[NEU] Refinanzierung für Logopädie steht
Ab wann die Pflicht zur Digitalisierung und zum TI-Anschluss in der Logopädie gilt und welche Schritte jetzt wichtig sind, zeigt dir dieser TI-Leitfaden.
Digitalisierung und TI-Pflicht kompakt
Ab wann gilt die Anschlusspflicht an die TI?
- Am 6. November 2025 wurde die Verschiebung der Anschlusspflicht auf den 1. Oktober 2027 beschlossen.
- Das aktuelle Gesetz ist noch nicht veröffentlicht (Stand 6.11.2025).
- Die Verschiebung ist umstritten. Der Logopädie-Verband dbl begrüßt den Antrag zwar, rät aber ausdrücklich, die Digitalisierung und den TI-Anschluss „nicht auf die lange Bank zu schieben“.
Was ist die Telematikinfrastruktur (TI)?
Die TI ist das digitale Netzwerk, das alle Akteure im Gesundheitswesen miteinander verbindet, z. B. für sichere und schnelle Kommunikation mit Arztpraxen. Und sie ist der Grund, warum Logopädiepraxen quasi eine Pflicht zur Digitalisierung haben.
Welche Kosten kommen auf mich zu?
Wenn deine Praxis bereits digital arbeitet, ist der Anschluss für dich kostenneutral. Das zumindest gilt für den TI-Anschluss über thevea. Die monatliche Kostenerstattung deckt den Anschluss, das Kartenlesegerät und die TI-Zugangskarten ab.
Wenn du noch analog unterwegs bist, bieten wir dir eine einfache und besonders günstige Praxissoftware – denn die Software wird nicht refinanziert.
Deine Kosten
0 €
Kosten für TI-Anschluss & Karten
215,34 €
Rechnerische Brutto-Kosten pro Monat, gerechnet auf 5 Jahre. Kartenlesegerät: einmalig 593,81 €, TI-Karten 1.045 Euro, zahlbar einmalig, jährlich oder quartalsweise. TI-Anschluss: 188,02 € mtl.
215,34 €
Kostenerstattung durch die GKV (Refinanzierung)
215,70 €
Rechenbeispiel für eine Praxis mit einem eHBA auf Basis der vereinbarten, quartalsweisen Refinanzierung durch den GKV-Spitzenverband.
215,70 €
Da die Zahlungs- und Erstattungszeitpunkte unterschiedlich sind, haben wir für eine bessere Vergleichbarkeit alle Beträge pro Monat ausgewiesen und gerundet.
Die Kostenerstattung (Finanzierungsvereinbarung) ist unterschrieben – nicht nur für Physios, auch für Ergo, Logo und Podo. Alle Details
Was brauche ich für den TI-Anschluss?
- Internetanschluss, PC/Laptop/Tablet, TI-fähige Praxissoftware
- TI-Anschluss
- Heilberufsausweis (eHBA) und TI-Zugangskarte (SMC-B)
- Kartenlesegerät (beim Anschluss dabei)
Wann kommt die E-Verordnung?
Die elektronische Heilmittelverordnung wird nach aktuellem Stand 2028 verpflichtend eingeführt. Der offizielle Fahrplan sieht bereits im Jahr 2027 Pilotphasen vor, in denen die ersten E-VOs in der Praxis ankommen können.
Wie funktioniert die E-Verordnung?
Künftig erfasst du GKV-Verordnungen, indem du einen QR-Code scannst oder die Gesundheitskarte deiner Patientinnen und Patienten in dein Kartenlesegerät steckst. Das kennst du vielleicht schon vom E-Rezept in der Apotheke.
Die Leistungsbestätigung erfolgt ebenfalls digital - z. B. durch eine digitale Signatur auf dem Smartphone oder Tablet.
Das ändert sich in deiner Logopädie-Praxis
Die Telematikinfrastruktur klingt für viele erst einmal nach theoretischer Pflicht. Und das stimmt sogar: Sie ist für alle Akteure im Gesundheitswesen verpflichtend.
Doch mit dem richtigen Hintergrundwissen werden die Vorteile für dich und deine Praxis klarer und der Weg in die TI einfacher.
Die TI hat ein großes, übergeordnetes Ziel: Sie soll alle Akteure im Gesundheitswesen digital und sicher vernetzen.
Das heißt, dass langfristig alle Ärzt:innen, Krankenhäuser, Apotheken, Pflegeinstitutionen, Heilmittelerbringer:innen und andere Gesundheitseinrichtungen an die TI angeschlossen sein werden.
Unsere Umfrage unter knapp 400 Praxen zeigt, dass die meisten noch keine Meinung haben oder neutral bis positiv eingestellt sind. Rund 30 Prozent der Teilnehmenden kam aus Praxen, die noch analog arbeiten.

Geräte und Komponenten in deiner Praxis
Das brauchst du in deiner Praxis, um die TI nutzen zu können:
- Internetanschluss
Du benötigst eine schnelle, stabile Internetverbindung. Ob DSL oder Kabel ist dabei egal. Mobile Daten reichen nicht aus, da sie nicht so verlässlich sind. - PC, Laptop oder Tablet
Welches Gerät du nutzt, ist egal, solange deine TI-fähige Software darauf läuft. - Praxissoftware oder TI-Anwendung
Die Software ist nicht Teil der Refinanzierung. Deswegen bieten wir mit Paketen für 29,90 € netto (thevea Starter) bzw. 49,90 € netto (thevea Pro) monatlich einen besonders günstigen Einstieg. - eHBA
Den eHBA benötigst du zunächst nur dafür, deine SMC-B für deine Praxis zu beantragen. Weitere Anwendungsfälle gibt es aktuell noch nicht für Heilmittelerbringer:innen. Er kann aber später zum Beispiel der elektronischen Signatur dienen. - TI-Zugangskarte SMC-B
Die SMC-B steckst du wie eine SIM-Karte in dein Kartenlesegerät. Pro Praxisstandort benötigst du erst einmal nur eine. - Kartenlesegerät
Das Kartenlesegerät ist in deinem TI-Anschluss enthalten. Die SMC-B steckt dauerhaft im Gerät und verifiziert den TI-Anschluss. Das Gerät liest außerdem die elektronische Gesundheitskarte deiner Patient:innen ein.
Und so sehen die TI-Komponenten aus
eHBA

Mit dem elektronischen Heilberufsausweis beantragst du die TI-Zugangskarte für deine Praxis.
SMC-B

Die SMC-B deiner Praxis ist deine "Zugangskarte" zur Telematikinfrastruktur.
Kartenlesegerät

Die SMC-B steckst du in das Kartenlesegerät, das du als Teil des TI-Anschlusses bekommst.
Vorteile der TI
Papierkram, Drucker, Faxgeräte, Briefe frankieren und Co. gehören schon bald der Vergangenheit an.
Künftig verschickst du Therapieberichte, Verordnungskorrekturen oder Rückfragen zu Patient:innen einfach via KIM an die verordnende Arztpraxis. Und im zweiten Schritt erfasst du Verordnungen 100 % digital.
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Klickdemo
TI zum Angucken
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TI zum Angucken
in 8 Klicks
Los geht's
Nach dem Start das Gerät drehen
Deine Patient:innen profitieren, weil ihre Gesundheitsdaten sicher zwischen Ärzt:innen, Therapeut:innen und anderen Behandelnden ausgetauscht werden können.
Das erleichtert die Abstimmung der Behandlung. Auch Rezepte und Verordnungen sind digital verfügbar, sodass weniger Wege und Papier nötig sind.
Über den zentralen Verzeichnisdienst kannst du super einfach alle anderen Akteur:innen im Gesundheitswesen finden und sofort auf sicherem Wege kontaktieren.
Gesetzliche Fristen
Jetzt wird es einmal kurz juristisch: Der § 360 im SGB V legt nämlich fest, wann deine Praxis an die TelematikInfrastruktur angeschlossen sein muss.
Der Bundestag hat am 6. November 2025 beschlossen, die Anschlusspflicht vom 1.1.2026 auf den 1.10.2027 zu verschieben. Das neue Gesetz ist noch nicht veröffentlicht (Stand 6.11.2025).
❗Wichtig: Die Finanzierungsvereinbarung gilt wie bisher, die Gesetzesänderung hat darauf keinen Einfluss.
Die Verschiebung ist unter den Interessenvertretungen umstritten. Der Logopädie-Verband dbl begrüßt den Schritt zwar, rät aber ausdrücklich, die Digitalisierung und den TI-Anschluss „nicht auf die lange Bank zu schieben“.
Was mache ich wann? TI-Fahrplan
Meine persönliche Empfehlung lautet: Je früher du dich auf den Weg Richtung TI machst, desto entspannter wird es für dich.
Jetzt aktiv werden
Noch abwarten
Jetzt
- Falls du aktuell noch ohne Praxisverwaltungssoftware arbeitest, ist das zunächst der wichtigste Schritt. Plane ausreichend Zeit für die Suche und Einrichtung ein, besonders dafür, dich mit der Anwendung vertraut zu machen.
- Bestellung TI-Anschluss
- Beantragung und Bestellung der TI-Zugangskarten eHBA und SMC-B
- Anschluss an die TI & Antrag auf Refinanzierung
Danach
Du kontaktierst Arztpraxen über die Telematikinfrastruktur aus deiner Praxissoftware heraus.
2027/28
Du erfasst E-Verordnungen über das Kartenlesegerät, dass dir mit dem TI-Anschluss zur Verfügung gestellt wird. Die Verordnungen prüfst und verarbeitest du über deine Praxissoftware.
Anleitung: Von Antrag bis Anschluss
Um dich an die TI anschließen zu können, musst du ein paar Dinge beantragen.
Mit dieser Übersicht kannst du die einzelnen Komponenten nach und nach abarbeiten. Idealerweise solltest du diese Schritte bis Ende 2025 erledigt haben.
Eine Umfrage unter Hunderten Praxen zeigt, dass die große Mehrheit noch nicht so weit ist.

[1] TI-Anschluss bestellen
Du kannst deinen TI-Anschluss einfach bei einem Anbieter deiner Wahl bestellen. Oftmals ist es sinnvoll, Software und TI beim gleichen Anbieter zu nutzen - bei thevea bekommst du zum Beispiel alles aus einer Hand.
In der Regel enthält deine Bestellung auch ein besonders verschlüsseltes Kartenlesegerät (E-Health-Kartenterminal) und einen KIM-Zugang.
[2] Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA)
Der eHBA verifziert dich als Logopäd:in. Er sieht aus wie eine Kreditkarte vergleichbar mit deinem Personalausweis, nur eben bezogen auf deinen Beruf.
Der eHBA ist nötig, um die TI-Zugangskarte (SMC-B) für deine Praxis zu bestellen. Heißt auch: Für den TI-Anschluss reicht ein eHBA pro Praxis bzw. IK.
In anderen Gesundheitseinrichtungen wie Arztpraxen dient er beispielsweise der Einsicht in bestimmte Gesundheitsdaten der elektronischen Patientenakte (ePA) oder für eine elektronische Signatur.
Die eHBA-Bestellung erfolgt nicht beim Anbieter deines TI-Anschlusses, sondern bei einem sogenannten Vertrauensdienstanbieter, zum Beispiel bei der D-Trust. Vorher beantragst du den Ausweis beim elektronischen Gesundheitsberuferegister über das NRW-Serviceportal.
[3] Zugangskarte (SMC-B)
Anders als der eHBA ist die SMC-B nicht personen-, sondern IK-bezogen. Sie verifiziert den TI-Zugang deiner Praxis. Sie gleicht einer SIM-Karte und wird ganz einfach in das elektronische Kartenlesegerät deines TI-Anschlusses gesteckt. Sie ist sozusagen die Eintrittskarte in die TI.
Den SMC-B kannst und solltest du über den selben Anbieter bestellen wie deinen eHBA.
Wichtig: Für die Bestellung des SMC-B benötigst du deinen eHBA.
[4] TI-Anschluss aktivieren
Und wie entsteht aus diesen einzelnen Bestandteilen nun ein funktionierender TI-Anschluss?
Mit dem richtigen Anbieter ist das tatsächlich gar nicht so kompliziert. So sieht der Ablauf aus, wenn du den TI-Anschluss über thevea bestellst:
- Du gibst uns Bescheid, dass die SMC-B für deine Praxis vorliegt. Das Kartenlesegerät hast du zuvor bereits von uns erhalten.
- Wir prüfen, ob wirklich alle Voraussetzungen erfüllt sind, um den Anschluss zu aktivieren.
- Unsere TI-Profis unterstützen dich bei der Aktivierung. Ein Techniker-Termin vor Ort ist dafür nicht notwendig.
- Deine SMC-B steckst du wie eine SIM-Karte im Handy ins Kartenterminal ein, damit es eine Verbindung zur TI herstellen kann. Auch die elektronische Gesundheitskarte deiner Patient:innen liest du über das Kartenterminal ein.

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Was hat es mit "Konnektoren" und "Gateways" auf sich?
Kurze Antwort:
Darum kümmert sich mittlerweile der Anbieter deines TI-Anschlusses.
Ausführliche Antwort:
Im TI-Anschluss enthalten ist ein Konnektor. Anders, als du es vielleicht noch aus Arztpraxen kennst, steht dieser nicht mehr in deiner Praxis, sondern in einem Rechenzentrum.
Der Konnektor stellt dann - einfach gesagt - eine gesicherte Internetverbindung zu deinem E-Health-Kartenterminal her. Und das wiederum ist wie gewohnt verbunden mit deinem Computer bzw. deiner Praxisverwaltungssoftware, nur eben jetzt über eine gesicherte VPN-Internetverbindung.
Kosten & Erstattung: Die Refinanzierung
Gemeinsam mit den Berufsverbänden der Logopädie, Podologie und Ergotherapie hat der GKV-Spitzenverband eine Finanzierungsvereinbarung für die durch die TI entstehenden Kosten verabschiedet.
Praxen, die sich ab dem 1. Juli 2024 angeschlossen haben oder jetzt anschließen, bekommen monatliche TI-Pauschalen ausgezahlt, und zwar rückwirkend bis zu diesem Datum.
Was die Refinanzierungspauschale abdeckt - und was nicht
❗Aktuell sind viele Kostenaufstellungen und Vergleiche der verschiedenen TI-Anbieter im Umlauf.
Doch in den meisten Aufstellungen sind die Kosten für Hard- und Software nicht enthalten. Deshalb lohnt sich ein genauer Blick auf die Gesamtkosten.
Notwendige Ausstattung für den TI-Anschluss, die refinanziert wird:
- TI-Anschluss inklusive Kartenlesegerät
- eHBA
- SMC-B
Ausstattung, die nicht refinanziert wird:
- Computer, Laptop o. Ä.
- Praxisverwaltungssoftware oder mindestens TI-Anwendung
Um die Kosten gering zu halten, bieten wir mit Paketen für 29,90 € netto (thevea Starter) bzw. 49,90 € netto (thevea Pro) monatlich einen besonders günstigen Einstieg.
Höhe der monatlichen TI-Pauschale
- TI-Pauschale für 2025: 207,93 € monatlich
- Zuschlagspauschale für jede:n Mitarbeiter:in mit eHBA in der Praxis: 7,77 € monatlich
- Die Pauschale wird jährlich gemäß der Veränderung des Punktwertes nach § 87 Absatz 2e SGB V angepasst
💡 Wichtig: Die Auszahlung erfolgt rückwirkend quartalsweise.
Unser Angebot im Detail
Deine Kosten
0 €
Kosten für TI-Anschluss & Karten
215,34 €
Rechnerische Brutto-Kosten pro Monat, gerechnet auf 5 Jahre. Kartenlesegerät: einmalig 593,81 €, TI-Karten 1.045 Euro, zahlbar einmalig, jährlich oder quartalsweise. TI-Anschluss: 188,02 € mtl.
215,34 €
Kostenerstattung durch die GKV (Refinanzierung)
215,70 €
Rechenbeispiel für eine Praxis mit einem eHBA auf Basis der vereinbarten, quartalsweisen Refinanzierung durch den GKV-Spitzenverband.
215,70 €
Da die Zahlungs- und Erstattungszeitpunkte unterschiedlich sind, haben wir für eine bessere Vergleichbarkeit alle Beträge pro Monat ausgewiesen und gerundet.
Die Kostenerstattung (Finanzierungsvereinbarung) ist unterschrieben – nicht nur für Physios, auch für Ergo, Logo und Podo. Alle Details
Wann erfolgt die erste Auszahlung?
Hierzu ist ein Blick in die Finanzierungsvereinbarung erforderlich:
"Der GKV-Spitzenverband zahlt den anspruchsberechtigten, zugelassenen Leistungserbringern die erstmalige TI-Pauschale spätestens bis zum 15. des dritten Monats, der auf das Antragsquartal folgt. Danach erfolgt die Auszahlung der TI-Pauschale fortlaufend bis zum 15. des dritten Monats des folgenden Quartals."
Ein Beispiel: Du hast deine Angaben erfolgreich in das Antragsportal übertragen und die GKV hat den Antrag bis spätestens Ende Dezember 2025 (Ende Quartal 4) bestätigt.
Die erste Auszahlung würde zum 3. Monat des folgenden Quartals (Quartal 1/2026) folgen, also spätestens am 15. März und danach automatisch jedes Quartal.

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So kommst du an die Erstattung
Für die vollständige Auszahlung der Pauschalen musst du sicherstellen, dass deine Praxis an die TI angeschlossen ist und über folgende funktionsfähige Ausstattung verfügt:
- die Anwendung KIM (im Anschluss enthalten)
- einen Konnektor bzw. TI-Gateway (im Anschluss enthalten)
- ein eHealth-Kartenterminal (im Anschluss enthalten)
- eHBA und die SMC-B-Karte (von dir bestellt)
Auch wenn die TI ohne diese Dinge in der Praxis gar nicht laufen würde: Nachgewiesen werden müssen sie trotzdem.
Den Antrag auf Erstattung stellst du im GKV-Antragsportal. Hier erbringst du auch die notwendigen Nachweise durch eine Eigenerklärung, die du online als Praxisinhaber:in ausfüllst.
Das Thema Antragsstellung kann etwas knifflig sein, aber keine Sorge: Die Anleitung des GKV-Spitzenverbandes hilft dir dabei, alles richtig zu machen.
TI-Webinar: Klarheit in 60 Minuten

TI-Begriffe: einfach erklärt
KIM, TIM, VSDM, ePA und Co. – im Zusammenhang mit der TI gibt es zahlreiche Abkürzungen und Fachbegriffe. Diese Übersicht erläutert dir in Kürze alle bisher bekannten TI-Anwendungen.
- KIM = Kommunikation im Medizinwesen: Die Anwendung KIM wird dir als Logopäd:in anfangs am häufigsten begegnen. KIM ist vergleichbar mit bekannten E-Mailprogrammen, hierüber verschickst du sicher und verschlüsselt patientenrelevante Informationen, z. B. Therapieberichte. Über deinen TI-Anbieter erhältst du eine eigene, zertifizierte KIM-Adresse.
- TIM = TI-Messenger: TIM ist so etwas die das sichere Whats-App im Gesundheitswesen. Hierbei handelt es sich um mobile Messenger, die interoperabel funktionieren und genauso sicher sind wie KIM. TI-Messenger können auch von Patient:innen genutzt werden. Aktuell sind die TI-Messenger noch nicht sehr weit verbreitet.
- VZD = Verzeichnisdienst: Der Verzeichnisdienst ist quasi das zentrale TI-Adressbuch. Hier findest du alle Institutionen, Arztpraxen, Heilmittelpraxen usw., die an die TI angeschlossen sind. Falls du jemanden über KIM kontaktieren möchtest, kannst du ganz einfach im VZD nach ihr/ihm suchen.
- VSDM = Versichertenstammdatenmanagement: Über das VSDM bleiben die Stammdaten deiner Patient:innen immer auf dem aktuellen Stand. Das heißt für dich: Sobald du die elektronische Gesundheitskarte einliest, werden die Daten in deiner Praxisverwaltungssoftware automatisch aktualisiert.
- ePA = elektronische Patientenakte: In der ePA sind alle relevanten Informationen (beispielsweise Arztbriefe, Diagnosen, MRT-Aufnahmen usw.) deiner Patient:innen sicher gespeichert. Deine Patient:innen können eigenständig festlegen, welche Informationen von wem eingesehen werden können. Aktuell können Heilmittelerbringer:innen noch nicht auf die ePA zugreifen, langfristig wird dies jedoch möglich sein.
- E-Rezept: Das E-Rezept zählt aktuell zu den bekanntesten TI-Anwendungen. Patient:innen bekommen kein ausgedrucktes Rezept mehr ausgehändigt, sondern können ihre Rezepte per Smartphone-App, elektronischer Gesundheitskarte oder QR-Code-Ausdruck in der Apotheke einlösen.
- E-VO = elektronische Heilmittelverordnung: Voraussichtlich zum 1. Januar 2027 kommt in Anlehnung an das E-Rezept die elektronische Heilmittelverordnung. Künftig werden dann nicht mehr nur Medikamente, sondern auch Leistungen elektronisch verordnet. Nach aktuellem Stand können Patient:innen die E-VO ebenfalls via App, elektronischer Gesundheitskarte oder QR-Code einlösen.
- NFDM = Notfalldatenmanagement: Über die elektronische Gesundheitskarte kann medizinisches Notfallpersonal relevante Informationen ihrer Patient:innen abrufen, beispielsweise zu Herzschrittmachern, Allergien oder der Blutgruppe.
- eMP = elektronischer Medikationsplan: Der elektronische Medikationsplan (eMP) ermöglicht einen schnellen und umfassenden Überblick über die aktuelle Medikation. Auch die Medikationshistorie sowie bekannte Allergien und Unverträglichkeiten sind einsehbar.




Muss der Internet Anschluss in der Praxis sein oder kann ich auch den Anschluß zu Hause benutzen?
Hallo Sigrun,
um die TI langfristig vollumfänglich nutzen zu können, sollte das Kartenlesegerät in deiner Praxis stehen – damit benötigst du für den TI-Anschluss auch den Internetanschluss deiner Praxis 🙂
Liebe Grüße
Pia von thevea