Vergütung x Steigerungsfaktor = Privatpreise.
Mithilfe unserer kostenlosen Privatpreislisten kannst du dir das Selbstberechnen sogar sparen: Darin findest du alle GKV-Preise mit häufig genutzten Steigerungsfaktoren berechnet.
Aber wie funktioniert die Berechnung, wenn die Privatleistungen in Therapieumfang und -zeit von GKV-Leistungen abweichen? Wenn länger, mit anderen Therapiemethoden und/oder mit ganz anderen Leistungen therapiert wird?
Hier erfährst du es.
Längere Behandlungszeit einer GKV-Leistung
Um den Preis für eine doppelte oder dreifache GKV-Therapiezeit zu berechnen, wird der Privatpreis nach GKV-Steigerungssatz einfach mehrfach berechnet (hier am Beispiel der Krankengymnastik, Physiotherapie).
Privatpreis für GKV-Leistungen
Krankengymnastik - 20 Minuten
27,80 € GKV-Preis x 1,8-facher Satz = 50,04 € Privatpreis
Um den Preis für eine individuelle Therapiezeit festzulegen, wird der Privatpreis nach GKV-Steigerungssatz auf den Minutenpreis heruntergerechnet und mit der vereinbarten Behandlungszeit multipliziert.
Privatpreis individuelle Therapiezeit (gemäß Minutenpreis)
Krankengymnastik - 30 Minuten
50,04 Privatpreis / 20 Min. = 2,50 € Minutenpreis
2,50 € x 30 Minuten = 75,06 € Privatpreis
💡Genauso können Leistungen der Logopädie, Podologie und Ergotherapie berechnet werden.
Leistungen außerhalb des Heilmittelkatalogs
Bei Privatpatient:innen können auch Leistungen außerhalb des Heilmittelkatalogs durchgeführt werden. Wichtig ist, dass diese bei Vorliegen einer Privatverordnung immer einen therapeutischen Zweck passend zur Diagnose erfüllen (Stichwort: Rechnungssicherheit oder Umsatzsteuerfreiheit).

Für einige dieser Leistungen bieten ggf. die Beihilfe-Höchstbeträge eine alternative Orientierung, die ebenfalls mit dem Steigerungsfaktor bemessen werden sollte.
Für alle anderen Leistungen kannst du deine Privatreise vollkommen frei gestalten, weil es in diesen Fällen wirklich keinerlei Anhaltspunkte für eine „übliche Vergütung“ gibt.
Die jeweiligen Fortbildungsanbieter geben für spezielle Behandlungsmethoden meist Preisempfehlungen. Zudem könnten Physio-Praxen sich an den Privatpreisen vergleichbarer GKV-Leistungen orientieren.
Leistungskombinationen
Privatversicherte dürfen je Behandlung mehrere Leistungen in Kombination erhalten und zahlen dafür einen Gesamtpreis je Behandlung.
Leistungen des Heilmittelkatalogs dürfen dabei mit Nicht-GKV-Leistungen kombiniert werden.
Im Behandlungsvertrag sowie der Rechnung werden alle Positionen einzeln aufgezählt und verständlich betitelt.
Rechnungsbeispiele Podologie & Ergotherapie
Genauso dürfen Termine mit Leistungskombinationen auch in der Physiotherapie und Logopädie in Rechnung gestellt werden.


Preise für reine Privatleistungen
Die Kosten für diese Leistungen werden in der Regel nicht von der Beihilfe oder einer Privatkrankenversicherung zurückerstattet.
Denn diese Leistungen müssen keinen medizinischen oder therapeutischen Zweck erfüllen und können auch dem Wohlbefinden und der persönlichen Weiterentwicklung beitragen.

Die Preise für diese Privatangebote können Physio-Praxen ebenfalls gänzlich frei bestimmen, weil es in diesen Fällen wirklich keinerlei Anhaltspunkte für eine „übliche Vergütung“ gibt.
Die jeweiligen Fortbildungsanbieter geben für spezielle Methoden meist Preisempfehlungen. Zudem könnten Physio-Praxen sich an den Privat-Preisen vergleichbarer GKV-Leistungen orientieren oder bei Praxen mit identischem Angebot um Empfehlungen beten.
Der Rechner dient dazu, einen angemessenen Steigerungsfaktor für Privatleistungen zu ermitteln – und zwar für Leistungen, bei denen Umfang und Behandlungszeit identisch zu denen der gesetzlichen Krankenkassen sind. Für Leistungen außerhalb des Heilmittelkatalogs legst du eigene Privatpreise fest.
Für Leistungen aus dem Heilmittelkatalog multiplizierst du den Steigerungsfaktor mit dem GKV-Preis jeder einzelnen Leistung. So erhältst du einen ersten Anhaltspunkt für deine Privatpreise. Viele der Kriterien kannst du außerdem als Argumente für die Preishöhe nutzen. Lasse dich aber trotzdem nicht auf Diskussionen ein ...
Der niedrigste Steigerungsfaktor für das Ziel „angemessene Vergütung“ ist 1,2 – um den Mehraufwand der Patientenakquise und der Rechnungsstellung aufzufangen.
- Bundesland: Je nach Kaufkraftindex erhöht sich der Steigerungsfaktor
- Praxissitz: Je größer die Stadt, desto höher in der Regel die Mieten, die Löhne, die Lebenshaltungskosten usw. – und damit auch das Preisniveau für deine Privatleistungen. Zugrunde gelegt ist die Klassifizierung des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung
- Wettbewerb: Je mehr Praxen mit vergleichbarer Qualität und Erfahrungen es im direkten Umfeld gibt, desto eher suchen sich Patientinnen und Patienten eine günstigere Alternative
- Erfahrung: Die Berufserfahrung, die Spezialisierungen und die Zusatzqualifikationen von dir und deinem Team sollten sich in deinen Privatpreisen widerspiegeln
- Besondere Privatleistungen: Bei Ärzten an der Tagesordnung – wer sich privat behandeln lässt, bekommt schnellere Termine oder besondere Leistungen. Ob du dich daran orientieren willst, ist auch eine Frage der Einstellung
- Ausstattung: Je hochwertiger deine Ausstattung, desto mehr sind deine Privatleistungen wert
- Neugründung: Wer die eigene Praxis noch etablieren muss, sollte nicht zu sehr an der Privatpreisschraube drehen
- Ziel: Die Voreinstellung „angemessen“ belässt den Steigerungsfaktor so, wie er sich nach den anderen Kriterien ergibt. „Gewinn maximieren“ erhöht ihn, „günstige Privatleistungen für alle“ senkt ihn
Woran sich andere bei den Privatpreisen orientieren

Die häufigsten Steigerungsfaktoren

Wann andere zuletzt ihre Privatpreise erhöht haben
