Schluss mit "Das hätte ich gerne früher gewusst" bei der Praxisgründung in Physio- und Ergotherapie, Logopädie und Podologie.
Ich habe die häufigsten Fragen von 440 Gründerinnen und Gründern gesammelt – und 4 Praxis-Profis um Antworten gebeten.
Unter den Praxis-Profis sind erfolgreiche Gründerinnen und Gründer, eine erfahrene Praxisinhaberin, eine Steuerberaterin für die Heilmittelbranche und ein Unternehmensberater für Heilmittelpraxen.
Start in die Selbstständigkeit

Fabian Weider
Existenzgründer & Ergotherapeut
Meine ersten Schritte in die Selbstständigkeit begannen mit der Frage, ob ich mich im Angestelltenverhältnis noch für die nächsten Jahre sehe – und die klare Antwort war nein.
Ich wollte meinen eigenen Weg gehen und habe mich gefragt: Wie therapiere ich? Was sind meine Stärken?
Jeder Therapeut hat andere Fortbildungen und Fähigkeiten, und darauf habe ich mein eigenes Therapiekonzept aufgebaut.
- Fachliche Ausrichtung: Ich habe überlegt, worauf ich mich spezialisieren möchte – Handtherapie, Psychiatrie oder einen anderen Bereich – denn das bestimmt auch die Gestaltung meiner Praxisräume.
- Räumliche Planung: Ich habe mich gefragt: Wie groß soll meine Praxis sein? Wie viele Räume brauche ich? und geschaut, welche Möglichkeiten es an meinem Wunschstandort gibt.
- Finanzierung: Ich musste klären, ob ich einen Kredit brauche oder auf eigene Ersparnisse zurückgreifen kann.
- Zeitplanung: Mir war wichtig, dass die Gründung nicht ewig dauert. Deshalb habe ich mir eine klare Frist gesetzt, um nicht zu viele offene Baustellen zu haben und wirklich ins Handeln zu kommen.
Diese strukturierten Überlegungen haben mir geholfen, meine Praxis erfolgreich aufzubauen.
Mutmacher-Tipp: Praxisgründung zwischen Euphorie und Ernüchterung – Interview mit Existenzgründerin Rieke Guhl

Pia Höllwig, Branchenexpertin
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Ob man neben dem Steuerberater noch weitere Unterstützung benötigt, hängt von der individuellen Situation ab – aber grundsätzlich kann es sehr sinnvoll sein, sich zusätzlich beraten zu lassen.
1. Steuerberatung
- Ohne Steuerberater in die Selbstständigkeit zu starten, ist nicht empfehlenswert.
- Es ist ratsam, eine Steuerberatung zu wählen, die Erfahrung im Gesundheitsbereich hat, da hier viele spezielle Regelungen und Fallstricke existieren.
2. Unternehmensberatung:
- Branchenkundige Berater können bei der Planung und Strukturierung der Praxis helfen.
- Es gibt viele regionale und überregionale Unternehmensberater, die auf Heilmittelerbringer spezialisiert sind.
3. Öffentliche Gründerberatung
- Kommunale Angebote, z. B. von der Stadtverwaltung oder der Agentur für Arbeit, bieten oft kostenlose Seminare und Beratungen an.
- Ein Besuch im Rathaus oder eine einfache Internetsuche können viele hilfreiche Programme offenlegen.
4. Berufsverbände
Berufsverbände bieten wertvolle Unterstützung und Netzwerkmöglichkeiten.
- Sie sind eine gute Anlaufstelle für Fragen zur Praxisführung, rechtlichen Themen oder zur beruflichen Weiterentwicklung.
- In den Verbänden sitzen erfahrene Therapeuten, die den Gründungsweg selbst gegangen sind.
Mit folgenden Verbänden kooperiert thevea – Mitglieder erhalten 10 % Preisvorteil auf die Praxissoftware-Kosten:
Physiotherapie:
- IFK - Bundesverband selbstständiger Physiotheapeuten e. V
- VDB - Physiotherapieverband e. V
- VPT - Verband für Physiotherapie – Vereinigung für die physiotherapeutischen Berufe e. V.
- Physio Deutschland - Deutscher Verband für Physiotherapie e. V.
Logopädie:
- LOGO Deutschland - Selbständige in der Logopädie e. V.
- dbl – Deutscher Bundesverband für Logopädie e.V.
- dbs – Deutscher Bundesverband für akademische Sprachtherapie und Logopädie e.V.
Ergotherapie:
- BED - Bundesverband für Ergotherapeut:innen in Deutschland e. V.
- DVE - Deutscher Verband Ergotherapie e.V.
Podologie:

Stefanie Anders, ECOVIS Steuerberaterin
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Wo du deine Praxis anmelden musst, hängt von der Rechtsform und deiner Tätigkeit ab.
Einzelpraxis oder GbR (freiberufliche Tätigkeit)
Als freiberuflicher Heilmittelerbringer (Physio, Ergo, Logo, Podo) musst du kein Gewerbe anmelden.
Finanzamt informieren
- Innerhalb von vier Wochen nach Aufnahme der Tätigkeit
- Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen (meist digital über ELSTER)
- Angaben zu: Praxis-Einnahmen und -Gewinn, Bankverbindung, geplanter Umsatz (für Umsatzsteuerpflicht/Kleinunternehmerregelung)
- Das Finanzamt legt daraufhin z. B. Einkommenssteuervorauszahlungen fest.
GmbH oder UG (haftungsbeschränkt)
Die GmbH/UG gilt als gewerbliche Tätigkeit, auch wenn sie Heilmittel erbringt.
- Notarielle Gründung der Gesellschaft notwendig
- Gewerbeanmeldung bei der Stadt/Gemeinde
- Anmeldung beim Finanzamt

Fabian Weider
Existenzgründer & Ergotherapeut
Mein Tipp: Starte breit aufgestellt, nimm alle Patient:innen an und schaffe dir mit diesem soliden Patientenstamm eine wirtschaftliche Basis.
Die Realität ist, dass dieser sehr unterschiedlich sein wird – du hast nicht nur Kinder, Handpatient:innen oder neurologische Fälle, sondern einen bunten Mix.
Und mit diesem musst du am Anfang auch therapeutisch gut umgehen können, weil es eben auch um die finanzielle Sicherheit geht.

Laura Wude, langjährige Praxisinhaberin
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Der Vorteil, wenn du zu Beginn mit unterschiedlichen Patientengruppen arbeitest, ist auch, dass du dabei wichtige Netzwerke aufbaust: Du lernst die Ärzt:innen, andere Versorger und das lokale Gesundheitsnetzwerk kennen.
Und das Tolle an der Selbstständigkeit ist ja: Du musst dich nicht auf Dauer festlegen.
Du kannst später immer wieder neue Schwerpunkte setzen, dich weiterentwickeln oder umorientieren. Das gibt dir Freiheit und Flexibilität.

Fabian Weider
Existenzgründer & Ergotherapeut
Das hängt stark davon ab, was für ein Typ man ist und wie man seine Selbstständigkeit gestalten möchte.
Die Realität in der eigenen Praxis ist: Arbeitszeit und Freizeit verschmelzen oft miteinander. Es gibt immer Dinge wie E-Mails, Terminänderungen oder Buchhaltung, die auch mal abends oder am Wochenende erledigt werden.
Empfehlung zur Aufteilung:
- 60 % der Zeit für die Behandlung von Patient:innen
- 40 % für Verwaltung, Terminplanung, Buchhaltung, Marketing usw.
Wichtig ist: Man sollte Spaß an der Praxisführung und am Unternehmersein haben.
Wenn das nicht der Fall ist, wird die zusätzliche Arbeit schnell zur Belastung. Eine klare Planung, Selbstreflexion und die Bereitschaft, langfristig dranzubleiben, sind entscheidend, um den Praxisalltag dauerhaft zu stemmen.
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Experten-Tipp: Die ersten Schritte
Finanzierung & Businessplan

Pia Höllwig, Branchenexpertin
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Es gibt keine einheitliche Förderung, aber verschiedene regionale und bundesweite Programme, die je nach Bundesland und individueller Situation genutzt werden können.
Mögliche Förderungen für Gründer in der Heilmittelbranche:
1. Regionale und bundesweite Förderdatenbanken:
“Für Gründer” Plattform:
- Übersicht über bundeslandspezifische Fördermöglichkeiten.
- Kapitalgeberdatenbank
- Förderdatenbank des Bundes: Hier können Förderprogramme nach Stichworten (z. B. „Physiotherapie“ + Bundesland + Praxisgründung) gesucht werden: Freitextsuche für passende Förderprogramme
2. Kredite und Finanzierungsprogramme:
- KfW-Gründerkredite: Günstige Kredite für Existenzgründer, oft ohne Eigenkapital nötig, laufen über die Hausbank.
- Mikrokreditfonds Deutschland: Bis zu 25.000 € für Gründer mit wenig oder keinem Eigenkapital, auch für Personen mit Schufa-Einträgen.
3. Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit:
- Für Arbeitslose, die sich selbstständig machen möchten.
- Ermöglicht, während der Gründung weiterhin Arbeitslosengeld zu erhalten, um finanzielle Sicherheit zu gewährleisten.
Weitere Tipps zur Fördersuche:
- Rathäuser, Kommunen und Agenturen für Arbeit bieten oft kleine, individuelle Förderprogramme an.
- Hausbanken haben einen guten Überblick über verfügbare Fördermöglichkeiten.
- Eine Internetsuche nach Förderungen für das eigene Bundesland kann viele zusätzliche

Stefanie Anders, ECOVIS Steuerberaterin
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Ein Businessplan ist vor allem dann notwendig, wenn eine Bank ins Spiel kommt, etwa für ein Darlehen zur Existenzgründung.
Banken erwarten einen Plan mit einer drei Jahre umfassenden Umsatz- und Kostenplanung, um das Gründungsvorhaben zu verstehen.
Er sollte zeigen, dass die Praxis langfristig tragfähig ist, genug Gewinn erwirtschaftet, um sowohl den eigenen Lebensunterhalt als auch mögliche Kredite zu decken.
Aber auch wenn kein Bankdarlehen benötigt wird, ist eine Planung essenziell. Ein Businessplan hilft, sich frühzeitig mit wichtigen Themen wie Umsatzentwicklung, Kosten und Personalplanung auseinanderzusetzen.
Besonders, wenn man stark wachsen möchte, sollte man sich bewusst machen, ob und wann Unterstützung durch weiteres Personal nötig wird – was in der Branche aktuell eine große Herausforderung darstellt.
Ob es immer ein vollständiger Businessplan sein muss, ist individuell. Mindestens eine Liquiditätsplanung ist aber unerlässlich, um Steuervorauszahlungen und finanzielle Engpässe frühzeitig zu berücksichtigen.
Ich empfehle, diese Themen von Anfang an im Blick zu behalten, um langfristig wirtschaftlich sicher aufgestellt zu sein.

Christian Müller, Unternehmensberater
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Ein Businessplan ist aus mehreren Gründen wichtig und sinnvoll – nicht nur, wenn du einen Kredit bei der Bank beantragen möchtest.
Warum brauchst du einen Businessplan?
Finanzierung sichern:
- Wenn du für deine Praxisgründung Kapital von einer Bank benötigst, wird ein Businessplan verpflichtend verlangt.
- Die Bank will sehen, dass dein Gründungsvorhaben wirtschaftlich tragfähig ist.
Eigene Planung und Kontrolle:
- Auch ohne Bankfinanzierung hilft dir ein Businessplan, deine Ziele und Planungen klar zu strukturieren.
- Du hast einen Fahrplan, um deine wirtschaftlichen Erwartungen, Investitionen und den Praxisbetrieb zu planen.
Standortanalyse als Teil des Plans:
- Eine gründliche Standortanalyse ist Teil des Businessplans.
- Diese kannst du selbst durchführen, indem du das Marktumfeld, Mitbewerber und potenzielle Patientenquellen recherchierst.
- Externe Dienstleister bieten solche Analysen auch an, allerdings oft teuer und nicht immer hochwertig.
- Besser: Selbst recherchieren, z. B. über das Internet und bestehende Kontakte im Gesundheitswesen.
Fazit:
Ein Businessplan ist mehr als ein Dokument für die Bank. Er hilft dir, deine Praxisgründung strategisch und wirtschaftlich sauber aufzustellen, Risiken besser einzuschätzen und vorbereitet zu sein.
Mehrere Expert:innen haben dazu ihre Perspektiven geteilt – und obwohl sie sich in einigen Punkten einig waren, haben sie unterschiedliche Schwerpunkte gesetzt:

Christian Müller, Unternehmensberater
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Versteckte Kosten im klassischen Sinne gibt es aus seiner Sicht nicht, aber es werden bei der Planung oft Kosten übersehen, weil sie nicht im Fokus stehen. Beispielsweise:
- Nachinvestitionen in Ausstattung/Equipment, weil Vorhandenes nicht mehr ausreicht
- Erweiterungen des Therapieangebotes mit kostenintensiven Anschaffungen
Die Lösung: Eine gründliche Planung mit einem detaillierten Businessplan, idealerweise in Zusammenarbeit mit dem Steuerberater oder durch den Austausch mit Kolleg:innen.
So können alle relevanten Kostenpositionen frühzeitig erkannt werden.

Stefanie Anders, ECOVIS Steuerberaterin
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Sie betont ebenfalls, dass nicht unbedingt versteckte, sondern eher unterschätzte Kosten später eine Rolle spielen. Typische Punkte, die oft vergessen werden:
- Steigende Personalkosten, wenn die Praxis wächst
- Kosten für Personalgewinnung und -bindung
- Erweiterung/Umzug der Räumlichkeiten, wenn mehr Behandlungsplätze nötig werden.
Tipp: Auch Folgekosten in den nächsten Jahren in der Finanzplanung berücksichtigen, nicht nur die Anfangsinvestition.

Fabian Weider
Existenzgründer & Ergotherapeut
Er bringt die persönliche Erfahrung ein, dass man am Anfang häufig den eigenen Verdienstausfall durch Krankheit unterschätzt. Als Selbstständiger fällt das feste Gehalt weg, wenn man krankheitsbedingt ausfällt.
Sein Hinweis: Von Beginn an Puffer für Krankheitszeiten und Verdienstausfälle einplanen – das wird schnell vergessen, ist aber essenziell.

Stefanie Anders, ECOVIS Steuerberaterin
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Zeitpunkt für das erste Gespräch mit der Bank:
Frühzeitig, sobald du eine konkrete Vorstellung hast, wie deine Praxis aussehen soll.
Das solltest du vorher wissen:
- Gründest du neu oder übernimmst du eine Praxis?
- Wie hoch ist das Finanzierungsvolumen? (z. B. Kaufpreis, Investitionen in Umbau, Ausstattung, privat Kosten)
- Wann planst du zu eröffnen? (Berücksichtige Umbauten und Renovierungen)
- Ab wann kannst du mit Einnahmen rechnen?
Das solltest du vorher erledigen:
- Du musst keinen fertigen Businessplan haben, bevor du zur Bank gehst. → Viele Banken sagen dir im Gespräch, welche Unterlagen sie wirklich benötigen.
- Es kann hilfreich sein, eine grobe Planung zu haben, um selbst Klarheit zu gewinnen – z. B. über laufende private Kosten, die du überbrücken musst (z. B. Miete, Krankenversicherung) und Zeiträume ohne Einkommen bis zur ersten Abrechnung
- Achte darauf, dass du dich nicht überarbeitest, indem du zu früh zu viel vorbereitest – oft reicht eine abgespeckte Version des Businessplans für den Erstkontakt.
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Expertinnen-Tipp: Förderungen
Praxisübernahme

Christian Müller, Unternehmensberater
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Ob eine Praxisübernahme oder eine Neugründung sinnvoller ist, hängt von den individuellen Zielen und Voraussetzungen ab – beide Optionen haben klare Vor- und Nachteile.
- Praxisübernahme: Der größte Vorteil ist, dass bereits eine funktionierende Praxis mit Räumlichkeiten, Ausstattung und einem bestehenden Patientenstamm vorhanden ist. Dadurch entfällt die oft lange Anlaufphase, und man kann direkt Umsätze erzielen. Der Nachteil ist, dass ältere Praxen oft modernisiert oder renoviert werden müssen. Zudem ist man in gewissem Maße an bestehende Strukturen gebunden, die nicht immer ideal zum eigenen Konzept passen.
- Neugründung: Hier hat man die Freiheit, alles nach den eigenen Vorstellungen aufzubauen – von den Räumlichkeiten über die Ausstattung bis hin zum Team und den Behandlungsschwerpunkten. Allerdings erfordert eine Neugründung eine Anlaufzeit, in der erst Patienten gewonnen und Umsätze aufgebaut werden müssen. Das finanzielle Risiko ist höher, da anfangs Investitionen anfallen, ohne dass sofort Einnahmen generiert werden.
Letztlich kommt es darauf an, ob man lieber ein bestehendes Konzept weiterentwickelt oder von Grund auf neu gestaltet. Eine Übernahme bietet mehr Sicherheit, während eine Neugründung maximale Gestaltungsfreiheit ermöglicht.

Christian Müller, Unternehmensberater
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Finanziell gibt es Unterschiede zwischen einer Praxisübernahme und einer Neugründung, aber es hängt stark von der individuellen Ausgangslage ab.
- Bei einer Neugründung sind zwar mehr Investitionen nötig, aber man kann die Praxis von Anfang an genau nach den eigenen Vorstellungen aufbauenn
- Bei einer Übernahme entfällt oft ein großer Teil der Erstinvestitionen, da die Praxis bereits existiert. Das bedeutet, man startet in der Regel direkt mit Umsatz und Gewinn. Allerdings hängt der finanzielle Vorteil davon ab, ob und in welchem Umfang die Praxis renoviert und modernisiert werden muss und wie fortgeschritten die Konkurrenz in der Umgebung bereits ist.
Wer eine bestehende Praxis übernimmt, kann entweder mit der vorhandenen Ausstattung arbeiten und später schrittweise investieren oder direkt eine große Summe in Modernisierung stecken – in manchen Fällen sogar mehr als bei einer Neugründung.
Letztlich kommt es darauf an, wie strategisch man an die Übernahme oder Gründung herangeht.

Christian Müller, Unternehmensberater
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Der Kaufpreis einer Praxis wird oft pauschal mit vier bis sechs Monatsumsätzen kalkuliert.
- Beispiel: Bei 600.000 € Jahresumsatz (50.000 € monatlich) läge der Kaufpreis bei 200.000 bis 300.000 €.
Sehr erfolgreiche Praxen können mit dem acht- bis zehnfachen Monatsumsatz bewertet werden.
- Ist die Ausstattung modern oder besteht Investitionsbedarf?
- Wie ist das Mitbewerberumfeld am Standort?
Mitarbeitende (bestehende Arbeitsverträge) müssen im Regelfall übernommen werden, da das Arbeitsrecht greift.
Patient:innen werden nicht „mit verkauft“, es geht eher um die Frage:
- Wie gebunden sind die Patient:innen an die Praxis?
- Bei Privatpraxen kann es Verträge geben, die eine engere Bindung schaffen.

Stefanie Anders, ECOVIS Steuerberaterin
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Lage und Ruf der Praxis sind entscheidend:
- Eine gut gelegene Praxis mit hohem Privatpatienten-Anteil kann den Preis steigern.
Langjährige Mitarbeitende sind oft ein großer Vorteil:
- Sie bringen Stabilität, kennen Abläufe und haben eine Bindung zu den Patient:innen.
- Das kann ein wichtiger Grund sein, eine Praxis zu übernehmen, statt neu zu gründen.
- In der heutigen Zeit ist es oft schwieriger, gutes Personal zu finden als neue Patient:innen zu gewinnen.

Christian Müller, Unternehmensberater
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Die Gründungskosten einer Heilmittelpraxis hängen stark von der Größe, Ausstattung und dem Konzept ab.
- Kleine Praxen: Wer als Einzelperson startet, kann mit ca. 5.000 bis 20.000 Euro rechnen. Die Kosten hängen davon ab, ob man Equipment kauft oder auf Leasing setzt. Entscheidend sind auch Mietkosten, laufende Betriebskosten und eventuelle Anlaufverluste in den ersten Monaten.
- Größere Praxen: Sobald mehrere Räume oder Mitarbeiter hinzukommen, steigen die Kosten deutlich. Hier können Gründungskosten schnell über 100.000 Euro liegen – besonders, wenn teure Geräte, umfangreiche Ausstattung oder größere Mietobjekte erforderlich sind.
Ein wichtiger Faktor ist, wie schnell die Praxis profitabel wird. Wer niedrige Anfangskosten hat oder flexibel startet, kann den finanziellen Druck reduzieren und schneller kostendeckend arbeiten.
Deshalb lohnt es sich, die Finanzierung gut zu planen und einen finanziellen Puffer einzuplanen.
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Experten-Tipp: Übernahme oder Neugründung?
Ausstattung & Praxisräume

Fabian Weider
Existenzgründer & Ergotherapeut
Für mich war mein eigenes Konzept der wichtigste Faktor bei der Ausstattung.
Ich wollte herausfinden, was zu mir passt und wie ich therapieren möchte.
Deshalb habe ich nicht direkt in teure Neuanschaffungen investiert, sondern gezielt überlegt, was ich wirklich benötige. Gebrauchte Ausstattung oder Kontakte in der Branche können dabei eine gute Alternative sein.
Mein Rat: klein starten, sich auf das Wesentliche konzentrieren und nicht von zu vielen möglichen Anschaffungen ablenken lassen.
Außerdem habe ich meine Praxisräume so smart wie möglich eingerichtet, um verschiedene Therapieformen effizient abzudecken.

Christian Müller, Unternehmensberater
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Die Höhe der Gewerbemiete ist stark abhängig von der Region. Es gibt keine pauschale Prozentangabe, aber eine grobe Orientierung kann abgeleitet werden.
- In Großstädten wie München, Nürnberg oder Stuttgart bewegen sich die Mietpreise im Durchschnitt bei ca. 20 € pro Quadratmeter.
Beispiel: Bei einer Praxis mit 150 m² Fläche entstehen ca. 3.000 € Mietkosten pro Monat.
- In ländlichen Regionen liegen die Quadratmeterpreise häufig niedriger, z. B. bei 16 € pro Quadratmeter oder weniger.
Hier können die monatlichen Mietkosten für eine etwa 80 m² Praxis zwischen 1.000 € und 1.400 € betragen – je nach Größe und Lage.
Daraus ergibt sich eine übliche Gesamtmietspanne, die du anhand der Quadratmeterpreise hochrechnen kannst.

Laura Wude, langjährige Praxisinhaberin
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Ohne eigene Praxisräume kannst du keine Zulassung für die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) bekommen, weil feste Praxisräume eine Voraussetzung dafür sind.
Trotzdem gibt es zwei Möglichkeiten der Selbständigkeit, wenn du auf eigene Räume und die Verantwortung dafür verzichten möchtest.
- Rein privat arbeiten: Du behandelst Privatpatient:innen oder Selbstzahler:innen, z. B. mobil im Hausbesuch. Gerade in der Physiotherapie oder Podologie gibt es dafür eine hohe Nachfrage.
- Freie Mitarbeit für andere Praxen: Du arbeitest als freie:r Mitarbeiter:in für eine Praxis, stellst deine Leistung in Rechnung und die Praxis übernimmt die Abrechnung mit der GKV.

Pia Höllwig, Branchenexpertin
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Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben für die Praxissoftware und auch keine allgemeingültige Softwarelösung, die für alle Heilmittelpraxen ideal ist – es kommt auf die individuellen Bedürfnisse an.
Worauf sollte man bei der Wahl einer Praxissoftware achten?
- Eigene Erfahrungen: Wer bereits in einer Praxis gearbeitet hat, kennt vielleicht Stärken und Schwächen bestimmter Softwarelösungen.
- Budget: Gute Software muss nicht teuer sein - man sollte darauf achten, dass man nicht für unnötige Funktionen zahlt.
- Benutzerfreundlichkeit: Eine Software sollte einfach und effizient in den Praxisalltag integriert werden können.
thevea ist die einfache und übersichtliche Praxissoftware.
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Experten-Tipp: Gründungskosten
Rechtsform der Praxis

Stefanie Anders, ECOVIS Steuerberaterin
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Die Wahl der richtigen Rechtsform hängt stark davon ab, wie man arbeiten möchte.
Ich empfehle, sich zuerst die Frage zu stellen: Will ich alleine starten oder lieber mit Kollegen zusammenarbeiten?
Einzelunternehmen
Das ist die klassische Wahl für Therapeuten, die eigenständig arbeiten möchten. Es ist einfach in der Verwaltung, bietet steuerliche Vorteile durch die Einnahmenüberschussrechnung und lässt viel Flexibilität bei Entscheidungen.
GbR
Wenn sich zwei oder mehr Therapeuten zusammenschließen möchten, ist die GbR eine gängige Option. Sie hat den Vorteil, dass man Verantwortung und Risiken auf mehrere Schultern verteilt.
Allerdings erlebe ich oft, dass solche Zusammenschlüsse nach ein paar Jahren bröckeln, weil Entscheidungen immer gemeinsam getroffen werden müssen.
Deshalb sollte man sich gut überlegen, ob man langfristig in einer Partnerschaft arbeiten kann.
GmbH
Ich werde zunehmend gefragt, ob eine GmbH für Therapeuten sinnvoll ist. Grundsätzlich ist das möglich, aber die GmbH bringt hohe administrative und finanzielle Aufwände mit sich.
Sie erfordert eine doppelte Buchführung, Bilanzierung und ist deutlich unflexibler als eine Einzelpraxis oder eine GbR.
Der große Vorteil liegt in der beschränkten Haftung – aber ich frage immer: Welches Risiko soll denn konkret begrenzt werden? Behandlungsfehler sind durch eine Berufshaftpflichtversicherung abgedeckt.
Eine GmbH kann in manchen Fällen sinnvoll sein, etwa wenn langfristige Mietverträge oder größere Personalstrukturen geplant sind. Aber oft ist sie unnötig kompliziert.
Mein Rat: Wer flexibel und unkompliziert starten möchte, fährt mit einem Einzelunternehmen oder einer GbR meist am besten. Eine GmbH sollte nur dann in Betracht gezogen werden, wenn wirklich triftige Gründe dafür sprechen.

Stefanie Anders, ECOVIS Steuerberaterin
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Ob es steuerliche Vorteile bringt, einen Geschäftsführer einzustellen und selbst angestellt zu bleiben, hängt stark von der Rechtsform der Praxis ab.
Einzelpraxis oder GbR:
- In einer Einzelpraxis oder GbR bist du freiberuflich tätig und nicht angestellt.
- Du zahlst dir selbst kein Gehalt aus, sondern machst Privatentnahmen, um deine privaten Ausgaben zu decken.
- Besteuert wird immer der Gewinn der Praxis (Einnahmen minus Ausgaben), unabhängig davon, wie viel du dir entnimmst.
- Einen Geschäftsführer einzustellen macht hier keinen Sinn, da es keine juristische Person gibt, die einen Geschäftsführer benötigt.
GmbH oder UG (haftungsbeschränkt):
- In einer GmbH (oder UG) ist es möglich, dass du dich selbst zum Geschäftsführer bestellst oder eine andere Person als Geschäftsführer einstellst.
- In dem Fall erhält der Geschäftsführer ein Gehalt, das als Betriebsausgabe die steuerliche Belastung der GmbH senkt.
- Diese Konstruktion macht nur bei einer GmbH oder UG Sinn, weil es sich dabei um eine juristische Person handelt, die einen Geschäftsführer benötigt.
- Als Geschäftsführer einer GmbH bist du dann entweder angestellt oder selbstständig tätig, je nach Vertragsgestaltung.
Fazit:
- In einer Einzelpraxis oder GbR gibt es keine steuerlichen Vorteile, wenn du einen Geschäftsführer anstellst – das Konzept passt hier schlichtweg nicht.
- Eine GmbH senkt das Geschäftsführer-Gehalt die steuerliche Belastung des Unternehmen

Stefanie Anders, ECOVIS Steuerberaterin
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Eine Selbstständigkeit im Nebenerwerb neben einer angestellten Tätigkeit ist absolut möglich – und oft auch sinnvoll, um den Start in die Selbstständigkeit risikofrei auszuprobieren.
Vorteile einer Nebenerwerbs-Selbstständigkeit:
- Du hast weiterhin ein festes Gehalt aus deiner Anstellung als finanzielle Sicherheit.
- Du kannst ohne großen Druck testen, ob die Selbstständigkeit zu dir passt.
- Falls es nicht das Richtige ist, kannst du problemlos in die Festanstellung zurückkehren.
Worauf du achten solltest:
- Kranken- und Pflegeversicherung:
- Kläre unbedingt mit deiner Krankenkasse, ob dein Status als hauptberuflich Angestellter bestehen bleibt.
- Bei höheren Einkünften aus der Selbstständigkeit kann es sein, dass du zusätzliche Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen musst.
- Steuern:
- Auf den Gewinn aus deiner Selbstständigkeit zahlst du zusätzlich Einkommensteuer.
- Dein Angestelltengehalt wird ganz normal versteuert, der Selbstständigen-Gewinn wird bei der Steuererklärung zusätzlich berücksichtigt.
Fazit:
- Steuerlich spricht nichts dagegen, beides zu kombinieren.
- Wichtig ist, die Krankenversicherung im Blick zu haben, um keinen Versicherungsschutz zu gefährden.
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Versicherungen
Für Gründerinnen und Gründer gibt es einige Pflichtversicherungen und sinnvolle Ergänzungen, um sich und die Praxis abzusichern. Christian Müller fasst zusammen, welche für Gründer:innen wichtig sind.
Als Heilmitteltherapeut gibt es einige Pflichtversicherungen und sinnvolle Ergänzungen, um sich und die Praxis abzusichern.
Vier essenzielle Versicherungen ("Must-haves")
Betriebshaftpflichtversicherung
- Deckt Schäden ab, die durch den Praxisbetrieb entstehen, z. B. Schäden an Patient:innen, dem Gebäudeumfeld oder Unfälle in der Praxis.
- Wird oft mit der Berufshaftpflicht verwechselt – die ist eher für finanzielle und beratende Tätigkeiten (z. B. Steuerberater) relevant
Betriebsunterbrechungsversicherung
- Sichert laufende Kosten wie Miete, Löhne oder Leasingkosten ab, wenn die Praxis durch einen Schaden vorübergehend nicht betrieben sein kann.
- Hängt oft mit der Inventarversicherung zusammen.
Inhalts- und Inventarversicherung
- „Hausratsversicherung” für deine Praxis
- Deckt Schäden an der Praxisausstattung ab (z. B. Therapieliegen, Computer bei Feuer, Einbruch oder Wasserschäden).
- Leasinggeber verlangen diese oft als Voraussetzung für die Finanzierung von Equipment
Berufsgenossenschaft
- Pflicht für Arbeitgeber: Sichert Mitarbeiter bei Arbeitsunfällen oder auf dem Arbeitsweg ab und ist auch für Hausbesuche oder Tätigkeiten außerhalb der Praxis wichtig.
Zusätzliche Versicherungen (optional)
- Ausfallversicherung: Deckt den Praxisgewinn ab, falls man selbst über längere Zeit arbeitsunfähig ist.
- Betriebsrechtsschutz: Schutz bei Streitigkeiten mit Mitarbeitern, Vermietern oder Versicherungen etc. – kann später nach Bedarf abgeschlossen werden.
Kranken- und Rentenversicherung
Rentenversicherung
- Keine Pflicht für Heilmitteltherapeuten, aber es kann sinnvoll sein, freiwillig einzuzahlen.
- Alternativ kann eine private Vorsorge aufgebaut werden, um später eine finanzielle Sicherheit zu gewährleisten.
Krankenversicherung
- Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung.
- Privatversicherungen bieten oft bessere Leistungen, sind aber im Alter teurer.
- Wer zunächst gesetzlich versichert bleibt, kann später durch Zusatzversicherungen nachrüsten.
Kosten
- Das Versicherungspaket für die Pflichtversicherungen kostet ca. 200–250 € pro Monat.
- Optionale Versicherungen hängen von den individuellen Bedürfnissen und Einkommensprognosen ab.
Ein wichtiger Tipp: Alle Versicherungen möglichst bei einem Anbieter abschließen, um Streitigkeiten zwischen Versicherern zu vermeiden.

Christian Müller, Unternehmensberater
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Experten-Tipp: die richtigen Versicherungen
Steuern

Stefanie Anders, ECOVIS Steuerberaterin
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Als Praxisinhaber muss man verschiedene Steuerarten berücksichtigen, die je nach Tätigkeit und Geschäftsmodell anfallen können:
Einkommensteuer
- Der Praxisgewinn (Einnahmen minus Ausgaben) unterliegt der persönlichen Einkommensteuer.
- Neben dem Gewinn können weitere Einkünfte (z. B. Vermietungseinkünfte) die Steuerlast beeinflussen.
- Nach einiger Zeit fordert das Finanzamt vierteljährliche Einkommenssteuervorauszahlungen, um hohe Nachzahlungen zu vermeiden. Es ist wichtig, sich darauf frühzeitig einzustellen oder Rücklagen zu bilden.
Umsatzsteuer
- Therapeutische Heilbehandlungen sind in der Regel von der Umsatzsteuer befreit, wenn ein medizinischer Zweck vorliegt.
- Ausnahmen: Werden Zusatzleistungen wie Taping oder andere Produkte verkauft, kann Umsatzsteuer anfallen. Es ist möglich, dass manche Umsätze umsatzsteuerfrei und andere steuerpflichtig sind.

Gewerbesteuer
- Freiberufliche Tätigkeiten (z. B. als Therapeut) sind von der Gewerbesteuer befreit.
- Wer zusätzlich gewerbliche Tätigkeiten ausübt (z. B. Verkauf von Produkten oder zu viele angestellte Therapeuten ohne eigene Behandlungstätigkeit), kann gewerbesteuerpflichtig werden. Der Freibetrag liegt bei 24.500 Euro.

Gewerbesteuer in der Einzelpraxis
Lohnsteuer
- Wer Angestellte beschäftigt, muss Lohnsteuer von deren Gehältern einbehalten und ans Finanzamt abführen. Je nach Umsatz kann dies monatlich oder quartalsweise geschehen.
Da einige dieser Steuerpflichten erst mit der Zeit greifen, ist es wichtig, sie von Anfang an richtig einzuplanen, um hohe Nachzahlungen zu vermeiden.

Stefanie Anders, ECOVIS Steuerberaterin
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Die Frage zielt oft auf die Kleinunternehmerregelung oder Freibeträge ab, aber es gibt hier verschiedene Punkte zu unterscheiden:
1. Einkommensteuer:
- Dein Praxisgewinn ist grundsätzlich ab dem ersten Euro einkommensteuerpflichtig.
- Es gibt aber den Grundfreibetrag, der jedes Jahr angepasst wird (aktuell ca. 11.000 € pro Jahr für Ledige).
- Liegt dein zu versteuerndes Einkommen unter diesem Grundfreibetrag, musst du keine Einkommensteuer zahlen.
2. Umsatzsteuer (Kleinunternehmerregelung):
- Die Kleinunternehmergrenze liegt bei 22.000 € Umsatz pro Jahr (bezogen auf das Vorjahr).
- Diese Regelung betrifft nur die Umsatzsteuer, nicht die Einkommensteuer.
- Wenn du unter dieser Grenze bleibst, musst du keine Umsatzsteuer erheben oder abführen, selbst wenn deine Leistung grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig wäre (z. B. bei nicht-therapeutischen Angeboten).
- Heilbehandlungen sind in der Regel ohnehin umsatzsteuerfrei, wenn sie dem therapeutischen Zweck dienen.
3. Gewerbesteuer:
- Bei einer gewerblichen Tätigkeit (z. B. Verkauf von Produkten) gibt es einen Freibetrag von 24.500 € Gewinn pro Jahr.
- Liegt dein Gewinn darunter, fällt keine Gewerbesteuer an – aber die Einkommensteuer bleibt davon unberührt.
Wichtiger Hinweis:
Diese Grenzen und Regelungen beziehen sich auf unterschiedliche Steuerarten und sollten nicht miteinander verwechselt werden.

Stefanie Anders, ECOVIS Steuerberaterin
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Wie viel Prozent man als Steuerrücklage bilden sollte, hängt von vielen individuellen Faktoren ab, z. B. Einkommen, Familienstand oder zusätzliche Einkünfte.
Richtwerte für die Rücklagenbildung:
- Pauschal empfiehlt es sich, am Anfang 25–30 % des Gewinns zurückzulegen.
- Wer auf Nummer sicher gehen will, kann auch bis zu 50 % einplanen – besonders bei hohen Gewinnen oder zusätzlichen Einkünften (z. B. Mieteinnahmen).
- Der Steuersatz steigt mit dem Einkommen: Je höher der Gewinn, desto höher die Steuerbelastung.
Was beeinflusst die Höhe?
- Familienstand: Verheiratete, die gemeinsam veranlagen, können in einer höheren Progression landen, besonders wenn ein Partner viel verdient.
- Investitionen im Gründungsjahr: Häufig gibt es anfangs hohe Anlaufkosten, die steuerlich geltend gemacht werden können – das kann zu einer Steuererstattung führen.
- Erste Praxisjahre:
Oft dauert es, bis regelmäßige Einnahmen fließen, z. B. durch verzögerte Zahlungen von Patienten oder Kassen. Abschreibungen (z. B. für Soft- und Hardware) senken den Gewinn und damit die Steuerlast. Im ersten Jahr kann es deshalb auch vorkommen, dass keine oder nur geringe Steuern gezahlt werden müssen.
Praktischer Tipp:
- Am besten von Anfang an Rücklagen bilden, selbst wenn im ersten Jahr keine hohe Steuerlast anfällt.
- Bei Unsicherheiten lieber zu viel als zu wenig zurücklegen – später freut man sich über eine Rückzahlung, statt sich über eine Nachzahlung zu ärgern.

Stefanie Anders, ECOVIS Steuerberaterin
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Die Vorsteuerabzugsberechtigung hängt von deiner Umsatzsteuerpflicht ab – nicht von deinem Gewinn oder anderen Steuern.
Ab wann bist du vorsteuerabzugsberechtigt?
- Sobald du umsatzsteuerpflichtige Leistungen abrechnest, bist du vorsteuerabzugsberechtigt, z. B.: Massagen ohne Rezept, Präventionskurse, Verkauf von Produkten (z. B. Tapes).
- Bei Heilbehandlungen mit therapeutischem Zweck liegt in der Regel eine Umsatzsteuerbefreiung vor – dann gibt es keinen Vorsteuerabzug.
Wie funktioniert der Vorsteuerabzug?
- Du führst Umsatzsteuer auf deine umsatzsteuerpflichtigen Leistungen ans Finanzamt ab.
- Im Gegenzug kannst du die Vorsteuer (in der Regel 19 %) auf Eingangsrechnungen (z. B. für Telefon, Steuerberater, Anschaffungen) geltend machen.
- Die Differenz aus eingenommener Umsatzsteuer und gezahlter Vorsteuer wird ans Finanzamt abgeführt oder du bekommst eine Erstattung.
Mischfälle (steuerfreie und steuerpflichtige Leistungen):
- Wenn du sowohl umsatzsteuerfreie als auch umsatzsteuerpflichtige Leistungen anbietest, wird die Vorsteuer anteilig berechnet.
- Beispiel: 10 % deiner Umsätze sind umsatzsteuerpflichtig → du kannst 10 % der Vorsteuer auf allgemeine Betriebsausgaben geltend machen.
Fazit:
Vorsteuerabzug ist ab dem Zeitpunkt möglich, ab dem du umsatzsteuerpflichtige Leistungen abrechnest. Ohne Umsatzsteuerpflicht keine Vorsteuerabzugsberechtigung.
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Expertinnen-Tipp: Steuern
Zulassung
Für die Abrechnung mit Krankenkassen gibt es unterschiedliche Voraussetzungen, je nachdem, ob es sich um gesetzliche oder private Kostenträger handelt. Laura fasst sie zusammen.

Laura Wude, langjährige Praxisinhaberin
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GKV-Zulassung (gesetzliche Krankenkassen)
- Die einzige offizielle Zulassung, die einen vollständigen Antrag mit verschiedenen Anforderungen benötigt.
- Voraussetzungen:
- Abgeschlossene Berufsausbildung
- Praxisräume, die den GKV-Vorgaben entsprechen
- Institutionskennzeichen (IK), das mit der finalen Praxisadresse beantragt wird
- Kenntnis und Anerkennung des Versorgungsvertrags (am besten über eine gepunktete Fortbildung bei Berufsverbänden oder Unternehmensberatern)
- Der Antrag auf Zulassung erfolgt über die ARGE Heilmittelzulassung, die je nach Bundesland unterschiedliche Ansprechpartner hat.
Spreche bei Fragen zur räumlichen Zulassung immer direkt mit ihnen – sie sind oft hilfsbereit und antworten schnell.
Private Krankenkassen und andere Kostenträger
- Kein Zulassungsprozess erforderlich – Die Abrechnung erfolgt, wenn die Grundvoraussetzungen erfüllt sind, eine gesonderte Antragstellung ist in der Regel nicht notwendig.
- Meist gelten dieselben oder geringe Voraussetzungen im Vergleich zur GKV-Zulassung.
- Dazu gehören:
- Private Krankenkassen
- Beihilfe & Postbeamtenkrankenkasse
- Berufsgenossenschaften & Unfallversicherungen
- Freie Heilfürsorge
- Die Abrechnung erfolgt, wenn die Grundvoraussetzungen erfüllt sind, eine gesonderte Antragstellung ist in der Regel nicht notwendig.

Alle Details zu den jeweiligen Praxis-Zulassungen findest du hier:
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Expertinnen-Tipp: Zulassung
Marketing & Patientengewinnung

Fabian Weider
Existenzgründer & Ergotherapeut
Ich habe zum Glück schnell genügend Patienten gewonnen, obwohl ich komplett bei Null gestartet bin.
Das Wichtigste am Anfang ist aktive Werbung: Ein guter Internetauftritt, Social Media und vor allem der direkte Kontakt zu Ärzten und anderen Therapeuten.
Ich habe mich proaktiv vorgestellt, erklärt, welche Schwerpunkte ich habe und wo ich unterstützen kann. Ein starkes Netzwerk ist essenziell, um schnell voranzukommen – von allein kommt nichts.
Dank dieser Strategie hat es nur drei bis vier Monate gedauert, bis ich genügend Patienten hatte, um langfristig davon leben zu können.
Entscheidend war dabei, wirklich alles zu geben, meinen Namen bekannt zu machen und den richtigen Standort zu wählen.

Christian Müller, Unternehmensberater
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Ja, Werbung ist erlaubt!
Die wichtigste Regel dabei: Keine Heilversprechen. Du darfst also nicht garantieren, dass bestimmte Behandlungen sicher zu einer Heilung führen.
Ansonsten hast du im Marketing als Praxis heute sehr viele Freiheiten, solange du seriös bleibst.

Christian Müller, Unternehmensberater
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Vor allem in diesen Fällen macht Marketing für die Praxis Sinn:
- Vor allem, wenn du Privatpatient:innen und Selbstzahlerleistungen ansprechen willst.
- Wenn du Mitarbeitende gewinnen möchtest.
- Wenn du dein Praxisportfolio erweiterst und mehr Menschen über deine Angebote informieren willst.
Darauf kommt es beim Marketing an:
- Online sichtbar sein:
- Eigene Website mit klarem Profil (wer bist du, was kannst du, was unterscheidet dich?).
- Google-Optimierung (SEO), damit du gefunden wirst, wenn jemand nach deinen Leistungen sucht.
- Social Media (Instagram, Facebook, etc.), um Einblicke zu geben und Vertrauen aufzubauen.
- Google Ads, um gezielt gefunden zu werden, wenn jemand deine Leistung googelt.
- Klassisches Marketing ergänzen:
- Persönliche Vorstellung und Flyer, Broschüren oder Info-Material auslegen, z. B. bei Ärzten, Apotheken oder anderen Netzwerkpartnern.
- Kooperationen mit anderen Gesundheitsdienstleistern, Vorstellung auf lokalen Gesundheitsmessen etc.
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Einnahmen & Rentabilität

Christian Müller, Unternehmensberater
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Wie lange es dauert, bis eine Heilmittelpraxis profitabel wird, hängt von mehreren Faktoren ab – insbesondere von der Strategie, dem Standort und der Konkurrenzsituation.
- In der Regel muss man eine gewisse Anlaufzeit einplanen, in der die Praxis noch nicht kostendeckend arbeitet. Die Break-even-Phase – also der Punkt, an dem die Einnahmen die Ausgaben decken – kann unterschiedlich lange dauern.
- Faustregel: Während es in der Ergotherapie oder Logopädie oft schneller geht (z. B. in vier bis fünf Monaten), kann es in der Physiotherapie und Podologie bis zu 10–12 Monate dauern, bis eine Praxis Gewinne erwirtschaftet.
- Wer sich breiter aufstellt, etwa mit zusätzlichen Spezialisierungen oder innovativen Angeboten, kann diesen Zeitraum verkürzen.
- Deshalb ist es sinnvoll, einen finanziellen Puffer für bis zu zwölf Monate einzuplanen – auch wenn es in vielen Fällen schneller geht.

Stefanie Anders, ECOVIS Steuerberaterin
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Sie betont ebenfalls, dass nicht unbedingt versteckte, sondern eher unterschätzte Kosten später eine Rolle spielen. Typische Punkte, die oft vergessen werden:
- Steigende Personalkosten, wenn die Praxis wächst
- Kosten für Personalgewinnung und -bindung
- Erweiterung/Umzug der Räumlichkeiten, wenn mehr Behandlungsplätze nötig werden.
Tipp: Auch Folgekosten in den nächsten Jahren in der Finanzplanung berücksichtigen, nicht nur die Anfangsinvestition.

Fabian Weider
Existenzgründer & Ergotherapeut
Er bringt die persönliche Erfahrung ein, dass man am Anfang häufig den eigenen Verdienstausfall durch Krankheit unterschätzt. Als Selbstständiger fällt das feste Gehalt weg, wenn man krankheitsbedingt ausfällt.
Sein Hinweis: Von Beginn an Puffer für Krankheitszeiten und Verdienstausfälle einplanen – das wird schnell vergessen, ist aber essenziell.

Stefanie Anders, ECOVIS Steuerberaterin
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Das Wichtigste zuerst: Deine Praxis sollte langfristig deinen Lebensunterhalt sichern.
Ein guter Ausgangspunkt ist, sich an deinem bisherigen Gehalt im Angestelltenverhältnis zu orientieren. Damit hast du schon mal eine klare Vorstellung davon, was du mindestens benötigst, um deine privaten Fixkosten (z. B. Miete, Versicherungen, Lebenshaltung) zu decken.
Aber: Als Selbstständige:r musst du zusätzlich Risiken und Mehrkosten einplanen – z. B.
Krankheitsvertretung (die du in der Selbstständigkeit oft nicht hast)
Private Krankenversicherung oder höhere Beiträge
Rücklagen für Urlaub oder Ausfallzeiten
Vorsorge für die Altersabsicherung
Rentabilität konkret prüfen:
Einnahmen / Umsätze müssen alle betrieblichen Kosten decken: Miete, Personal, Versicherungen, Ausstattung, Verwaltungskosten
Vom verbleibenden Gewinn zahlst du: deine privaten Kosten, Sozialversicherungen und bildest idealerweise Rücklagen.
Das Ziel: Deine Praxis muss mehr erwirtschaften, als nur deine privaten Kosten zu decken, damit sich die Selbstständigkeit gegenüber dem Angestelltenverhältnis lohnt.

Fabian Weider
Existenzgründer & Ergotherapeut
Das hängt stark von deiner individuellen Praxissituation ab – insbesondere davon, wie hoch deine laufenden Kosten sind, etwa Miete oder Personal.
Es ist durchaus möglich, mit 30 Stunden Patientenkontakt auszukommen, wenn du deine privaten Ausgaben im Blick hast und bereit bist, deine Ansprüche entsprechend anzupassen.
Als Unternehmer:in entscheidest du letztlich selbst, wie viel du arbeiten möchtest und welches Verhältnis von Zeit und Geld für dich persönlich passt.
Es gibt keine feste Vorgabe – es kommt auf deinen eigenen Plan an: Möchtest du möglichst viel Gewinn erzielen oder legst du mehr Wert auf Freizeit?

Christian Müller, Unternehmensberater
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Das stimmt, aber aus betriebswirtschaftlicher Sicht sollte man den Fokus weniger auf die Arbeitszeit, sondern eher auf Umsatz und Gewinn legen.
Die Anzahl der Stunden hängt sehr davon ab, welche Leistungen du in diesen anbietest:
- Arbeitest du rein mit gesetzlichen Leistungen, wird es schwer, mit nur 30 Stunden auszukommen – besonders als Solo-Selbstständige:r in der Physiotherapie. Da braucht es eher 40 Stunden Patientenkontakt, wenn die privaten und betrieblichen Kosten höher liegen.
- Bietest du hingegen Selbstzahler-Leistungen oder privat abrechenbare Angebote an, kannst du deutlich rentabler wirtschaften. Dann ist auch mit weniger Patientenkontaktstunden, also 30 Stunden pro Woche, eine wirtschaftlich tragfähige Praxis möglich.
Die gesetzliche Abrechnung ist preislich gedeckelt, deshalb solltest du idealerweise zusätzliche Einkommensquellen durch Privatleistungen integrieren, um deinen Minutenumsatz zu erhöhen und deine Arbeitszeit effizienter zu gestalten.
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Experten-Tipp: Profitable Praxis
Mitarbeitende

Fabian Weider
Existenzgründer & Ergotherapeut
Finanziell lohnt es sich, Mitarbeitende anzustellen, sobald die eigene Praxis gut angelaufen ist und eine stabile Nachfrage besteht, die du alleine nicht mehr bewältigen kannst.
Typisches Anzeichen: eine volle Warteliste, z. B. bei Patient:innen mit speziellen Terminwünschen (wie Kinder am Nachmittag).
Entscheidend ist, ob der Andrang dauerhaft anhält oder nur eine Momentaufnahme ist.
Mitarbeitende einzustellen bedeutet auch, eine neue Rolle als Chef oder Chefin zu übernehmen – das ist nicht für jeden etwas. Es braucht Mut, das Risiko einzugehen, aber wenn die Rahmenbedingungen passen, kann es sich lohnen und gut funktionieren.
Es ist also eine individuelle Entscheidung, die abhängig von deiner Praxisauslastung, deinem Wunsch nach Verantwortung und der Bereitschaft zur Teamführung ist.

Stefanie Anders, ECOVIS Steuerberaterin
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Sobald du Mitarbeiter:innen beschäftigst, brauchst du eine ordentliche Lohnbuchhaltung, um gesetzliche Vorgaben zu erfüllen. Dazu gehört dazu:
- Monatliche Gehaltsabrechnung mit Bruttogehalt, Abzügen und Nettogehalt
- Meldungen und Abführung der Beiträge an:
- Krankenkassen (Sozialversicherung)
- Finanzamt (Lohnsteuer)
- Führen eines Lohnkontos für jeden Mitarbeitenden
- Erstellung von Beitragsnachweisen an Krankenkassen und Lohnsteueranmeldungen an das Finanzamt
Effiziente Organisation:
- Selbst machen
- Möglich, z. B. bei Minijobbern oder wenigen Mitarbeitenden
- benötigt Zeit, Know-how und Lust, sich nach Feierabend darum zu kümmern
- Es gibt Software-Lösungen, die bei der Erstellung helfen
- Outsourcen an Steuerberater
- Komplett digitale Abwicklung möglich
- Onboarding, Abrechnung und Kommunikation können über digitale Portale laufen
- Mitarbeitende haben Online-Zugang zu ihren Gehaltsabrechnungen – kein Papierkram mehr
- Spart Zeit und Aufwand, besonders bei mehreren Mitarbeitenden
Fazit:
Wer Zeit sparen und rechtliche Sicherheit haben möchte, lagert die Lohnbuchhaltung am besten an den Steuerberater aus. Gerade mit digitalen Tools ist der Prozess einfach und effizient.
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Expertinnen-Tipp: Lohnbuchhaltung
Abrechnung
Gründer-Schnack: Du fragst, Experten antworten
Schluss mit „Das hätte ich gerne früher gewusst“: Du fragst, erfolgreiche Gründer und erfahrene Berater:innen antworten. Die Expertinnen und Experten, die hier ihr Wissen teilen, sind live für dich da.
90 Minuten Gründer-Schnack online rund zum Finanzierung, Business Plan, Steuern, Zulassung, Versicherungen und Abrechnung.
Guten Tag,
Meine Frage wäre, wie viel Geld ist realistisch einzuplanen für die Eröffnung einer Ergotherapie Praxis?
Mit allen einbezogen wie Renovierung, Equipment, Systeme, Notar Zulassungen etc.
Hi Linda,
ich kann dir zu deiner Frage das Wissen aus unserem letzten Live-Gründer-Schnack weitergeben.
Ich selbst kann dir sehr empfehlen, dich bei der Finanzplanung von Branchenberater:innen wie Christian begleiten zu lassen.
Die Erfahrungen und Tipps der Expert:innen haben mir bei meiner eigenen Praxisgründung unglaublich viel Sicherheit gegeben. Bin bis heute froh, dass ich damals den Kontakt aufgenommen habe.
Christian lädt alle Praxisgründer:innen zu einem kostenlosen Erstgespräch ein. Schreib ihm gerne: kontakt@ub-landshut.de
Viele Grüße
Laura von thevea
Guten Tag,
ich hab vor mich als Logopädin selbstständig zu machen. Ich hab die Möglichkeit im eigenen Haus zu praktizieren. Ich würde nach Umbaumaßnahmen alle Kriterien erfüllen, außer die Barrierefreiheit. Diese Patienten könnte ich mit Hausbesuchen versorgen.
Reicht dies aus oder ist das ein K.O Kriterium?
Liebe Grüße und danke im Voraus.
Hi Janina,
herzlichen Glückwunsch zu deinem Vorhaben 🙂
Zur Barrierefreiheit wird in § 13 des GKV-Versorgungsvertrages der Logopädie Folgendes festgehalten:
„… barrierefrei zugänglich sein sollen“ heißt also nicht, dass deine Praxis es sein muss. Ausnahmen können demnach möglich sein.
Wenn du genau wissen möchtest, wie die Einschätzung für deine Praxis ausfallen wird, solltest du deine Frage direkt bei der für deine Region zuständigen ARGE stellen.
Das ist die offizielle Zulassungsstelle für Heilmittelpraxen. Unter https://www.zulassung-heilmittel.de/ findest du die Kontaktdaten.
Tipp: In diesem Artikel findest du Antworten auf weitere Fragen zur Zulassung von Logopädie-Praxen.
Viele Grüße
Laura von thevea