Existenzgründung: Die FAQ, die sich Gründer schon immer gewünscht haben


Pia Höllwig (Kommunikations- und Branchenexpertin)
14 Kommentare

Existenzgründung: Die FAQ, die sich Gründer schon immer gewünscht haben


Pia Höllwig (Kommunikations- und Branchenexpertin)
04.04.2025 | 14 Kommentare

Schluss mit "Das hätte ich gerne früher gewusst" bei der Praxisgründung in Physio- und Ergotherapie, Logopädie und Podologie.

Ich habe die häufigsten Fragen von 440 Gründerinnen und Gründern gesammelt – und 4 Praxis-Profis um Antworten gebeten.

Unter den Praxis-Profis sind erfolgreiche Gründerinnen und Gründer, eine erfahrene Praxisinhaberin, eine Steuerberaterin für die Heilmittelbranche und ein Unternehmensberater für Heilmittelpraxen.

Start in die Selbstständigkeit

Wie sind andere in die Selbstständigkeit gestartet? 

Fabian Weider
Existenzgründer & Ergotherapeut

Meine ersten Schritte in die Selbstständigkeit begannen mit der Frage, ob ich mich im Angestelltenverhältnis noch für die nächsten Jahre sehe – und die klare Antwort war nein. 

Ich wollte meinen eigenen Weg gehen und habe mich gefragt: Wie therapiere ich? Was sind meine Stärken? 

Jeder Therapeut hat andere Fortbildungen und Fähigkeiten, und darauf habe ich mein eigenes Therapiekonzept aufgebaut.

  • Fachliche Ausrichtung: Ich habe überlegt, worauf ich mich spezialisieren möchte – Handtherapie, Psychiatrie oder einen anderen Bereich – denn das bestimmt auch die Gestaltung meiner Praxisräume.
  • Räumliche Planung: Ich habe mich gefragt: Wie groß soll meine Praxis sein? Wie viele Räume brauche ich? und geschaut, welche Möglichkeiten es an meinem Wunschstandort gibt.
  • Finanzierung: Ich musste klären, ob ich einen Kredit brauche oder auf eigene Ersparnisse zurückgreifen kann.
  • Zeitplanung: Mir war wichtig, dass die Gründung nicht ewig dauert. Deshalb habe ich mir eine klare Frist gesetzt, um nicht zu viele offene Baustellen zu haben und wirklich ins Handeln zu kommen.

Diese strukturierten Überlegungen haben mir geholfen, meine Praxis erfolgreich aufzubauen.

Mutmacher-Tipp: Praxisgründung zwischen Euphorie und Ernüchterung – Interview mit Existenzgründerin Rieke Guhl

Benötige ich neben dem Steuerberater noch andere Unterstützung?

Pia Höllwig, Branchenexpertin
E-Mail

Ob man neben dem Steuerberater noch weitere Unterstützung benötigt, hängt von der individuellen Situation ab – aber grundsätzlich kann es sehr sinnvoll sein, sich zusätzlich beraten zu lassen.

1. Steuerberatung

  • Ohne Steuerberater in die Selbstständigkeit zu starten, ist nicht empfehlenswert.
  • Es ist ratsam, eine Steuerberatung zu wählen, die Erfahrung im Gesundheitsbereich hat, da hier viele spezielle Regelungen und Fallstricke existieren.

2. Unternehmensberatung:

  • Branchenkundige Berater können bei der Planung und Strukturierung der Praxis helfen.
  • Es gibt viele regionale und überregionale Unternehmensberater, die auf Heilmittelerbringer spezialisiert sind.

3. Öffentliche Gründerberatung

  • Kommunale Angebote, z. B. von der Stadtverwaltung oder der Agentur für Arbeit, bieten oft kostenlose Seminare und Beratungen an.
  • Ein Besuch im Rathaus oder eine einfache Internetsuche können viele hilfreiche Programme offenlegen.

4. Berufsverbände

Berufsverbände bieten wertvolle Unterstützung und Netzwerkmöglichkeiten.

  • Sie sind eine gute Anlaufstelle für Fragen zur Praxisführung, rechtlichen Themen oder zur beruflichen Weiterentwicklung.
  • In den Verbänden sitzen erfahrene Therapeuten, die den Gründungsweg selbst gegangen sind.

Mit folgenden Verbänden kooperiert thevea – Mitglieder erhalten 10 % Preisvorteil auf die Praxissoftware-Kosten:

Physiotherapie:

Logopädie:

Ergotherapie:

Podologie:

Bei welchen Stellen muss ich meine Praxis anmelden?

Stefanie Anders, ECOVIS Steuerberaterin
E-Mail

Wo du deine Praxis anmelden musst, hängt von der Rechtsform und deiner Tätigkeit ab.

Einzelpraxis oder GbR (freiberufliche Tätigkeit)

Als freiberuflicher Heilmittelerbringer (Physio, Ergo, Logo, Podo) musst du kein Gewerbe anmelden.

Finanzamt informieren

  • Innerhalb von vier Wochen nach Aufnahme der Tätigkeit
  • Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen (meist digital über ELSTER)
  • Angaben zu: Praxis-Einnahmen und -Gewinn, Bankverbindung, geplanter Umsatz (für Umsatzsteuerpflicht/Kleinunternehmerregelung)
  • Das Finanzamt legt daraufhin z. B. Einkommenssteuervorauszahlungen fest.

GmbH oder UG (haftungsbeschränkt)

Die GmbH/UG gilt als gewerbliche Tätigkeit, auch wenn sie Heilmittel erbringt.

  • Notarielle Gründung der Gesellschaft notwendig
  • Gewerbeanmeldung bei der Stadt/Gemeinde
  • Anmeldung beim Finanzamt

Sollte ich mich direkt auf bestimmte Erkrankungen spezialisieren?

Fabian Weider
Existenzgründer & Ergotherapeut

Mein Tipp: Starte breit aufgestellt, nimm alle Patient:innen an und schaffe dir mit diesem soliden Patientenstamm eine wirtschaftliche Basis. 

Die Realität ist, dass dieser sehr unterschiedlich sein wird – du hast nicht nur Kinder, Handpatient:innen oder neurologische Fälle, sondern einen bunten Mix.

Und mit diesem musst du am Anfang auch therapeutisch gut umgehen können, weil es eben auch um die finanzielle Sicherheit geht.