Für eine erfolgreiche Kassenzulassung in der Logopädie muss ein Praxissitz vorhanden sein.
Ich bin selbst Logopädin und zeige dir, welche räumlichen Voraussetzungen, Raumgrößen und Ausstattung deine Logopädie-Praxis vorweisen muss.
Räume & Ausstattung: die wichtigsten Anforderungen
Erreichbarkeit der Praxis
Deine Logopädie-Praxis muss öffentlich zugänglich sein, d. h. sie darf nicht auf zugangsbeschränktem Gelände (wie einem Kindergarten) liegen. Es dürfen auch keine anderen gewerblichen oder privaten Flächen durchquert werden müssen, um die Behandlungsräume zu erreichen.
Räumliche Voraussetzungen & Raumgröße
- Mindestens ein Raum mit 20 m²
- Zusätzlicher Raum mit 12 m² für jeden weiteren gleichzeitig tätigen Leistungserbringer, außer Arbeitszeiten überschneiden sich nicht
- Behandlungsräume dürfen keine Durchgangsräume sein. Ausnahme: Der dahinterliegende Raum wird während der Therapie nicht genutzt
- Räume müssen belüftbar, beheizt und beleuchtet sein; Mindestdeckenhöhe 2,40 m
- Bestandsschutz für Praxisräume bis 31.12.2041 bei Kauf oder Rechtsnachfolge einer zugelassenen Praxis
Ausstattung
Pflichtausstattung
- Diagnostikmaterial für alle Störungsbilder
- Therapeutisches Material und Hilfsmittel für alle Störungsbilder
- Technische Geräte zur Aufnahme und Wiedergabe
- Aufbewahrungsmöglichkeiten für Patientenakten und Praxisunterlagen, die den Datenschutzanforderungen entsprechen
Zusatzausstattung
- Tasteninstrument
- Computer/Tablet mit spezifischer Software für therapeutischen Einsatz
Räumlichkeiten: Offizielle Pflichtlektüre (es lohnt sich wirklich)
Für die Details zu den Anforderungen und die Zusatzausstattung für bestimmte Heilmittel habe ich dir die besten offiziellen Dokumente herausgesucht und verlinkt.
GKV-Vertrag und Anlage 5
In § 11 des Vertrages werden die Grundlagen Zulassung festgelegt, Anlage 5, Seite 6-7 regeln die Anforderungen an Räumlichkeiten und Ausstattung. Trotz „Vertragsdeutsch“ gut verständlich.
Checkliste ARGE
Mithilfe der Checkliste des ARGE-Berichtsbogens Logopädie kannst du deine Praxisausstattung noch einmal prüfen und dich gut auf die digitale Abfrage vorbereiten.
Wichtig: Hier sind ausschließlich die Voraussetzungen für die GKV-Zulassung einer Logopädiepraxis beschrieben.
Ferner müssen Inhaber:innen auch die Vorgaben des regionalen Bauamtes sowie des Arbeitsschutzes und der BG bei der Wahl und Einrichtung der Praxisräume beachtet werden.
Antworten auf häufige Fragen zu den Räumlichkeiten
Ich berate tägliche Logopädiepraxen rund um die Digitalisierung, darunter viele Existenzgründer:innen.
Ein paar Fragen höre ich immer wieder – das sind die Antworten.
Gelten die GKV-Anforderungen für Logopädie-Praxen in allen Bundesländern?
Ja.
Seit 2021 gilt der bundeseinheitliche GKV-Rahmenvertrag für Logopädie. Damit wurden auch die Anforderungen an die Praxisausstattung für alle Bundesländer vereinheitlicht.
Wie groß muss meine Logopädie-Praxis als Soloselbstständige sein?
Jede GKV-Logopädiepraxis benötigt mindestens einen Behandlungsraum mit 20 m² Fläche sowie einen angemessenen Wartebereich und eine Sanitäranlage mit Handwaschmöglichkeit.
Ergänzend sind die Flächen für den Anmeldebereich sowie Büro/Aufenthaltsraum.
Müssen alle Therapeut:innen einen eigenen Behandlungsraum haben, auch wenn diese nur Teilzeit arbeiten?
Nein.
Therapieräume dürfen von unterschiedlichen Therapeut:innen rotierend genutzt werden.
Wichtig ist, dass für jede:n zeitgleich anwesenden Therapeut:innen ein weiterer Behandlungsraum von je mindestens 12 m² zur Verfügung steht.
Bedeutet: Wenn ihr 5 Therapeut:innen seid, aber nie mehr als drei zeitgleich arbeiten, reichen drei Behandlungsräume aus: einer mit 20 m² und zwei mit je 12 m². Sollte ein:e Kolleg:in ausschließlich als sogenannte Hausbesuchstherapeut:in tätig sein, muss für diese:n kein zusätzlicher Raum vorhanden sein.
Ist ein barrierefreier Zugang zur Logopädie-Praxis Pflicht?
Ja, aber ...
In § 13 des GKV-Versorgungsvertrages wird festgelegt, dass neue Praxisräume barrierefrei zugänglich sein sollen, um den Belangen von Menschen mit Behinderung Rechnung zu tragen.
Praxisräume im Erdgeschoss oder mit einem Aufzug sind demnach ideal.
Die Formulierung „sollen barrierefrei zugänglich sein“ lässt Ausnahmen zu – sollte der Praxiszugang beispielsweise über zwei /drei Stufen führen, muss das noch kein K.-o.-Kriterium für deine GKV-Zulassung sein.
Kann ich GKV-Hausbesuche ohne eigene Logopädie-Praxis durchführen?
Nein.
Die Zulassung der gesetzlichen Krankenkasse ist an das Vorhandensein von Praxisräumen geknüpft, welche die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.
Wenn du ausschließlich Hausbesuche durchführen möchtest, macht es ggf. Sinn, wenn du dich bei einer vorhandenen, bereits zugelassenen GKV-Praxis einmietest oder als freiberufliche Therapeut:in für andere Praxen arbeitest.
Was bedeutet „öffentlich zugänglich“ bei einer Logopädie-Praxis?
Mit öffentlich zugänglich ist gemeint, dass Patient:innen keinen zugangsbeschränkten Raum zum Erreichen deiner Praxis durchqueren müssen.
Öffentlich zugänglich heißt nicht, dass deine Praxistür zu den Öffnungszeiten sperrangelweit offen stehen muss.
Du darfst Patient:innen vor Einlass anklingeln lassen – das ist vor allem mit unbesetzter Rezeption am sichersten für dich.
Darf ich eine Logopädie-Praxis in meiner Privatwohnung/meinem Wohnhaus eröffnen?
Ja.
Wichtig dabei ist, dass deine Praxis dennoch öffentlich zugänglich und vollständig vom privaten Bereich getrennt ist.
Bedeutet: Die Praxisräume müssen ohne Durchqueren des privaten Wohnbereiches erreichbar sein und zusammenhängen – das ist beispielsweise in einer Einliegerwohnung, im Keller oder einer ausgebauten Garage der Fall.
Zudem müssen ebenso alle GKV-Zulassungsvoraussetzungen erfüllt und der Datenschutz der Patient:innen gewährleistet werden.
Hinweis: Es lohnt sich nicht, bei der Raumskizze für den Zulassungsantrag zu „flunkern“.
Die GKV hat jederzeit das Recht, eine Praxisbegehung durchzuführen. Stellt sich dabei raus, dass zu den Räumen falsche Angaben gemacht wurden, können teure Vertragsstrafen folgen und die Zulassung kann entzogen werden.
Muss ich die Ausstattung und Therapiegeräte eines bestimmten Anbieters erwerben?
Nein.
Die Zulassungsvoraussetzung nennt lediglich die Art der notwendigen Einrichtung und Geräte.
Das Diagnostik- und Therapiematerial soll so gewählt sein, dass eine qualitative Versorgung der Patient:innen gesichert ist – über Auswahl und Einsatz entscheidest du als Leistungserbringer gemäß deinen Erfahrungen.
Voraussetzung ist, dass mit den Therapiegeräten die Vorgaben der GKV-Leistungsbeschreibung Logopädie erfüllt werden können und sie, wenn nötig, gemäß Medizinproduktgesetz zugelassen sind.
Ist eine interdisziplinäre Heilmittelpraxis aus Ergotherapie und Logopädie in den gleichen Räumlichkeiten möglich?
Ja.
Weil ein anderer Heilmittelbereich nicht als anderes Gewerbe gilt, dürfen interdisziplinäre Heilmittelpraxen am selben Standort gegründet werden.
Wichtig ist, dass die Zulassungsvoraussetzungen aller Heilmittelbereiche vollständig erfüllt werden und die jeweiligen Behandlungsräume dem jeweiligen Fachberuf vorbehalten sind.
Wartebereich, Empfang, Sanitäranlagen, Büro und/oder Pausenraum können geteilt werden.
Hinter einem Therapieraum befindet sich unser Putzlager, an das wir nur am Ende des Arbeitstages müssen – ist das Durchgangszimmer problematisch?
Nein.
Wichtig bei Durchgangszimmern ist, dass der dahinterliegende Raum während der Therapie nicht genutzt werden muss.
Eine störungsfreie Behandlung, die Privatsphäre und der Datenschutz von Patient:innen muss jederzeit gesichert sein.
Das ist beispielsweise nicht der Fall, wenn das Patienten-WC hinter einem Therapieraum liegt.
Einer meiner Therapieräume hat kein eigenes Fenster, geht das?
Ja.
Wichtig ist, dass Therapieräume mindestens 2,40 m Deckenhöhe vorweisen und eine ausreichende Beleuchtung, Beheizung und Durchlüftung (z. B. mittels Lüftungsanlage) vorhanden sind.
Ist die Hausbesuchsausstattung sowie ein Führerschein und Auto für die Zulassung verpflichtend?
Die geeignete und notwendige Ausstattung zur Durchführung von Hausbesuchen ist eine Pflichtausstattung und muss vorhanden sein.
Ein Führerschein oder Auto muss nicht belegt werden – Hausbesuche können theoretisch auch mit dem Fahrrad, den öffentlichen Verkehrsmitteln oder zu Fuß durchgeführt werden.
Der Mietvertrag für meine jetzige Praxis endet 4 Monate bevor ich die neuen Praxisräume beziehen kann. Gibt es eine Möglichkeit in der Zwischenzeit zumindest meine Hausbesuche weiter zu führen und abzurechnen.
Hi Evelyn,
riete deine Frage am besten direkt an die offizielle Zulassungsstelle deiner Region.
Sie verwaltet deine Zulassung und kann dir genau sagen, wie du in deiner Situation vorgehen kannst.
Die Kontaktdaten findest du hier: https://www.zulassung-heilmittel.de/
Viele Grüße
Laura von thevea
Hallo,
auch wenn das im GKV- Vertrag von 2021 so festgelegt wurde, sind die Zulassungsbedingungen nicht in jedem Bundesland gleich. Wir haben im Saarland 2023 eine Praxis neu errichtet und das Landesamt für Arbeits und Umweltschutz hat da das letzte Wort. Aus Gründen vom Arbeitsschutz, ist im Saarland festgeschrieben, dass bei Neuerrichtung eine Mindestdeckenhöhe von 2,50 Meter einzuhalten ist und von jedem Therapieraum muss der Arbeitnehmer vom Arbeitsplatz ins freie sehen können. Ohne die Einhaltung dieser Kriterien gab es keine Baugenehmigung.
Viele Grüße
Nicole Beck-Keller
Hallo Nicole,
danke für das Weitergeben deiner Erfahrungen.
Natürlich spiegeln die GKV-Vorgaben für die Zulassung nicht die regionalen Bauvorschriften oder Vorgaben des Arbeitsschutzes wider. Auf die Einhaltung dessen muss jedes Unternehmen während der Gründung achten.
Ich habe einen Hinweis dazu im Artikel ergänzt.
Viele Grüße
Laura von thevea
Verzeihung bitte: Wer hat die Mindest-Raumhöhe für die Berechnung der Fläche mit 2,40 m festgelegt? Mit welcher Begründung?
Hallo Sigi,
die Quelle der im Artikel genannten Vorgaben ist der GKV-Versorgungsvertrag Logopädie.
Dieser wurde zwischen den maßgeblichen Logopädie-Verbänden und dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SV) verhandelt und vereinbart. Die Regeln daraus (inkl. der räumlichen Vorgaben) gelten bundesweit für alle Logo-Praxen mit GKV-Zulassung und sollen eine einheitliche und qualitative Versorgung von gesetzlich Versicherten sicherstellen.
Mit welcher Begründung einzelne Details festgelegt wurden, ist uns nicht bekannt. Die Frage können dir die Verbände oder der GKV-SV beantworten.
Viele Grüße
Laura von thevea
Ich möchte für eine bereits bestehende Praxis mit 1x22qm und 1x 12qm eine eigene weitere IK Nr. beantragen. Benötigt die Praxis hierfür einen zweiten 20qm Raum oder reicht hier einer?
Hallo Nele,
das kann ich dir nicht sicher beantworten.
Daher bitte ich dich, deine Frage bei deiner zuständigen Arbeitsgemeinschaft Heilmittelzulassung zu stellen.
Die Mitarbeiter:innen dort können dir sichere Informationen dazu geben. Die Kontaktdaten für deine Region findest du unter https://www.zulassung-heilmittel.de/
Viele Grüße
Meike von thevea