Seit dem 01.11.2024 gibt es die Blankoverordnung Physiotherapie.
Du brauchst dich nicht selbst durch die Verträge quälen. Ich habe das für dich gemacht und alle Regeln und Besonderheiten zusammengefasst.
🏃♀️ Das Wichtigste in schnell
Bei der Blankoverordnung können Physiotherapeut:innen frei entscheiden über:
- Einsatz der Heilmittel für EX
- Dauer bzw. Umfang der Behandlungseinheiten
- Therapiefrequenz
- Dauer der Therapie (max. 16 Wochen)
Diagnosen und Diagnoseliste
Die Blankoverordnung in der Physiotherapie gilt für 114 Schulterdiagnosen der Diagnosegruppe EX:
- Schulterfrakturen
- Arthrosen
- Weichteilläsionen
- Knorpelschäden

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Ampelsystem
Das Ampelsystem soll sicherstellen, dass die Behandlung therapeutisch sinnvoll und wirtschaftlich ist.
🟢 Grüne Phase: volle Vergütung
🔴 Rote Phase: 9 % Abzug bei der Abrechnung

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PDF-Muster der Blankoverordnung
Lade dir ein PDF der Blankoverordnung hier herunter.
Vergütung
Für Blankoverordnungen wurde eine eigene Vergütungsvereinbarung mit speziellen Positionsnummern veröffentlicht – die Preise sind aber identisch mit der bereits bekannten Physiotherapie-Preisliste.
Am schnellsten berechnest du die Vergütung und Zuzahlung mit unserem Online-Rechner.
Verträge
Webinar-Aufzeichnung: Bequem schauen statt lange lesen
Wer die Blankoverordnung durchführen darf
Blankoverordnungen dürfen ausschließlich von Physiotherapeut:innen in GKV-zugelassenen Praxen nach § 124 Absatz 1 SGB V durchgeführt werden (Leistungserbringerschlüssel 2200502).
Eine besondere Qualifikation ist nicht notwendig und der Vertrag muss nicht gesondert anerkannt werden.
- Praxen, die eine beschränkte Zulassung als Masseur:innen und medizinische Badebetriebe (210001) haben, dürfen aufgrund der anzuwendenden Heilmittel keine Blankoverordnungen durchführen.
- Ebenso gilt der Vertrag zur Blankoverordnung nicht für Physiotherapeut:innen im Krankenhaus (2700511), in Kurbetrieben (28 00 511) oder für sonstige Heilpersonen (2900511).
- Zudem gelten die Regeln nicht für Verordnungen des Entlassmanagements.
Besonderheiten und Diagnosen

Sieben Grundsätze sind zu beachten:
- Blankoverordnungen werden auf dem bekannten GKV-Muster 13 (blauer Vordruck oder rosafarbenes Formular) von Vertragsärzt:innen ausgestellt.
- Das ist zunächst für die 114 vorgegebene ICD-10-Codes von Schultererkrankungen der Diagnosegruppen EX möglich.
- Für andere Diagnosen und Diagnosegruppen ist die Blanko-VO (noch) nicht möglich.
- Als Heilmittel wird „BLANKOVERORDNUNG“ angeben.
- Weiter müssen vorrangige Heilmittel nicht konkretisiert werden, denn die wählst du nach therapeutischem Ermessen und im Rahmen des Heilmittelkataloges selbst.
- Ohne die Angabe „BLANKOVERORDNUNG“ im Heilmittel-Feld muss die VO vollständig nach bekannten Regeln ausgestellt werden.
- Bei Unklarheiten müssen Physiotherapeut:innen zur Klärung Kontakt mit Verordnenden aufnehmen – notwendige Änderungen werden ärztlicherseits durchgeführt, mit Datum und Unterschrift bestätigt und müssen spätestens bis zur Abrechnung erfolgt sein.
- Die Felder ergänzendes Heilmittel, Behandlungseinheiten und Frequenz bleiben komplett frei, werden nicht geprüft und auch nicht von dir als Therapeut:in ausgefüllt.
- Wenn Ärzt:innen zusätzliche zu „BLANKOVERORDNUNG“ Angaben in diesen Feldern gemacht haben, darfst du diese ignorieren. Denn auch darüber entscheidest du als Leistungserbringer:in bei der Blankoverordnung selbst.
- Alle anderen VO-Angaben werden, wie bei bisher bekannten VOs, ärztlich ausgefüllt und von dir geprüft:
- Personalienfeld inkl. Ausstellungsdatum (28-Tage-Beginn-Frist)
- Diagnose gemäß ICD-10-Codes der Blanko-VO und Diagnosegruppe EX
- Leitsymptomatik gemäß Diagnosegruppe EX (a, b oder patientenindividuell mit Erläuterung im Freitext)
- Physiotherapie-Therapiebericht, Hausbesuch, dringlicher Behandlungsbedarf (14-Tage-Beginn-Frist) und Therapieziele (Ausschluss Videotherapie)
- Parallel-Blanko-Verordnungen für dieselbe Schulterseite sind nicht erlaubt, auch nicht bei unterschiedlichen Diagnosen.
- Möglich sind gleichzeitige Blankoverordnungen nur für unterschiedliche Lokalisationen – also jeweils max. eine pro Schulterseite (links/recht).
- Reguläre Verordnungen parallel zu einer Blankoverordnung können nur für andere Diagnosen oder Diagnosegruppen ausgestellt werden – etwas bei einem zeitgleichen Lymphödem im Schulterbereich kann MLD für Diagnosegruppe LY zusätzlich verordnet werden.
- Folge-Blankoverordnungen sind möglich – es wurde keine Begrenzung festgelegt.
- Wichtig ist, dass die vorangegangene Blanko-VO vor Ausstellung der Folgenden vollständig beendet, also die Gesamtdauer von bis zu 16 Wochen ab Ausstellungsdatum komplett genutzt wurde.
- Folge-VO können wegen des Ampelsystems immer erst bei Ende der vorherigen VO ausgestellt werden.
💡 Das Verordnen einer Blankoverordnung ist für Ärzt:innen keine Pflicht. Sie können frei wählen, ob sie eine Blanko- oder eine „normale“ Verordnung nach den bisher bekannten Regeln für Schultererkrankungen ausstellen.
- Vorteilhaft ist es für Arztpraxen aber allemal: Blankoverordnungen sind immer budgetneutral, unabhängig davon, ob ein LHB und BVB vorliegt. Das Heilmittelbudget von Ärzt:innen wird nicht belastet.
Physiotherapie-Blankoverordnung: Diagnosen
Die 114 vorgegebenen Diagnosen lassen sich in Schulter-Frakturen sowie in Arthrosen, Weichteilläsionen und Knorpelschäden der Schulter unterteilen – das ist für das jeweilige Ampelsystem, also die Einheiten-Zählung, relevant.
Wichtig: Du musst vor Beginn der Blanko-VO prüfen, ob die ärztlich verordnete Diagnose tatsächlich einem der möglichen ICD-10-Codes entspricht.
Diagnoseliste: Die ICD-10-Codes

💡 Anhang 1 zum Vertrag der Blankoverordnung Physiotherapie liefert eine ausführliche Tabelle aller ICD-10-Codes inkl. Langtext der Indikationen sowie Zuordnung der Mengen des jeweiligen Ampelsystems.
Die Blankoverordnung in thevea
Die Physiotherapie-Verbände haben es in ihren Info-Veranstaltungen zur Blanko-VO mehrfach betont: Mehr therapeutische Freiheit bedeutet auch mehr Aufwand und der lässt sich am besten durch eine Abrechnungs- und Praxissoftware minimieren.
Mit thevea kannst du:
Blankoverordnungen anlegen & auch ICD-10-Codes automatisch prüfen
den Status im Ampelsystem überwachen
Zuzahlungen berechnen & Blanko-VO digital abrechnen
Blankoverordnung durchführen

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1️⃣Jede korrekt ausgestellte Blankoverordnung wird innerhalb der bekannten Beginnfristen mit der neuen Leistung „physiotherapeutische Diagnostik“ (PD) begonnen.
- Zeit: Nicht vorgegeben. Die Physiotherapieverbände empfehlen im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit ca. 30 Minuten – kürzere oder längere Diagnostik ist aber möglich.
- Inhalt: Umfassende Befragung und Untersuchung, Bewertung vorhandener Unterlagen und Hilfsmittel, physiotherapeutische Anamnese, geeignete Assessments, Screenings und Testverfahren inkl. Beratung und Dokumentation in der (digitalen) Patientenakte.
- Ziel: Gesundheitsproblem individuell und ganzheitlich gemäß ICF-Modell erfassen und anhand der Ergebnisse die individuellen Therapieziele sowie den darauf ausgelegten Therapieplan festlegen.
- Für die Durchführung der Diagnostik bedarf es keiner gesonderten Fortbildung. Wenn du dich beim Thema Diagnostik aber noch mal fit machen willst, bieten die Physiotherapieverbände zum Start der Blankoverordnung vermehrt „Crash-Kurse“ zur Umsetzung des ICF-Modells an.
2️⃣Anschließend musst du Patient:innen aufklären über ihren individuellen Therapieplan (Heilmittel, Frequenz und Therapiedauer) sowie über die Zuzahlung.
3️⃣Dann kann die Therapie wie geplant durchgeführt werden. Die erste Behandlung einer Blankoverordnung darf direkt im Anschluss an die Diagnostik stattfinden – das ist aber kein Muss.
- Jede Behandlungseinheit muss, wie gewohnt, in der Verlaufsdokumentation festgehalten und auf der VO-Rückseite von Patient:innen bestätigt werden.
4️⃣Die neue, 15-minütige Leistung „Bedarfsdiagnostik“ (BD) darf frühestens 28 Tage nach der physiotherapeutischen Diagnostik durchgeführt werden. Das ist ebenfalls am selben Tag einer Behandlung möglich.
- Als Zwischendiagnostik kann sie genutzt werden, um Erkenntnisse der Erstdiagnostik zu überprüfen und um die Therapieziele sowie den Therapieplan für folgende Behandlungen anzupassen.
- Ebenso kann sie als Abschlussdiagnostik bei der letzten Behandlung eingesetzt werden, um erreichte Therapieziele zu prüfen und um folgende Eigenübungen zu besprechen oder um die Notwendigkeit einer Folge-Blankoverordnung festzustellen.
5️⃣Bei Abschluss der Therapie erfolgen, wenn vom Arzt durch Kreuz auf der VO angefordert, der etwas ausführlichere Therapiebericht und die Abrechnung.
Entscheidungsfreiheit
Bei der Therapiegestaltung einer Blankoverordnung entscheidest du als Physiotherapeut:in selbst über die Heilmittel und damit über die Dauer bzw. den Umfang der einzelnen Behandlungen sowie über die Therapiefrequenz und über die Gesamtdauer der Therapie.
Heilmittel und Therapiezeit der Behandlungen
- Bei jeder Behandlung darfst du aus den für die Diagnosegruppe EX vorgegebenen Heilmitteln des Heilmittelkatalogs frei wählen.
- In jedem Behandlungstermin sind Heilmittel-Kombinationen aus bis zu zwei vorrangigen und einem ergänzenden Heilmittel erlaubt.
- Die Doppelbehandlung eines Heilmittels ist möglich. Damit sind dann beide vorrangigen Heilmittel eines Termins ausgefüllt.
- Die ergänzenden Heilmittel „Elektrotherapie“ und „Ultraschall-Wärmetherapie“ dürfen, wie bekannt, auch alleinstehend durchgeführt werden – alle anderen ergänzenden Heilmittel nur in Kombination mit mindestens einem vorrangigen Heilmittel.
- Wichtig: Die standardisierte Heilmittel-Kombination (D1) kann bei der Blankoverordnung nicht eingesetzt werden.
- Die Therapiezeit pro Behandlung ergibt sich aus den jeweils angewandten Heilmitteln.
- Beispiel: Warmpackung/Fango (20–30 Min.) und manuelle Therapie (15 bis 25 Min.) sowie allgemeine Krankengymnastik (15 bis 25 Min.) ergeben 50 bis 80 Min. Therapiezeit für Patient:innen.
- Ebenso kannst du über die Durchführung als Einzel-, Gruppen- und/oder telemedizinische Leistung bestimmen können. Bei der Videotherapie gelten die bekannten Maximal-Vorgaben je Verordnung.
- Bei KG einzeln oder Gruppe maximal bis zu 50 % der gesamten Einheiten, manuelle Therapie darf je VO nur einmal als Videotherapie stattfinden.
- Wichtig: Wie gewohnt darf pro Tag max. eine Behandlung stattfinden.

Therapiefrequenz
- Innerhalb einer Blankoverordnung darfst du die Frequenz zwischen den Behandlungen frei wählen und von Termin zu Termin variieren.
- Sie muss nicht bei Therapiebeginn für die gesamte Blanko-VO festgelegt und auch nicht auf der VO dokumentiert werden.
- Beispielsweise kann zu Beginn intensiver behandelt werden, um akute Beschwerden anzugehen und die Frequenz im Verlauf der Verordnung gemindert werden, um Patient:innen zu Eigenübungen zu motivieren. Genauso kann mit der Blankoverordnung eine kontinuierliche, langfristigere Therapie mit gleichbleibender Frequenz durchgeführt werden.
- Bedeutet: Die Gesamtdauer von bis zu 16 Wochen ab Ausstellungsdatum kannst du nach therapeutischem Ermessen und unter Berücksichtigung des Ampelsystems mit der notwendigen Menge an Behandlungseinheiten füllen.
- Unterbrechungsfristen gibt es bei einer Blankoverordnung nicht – therapeutische Pausen zur Prüfung des Therapiezieles sollen damit unbürokratisch möglich gemacht werden. Es ist keine Begründung durch die Kürzel K, T oder F in der Empfangsbestätigung notwendig.
- Sollte eine nicht therapeutisch angesetzte Pause das Therapieziel gefährden, soll die Blankoverordnung beendet und die Ärztin bzw. der Arzt informiert werden.
- Ein Therapieabbruch muss auf der Verordnung nicht dokumentiert werden.
Gesamtdauer der Therapie
- Jede Blankoverordnung ist bis zu 16 Wochen ab Ausstellungsdatum gültig. Dieser Zeitraum kann, muss aber nicht vollständig genutzt werden.
- Sollte das Therapieziel nicht eher erreicht werden, darfst du die 16 Wochen ab Ausstellungsdatum voll ausschöpfen – natürlich unter Berücksichtigung der Maßnahmen des Ampelsystems. Zudem ist anschließend eine Folge-Blanko-VO möglich.
- Wenn das Therapieziel vorher erreicht wird, kannst du eine Blanko-VO vor Ablauf der 16 Wochen beenden und abrechnen.
- Sollte sich nach einer Zeit ohne Therapie herausstellen, dass diese weiterhin/wieder notwendig ist, kann die bereits abgerechnete Blanko-VO wieder aufgenommen werden.
Weil die Original-VO bereits bei der Krankenkasse liegt, wird das spezielle Formular zur „Wiederaufnahme einer Blankoverordnung“ (Vertragsanhang A) ausgedruckt, für die Empfangsbestätigung genutzt und bei der erneuten Abrechnung eingereicht. - Wichtig: Ärzt:innen können bei Rezidiven innerhalb der Gültigkeit einer Blankoverordnung nicht einfach eine neue ausstellen. Das ist wegen des Ampelsystems immer erst 16 Wochen nach Ausstellungsdatum der Vorherigen möglich.
- Das bedeutet auch, dass die Zählung des Ampelsystems der bereits abgerechnete Blanko-VO mit der Wiederaufnahme nicht neu startet, sondern fortgesetzt wird.
- Sollte sich nach einer Zeit ohne Therapie herausstellen, dass diese weiterhin/wieder notwendig ist, kann die bereits abgerechnete Blanko-VO wieder aufgenommen werden.
Therapieplan, Dokumentation, Empfangsbestätigung, Bericht
Therapieplanung der Blankoverordnung
Mit den oben beschriebenen Therapiemodalitäten kann die Behandlung flexibel und individuell je nach Therapiebedarf der Patient:innen gestaltet werden.
Damit bei all den Variablen dennoch Termine geplant werden können, spielt hier die Planung des voraussichtlichen Therapieablaufes eine besondere Rolle.
Während der physiotherapeutischen Diagnostik und je nach Zielsetzung solltest du daher Folgendes vorläufig bestimmen und deine Entscheidung im Therapieplan begründen:
- einzusetzende Heilmittel sowie Einzel, Gruppe, parallel oder telemedizinische Leistung
- angemessene Frequenz zwischen den Behandlungen
- voraussichtliche Anzahl der Behandlungseinheiten sowie Dauer der Therapie
💡Die Planung spielt auch für die Aufklärung zur Zuzahlung eine besondere Rolle, weil die voraussichtliche Höhe des Betrages nicht anhand der ärztlichen VO-Angaben, sondern anhand des Therapieplanes bestimmt wird.

Verlaufsdokumentation der Blanko-VO
Eine detaillierte Verlaufsdokumentation ist zum einen gesetzliche Pflicht, zum anderen dient sie dir ggf. als Beweis gegenüber der GKV, wenn es zu Rückfragen der therapeutischen Sinnhaftigkeit einer durchgeführten Therapie kommt. Das kann bei häufigem Einsatz der roten Ampelphase der Fall sein.
Inhalt der Dokumentation des Termins:
- erbrachte Heilmittel
- Reaktion der Patientin bzw. des Patienten
- ggf. Besonderheiten bei der Durchführung (z. B. Inhalt von Beratungen)
- ggf. Aufgaben/Übungen für zu Hause
- ggf. Abweichungen/Anpassungen des Therapieplans mit therapeutischer Begründung sowie Beantwortung der Frage, ob und warum weiterer Behandlungsbedarf (weitere Einheiten oder Folgeverordnung) besteht.
💡 Wenn du die Blankoverordnung ohne unterstützende Praxissoftware durchführst, solltest du zusätzlich die Anzahl der durchgeführten Heilmittel dokumentieren, um den Stand des Ampelsystems überblicken zu können.

Empfangsbestätigung bei Blankoverordnungen
Auch bei der Blankoverordnung wird jede Behandlung taggleich, direkt im Anschluss von Patient:innen quittiert.
Dafür werden unter „Maßnahmen“ alle durchgeführten Heilmittel eines Behandlungstermins und ggf. durchgeführte Hausbesuche dokumentiert.
Ebenso werden die neuen Leistungen „physiotherapeutische Diagnostik“ (PD) und „Bedarfsdiagnostik“ (BD) von Patient:innen bestätigt.
💡Wichtig: Dabei dürfen ausschließlich vertraglich vereinbarte und Kürzel der Heilmittel-Richtlinie verwendet werden. Wenn kein offizielles Kürzel vorliegt, muss die Leistung im Wortlaut des Vertrags ausgeschrieben werden – siehe Übersicht.
- ❗ Alle anderen, nicht offiziellen Abkürzungen, wie „HB“ für Hausbesuch oder „KGG" für gerätegestützte Krankengymnastik, können zu Absetzungen führen.
- Wenn Folgebehandlungen identisch durchgeführt wurden, können Wiederholungszeichen für die Behandlungsbestätigung genutzt werden.
- Bei Wechsel der Maßnahmen müssen die Heilmittel wieder als offizielles Kürzel oder im Vertragswortlaut notiert werden – siehe Beispiel.
Tipp: Wenn du mehr als eine Zeile für einen Termin benötigst, darfst du in der Folgezeile weiter dokumentieren.
- Ebenso kannst du den Platz des Feldes „Leistungserbringer“ nutzen, da Physiotherapeut:innen hier keine Therapeutenkürzel angeben müssen.
- Sollten die Zeilen der Verordnungsrückseite nicht ausreichen, kann die Bestätigung auf dem GKV-Beiblatt fortgesetzt werden.

- Die neue versorgungsbezogene Pauschale zur Blankoverordnung wird, ebenso wie der Physiotherapie-Therapiebericht, nicht in der Empfangsbestätigung dokumentiert.
- Die Felder Abrechnungsdaten und Stempel/Unterschrift des Leistungserbringers werden wie bisher bekannt ausgefüllt.
- Ein Behandlungsabbruch sowie Rücksprachen mit Verordnenden müssen nicht dokumentiert werden.

Therapiebericht zur Blankoverordnung
Eine Mitteilung an die Ärztin oder den Arzt wird nur geschrieben, wenn ein Therapiebericht mit Kreuz auf der GKV-Verordnung angefordert wurde.
Er soll Folgendes beinhalten:
- geplantes Therapieziel sowie Darstellung der erzielten Behandlungsergebnisse
- angewendete Heilmittel mit Anzahl der jeweiligen Behandlungseinheiten sowie Therapiedauer in Wochen
- weiterführende Hinweise, z. B. zur Compliance oder Versorgungsoptimierung
💡Ein besonders ausführlicher physiotherapeutischer Bericht wird auch bei der Blankoverordnung ausschließlich nach gesonderter schriftlicher Anforderung durch Ärzt:innen erfasst.
Das Ampelsystem
Mit dem Ampelsystem werden alle angewandten Behandlungseinheiten, also alle einzelnen Heilmittel, einer Blankoverordnung gezählt.
Die Ampelphasen beziehen sich immer auf die Laufzeit einer Blankoverordnung – für eventuelle Folge-Verordnungen startet ein neues Ampelsystem.
Definition der Ampelphasen
Grüne Phase = Summe der genutzten Behandlungseinheiten ist medizinisch-therapeutisch sinnvoll und verhältnismäßig. Sie ist in der Regel ausreichend, um das Therapieziel zu erreichen. In dieser Phase erfolgt keine steuernde Maßnahme seitens der GKV.
Rote Phase = Summe der genutzten Behandlungseinheiten kann je nach individuellem Bedarf von Patient:innen erforderlich sein und von Therapeut:innen eigenverantwortlich eingesetzt werden.
- Weil die Menge aber „das Übliche“ übersteigt, erfolgt ein automatischer Vergütungsabschlag in Höhe von 9 % auf Heilmittel, die innerhalb der roten Phase erbracht werden.
- Die 9 % Rechnungsabzug erfolgen direkt bei der Abrechnung durch die jeweilige Krankenkasse.

💡 Diese Leistungen werden nicht im Ampelsystem mitgezählt:
- physiotherapeutische Diagnostik und Bedarfsdiagnostik
- Hausbesuche, Therapiebericht und versorgungsbezogene Pauschale
Vergütung und Abrechnung
Für Blankoverordnungen wurde eine gesonderte Vergütungsvereinbarung mit speziellen Positionsnummern je Heilmittel für Einzel-, Gruppen- sowie ggf. Videotherapie veröffentlicht – die Preise sind aber identisch mit der bereits bekannten Physiotherapie-Preisliste.
Neu ist die Vergütung für folgende Leistungen:
1. Versorgungsbezogene Pauschale
Mit der einmaligen Vergütung je Blankoverordnung soll der besondere Aufwand bei der Patientenversorgung refinanziert werden.

2. Diagnostik
Was bei „normalen“ Physiotherapieverordnungen bisher unvergütet bleibt, soll bei der Blankoverordnung nun endlich als wichtiger Bestandteil der Therapie anerkannt und mit zwei neuen Positionsnummern vergütet werden: die physiotherapeutische Diagnostik und Bedarfsdiagnostik.

Gesamtvergütung einer Blankoverordnung
Die Gesamtvergütung einer Verordnung ergibt sich aus den Diagnostikleistungen, den eingesetzten vorrangigen und/oder ergänzenden Heilmitteln, der versorgungsbezogenen Pauschale sowie eventuellen Pauschalen für Hausbesuche und Bericht.

Zeitpunkt der Abrechnung
- Die Abrechnung erfolgt immer nach Beendigung einer Blanko-VO – ist also spätestens 16 Wochen nach Ausstellungsdatum oder bei erreichtem Therapieziel auch früher möglich. Es gilt die bekannte 9-Monats-Frist zur Einreichung der Abrechnung.
- Zwischenabrechnungen sind grundsätzlich nicht möglich. Die Möglichkeit zur Wiederaufnahme einer bereits abgerechneten Blankoverordnung soll ausdrücklich nur für therapeutisch notwendige Zwecke und nicht für Zwischenrefinanzierungen genutzt werden.
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Zuzahlung bei der Blankoverordung
Wenn keine Befreiung vorliegt, müssen Patient:innen je Blankoverordnung die gesetzliche Zuzahlung in Höhe von 10 € Verordnungsblattgebühr und 10 % der Gesamtkosten einer Verordnung selbst tragen.
Von der Blankoverordnung Ergotherapie ist bekannt, dass dabei eine kleine Herausforderung besteht: Der Gesamtpreis einer Blankoverordnung ist aufgrund der variablen Behandlungsgestaltung nicht vollständig bei Therapiebeginn absehbar, wodurch die Höhe der Zuzahlung nicht exakt bestimmt werden kann.
Darum kann die vollständige Zuzahlung hier erst am Ende der Verordnung berechnet und eingezogen werden.
Dennoch bist du als Physiotherapeut:in weiterhin vor Behandlungsbeginn zur Aufklärung über die zu erwartenden Kosten für Patient:innen verpflichtet – das sieht etwas intensiver aus:
- Du musst deine Patient:innen darüber informieren, dass der Umfang der Therapie (eingesetzte Behandlungseinheiten und jeweils angewandte Heilmittel) von dir als Therapeut:in entschieden und dadurch auch die Höhe der Zuzahlung beeinflusst wird.
- Anhand des voraussichtlichen Therapieplans soll der ungefähre Zuzahlungsbetrag zu Beginn abgeschätzt und mitgeteilt werden.
- Bei Änderung des Therapieplans kann dieser variieren – darum sollen Therapeut:innen ihre Patient:innen während der laufenden Therapie immer wieder über den aktuellen Zuzahlungsbetrag informieren.
- In Absprache mit Patient:innen können Zwischenrechnungen für die Zuzahlung gestellt werden.
- Das verhindert die Zahlung einer unerwartet großen Summe bei Verordnungsende und hält Patient:innen über die bisherigen Kosten auf dem Laufenden.
- Für jede Zahlung erfolgt eine Quittung und am Ende ggf. ein Gesamtbeleg über die vollständige Zuzahlung.
💡Für die Übermittlungsgebühr des Berichts sowie für die versorgungsbezogene Pauschale je Blankoverordnung wird keine Zuzahlung berechnet.
Fazit zur Blankoverordnung Physiotherapie
Ja – der detaillierte Therapieplan, die intensivere Dokumentation, der umfangreichere Bericht, die Kommunikation und Organisation der Zuzahlung sowie die langfristige Planung der Termine und die längere Zeit bis zur Vergütung stellen dich und dein Praxisteam eventuell vor neue Herausforderungen.
Dieser Mehraufwand wird durch die Pauschale je Blankoverordnung aber auch gut refinanziert.
Viel spannender sind dagegen die neuen therapeutischen Freiheiten, die die Blankoverordnung euch bietet.
Ihr könnt endlich selbst entscheiden, welche Therapie ihr in welchem Umfang anwendet und habt damit die Möglichkeit, Patient:innen nach Bedarf richtig gut zu behandeln.
Das Ampelsystem ist realistisch ausgelegt und bietet in der grünen Phase keinerlei Einschränkungen. Solltet ihr doch mal mehr Behandlungseinheiten benötigen und dadurch in die rote Phase gelangen, werden diese mit „nur“ 9 % Vergütungsabschlag gekürzt. Zudem gilt diese nicht für Diagnosen mit LHB oder BVB.
Wir hoffen, dass du und dein Team euch traut, diese neue Versorgung von Schultererkrankungen der Diagnosegruppe EX in eurer Praxis umzusetzen und wünschen euch viel Spaß dabei.
Fragen und Antworten zur Blankoverordnung Physiotherapie
Bei unserem Live-Webinar mit über 1.300 Teilnehmer:innen sind einige Fragen zusammengekommen – hier findest du die Zusammenfassung.
Ärztliche Verordnung & Annahme der BlankoVO
Ja, Blankoverordnungen fallen nicht in das ärztliche Budget.
Nein.
Vorgegeben ist, dass die Arztsoftware das Ausstellen einer Blankoverordnung vorschlagen soll, wenn einer der 114 ICD-10-Codes vorliegt. Diesen Vorschlag können Ärzt:innen aber umgehen und sich weiterhin auch für das Ausstellen einer regulären Verordnung entscheiden.
Ja.
Blankoverordnungen dürfen ausschließlich von Praxen mit dem Leistungserbringerschlüssel 2200502 - also von Physiotherapeut:innen in GKV-zugelassenen Praxen nach § 124 Absatz 1 SGB V durchgeführt werden.
Praxen, die ausschließlich eine beschränkte Zulassung als Masseur:innen und medizinische Badebetriebe (210001) haben, dürfen aufgrund der anzuwendenden Heilmittel keine Blankoverordnungen durchführen.
Ebenso gilt der Vertrag zur Blankoverordnung nicht für Physiotherapeut:innen im Krankenhaus (2700511), in Kurbetrieben (28 00 511) oder für sonstige Heilpersonen (2900511).
Zudem gelten die Regeln nicht für Verordnungen des Entlassmanagements.
Nein.
Nein.
Nein, es besteht keine vertragliche Pflicht zur Annahme der Blankoverordnung. Eine Ablehnung sollte aber begründet sein, beispielsweise mit mangelnder Terminverfügbarkeit.
VO-Check Blankoverordnung
Ja, damit die Regeln zu möglichen Diagnosen der Blankoverordnung eingehalten werden, muss einer der erlaubten ICD-10-Codes angegeben sein.
Ja, die behandlungsrelevante Diagnose wird weiterhin von Ärzt:innen auf der VO angegeben und sie muss weiterhin von Physiotherapeut:innen beachtet werden.
Die physiotherapeutische Diagnostik hat zum Ziel, die behandlungsrelevante Diagnose aus physiotherapeutischer Sicht zu vervollständigen.
Gar nicht - Auf der VO-Voderseite müssen Physiotherapeut:innen keinerlei Eintragungen vornehmen. Durchgeführte Heilmittel, die Frequenz und die Menge der Einheiten werden auf der VO-Rückseite dokumentiert und über die Abrechnungsdaten an gesetzliche Krankenkassen weitergeleitet.
Nein, Hausbesuche werden nach den bisher bekannten Regeln, also durch Ärzt:innen, verordnet.
Nein. Die zusätzlichen ärztlichen Angaben zum Heilmittel, den Einheiten oder der Frequenz führen auch nicht zu Absetzungen und können theoretisch vollständig ignoriert werden.
Nein, Abweichungen müssen nicht dokumentiert werden und führen auch nicht zu Absetzungen. Solange „Blankoverordnung” beim Heilmittel angegeben ist, dürfen weitere ärztliche Angaben zum Heilmittel, den Einheiten oder der Frequenz zur Kenntnis genommen oder vollständig ignoriert werden.
Behandlungsbeginn Blankoverordnung
Ja. Eine Blankoverordnung muss spätestens innerhalb von 28 oder bei einem dringlichen Behandlungsbedarf innerhalb von 14 Kalendertagen begonnen werden.
Als Beginn gilt die Durchführung des ersten Heilmittels, nicht die physiotherapeutische Bedarfsdiagnostik.
Laut den Physiotherapie-Verbänden ist das Datum des ersten Heilmittels ausschlaggebend für den Behandlungsbeginn – nicht die physiotherapeutische Diagnostik.
Diagnostik, Bedarfsdiagnostik und Therapieplan
Ja. Jede Blankoverordnung darf und soll mit der PD begonnen werden.
Nein, jede Blankoverordnung soll mit der PD begonnen werden. Denn nur mit den Ergebnissen daraus kann auch die weitere Therapie geplant werden.
Nein, die BD darf nur 1x je BlankoVO angesetzt werden. Das ist frühestens 28 Tage nach der PD möglich.
Beide Diagnostika gelten als gesonderte Leistung und sind nicht Teil der Therapiezeit.
Für PD wurde kein Zeitrahmen vorgegeben. Die Verbände empfehlen aus wirtschaftlicher Sicht 20 bis 30 Minuten - kürzere oder längere Diagnostik ist aber erlaubt.
Für BD wurden 15 Minuten Zeitrahmen festgelegt.
Nein, eine Fortbildung zur ICF-Diagnostik ist keine Pflicht, aber absolut sinnvoll! Die Physiotherapieverbände bieten aufgrund der BlankoVO derzeit vermehrt Seminare dazu an.
Nein, das Pflegen einer digitalen Patientenakte ist keine Pflicht.
Nein, weder die Dokumentation noch der Therapieplan noch der Therapiebericht werden an die Rechnungsstelle der Krankenkassen übermittelt. Das wäre zum einen ein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz, und zum anderen ist es nicht notwendig: Für die Durchführung der Diagnostik muss bei der Abrechnung kein Beweis geliefert werden.
Physiotherapeut:innen sollten solche Verordnungen direkt nach der Diagnostik abbrechen und mit der Positionsnummer der Diagnostik abrechnen.
Zudem sollte die Arztpraxis über die falsche Diagnose auf der Verordnung sowie den Verordnungsfehler informiert werden. Ggf. möchten sie eine reguläre Verordnung für die Halswirbelsäulen-Therapie ausstellen.
Nein. Die neuen Diagnostikleistungen gelten derzeit nur bei einer Blankoverordnung.
Therapiedurchführung & -Gestaltung
Ja, das Erstellen und Festlegen des Therapieplans ist Teil der Durchführung jeder Blankoverordnung, weil hierbei die wesentlichen Vorgaben nicht mehr von Ärzt:innen gemacht werden.
Ja, Doppelbehandlungen sind möglich, indem dann beide der zwei möglichen vorrangigen Heilmittel eines Termins mit demselben Heilmittel durchgeführt werden.
Nein, das wären zwei vorrangige Heilmittel zu viel für eine Behandlung. In einem Termin kann maximal ein Heilmittel als Doppelbehandlung durchgeführt werden.
Ja. Du darfst bei jeder Behandlung andere Heilmittel der Diagnosegruppe EX anwenden.
Laut den Physiotherapie-Verbänden ist es erlaubt, die Heilmittel zu verschiedenen Uhrzeiten eines Tages abzugeben.
Ja. Wie bei den regulären Verordnungen ist es Physiotherapeut:innen auch bei der BlankoVO erlaubt, eine Therapie ihrerseits abzubrechen, wenn die Compliance der Patient:innen den Therapieerfolg verhindert.
Der Abbruch muss nicht auf dem Formular der BlankoVO dokumentiert werden, aber du sollst verordnende Ärzte darüber informieren, wenn die Gründe dafür auf der Patientenseite liegen.
Blankoverordnungen dürfen maximal 16 Wochen ab Ausstellungsdatum durchgeführt werden. Kürzere Laufzeiten und eine frühere Abrechnung sind möglich.
Ja. Bei der BlankoVO gilt die bisher bekannte Leistungsbeschreibung des GKV-Versorgungsvertrages. Demnach gehört die Verlaufsdokumentation zur Therapiezeit.
Der zeitliche Mehraufwand für die etwas umfangreichere Doku wird durch die Möglichkeit der Kombination mehrerer Heilmittel in einem Termin ausgeglichen.
Ja, auch der Erhalt sowie die Verhinderung einer Verschlimmerung gelten als Therapieziel im Rahmen der GKV.
Behandlungsbestätigung der BlankoVO
Die Behandlungsbestätigung wird einmal je Datum dokumentiert, indem unter „Maßnahmen” alle an diesem Datum durchgeführten Heilmittel nebeneinander dokumentiert werden.
Ja, für die Behandlungsbestätigung der physiotherapeutischen Diagnostik darf PD und für die Bedarfsdiagnostik darf BD als Kürzel dokumentiert werden.
Nein. Doppelbehandlungen können in einer Spalte und mit einer Unterschrift dokumentiert werden, indem das Heilmittel einmal mit dem Zusatz „Doppelbehandlung” notiert wird.
Ja, wenn Folgebehandlungen identisch durchgeführt werden, dürfen anstelle der offiziellen Kürzel und des Vertragswortlautes Wiederholungszeichen eingesetzt werden.
Diese Grundregel wurde 2021 im Fragen-Antworten-Katalog zur (damals neuen) Heilmittelverordnung Muster 13 vom GKV-Spitzenverband mit Frage 17 festgelegt.
Sie gilt ebenso für Physiotherapeut:innen, auch wenn die Wiederholungszeichen nicht erneut im Vertrag festgelegt sind.
Ja oder du nutzt den speziell dafür vorgesehenen GKV-Vordruck: Beispiel_Beiblatt_Empfangsbestaetigung.pdf
Ampelsystem der Blankoverordnung
Das Ampelsystem ist auf die 16-wöchige Laufzeit einer BlankoVo ausgelegt. Bei einer Folgeverordnung startet also ein neues Ampelsystem.
Nein. Mit dem Ampelsystem werden damit ausschließlich vorrangige und ergänzende Heilmittel bemessen.
Ja. Bei einer Doppelbehandlung werden zwei vorrangige Heilmittel durchgeführt und demnach zwei Behandlungseinheiten des Ampelsystems genutzt.
Die rote Phase wurde in der Menge nicht begrenzt. Jedoch erfolgt auf alle Einheiten, die innerhalb der roten Phase liegen, eine automatische Kürzung der Vergütung in Höhe von 9 %.
Nein, der Abschlag der roten Phase darf Patient:innen nicht privat in Rechnung gestellt werden.
Nein, weil dieser automatische Vergütungsabschlag vertraglich vereinbart wurde.
Nein, auf der Verordnung wird keine Begründung dokumentiert.
Im Falle einer Qualitätsprüfung der Praxis muss aber aus dem Therapieplan und der Verlaufsdokumentation erkennbar sein, warum der gewählte Ablauf einer Blankoverordnung therapeutisch begründet ist.
Zuzahlung Blankoverordnung
Anhand der physiotherapeutischen Diagnostik erstellst du den Therapieplan und legst fest, welche Heilmittel wie oft in den nächsten bis zu 16 Wochen erbracht werden sollten, um das festgelegte Therapieziel zu erreichen.
Daran kannst du überschlagen, wie viele Behandlungseinheiten voraussichtlich von welchem Heilmittel eingesetzt werden und welche Pauschalleistungen (wie Hausbesuch) hinzukommen.
Daraus ergibt sich eine voraussichtliche Gesamtvergütung, anhand derer du die voraussichtliche Zuzahlung berechnest.

Unser Online-Zuzahlungsrechner für die BlankoVO Physiotherapie kann dir dabei helfen.
Ja.
Ja, beide Diagnostikleistungen werden mit 10 % zugezahlt.
Im Live-Webinar hat sich gezeigt, dass die Physiotherapie-Verbände hierbei nicht ganz einer Meinung sind.
Einige empfehlen den vollständigen Einzug bei Verordnungsende.
Vorteil: Zuzahlungsbetrag ist klar, wenig bürokratischer Aufwand, keine Nachforderung, kein Exkasso.
Nachteil: Die schriftliche Zahlungsaufforderung mit zweiwöchiger Frist, welche für den Einzug der Zuzahlung durch die Krankenkasse nötig ist, kann erst im Nachgang durchgeführt werden.
Etwa der VPT empfiehlt hingegen, die voraussichtliche Zuzahlung mittels des Therapieplans zu ermitteln und zu Beginn der Blankoverordnung einzuziehen.
Vorteil: Die Vertragsvorgabe „Zuzahlung ist bei der ersten Behandlung einzuziehen” wird erfüllt, die notwendigen Schritte und Fristen für den Einzug der Zuzahlung durch die Krankenkasse können bis zum VO-Abschluss durchlaufen werden.
Nachteil: Am Verordnungsende müssen eventuelle Differenzen beglichen werden, ausstehende Beträge müssen nachberechnet und für übrig gebliebene Beträge muss ein Exkasso durchgeführt werden.
Die Wahrheit liegt wohl in der Mitte und du solltest mit der Zuzahlung der Blankoverordnung so umgehen, dass es in deinen Praxis- und Abrechnungsablauf passt.
Ja, die Zuzahlung kann auch in Teilzahlungen erfolgen.
Abrechnung / Versorgungsbezogene Pauschale
Die Physio-Verbände gehen davon aus, dass jede Blankoverordnung automatisch mit der Pauschale vergütet wird. Wirklich sicherstellst du das, indem du bei deiner Abrechnung die Positionsnummer 20524 angibst.
Das passiert nicht über die VO-Rückseite, sondern über die digitalen Abrechnungsdaten. Wenn du mit einem Abrechnungszentrum zusammenarbeitest, gibst du die Informationen der Abrechnungsdaten in der Regel über ein Online-Portal oder über einen Kodier-Beleg weiter.
Wenn du thevea nutzt, ist die Mehraufwandspauschale bei jeder Blankoverordnung automatisch vorgemerkt.😉
Nein, für Blankoverordnungen können keine Zwischenabrechnungen durchgeführt werden. Die Gesamtabrechnung ist spätestens 16 Wochen nach dem Ausstellungsdatum möglich.
Wiederaufnahme einer abgerechneten BlankoVO
Das wurde vertraglich nicht ausdrücklich verboten, bringt aber einen enormen bürokratischen Mehraufwand mit sich und sollte vermieden werden. Idealerweise werden Blankoverordnungen wirklich erst abgerechnet, wenn das Therapieziel sicher erreicht wurde.
Ja.
Wenn die Rechnungsnummer nicht auf den Belegen des Abrechnungszentrums angegeben ist, muss sie für die Wiederaufnahme erfragt werden.
Sie wird benötigt, um das Formular der Wiederaufnahme der bereits erfolgten Abrechnung zuordnen zu können.
Wenn der Arzt sich gegen eine BVO entscheidet, muss er dies auf der VO medizinisch begründen?
Hallo Anne,
nein. Auf der Verordnung müssen Ärzte dazu nichts eintragen.
Die medizinische Begründung dokumentieren Ärzt:innen, wenn dann in der Patientenakte der Arztpraxis.
Bedeutet für dich: Du musst nicht prüfen, ob wirklich ein medizinischer Grund „gegen“ eine BlankoVO vorlag und sollst/kannst hierbei auf die ärztliche Entscheidung vertrauen.
Falls du ein gutes Argument für eine BlankoVO benötigst: Viele Ärzt:innen lassen sich von der Austellung einer Blankoverordnung überzeugen, sobald Sie wissen, dass diese bei ihnen nicht grundsätzlich ins Budget fällt. Denn Blankoverordnungen sind auch bei Diagnosen außerhalb des langfristigen Heilmittelbedarfs und besonderen Verordnungsbedarfs für Arztpraxen extrabudgetär.
Viele Grüße
Laura aus dem thevea-Team
Hallo Laurell,
ich schon wieder.
Wir haben diese woche zwei Patientinnen mit dem Indikationsschlüssel M75.1 bekommen. Zwei Ärzte, zwei Diagnosen.
Aber einmal als Blankoverordnung und einmal mit 6 mal KG. Trotz stundenlanger Reserche, haben wir nicht herausgefunden, ob beide gültig sind oder nur eine.
Hast Du eine Quelle, wo man das verständlich nachlesen kann?
Mit Dank im Voraus und freundlichen Grüßen
Jörg Habermann
Hallo Jörg,
ich bin mir nicht vollkommen sicher, ob ich die beschriebene Situation in deinem Sinne verstanden habe.
Ich gehe bei meiner Antwort von Folgendem aus:
Du hast eine Patientin mit M75.1, welche eine Blankoverordnung erhalten hat und eine weitere mit demselben ICD-10-Code, welche dafür aber eine reguläre Verordnung erhalten hat. Und du möchtest wissen, ob beide Verordnungsvarianten erlaubt sind.
Antwort:
Ja. Ärzt:innen können frei wählen, ob sie eine Blanko- oder eine „normale“ Verordnung nach den bisher bekannten Regeln für die möglichen Schultererkrankungen ausstellen.
Das wird in Anlage 3a des Vertrags zur Blankoverordnung Physiotherapie unter Punkt 1.2 wie folgt festgelegt:
Bitte lass mich wissen, falls ich etwas missverstanden habe.
Viele Grüße
Laura aus dem thevea Team
(Ich unterstütze Laurell bei den Antworten)
Hallop Laura,
danke für die Information.
Wir hatten die "Arbeitsanweisung" erhalten, dies seit dem 1. November für die Schulter nur noch Blankoverordnungen erlaubt sind. Zwar stand darin auch, dies es Ausnahmen gibt, aber keine Informnation, was diese sein sollen.
Zudem waren wir verwirrt, da für M75.1 kein Ampelsystem gültig ist.
Darum wußten wir jetzt überhaupt nicht was richtig ist.
Auch die Abrechnungsstelle konnte nicht eindeutig weiterhelfen.
Schade, dies die Verfasser nicht in der Lage sind, die Arbeitsanweisung unmißverständlich zu formulieren und wir Eure zeit in Beschlag nehmen mußten.
Danke und freundliche Grüße
Jörg Habermann.
Hi Jörg,
kein Problem! Ich nehme mir die Zeit gerne. 🙂
Ich hoffe, ich konnte dir mit meiner vorherigen Antwort Klarheit zu deinen Punkten bringen.
Noch eine Info zu M75.1:
Für Diagnosen des langfristigen Heilmittelbedarfes (LHB) sowie des besonderen Verordnungsbedarfes (BVB) gelten die Regelungen der einzelnen Ampelphasen nicht. Hier darf ohne Rechnungskürzung über die Menge der roten Phase hinaus therapiert werden.
Bei M75.1 handelt es sich um eine Diagnose des BVB.
Viele Grüße
Laura von thevea
Hallo Herr Moton!
Darf in einer Blakoverordnung " KG + MT" an einem Datum mit einer Unterschrift abgerechnet werden oder geht nur "MT DOPPELBEHANDLUNG oder " KG DOPPELBEHANDLING"? Und darf ich
dazu +" WARMPACKUNG " abrechnen?
Vielen Dank! Anbei Fassbender
Hallo Anne,
das geht! Du darfst zwei unterschiedliche vorrangige und ein ergänzendes Heilmittel der Diagnosegruppe EX in einem Termin anwenden und durch eine Unterschrift bestätigen lassen.
Viele Grüße
Laurell von thevea
Hallo ,
welche Therapie und Anzahl kann man zb beim Impingementsyndrom mit dem
ICD 10 Code M 75.4 machen ?
Ohne Abzüge zu erhalten!
Lg und vielen Dank Marianne Möller
Hallo Marianne,
die Heilmittel (die Therapie) darfst du bei der Blankoverordnung gemäß dem Heilmittelkatalog für Diagnosegruppe EX selbst wählen (Siehe „Übersicht der möglichen Heilmittel“)
M75.4 beschreibt das Impingement-Syndrom der Schulter und wird bei Blankoverordnungen dem „Ampelsystem 1 für Arthrosen, Weichteilläsionen und Knorpelschäden“ zugeordnet (siehe Grafik mit allen 114 Diagnosen).
Demnach sind in der grünen Ampelphase bis zu 18. vorrangige und bis zu 6. ergänzende Heilmittel (Behandlungseinheiten) erlaubt.
Ab der 19. bzw. 7. Einheit greift die rote Phase und der autmatische 9%-Abschlag auf die Vergütung (siehe Erläuterung zum Ampelsystem).
Viele Grüße
Laura von thevea
Hallo Laurell,
wir haben von Zeit zu Zeit Schüler in der PT-ausbildung zum Praktikum in der Praxis.
ich habe am Rande gelesen, diese dürfen dann keine Behandlungen auf einer blankoverordnung durchführen.
Bei, wer eine Blankoverordnung "durchführen" darf, steht dazu nichts.
Was ist dran am Gehörten/Gelesenen?
Mit freundlichen Grüßen
Jörg.
Hallo Jörg,
im Rahmenvertrag zur BlankoVO findet sich dazu folgender Absatz (§2 Abs. 6):
Der Einsatz von Schülerinnen und Schülern oder Studentinnen und Studenten im Rahmen der
Heilmittelversorgung mit erweiterter Versorgungsverantwortung erfordert die Anleitung, ständige
Aufsicht und Anwesenheit eines entsprechend qualifizierten Leistungserbringers.
In Begleitung von dir oder anderen Therapeut:innen können deine Praktikant:innen also auch bei einer BlankoVO eingesetzt werden 🙂
Liebe Grüße
Laurell aus dem thevea-Team
Danke für diese klare und verständliche Antwort und die Quelle.
Grüße Jörg
Hallo, ich habe eine Frage bezüglich des LHB/ BVB bei der Blanko VO. Dürfen wir beliebig viele Behandlungen innerhalb der 16 Wochen durchführen oder gibt es dort ein Maximum?
Da diese Patienten nicht in das Ampelsystem fallen ist mir das derzeit unklar.
Über eine Rückmeldung würde ich mich freuen.
Viele Grüße
Ronja
Hallo Ronja,
Ja, prinzipiell ist das so möglich, es gibt keine konkreten Vorgaben. Theoretisch gingen also 16 Wochen täglich Doppelbehandlungen mit Wärme. Aber natürlich sollte es immer auch therapeutisch sinnvoll sein (beispielsweise Regenerationszeiten berücksichtigen usw.) und auch wirtschaftlich im Rahmen bleiben, da der Eigenanteil sonst sehr hoch werden könnte. In Einzelfällen könnten auch die Kassen dann sogar Missbrauch vermuten und genauer hinschauen.
Es ergibt also Sinn, einen angemessenen Mittelweg zu wählen 🙂
Liebe Grüße
Laurell aus dem thevea-Team
Hallo, was bedeutet bei "Keine Ampel" – das Kürzel "BVB" bzw. "LHB"? Viel Dank Harald
Hallo,
„BVB“ steht für besonderen Verordnungsbedarf und „LHB“ für den langfristigen Heilmittelbedarf.
Viele Grüße
Laurell aus dem thevea-Team
Hallo, wenn ich eine Blankoverordnung und zeitgleich ein Lymphe Rezept für die Schulter ausgestellt bekomme, darf ich beide gleichzeitig behandeln? Wenn ja wie müssen die Daten auf den 2 verschiedenen Rezepten geschrieben werden? Kann ich z.b Lymphdrainage und KG auf einen Tag machen und auch auf einen Tag schreiben? Quasi selbe Datum auf 2 Rezepte? Liebe Grüße Jasmin
Hallo Jasmin,
sobald es sich um unterschiedliche Diagnosegruppen handelt, gibt es keinerlei Einschränkungen und du kannst beides gleichzeitig behandeln. Der FAK schließt das nämlich lediglich dann aus, wenn „der ICD-10-GM-Code vollständig identisch ist (bis auf die letzte Stelle, ggf. inklusive der Zusatzkennzeichnung der Lokalisation) und dieselbe Diagnosegruppe der Heilmittel-Richtlinien vorliegt.“
Dies ist hier nicht der Fall.
Die Behandlungsdaten dürfen sich überschneiden, wenn beide Verordnungen unterschiedliche Leistungen betreffen. Das bedeutet, du kannst MLD und KG am selben Tag durchführen und beide Leistungen separat mit demselben Datum auf den jeweiligen Rezep