Kassenzulassung Physiotherapie 2025: Checkliste & Leitfaden


Laurell Moten (Physiotherapeut)
02.02.2025

Kassenzulassung Physiotherapie 2025: Checkliste & Leitfaden


Laurell Moten (Physiotherapeut)
02.02.2025 | 💬 6 Kommentare

Du willst in deiner Physiotherapie-Praxis gesetzlich-versicherte Patient:innen versorgen und mit gesetzlichen Krankenkassen (GKV) abrechnen? Dafür benötigst du die GKV-Kassenzulassung.

Ich bin selbst Physiotherapeut, berate regelmäßig Existenzgründer und zeige dir hier, wie du die Kassenzulassung beantragst.

In einem weiteren Artikel findest du alles rund um die Physiotherapie-Zulassung als Privatpraxis, für BG/DGUV und andere Kostenträger

Schnelle Checkliste: Kassenzulassung als Physiotherapeut

Voraussetzungen erfüllen

  1. Ausbildung abgeschlossen
  2. GKV-Versorgungsvertrag Physiotherapie anerkannt
  3. Praxis-Voraussetzungen und Anforderung an die Ausstattung erfüllt
  4. Institutionskennzeichen: IK-Nummer liegt vor

Hier findest du die Zulassungsvoraussetzungen für Physiotherapie und hier eine Anleitung, das IK zu beantragen

Dokumente & Daten sammeln

  1. Praxisname, Adresse und Kontaktdaten
  2. Schreiben der ARGE IK mit Bestätigung des Institutionskennzeichens
  3. Raumskizze inkl. vorhandener Geräte und Einrichtung, m²-Angabe und Bereichsdefinition
  4. Kopie Miet-/Pachtvertrag oder Eigentumsnachweis, bei Untervermietung auch Vermieter-Zustimmung
  5. Persönliche Daten und Berufsurkunden/Abschlüsse von Praxisinhaber:in, fachlicher Leitung & Therapeut:innen
  6. Bei Personengesellschaften/juristischen Personen: Auszug Handels- oder Partnerschaftsregister und Gesellschaftervertrag
  7. Wenn nötig: Vollmacht des Praxisinhabers zur Beantragung der Kassenzulassung

Kassenzulassung im Online-Verfahren beantragen

  1. Im ARGE-Portal mit der IK-Bestätigung registrieren
  2. Nach Anmeldung im Portal unter “Zulassung” eine “Neuzulassung beantragen”
  3. Dort alle gesammelten Informationen, Daten und Dokumente einreichen
  4. Nach ca. 2 Wochen: Bescheid über Kassenzulassung im ARGE Zulassungsportal und als Mail-Benachrichtigung erhalten
Checkliste für die GKV-Zulassung Physiotherapie mit allen Zulassungsvorraussetzungen

Kassenzulassung bei der ARGE beantragen

Für die Prüfung, Bearbeitung und Verwaltung der Kassenzulassungen von Physiotherapiepraxen ist die ARGE Heilmittelzulassung zuständig.

Du kannst dich zwischen dem Online-Verfahren und einem Antrag per Post oder Mail entscheiden.

Die Nutzung des Zulassungsportals ist aus zwei Gründen empfehlenswert:

  1. Dein Antrag auf Neuzulassung kann schneller bearbeitet werden (i.d.R. innerhalb von zwei Wochen), weil alle Daten und Dateien ideal sortiert sind und bereits digital angegeben wurden. 
  2. Du kannst zukünftig alle Meldungen zu deiner Praxiszulassung im Online-Portal erledigen.

Online-Kassenzulassung

1️⃣ Registrierung im Zulassungsportal

Zuerst musst du dich im Online-Portal der ARGE registrieren – dazu benötigst du das Schreiben zur IK-Bestätigung. 

Wenn du die Registrierung für jemand anderen durchführst, beispielsweise als fachliche Leitung für die Praxisinhaberin, benötigst du zusätzlich die ausgefüllte ARGE-Vollmacht.


2️⃣ Neuzulassung erstellen

Melde dich im ARGE-Portal an und gehe auf “mein Bereich“.

Unter “Zulassungen“ findest du den Button “Neuzulassung beantragen“. Mit Klick darauf startest du die Dateneingabe – du kannst sie jederzeit zwischenspeichern, pausieren und anschließend wieder aufrufen.

Du wirst in maximal neun Schritten durch den Online-Antrag geführt – du kannst nichts falsch machen oder vergessen.

Diese Daten und Unterlagen solltest du bereithalten:

Nachweis berufliche Qualifikation

Um die jeweilige berufliche Qualifikation nachzuweisen, benötigst du eine Kopie bzw. Scan deiner Urkunde zur Führung der Berufsbezeichnung oder deiner Diplom-, Bachelor- und/oder Masterurkunde.

Bei im Ausland erworbenen Berufs- oder akademischen Abschlüssen ist die Bescheinigung über die Anerkennung der zuständigen Anerkennungsstelle zur Führung der Berufsbezeichnung vorzulegen.

Wenn du als Praxisinhaber:in selbst keine berufliche Qualifikation für die Physiotherapie vorlegen kannst, musst du bei der Kassenzulassung eine fachliche Leitung benennen und deren Qualifikationsnachweis vorlegen – dazu später mehr.

Bestätigung Institutionskennzeichen (IK)

Bei erfolgreicher Beantragung des Praxis-IKs erhältst du ein Bestätigungsschreiben der ARGE IK

Für die Zulassung benötigst du eine physische Kopie oder einen digitalen Scan davon.

Wenn zutreffend: Nachweis Gesellschaftsform

Wenn es sich bei der zuzulassenden Praxis um Personengesellschaften oder juristische Personen (z.B. GbR und GmbH) handelt, muss ein Auszug aus dem Handels-/Partnerschaftsregister und/oder ein anderer Nachweis wie Gesellschaftsvertrag (als PDF/Kopie) vorgelegt werden.

Einzelunternehmer müssen keinen Nachweis vorlegen.

Anerkenntniserklärung GKV-Versorgungsvertrag

Bei der Online-Zulassung bestätigst du deine Vertragsanerkennung ganz einfach durch das Setzen von zwei Häkchen.

Für die Zulassung per Mail oder Post muss die zweite Seite von Anlage 6 des Rahmenvertrages Physiotherapie vollständig ausgefüllt und mit Datum, Stempel sowie Unterschrift bestätigt werden.

Nachweis Praxisräume und -ausstattung

1️⃣ Raumskizze/Grundriss

Dadurch soll die Zulassungsstelle eine Vorstellung der Therapietauglichkeit deiner Praxisräume erhalten. 

Du musst keinen exakten Grundriss liefern, eine Skizze der Raumaufteilung ist ausreichend.

Darauf muss die Aufstellung der vorhandenen Geräte und Einrichtungsgegenstände ersichtlich sein.

Gib die Raumgröße in Quadratmetern und die jeweilige Deckenhöhe der Räume an und vermerke, wofür jeweilige Bereiche genutzt werden (z. B. Wartebereich, Behandlungsraum 1 etc.)  

Online lädst du die Skizze als PDF hoch. 

2️⃣ Nachweis Recht der Praxisnutzung 

Mit dem Scan oder der Kopie deines Miet-/Pachtvertrages oder Eigentumsnachweises belegst du, dass du das Recht zur Nutzung der angegebenen Praxisräume hast.

Bei Untervermietungen muss auch die Zustimmung des Vermieters/der Vermieterin vorgelegen.

3️⃣ ARGE-Berichtbogen Physiotherapie

Bei der Online-Zulassung wirst du durch eine Checkliste zur Praxisausstattung geführt. Diese Ja-/Nein-Fragen spiegeln die Anforderungen an Räume und Ausstattung des GKV-Rahmenvertrages wider – beantworte sie gewissenhaft.

Mithilfe des identisch aufgebauten ARGE-Berichtsbogens Physiotherapie kannst du dich gut auf die Abfrage vorbereiten. 

Dieser muss für Anträge außerhalb des Online-Portals vollständig ausgefüllt und beigelegt werden.

Daten und Nachweise der fachlichen Praxisleitung

Eine fachliche Praxisleitung muss ernannt werden, wenn du als Praxisinhaber:in selbst keine Qualifikation für Physiotherapie besitzt, wenn du beispielsweise einen Zweitsitz eröffnest und selbst nicht vor Ort sein wirst oder wenn es sich bei den Inhaber:innen um juristische Personen oder Personengesellschaften handelt.

Es können max. 2 fachliche Leitungen je Praxis ernannt werden, die sich die Aufgaben im Job-Sharing-Verfahren gleichberechtigt teilen. Beide müssen über die berufliche Qualifikation verfügen und fest in der Praxis angestellt sein. 

Während der Online-Zulassung gibst du die Daten dieser Person an und lädst deren Nachweis der beruflichen Qualifikation sowie deren Arbeitsvertrag als PDF hoch. 

Bist du als Inhaberin selbst die fachliche Leitung deiner Praxis, ergänzt du im Online-Formular deine eigenen Daten und Nachweise. 

Beim analogen Antrag musst du die fachliche Leitung auf Seite 11 des ARGE-Berichtsbogens Physiotherapie benennen und eine Kopie der Urkunde und des Arbeitsvertrages beilegen.

Daten und Nachweise aller Mitarbeiter:innen

Alle Therapeut:innen – Festangestellte sowie Freiberufler – die Behandlungen für gesetzlich Versicherte in deiner Praxis durchführen, müssen bei der Zulassungsstelle gemeldet werden.

Dafür benötigst du den vollständigen Namen, das Geburtsdatum, Datum des Tätigkeitsbeginns in deiner Praxis, die Berufsurkunde und ggf. vorhandene Weiterbildungszertifikate deiner Mitarbeiter. 

Im Online-Portal gibst du die Daten ganz einfach in eine Maske ein und lädst die Dokumente als PDF hoch.

Bei der Zulassung per Post oder Mail gibst du vorhandene Mitarbeiter in der Tabelle ab Seite 9 des ARGE-Berichtsbogens Physiotherapie an und legst eine Kopie der Berufsurkunde sowie von ggf. vorhandenen Zertifikaten bei.

Weiterbildungszertifikate

Für einige GKV-Leistungen müssen Physiotherapeut:innen nach ihrer abgeschlossenen Ausbildung gesonderte Weiterbildungen absolvieren. 

Vorher ist die Durchführung und Abrechnung der sogenannten Zertifikatsleistungen (z. B. Lymphdrainage oder Bobath/Vojta) nicht erlaubt. 

Um die offizielle personenbezogene Abrechnungsberechtigung für die jeweilige Leistung zu erhalten, müssen vorhandene Zertifikate bei der Zulassungsstelle eingereicht und dir oder deinen gemeldeten Mitarbeiter:innen zugeordnet werden.

Im Online-Formular füllst du dazu die Felder zu “Abrechnungsberechtigung“ bei den jeweiligen Therapeut:innen aus und fügst deren Zertifikat als PDF hinzu. 

Bei analogen Anträgen legst du die Zertifikate dem ARGE-Berichtsbogen bei – vergiss deine eigenen nicht.

Öffentliche Informationen

Sobald deine Praxis für gesetzliche Krankenkasse zugelassen ist, soll sie gemäß gesetzlichen Vorgaben in die GKV-Heilmittelerbringerliste aufgenommen werden.

Das ist eine öffentlich zugängliche Sammlung aller Leistungserbringer, welche Patient:innen bei der Suche nach passenden Therapiepraxen unterstützen soll.

Von jedem zugelassenen Leistungserbringer werden Praxisname, Adresse, Telefonnummer, Angaben zur Barrierefreiheit und ggf. zur Zusatzausstattung der Praxis veröffentlicht.

Bei der Online-Zulassung werden diese Praxis-Informationen automatisch übermittelt. 

Bei der Zulassung per Post oder Mail füllst du dafür die erste Seite der Anlage zur Anerkenntniserklärung vollständig aus. Mit der zweiten Seite dieser Anlage kannst du zukünftig weitere Mitarbeiter ohne das Online-Verfahren anmelden.

3️⃣ Zulassungsbescheinigung der ARGE erhalten

Jetzt geht dein Antrag in die Prüfung – du kannst den Status sowie alle Informationen dazu jederzeit im ARGE-Portal abrufen.

In der Regel dauert die Bearbeitung deines Antrags ca. zwei Wochen.

Ggf. müssen Rückfragen geklärt oder weitere Unterlagen eingereicht werden. Dann kann die Bearbeitung des Antrags auch mal bis zu vier Wochen dauern –plane also ausreichend Puffer ein.

Bei Unstimmigkeiten meldet sich die ARGE telefonisch oder per Nachricht im ARGE-Portal – du erhältst immer eine zusätzliche Mail-Benachrichtigung, wenn das passiert. 

Sobald die GKV-Zulassung deiner Praxis bestätigt wurde, bekommst du (wieder) eine Nachricht mit deiner Zulassungsbescheinigung.

Alternativ: Zulassung per Mail oder Post [mit Vorlage]

Solltest du das Online-Verfahren der ARGE Heilmittelzulassung nicht nutzen können/wollen, kannst du deinen Antrag auf Zulassung auch per Mail oder per Post stellen. 

Sobald dein formloser Antrag bei der ARGE eingegangen ist, werden deine Daten zunächst sortiert, digitalisiert und geprüft. Anschließend erhältst du ggf. noch Rückfragen oder direkt deinen  Zulassungsbescheid.

Die Anschrift oder E-Mail-Adresse der für dich zuständigen ARGE findest du auf der zulassung-heilmittel.de

  • Wähle unter “Die ARGEn” dein Bundesland aus. Im oberen Bereich der Bundesland-Seite findest du weitere Informationen zu den einzelnen Fachberufen, darunter die Kontaktdaten der zuständigen ARGE. Wenn mehrere Adressen angegeben sind, wählst du die, die für den Landesteil/die Postleitzahl deiner Praxis zuständig ist.
  • Für deine Rückfragen findest du hier zudem auch weitere Kontaktdaten von Ansprechpartner:innen der Arbeitsgemeinschaft deines Bundeslandes.

Theoretisch kannst du alle notwendigen Unterlagen ohne Erläuterungen einreichen – das kann die Bearbeitung der Zulassung aber verzögern.

Für einen besseren Überblick der ARGE solltest du zumindest ein kurzes Anschreiben mit Aufzählung der beigefügten Anlagen erstellen.

Die Briefvorlage kann dir als Inspiration und als Checkliste für die notwendigen Unterlagen deines analogen Antrags dienen.

Muster eines Anschreibens für den Zulassungsantrag Physiotherapie bei der ARGE per Post oder Mail

🎉 Deine Praxis hat die GKV-Zulassung – Daten aktuell halten

Die Abrechnungsstellen können jetzt deine Abrechnungserlaubnis abrufen und die öffentlichen Informationen werden an die GKV-Heilmittelerbringerliste weitergeleitet, damit Patient:innen deine Praxis finden können.

Ab jetzt darfst du in deiner Praxis Physiotherapie für gesetzlich versicherte Patient:innen erbringen und abrechnen.

💡Tipp: Besonders einfach und sicher erledigst du deine GKV-Abrechnung mit der Physiotherapie-Software thevea – teste selbst😉

Nach der Zulassung: Angaben pflegen

Du bist dafür verantwortlich, dass die Angaben hinter deiner Zulassung stets korrekt und aktuell sind. 

Im ARGE-Portal werden mit der Zulassungsbestätigung alle Bearbeitungsmöglichkeiten zu deiner Praxis freigeschaltet, unter anderem:

  • Mitarbeiter An- und Abmeldung
  • An- und Abmeldung von personenbezogenen Zertifikaten/Abrechnungserlaubnissen
  • Änderung der fachlichen Leitung
  • Änderung der öffentlichen Informationen
  • Nötige Meldung von Änderungen der Praxisräume und -ausstattung
  • Beantragung einer Praxisverlegung
  • Beantragung einer Praxisübernahme
  • Beantragung einer weiteren Neuzulassung
  • Beendigung einer Zulassung

Wer hier für dich schreibt

Laurell Moten (Physiotherapeut)

Als Physiotherapeut mit langjähriger Praxiserfahrung weiß Laurell Moten, worauf es bei richtig guter Therapie ankommt. Seine Erfahrung gibt er in Expertenbeiträgen und in individuellen Beratungen von Praxen weiter.
💬 praxis-wissen@thevea.de


Mehr Praxis-Wissen für Physiotherapie

Kommentar oder Frage

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.


  1. Hi, das heißt wir müssen erstmal Mietvertrag haben und alle Geräte( Behandlungsliegen,Infrarotgerät usw.) stellen danach können wir GKV Zulassung beantragen oder? Muss die Praxis zuerst zum Behandlung fertig sein ?

    1. Hi Gökhan,
      korrekt. Die GKV-Zulassung wird immer für den „IST-Zustand“ einer Praxis vergeben.
      Daher muss der Mietvertrag (also die finale Praxisadresse) bereits für die Beantragung der Zulassung vorhanden sein, die Einrichtung muss spätestens bis zum Beginn der Zulassung alle Voraussetzungen erfüllen.

      Um das umzusetzen, gibt es zwei Wege:
      1. Du stellst den Zulassungs-Antrag mit der Raumskizze erst, wenn deine Praxis wirklich final eingerichtet ist.
      Das hat den Nachteil, dass du trotz fertiger Praxis zunächst keine GKV-Patient:innen behandeln kannst, bis der Antrag genehmigt ist.

      2. Du beantragst die Zulassung im Voraus (beispielsweise während der Renovierungsphase) und legst den Zulassungsbeginn im Antrag für ein zukünftiges Datum fest, um bei deiner Praxiseröffnung schnellstmöglich GKV-Patient:innen behandeln zu können.
      Für den notwendigen Raumplan muss die zukünftige Praxiseinrichtung bereits final festgelegt werden – spätestens zum gewählten Zulassungsbeginn muss deine Praxiseinrichtung dieser Planung dann entsprechen.

      Viele Grüße
      Laura von thevea

  2. Kann die Krankenkasse mir vorschreiben, wie das Verhältnis von Privaten zu gesetzlich Versicherten Patienten in meiner Praxis ist. Darf ich z.b. trotz kassenzulassung auch mehr als die Hälte meiner Termine an Privatpatienten vergeben?

    1. Hi Patrick,
      wenn du die Kassenzulassung hast, stimmst du den Vorgaben des GKV-Versorgungsvertrages zu.

      Dieser legt in § 12 Absatz 1 fest, wie viele Stunden eine Physiotherapiepraxis wöchentlich für gesetzlich Versicherte zur Verfügung stehen soll.

      „Aus der Einbindung der zugelassenen Leistungserbringer in den Sicherstellungsauftrag der Krankenkassen gemäß § 2 Absatz 2 SGB V ergibt sich, dass eine Heilmittelpraxis maßgeblich für die Heilmittelversorgung der GKV-Versicherten zur Verfügung stehen muss. Die Maßgeblichkeit ist gegeben, wenn die Heilmittelpraxis an mindestens 3 Tagen je Woche und für mindestens 25 Stunden je Woche für anspruchsberechtigte GKV-Versicherte geöffnet ist. Hiervon ausgenommen sind temporäre Abwesenheiten während der Öffnungszeiten aufgrund der Durchführung von ärztlich verordneten Hausbesuchen, der Erbringung von Leistungen in Einrichtungen nach § 11 Absatz 2 der HeilM-RL bzw. § 9 Absatz 2 der HeilM-RL ZÄ, Krankheit, Urlaub oder berufliche Fortbildung.“

      Viele Grüße
      Laura von thevea

      1. Vielen Dank!
        Verstehe ich es richtig, dass ich in diesen 25 Std Termine für gesetzlich Versicherte anbieten muss, aber Lücken, die nicht gefüllt werden, mit privat Versicherten füllen darf?

        1. Gerne, Patrick!
          Und ja. Genauso verstehe ich das auch und so habe ich es auch problemlos in meiner eigenen Praxis umgesetzt.

          Viele Grüße
          Laura von thevea

{"email":"Email address invalid","url":"Website address invalid","required":"Required field missing"}

Praxis-Impulse per E-Mail

Speziell für Physiotherapie

  • Leitfäden und Checklisten für eine erfolgreiche Praxis
  • Neue Vorgaben auf den Punkt gebracht
  • 2 bis 3 Mal im Monat, kostenlos & jederzeit abbestellbar

Häufig gelesen