TI-Anschluss in der Physiotherapie & Pflicht zur Digitalisierung [Frist + Kosten]


Pia Höllwig (TI- und Branchenexpertin)
31.03.2026  |  22 Kommentare

TI-Anschluss in der Physiotherapie & Pflicht zur Digitalisierung [Frist + Kosten]


Pia Höllwig (TI- und Branchenexpertin)
31.03.2026 | 22 Kommentare

Ab wann die Pflicht zur Digitalisierung und zum TI-Anschluss in der Physiotherapie gilt und welche Schritte jetzt wichtig sind, zeigt dir dieser TI-Leitfaden.

Digitalisierung und TI-Pflicht kompakt

Ab wann gilt die Anschlusspflicht an die TI?

Was ist die Telematikinfrastruktur?

Die TI ist das digitale Netzwerk, das alle Akteure im Gesundheitswesen miteinander verbindet, z. B. für sichere und schnelle Kommunikation mit Arztpraxen. Und sie ist der Grund, warum Physiotherapiepraxen quasi eine Pflicht zur Digitalisierung haben.

🗨 Live-Chat: Kurze Frage zum TI-Anschluss?

z. B.  Bekomme ich die Kosten für den eHBA erstattet und wenn ja wann?

Antworten sofort aus diesem Artikel

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Wenn deine Praxis bereits digital arbeitet, ist der Anschluss für dich kostenneutral. Das zumindest gilt für den TI-Anschluss über thevea. Die monatliche Kostenerstattung deckt den Anschluss, das Kartenlesegerät und die TI-Zugangskarten ab.

Wenn du noch analog unterwegs bist, bieten wir dir eine einfache und besonders günstige Praxissoftware – denn die Software wird nicht refinanziert.

Gesamtkosten inkl. Zugangskarten

221,61 €

Rechnerische Brutto-Kosten pro Monat, gerechnet auf 5 Jahre. Kartenlesegerät: einmalig 593.81 €, TI-Karten 1.045 Euro, zahlbar einmalig, jährlich oder quartalsweise. TI-Anschluss: 194,30 € mtl.

221,61 €

Erstattung TI-Anschluss (Refinanzierung)

221,74 €

Rechenbeispiel für eine Physiotherapie-Praxis mit einem eHBA auf Basis der vereinbarten, quartalsweisen Refinanzierung im Jahr 2026 durch den GKV-Spitzenverband. 

221,74 €

Da die Zahlungs- und Erstattungszeitpunkte unterschiedlich sind, haben wir für eine bessere Vergleichbarkeit alle Beträge pro Monat ausgewiesen und gerundet.

Was brauche ich für den TI-Anschluss?

  • Internetanschluss, PC/Laptop/Tablet, TI-Anwendung oder TI-fähige Praxissoftware
  • TI-Anschluss
  • Heilberufsausweis (eHBA) und TI-Zugangskarte (SMC-B)
  • Kartenlesegerät (beim Anschluss dabei)

Wann kommt die E-Verordnung?

Die elektronische Heilmittelverordnung wird nach aktuellem Stand 2028 verpflichtend eingeführt. Der offizielle Fahrplan sieht bereits im Jahr 2027 Pilotphasen vor, in denen die ersten E-VOs in der Praxis ankommen können.


Wie funktioniert die E-Verordnung?

Künftig erfasst du GKV-Verordnungen, indem du einen QR-Code scannst oder die Gesundheitskarte deiner Patientinnen und Patienten in dein Kartenlesegerät steckst. Das kennst du vielleicht schon vom E-Rezept in der Apotheke. 

Die Leistungsbestätigung erfolgt ebenfalls digital - z. B. durch eine digitale Signatur auf dem Smartphone oder Tablet.

TI in der Physiotherapie: Pflicht, Chance oder Stolperstein?

Podcast mit Steffen Gabriel (stellvertretender Bundesgeschäftsführer des VPT) und Lauritz Angerstein (Geschäftsführer thevea)

Das ändert sich in deiner Physiotherapie-Praxis

Die Telematikinfrastruktur klingt für viele erst einmal nach theoretischer Pflicht. Und das stimmt sogar: Sie ist für alle Akteure im Gesundheitswesen verpflichtend

Doch mit dem richtigen Hintergrundwissen werden die Vorteile für dich und deine Praxis klarer und der Weg in die TI einfacher.

Die TI hat ein großes, übergeordnetes Ziel: Sie soll alle Akteure im Gesundheitswesen digital und sicher vernetzen.

Das heißt, dass langfristig alle Ärzt:innen, Krankenhäuser, Apotheken, Pflegeinstitutionen, Heilmittelerbringer:innen und andere Gesundheitseinrichtungen an die TI angeschlossen sein werden.

Unsere Umfrage unter knapp 400 Praxen zeigt, dass die meisten noch keine Meinung haben oder neutral bis positiv eingestellt sind. Rund 30 Prozent der Teilnehmenden kam aus Praxen, die noch analog arbeiten.

Infografik, die zeigt, dass die Mehrheit der Heilmittelpraxen der Telematikinfrastruktur neutral oder positiv gegenüber stehen

Geräte und Komponenten in deiner Praxis

Das brauchst du in deiner Praxis, um die TI nutzen zu können: 

  • Internetanschluss 
    Du benötigst eine schnelle, stabile Internetverbindung. Ob DSL oder Kabel ist dabei egal. Mobile Daten reichen nicht aus, da sie nicht so verlässlich sind. 
  • PC, Laptop oder Tablet
    Welches Gerät du nutzt, ist egal, solange deine TI-fähige Software darauf läuft.
  • Praxissoftware oder TI-Anwendung
    Die Software ist nicht Teil der Refinanzierung. Deswegen bieten wir mit Paketen für 39,90 € netto (thevea Starter) bzw. 69,90 € netto (thevea Pro) monatlich einen besonders günstigen Einstieg. 
  • eHBA
    Den eHBA benötigst du zunächst nur dafür, deine SMC-B für deine Praxis zu beantragen. Weitere Anwendungsfälle gibt es aktuell noch nicht für Heilmittelerbringer:innen. Er kann aber später zum Beispiel der elektronischen Signatur dienen.
  • TI-Zugangskarte SMC-B
    Die SMC-B steckst du wie eine SIM-Karte in dein Kartenlesegerät. Pro Praxisstandort benötigst du erst einmal nur eine.
  • Kartenlesegerät
    Das Kartenlesegerät ist in deinem TI-Anschluss enthalten. Die SMC-B steckt dauerhaft im Gerät und verifiziert den TI-Anschluss. Das Gerät liest außerdem die elektronische Gesundheitskarte deiner Patient:innen ein. 

Und so sehen die TI-Komponenten aus

eHBA

Beispiel eines elektronischen Heilberufeausweises (eHBA)

Mit dem elektronischen Heilberufsausweis beantragst du die TI-Zugangskarte für deine Praxis.

SMC-B

Beispiel für eine TI-Zugangskarte (SMC-B)

Die SMC-B deiner Praxis ist deine "Zugangskarte" zur Telematikinfrastruktur.

Kartenlesegerät

Ein Kartenlesgerät, das Teil des Anschlusses an die Telematikinfrastruktur ist

Die SMC-B steckst du in das Kartenlesegerät, das du als Teil des TI-Anschlusses bekommst.


Vorteile der TI 

Papierkram, Drucker, Faxgeräte, Briefe frankieren und Co. gehören schon bald der Vergangenheit an.

Künftig verschickst du Therapieberichte, Verordnungskorrekturen oder Rückfragen zu Patient:innen einfach via KIM an die verordnende Arztpraxis. Und im zweiten Schritt erfasst du Verordnungen 100 % digital.

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Klickdemo

TI zum Angucken

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 TI zum Angucken
in 8 Klicks

Los geht's

Nach dem Start das Gerät drehen

Deine Patient:innen profitieren, weil ihre Gesundheitsdaten sicher zwischen Ärzt:innen, Therapeut:innen und anderen Behandelnden ausgetauscht werden können.

Das erleichtert die Abstimmung der Behandlung. Auch Rezepte und Verordnungen sind digital verfügbar, sodass weniger Wege und Papier nötig sind.

Über den zentralen Verzeichnisdienst kannst du super einfach alle anderen Akteur:innen im Gesundheitswesen finden und sofort auf sicherem Wege kontaktieren.


Gesetzliche Fristen

Jetzt wird es einmal kurz juristisch: Der § 360 im SGB V legt nämlich fest, wann deine Praxis an die TelematikInfrastruktur angeschlossen sein muss.

Der Bundestag hat am 6. November 2025 beschlossen, die Anschlusspflicht vom 1.1.2026 auf den 1.10.2027 zu verschieben. 

Wichtig: Die Finanzierungsvereinbarung gilt wie bisher, die Gesetzesänderung hat darauf keinen Einfluss.

Die Verschiebung ist unter den Interessenvertretungen umstritten. Während einige Heilmittelverbände den Schritt begrüßen, sehen ihn andere als wirtschaftlich und organisatorisch kontraproduktiv.

Die Vorbereitung mache ich lieber in Ruhe. Das ist auch unsere Empfehlung als Verband. Es gibt jetzt eine Debatte über eine Verschiebung. Das halte ich nicht für zielführend. Der Mehrwert ist da, auch jetzt schon. Wir haben KIM, wir haben die Möglichkeit, zu kommunizieren. Alle Vorteile kann das System aber natürlich erst ausspielen, wenn alle angeschlossen sind.

Steffen Gabriel
Stellvertretender Bundesgeschäftsführer des VPT im Podcast "Praxis Vibes"
▶ Ganze Folge anhören

Was mache ich wann? TI-Fahrplan

Meine persönliche Empfehlung lautet: Je früher du dich auf den Weg Richtung TI machst, desto entspannter wird es für dich.

Noch abwarten
  • Jetzt kein Aufwand
  • Aufwand später, wenn alle wirklich müssen --> weniger Zeit für persönliche Hilfe
  • Kopf lange Zeit nicht frei
  • Verzicht auf sofortigen TI-Vorteil (Kommunikation mit Ärzten)
  • Stress, wenn der Gesetzgeber den Druck erhöht
Jetzt aktiv werden
  • Kopf frei – Haken dran
  • Persönliche Hilfe mit Ruhe & Zeit
  • Sofortiger TI-Vorteil: Schnellere Kommunikation mit Ärzten
  • Kein Stress, wenn der Gesetzgeber den Druck erhöht
  • Aufwand jetzt, aber mit viel Unterstützung von thevea 

Jetzt

  1. Falls du aktuell noch ohne Praxisverwaltungssoftware arbeitest, ist das zunächst der wichtigste Schritt. Plane ausreichend Zeit für die Suche und Einrichtung ein, besonders dafür, dich mit der Anwendung vertraut zu machen.
  2. Bestellung TI-Anschluss
  3. Beantragung und Bestellung der TI-Zugangskarten eHBA und SMC-B
  4. Anschluss an die TI & Antrag auf Refinanzierung

Ich muss mit dem Praxisverwaltungssystem klarkommen. Das sollte ich testen. Wenn ich unzufrieden bin, ist jetzt ein guter Zeitpunkt, den Softwareanbieter zu wechseln.

Steffen Gabriel
Stellvertretender Bundesgeschäftsführer des VPT im Podcast "Praxis Vibes"
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Danach

Du kontaktierst Arztpraxen über die Telematikinfrastruktur aus deiner TI-Anwendung oder Praxissoftware heraus.

2027/28

Du erfasst E-Verordnungen über das Kartenlesegerät, dass dir mit dem TI-Anschluss zur Verfügung gestellt wird. Die Verordnungen prüfst und verarbeitest du über deine Praxissoftware.

Anleitung: Von Antrag bis Anschluss

Um dich an die TI anschließen zu können, musst du ein paar Dinge beantragen.

Mit dieser Übersicht kannst du die einzelnen Komponenten nach und nach abarbeiten

[1] TI-Anschluss 

Du kannst deinen TI-Anschluss einfach bei einem Anbieter deiner Wahl bestellen. Oftmals ist es sinnvoll, Software und TI beim gleichen Anbieter zu nutzen - bei thevea bekommst du zum Beispiel alles aus einer Hand.

In der Regel enthält deine Bestellung auch ein besonders verschlüsseltes Kartenlesegerät (E-Health-Kartenterminal) und einen KIM-Zugang.

[2] Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) 

Der eHBA verifziert dich als Physiotherapeut:in. Er sieht aus wie eine Kreditkarte vergleichbar mit deinem Personalausweis, nur eben bezogen auf deinen Beruf. 

Der eHBA ist nötig, um die TI-Zugangskarte (SMC-B) für deine Praxis zu bestellen. Heißt auch: Für den TI-Anschluss reicht ein eHBA pro Praxis bzw. IK.

In anderen Gesundheitseinrichtungen wie Arztpraxen dient er beispielsweise der Einsicht in bestimmte Gesundheitsdaten der elektronischen Patientenakte (ePA) oder für eine elektronische Signatur.

Die eHBA-Bestellung erfolgt nicht beim Anbieter deines TI-Anschlusses, sondern bei einem sogenannten Vertrauensdienstanbieter, zum Beispiel bei der D-Trust. Vorher beantragst du den Ausweis beim elektronischen Gesundheitsberuferegister über das NRW-Serviceportal.

[3] Zugangskarte (SMC-B)

Anders als der eHBA ist die SMC-B nicht personen-, sondern IK-bezogen. Sie verifiziert den TI-Zugang deiner Praxis. Sie gleicht einer SIM-Karte und wird ganz einfach in das elektronische Kartenlesegerät deines TI-Anschlusses gesteckt. Sie ist sozusagen die Eintrittskarte in die TI.

Den SMC-B kannst und solltest du über den selben Anbieter bestellen wie deinen eHBA. 

Wichtig: Für die Bestellung des SMC-B benötigst du deinen eHBA.

Viel von der Kritik bezieht sich darauf, dass die Prozesse nicht superschlank sind. Das ist schon so – aber irgendwann wird man sie durchlaufen müssen.

Steffen Gabriel
Stellvertretender Bundesgeschäftsführer des VPT im Podcast "Praxis Vibes"
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[4] TI-Anschluss

Und wie entsteht aus diesen einzelnen Bestandteilen nun ein funktionierender TI-Anschluss?

Mit dem richtigen Anbieter ist das tatsächlich gar nicht so kompliziert. So sieht der Ablauf aus, wenn du den TI-Anschluss über thevea bestellst:

  1. Du gibst uns Bescheid, dass die SMC-B für deine Praxis vorliegt. Das Kartenlesegerät hast du zuvor bereits von uns erhalten.
  2. Wir prüfen, ob wirklich alle Voraussetzungen erfüllt sind, um den Anschluss zu aktivieren.
  3. Unsere TI-Profis unterstützen dich bei der Aktivierung. Ein Techniker-Termin vor Ort ist dafür nicht notwendig.
  4. Deine SMC-B steckst du wie eine SIM-Karte im Handy ins Kartenterminal ein, damit es eine Verbindung zur TI herstellen kann. Auch die elektronische Gesundheitskarte deiner Patient:innen liest du über das Kartenterminal ein.
Schaubild mit Anschluss an die Telematikinfrastruktur in der Physiotherapie

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Was hat es mit "Konnektoren" und "Gateways" auf sich?

Kurze Antwort:
Darum kümmert sich mittlerweile der Anbieter deines TI-Anschlusses.

Ausführliche Antwort:
Im TI-Anschluss enthalten ist ein Konnektor. Anders, als du es vielleicht noch aus Arztpraxen kennst, steht dieser nicht mehr in deiner Praxis, sondern in einem Rechenzentrum. 

Der Konnektor stellt dann - einfach gesagt - eine gesicherte Internetverbindung zu deinem E-Health-Kartenterminal her. Und das wiederum ist wie gewohnt verbunden mit deinem Computer bzw. deiner Praxisverwaltungssoftware, nur eben jetzt über eine gesicherte VPN-Internetverbindung.

Kosten & Erstattung: Die Refinanzierung

Gemeinsam mit den physiotherapeutischen Berufsverbänden hat der GKV-Spitzenverband eine Finanzierungsvereinbarung für die durch die TI entstehenden Kosten verabschiedet. 

Gab es anfangs noch eine Einmalzahlung, werden nun für Praxen, die sich ab dem 1. Juli 2023 angeschlossen haben oder jetzt anschließen, monatliche TI-Pauschalen ausgezahlt, und zwar rückwirkend bis zu diesem Datum.

Was die Refinanzierungspauschale abdeckt - und was nicht

❗ Aktuell sind viele Kostenaufstellungen und Vergleiche der verschiedenen TI-Anbieter im Umlauf.

Doch in den meisten Aufstellungen sind die Kosten für Hard- und Software nicht enthalten. Deshalb lohnt sich ein genauer Blick auf die Gesamtkosten.

Notwendige Ausstattung für den TI-Anschluss, die refinanziert wird:

  1. TI-Anschluss inklusive Kartenlesegerät
  2. eHBA
  3. SMC-B

Ausstattung, die nicht refinanziert wird:

  1. Computer, Laptop o. Ä.
  2. Praxisverwaltungssoftware oder mindestens TI-Anwendung

💡Um die Kosten gering zu halten, bieten wir mit Paketen für 39,90 € netto (thevea Starter) bzw. 69,90 € netto (thevea Pro) monatlich einen besonders günstigen Einstieg.


Höhe der monatlichen TI-Pauschale

  • TI-Pauschale seit 1. Januar 2025: 207,93 € monatlich
  • Zuschlagspauschale für jede:n Mitarbeiter:in mit eHBA in der Praxis: 7,77 € monatlich
  • Die Pauschale wird jährlich gemäß der Veränderung des Punktwertes nach § 87 Absatz 2e SGB V angepasst

💡 Wichtig: Die Auszahlung erfolgt rückwirkend quartalsweise.


Wann erfolgt die erste Auszahlung?

Hierzu ist ein Blick in die Finanzierungsvereinbarung erforderlich:
"Der GKV-Spitzenverband zahlt den anspruchsberechtigten Physiotherapeuten die erstmalige TI-Pauschale [...] spätestens bis zum 15. des dritten Monats des auf das Antragsquartal folgenden Quartals aus, danach fortlaufend zum 15. des dritten Monats des folgenden Quartals."

Ein Beispiel: Du hast deine Angaben erfolgreich in das Antragsportal übertragen und die GKV hat den Antrag bis spätestens Ende September 2025 (Ende Quartal 3) bestätigt.

Die erste Auszahlung würde zum 3. Monat des folgenden Quartals (Quartal 4/2025) folgen, also spätestens am 15. Dezember, und danach automatisch jedes Quartal.

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So kommst du an deine Erstattung

Für die vollständige Auszahlung der Pauschalen musst du sicherstellen, dass deine Praxis an die TI angeschlossen ist und über folgende funktionsfähige Ausstattung verfügt:

Auch wenn die TI ohne diese Dinge in deiner Praxis gar nicht laufen würde: Nachweisen musst du sie trotzdem.

Den Antrag auf Erstattung stellst du im GKV-Antragsportal. Hier erbringst du auch die notwendigen Nachweise durch eine Eigenerklärung, die du online als Praxisinhaber:in ausfüllst. 

Das Thema Antragsstellung kann etwas knifflig sein, aber keine Sorge: Die Anleitung des GKV-Spitzenverbandes hilft dir dabei, alles richtig zu machen.

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TI-Begriffe: einfach erklärt

KIM, TIM, VSDM, ePA und Co. – im Zusammenhang mit der TI gibt es zahlreiche Abkürzungen und Fachbegriffe. Diese Übersicht erläutert dir in Kürze alle bisher bekannten TI-Anwendungen.

  1. KIM = Kommunikation im Medizinwesen: Die Anwendung KIM wird dir als Physiotherapeut:in anfangs am häufigsten begegnen. KIM ist vergleichbar mit bekannten E-Mailprogrammen, hierüber verschickst du sicher und verschlüsselt patientenrelevante Informationen, z. B. Therapieberichte. Über deinen TI-Anbieter erhältst du eine eigene, zertifizierte KIM-Adresse.
  2. TIM = TI-Messenger: TIM ist so etwas die das sichere Whats-App im Gesundheitswesen. Hierbei handelt es sich um mobile Messenger, die interoperabel funktionieren und genauso sicher sind wie KIM. TI-Messenger können auch von Patient:innen genutzt werden. Aktuell sind die TI-Messenger noch nicht sehr weit verbreitet.
  3. VZD = Verzeichnisdienst: Der Verzeichnisdienst ist quasi das zentrale TI-Adressbuch. Hier findest du alle Institutionen, Arztpraxen, Heilmittelpraxen usw., die an die TI angeschlossen sind. Falls du jemanden über KIM kontaktieren möchtest, kannst du ganz einfach im VZD nach ihr/ihm suchen.
  4. VSDM = Versichertenstammdatenmanagement: Über das VSDM bleiben die Stammdaten deiner Patient:innen immer auf dem aktuellen Stand. Das heißt für dich: Sobald du die elektronische Gesundheitskarte einliest, werden die Daten in deiner Praxisverwaltungssoftware automatisch aktualisiert.
  5. ePA = elektronische Patientenakte: In der ePA sind alle relevanten Informationen (beispielsweise Arztbriefe, Diagnosen, MRT-Aufnahmen usw.) deiner Patient:innen sicher gespeichert. Deine Patient:innen können eigenständig festlegen, welche Informationen von wem eingesehen werden können. Aktuell können Heilmittelerbringer:innen noch nicht auf die ePA zugreifen, langfristig wird dies jedoch möglich sein.
  6. E-Rezept: Das E-Rezept zählt aktuell zu den bekanntesten TI-Anwendungen. Patient:innen bekommen kein ausgedrucktes Rezept mehr ausgehändigt, sondern können ihre Rezepte per Smartphone-App, elektronischer Gesundheitskarte oder QR-Code-Ausdruck in der Apotheke einlösen.
  7. E-VO = elektronische Heilmittelverordnung: Voraussichtlich zum 1. Januar 2027 kommt in Anlehnung an das E-Rezept die elektronische Heilmittelverordnung. Künftig werden dann nicht mehr nur Medikamente, sondern auch Leistungen elektronisch verordnet. Nach aktuellem Stand können Patient:innen die E-VO ebenfalls via App, elektronischer Gesundheitskarte oder QR-Code einlösen.
  8. NFDM = Notfalldatenmanagement: Über die elektronische Gesundheitskarte kann medizinisches Notfallpersonal relevante Informationen ihrer Patient:innen abrufen, beispielsweise zu Herzschrittmachern, Allergien oder der Blutgruppe.
  9. eMP = elektronischer Medikationsplan: Der elektronische Medikationsplan (eMP) ermöglicht einen schnellen und umfassenden Überblick über die aktuelle Medikation. Auch die Medikationshistorie sowie bekannte Allergien und Unverträglichkeiten sind einsehbar.

Wer hier für dich schreibt

Pia Höllwig (TI- und Branchenexpertin)

Durch ihre langjährige Erfahrung im Gesundheits- und Heilmittelbereich kennt Pia Höllwig die Branche mittlerweile in und auswendig. Die Themen TI und Existenzgründung liegen ihr dabei besonders am Herzen. Ihr Wissen gibt Pia regelmäßig in Expertenbeiträgen und Seminaren weiter.


Mehr Praxis-Wissen für Physiotherapie

  • Sarah Kranz7. April 2025

    Ich hab eine Frage bezüglich des Konnektors und Kartenlesegerät.Wenn 2 selbstständige Physiotherapeuten in einer Praxis arbeiten und einen Rechner benutzen,dann müsste doch ein Gerät reichen oder nicht.
    Jeder Therapeut hat zwar seine eigene Heilberufskarte aber wir brauchen doch nicht mehrere Geräte in der Praxis stehen haben?
    Beim Arzt haben Sie doch auch nur ein Kartenlesegerät obwohl 2-3 Ärzte dort arbeiten und unterschiedliche Kassenzulassungen haben.

    Lieben Gruß
    Sarah Kranz

    • Pia Höllwig (Kommunikations- und Branchenexpertin)9. April 2025

      Hallo Sarah,

      zunächst einmal die gute Nachricht: Der Konnektor wird gar nicht in Eurer Praxis stehen, sondern in einem Rechenzentrum. Damit habt Ihr also schon mal vor Ort gar nichts mehr zu tun 🙂
      So wie Du es beschreibst, verwaltet Ihr Eure Patient:innen gemeinsam über einen Computer und damit auch über eine gemeinsame Software, richtig?

      Wenn das der Fall ist, reicht tatsächlich ein TI-Anschluss vollkommen aus. Ihr müsst Euch lediglich abstimmen, mit welchem eHBA Ihr dann die SMC-B beantragt, die Ihr in das Kartenlesegerät einsteckt.

      Liebe Grüße
      Pia

  • Funke-Meinzer8. April 2025

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Ich bin 78 Jahre alt und noch voll in meiner eigenen Physiotherapiepraxis beschäftigt.
    Habe immer meine Abrechnungen sehr gewissenhaft manuell gemacht.
    Besitze keinen Computer oder Laptop, habe keinerlei IT-Erfahrung und kann auch die modernen Medien nicht bedienen.
    Wie kann ich dann meine Abrechnungen machen? Gehe davon aus, dass ich meine Praxis auch im hohen Alter noch haben werde.
    Dankeschön für Ihre Antwort.
    Mit freundlichen Grüßen

    • Pia Höllwig (Kommunikations- und Branchenexpertin)9. April 2025

      Liebe Frau Funke-Meinzer,

      toll, dass Sie planen, Ihre Praxis noch lange weiterzuführen! 🙂

      Tatsächlich ist es per Gesetzgeber so, dass die TI nach aktuellem Stand zum 1. Januar 2026 verpflichtend wird. Das heißt, dass Sie sich mittelfristig an die TI anschließen müssten, um weiterhin GKV-Patient:innen behandeln und abrechnen zu dürfen.
      Ich kann Ihre Sorge nach so vielen Jahren ohne Computer oder gar Software absolut verstehen. Im Grunde gibt es leider trotzdem nicht wirklich viele Möglichkeiten, weiterhin analog zu arbeiten, außer, Sie entschließen sich, nur noch Privatpatient:innen zu behandeln.
      Für reine Privatpraxen gilt die TI-Pflicht nicht.

      Wenn Sie weiterhin auch GKV-Patient:innen behandeln möchten, würde ich Ihnen raten, sich zunächst einmal einen unverbindlichen Beratungstermin bei uns zu buchen. Dort können Sie mit meinen Kolleg:innen in Ruhe über das Thema sprechen. Klicken Sie dazu einfach hier auf diesen Link oder rufen Sie uns an: 0201 / 320 68 110.

      Ich wünsche Ihnen alles Gute!

      Liebe Grüße
      Pia von thevea

  • Enrico15. April 2025

    Gibt es ein Kartenlesegerät (mobil) für die Haus und Heimbesuche ?

    • Laura Wude (Praxisleiterin & Therapeutin)22. April 2025

      Hallo Enrico,
      ein mobiles Kartenlesegerät für Haus- und Heimbesuche ist aktuell noch nicht verfügbar.

      Es ist aber geplant: Auch für mobile Einsätze wird es voraussichtlich eine Lösung geben​.
      Wie diese genau aussieht, ist bislang nicht abschließend geklärt – thevea arbeitet dazu bereits mit Kassen, gematik und Verbänden in Pilotprojekten zusammen​.

      Viele Grüße
      Laura von thevea

  • Günter Schneider13. Mai 2025

    Hallo,

    alles sehr spannend.
    Ich arbeite als freier Mitarbeiter ausschließlich für HBs.
    Den eHBA hab ich beantragt dann gesehen das er 40 Euro Ausstellungsgebühr kostet.
    Um dann den eHBA zu bekommen, muss dieser bestellt werden, hier werden 500 Euro
    verlangt, die alle 5 Jahre wieder anfallen da der Ausweis nur 5 Jahre gültig ist.

    Frage:
    1. Werden diese Kosten erstattet? Ich arbeite mit TheVea, die Praxis nicht.
    2. Wie wird die Erstattung steuerlich gewertet, als Einnahme?

    Ich hoffe Sie können die Fragen beantworten, Danke für Ihr Engagement.

    • Pia Höllwig (Kommunikations- und Branchenexpertin)14. Mai 2025

      Hallo Günter,

      als freier Mitarbeiter benötigst Du keinen eHBA. Dieser dient im Heilmittelbereich aktuell ausschließlich dazu, die SMC-B als Praxisausweis zu beantragen, um die Praxis an die TI anzuschließen.
      Als freier Mitarbeiter tragen die Praxen, für die du arbeitest, die Verantwortung dafür, sich an die TI anzuschließen, nicht du.

      Die Erstattung für die entstehenden Kosten gibt es entsprechend dann für Praxen, wenn sie ihren TI-Anschluss inklusive aller benötigten Karten nachweisen können.

      Natürlich kannst du freiwillig einen eHBA beantragen, hast davon aber aktuell keinen Nutzen und kannst dir die Kosten auch nicht erstatten lassen.

      Liebe Grüße
      Pia vom thevea-Team

  • K. Wilke21. Mai 2025

    Hallo,
    bekomme ich die Kosten für den eHBA erstattet und wenn ja wann?
    Viele Grüße K. Wilke

    • Pia Höllwig (Kommunikations- und Branchenexpertin)27. Mai 2025

      Hallo Kerstin,

      ja, du bekommst die Kosten für den eHBA im Zuge der Refinanzierungsvereinbarung erstattet, aktuell sind das 7,77 € pro Mitarbeiter:in mit eHBA.
      Sobald du an die TI angeschlossen bist, kannst du die Refi beantragen und bekommst sie dann quartalsweise rückwirkend ausgezahlt.

      Deshalb würde ich dir empfehlen, bei der Bestellung des eHBA nicht die Einmalzahlung auszuwählen, sondern eine der anderen Optionen (z. B. halbjährlich, vierteljährlich oder am Ende des Jahres). Hierzu musst du im Bezahlvorgang das Lastschriftverfahren auswählen 🙂

      Liebe Grüße
      Pia von thevea

  • Chriss21. Mai 2025

    Moin!

    Was aus Arztpraxen etc. bestimmt schon Einige mal mitbekommen haben ist, dass die Kartenleser ja durchaus mal anfällig für Störungen sind, wenn man bspw. mal vergessen hat updates zu laden.

    Wenn man dann den Kundensupport anruft ist man gezwungen ein remote-Programm auf dem Rechner zu haben, um dem Support Zugriff zu gewähren.

    Gibt es da Programme die empfehlenswert sind? Oder gibt es sogar nur einige wenige zugelassene? Ich nehme an, dass die Kosten für das Programm auch nicht erstattet werden oder?

    • Pia Höllwig (Kommunikations- und Branchenexpertin)27. Mai 2025

      Moin Chriss,

      ich kann natürlich nicht für andere TI-Anbieter sprechen, aber unser TI-Partner arbeitet mit dem TeamViewer QuickSupport, den kannst du tatsächlich kostenlos herunterladen und nutzen.

      Grundsätzlich ist es aber auch so, dass Arztpraxen oftmals noch mit anderer (bzw. älterer) Technologie arbeiten. Durch das moderne TI-Gateway werden zum Beispiel Updates des Kartenlesegeräts automatisch eingespielt, weshalb i. d. R. gar kein Support dafür nötig ist.

      Aber falls doch, treten für dich mit dem TeamViewer QuickSupport keine versteckten Kosten auf 🙂

      Liebe Grüße
      Pia von thevea

  • Georg Weinbuch27. Juni 2025

    Welche Besonderheiten gelten für Privatpraxen und Heilpraktiker für Physiotherapie?
    Ich habe ja z.B. auch keine IK-Nummer und gibt es auch eine Erstattung?

    • Laura Wude (Praxisleiterin & Therapeutin)30. Juni 2025

      Hallo Georg,
      für Privatpraxen gilt die Anschlusspflicht an die Telematikinfrastruktur nicht.
      Ohne IK sind die meisten TI-Funktionen, wie KIM oder ePa, derzeit gar nicht nutzbar und auch eine private E-Verordnung ist aktuell nicht vorgesehen.

      Darum gibt es für Privatpraxen derzeit auch keine TI-Erstattung. Wenn du die TI-Vorteile dennoch nutzen möchtest, tust du das auf eigene Kosten.

      Viele Grüße
      Laura von thevea

  • Katrin Vormann4. Juli 2025

    Kann unsere physiotherapeutische Freiberuflerin die TI incl. Hardware von uns nutzen in der ich arbeite oder brauche sie sämtliches Equipment selbst?

    • Pia Höllwig (Kommunikations- und Branchenexpertin)7. Juli 2025

      Hallo Katrin,

      genau, deine freiberufliche Kollegin nutzt ganz einfach die TI in deiner Praxis mit 🙂

      Liebe Grüße
      Pia von thevea

    • Tanja Kühn27. September 2025

      Meine Frage zielt in die gleiche Richtung, wir haben eine freiberufliche Podologin, könnte die dann auch über die Praxis – TI abrechnen?

      Vielen Dank
      Tanja

    • Pia Höllwig (Kommunikations- und Branchenexpertin)29. September 2025

      Hallo Tanja,

      freiberufliche Therapeut:innen können sich ohne eigene Praxis gar nicht an die TI anschließen, sondern nutzen quasi immer die TI der jeweiligen Praxis, in der sie tätig sind 🙂 Die Abrechnung erfolgt zum aktuellen Zeitpunkt jedoch nicht über die TI, da ändert sich an Eurem aktuellen Vorgehen gar nichts.

      Wie genau geht Ihr denn gerade mit Eurer Podologin vor? So wie es für mich klingt, bietet sie reine Privatleistungen an? Für Privatpraxen ist momentan noch kein TI-Anschluss vorgesehen bzw. wird dieser nicht erstattet.

      Liebe Grüße
      Pia

  • Hanna Eimaz11. September 2025

    Ich bin Masseurin und med. Bademeisterin mit eigener Praxis.

    Gelten die TI Bestimmungen auch für uns? Werden wir mit den Physios zusammen erfasst?
    liebe Grüße
    Hanna

    • Pia Höllwig (Kommunikations- und Branchenexpertin)11. September 2025

      Guten Morgen Hanna,

      genau, die TI-Bestimmungen gelten für alle Heil- und Hilfsmittelerbringer gleichermaßen. Seit dem Frühjahr können auch Masseurinnen und medizinische Bademeisterin ihren eHBA und ihre SMC-B beantragen und sich damit wie Physiod und Co. auch an die TI anschließen 🙂

      Liebe Grüße
      Pia von thevea

  • Ines Müller18. November 2025

    Hi Pia, werden Ärzte denn ihren Patienten Behandlungsverordnungen weiterhin analog auf dem Blatt Papier mitgeben und parallel die Verordnung auf deren Versichertenkarte speichern?

    Oder woher wissen Ärzte ob eine Physiotherapie schon an die TI angeschlossen ist? Beziehungsweise, wie läuft das genau ab? Kann es sein, dass es Patienten gibt, die eine Verordnung auf ihrer Versichertenkarte haben und wenn wir noch nicht an der TI angeschlossen sind müssen wir den Patienten zurück zum Arzt schicken und um eine Papierverordnung bitten?

    Und glaubst du, wird sich mit der Verschiebung des TI-Pflicht-Einführungsdatums dann eventuell auch eine digitale Verordnungsausstellung verschieben (falls diese noch nicht parallel passiert)?

    • Pia Höllwig (Kommunikations- und Branchenexpertin)18. November 2025

      Hallo Ines,

      da die elektronische Heilmittelverordnung noch nicht im Detail spezifiziert ist, kann ich dir deine Fragen leider noch nicht alle verbindlich beantworten.

      Denkbar ist, dass es eine Übergangsphase geben wird, so wie es auch beim E-Rezept war. Der Grund für die TI-Pflicht ist jedoch genau der: Nur, wenn Praxen an die TI angeschlossen sind, können sie E-Verordnungen annehmen und behandeln. Deshalb ist als erster Schritt der Anschluss an die TI verpflichtend, damit es im zweiten Schritt nicht mehr dazu kommen kann, dass eine Praxis eine E-VO annehmen soll, die nicht an die TI angeschlossen ist. Langfristig wird es also nicht so sein, dass es zusätzlich noch immer die Papierverordnung geben wird wie jetzt 🙂

      Ob die E-VO auch im Gesetz verschoben wird, steht noch nicht fest. Was aber bereits feststeht seitens der gematik: 2027 wird zunächst eine Pilotphase starten, bevor 2028 dann die flächendeckende Einführung kommt.

      Deshalb mein Rat: Frühzeitig mit dem TI-Anschluss in einem Tempo loslegen, das für dich passt. Dann hast du entspannt Zeit, die einzelnen Schritte zu durchlaufen und dich an alles zu gewöhnen. An die Frist im Oktober 2027 würde ich mich definitiv halten, damit du nicht in die Situation kommst, ggf. sonst keine Verordnungen mehr annehmen zu können 🙂

      Lieben Gruß
      Pia

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