Du willst in deiner Physiotherapie-Praxis gesetzlich-versicherte Patient:innen versorgen und mit gesetzlichen Krankenkassen (GKV) abrechnen? Dafür benötigst du die GKV-Kassenzulassung.
Ich bin selbst Physiotherapeut, berate regelmäßig Existenzgründer und zeige dir hier, wie du die Kassenzulassung beantragst.
In einem weiteren Artikel findest du alles rund um die Physiotherapie-Zulassung als Privatpraxis, für BG/DGUV und andere Kostenträger
Schnelle Checkliste: Kassenzulassung als Physiotherapeut
Voraussetzungen erfüllen
- Ausbildung abgeschlossen
- GKV-Versorgungsvertrag Physiotherapie anerkannt
- Praxis-Voraussetzungen und Anforderung an die Ausstattung erfüllt
- Institutionskennzeichen: IK-Nummer liegt vor
Hier findest du die Zulassungsvoraussetzungen für Physiotherapie und hier eine Anleitung, das IK zu beantragen
Dokumente & Daten sammeln
- Praxisname, Adresse und Kontaktdaten
- Schreiben der ARGE IK mit Bestätigung des Institutionskennzeichens
- Raumskizze inkl. vorhandener Geräte und Einrichtung, m²-Angabe und Bereichsdefinition
- Kopie Miet-/Pachtvertrag oder Eigentumsnachweis, bei Untervermietung auch Vermieter-Zustimmung
- Persönliche Daten und Berufsurkunden/Abschlüsse von Praxisinhaber:in, fachlicher Leitung & Therapeut:innen
- Bei Personengesellschaften/juristischen Personen: Auszug Handels- oder Partnerschaftsregister und Gesellschaftervertrag
- Wenn nötig: Vollmacht des Praxisinhabers zur Beantragung der Kassenzulassung
Kassenzulassung im Online-Verfahren beantragen
- Im ARGE-Portal mit der IK-Bestätigung registrieren
- Nach Anmeldung im Portal unter “Zulassung” eine “Neuzulassung beantragen”
- Dort alle gesammelten Informationen, Daten und Dokumente einreichen
- Nach ca. 2 Wochen: Bescheid über Kassenzulassung im ARGE Zulassungsportal und als Mail-Benachrichtigung erhalten
Kassenzulassung bei der ARGE beantragen
Für die Prüfung, Bearbeitung und Verwaltung der Kassenzulassungen von Physiotherapiepraxen ist die ARGE Heilmittelzulassung zuständig.
Du kannst dich zwischen dem Online-Verfahren und einem Antrag per Post oder Mail entscheiden.
Die Nutzung des Zulassungsportals ist aus zwei Gründen empfehlenswert:
- Dein Antrag auf Neuzulassung kann schneller bearbeitet werden (i.d.R. innerhalb von zwei Wochen), weil alle Daten und Dateien ideal sortiert sind und bereits digital angegeben wurden.
- Du kannst zukünftig alle Meldungen zu deiner Praxiszulassung im Online-Portal erledigen.
Online-Kassenzulassung
Registrierung im Zulassungsportal
Zuerst musst du dich im Online-Portal der ARGE registrieren – dazu benötigst du das Schreiben zur IK-Bestätigung.
Wenn du die Registrierung für jemand anderen durchführst, beispielsweise als fachliche Leitung für die Praxisinhaberin, benötigst du zusätzlich die ausgefüllte ARGE-Vollmacht.
Neuzulassung erstellen
Melde dich im ARGE-Portal an und gehe auf “mein Bereich“.
Unter “Zulassungen“ findest du den Button “Neuzulassung beantragen“. Mit Klick darauf startest du die Dateneingabe – du kannst sie jederzeit zwischenspeichern, pausieren und anschließend wieder aufrufen.
Du wirst in maximal neun Schritten durch den Online-Antrag geführt – du kannst nichts falsch machen oder vergessen.
Diese Daten und Unterlagen solltest du bereithalten:
Bei erfolgreicher Beantragung des Praxis-IKs erhältst du ein Bestätigungsschreiben der ARGE IK.
Für die Zulassung benötigst du eine physische Kopie oder einen digitalen Scan davon.
Zulassungsbescheinigung der ARGE erhalten
Jetzt geht dein Antrag in die Prüfung – du kannst den Status sowie alle Informationen dazu jederzeit im ARGE-Portal abrufen.
In der Regel dauert die Bearbeitung deines Antrags ca. zwei Wochen.
Ggf. müssen Rückfragen geklärt oder weitere Unterlagen eingereicht werden. Dann kann die Bearbeitung des Antrags auch mal bis zu vier Wochen dauern –plane also ausreichend Puffer ein.
Bei Unstimmigkeiten meldet sich die ARGE telefonisch oder per Nachricht im ARGE-Portal – du erhältst immer eine zusätzliche Mail-Benachrichtigung, wenn das passiert.
Sobald die GKV-Zulassung deiner Praxis bestätigt wurde, bekommst du (wieder) eine Nachricht mit deiner Zulassungsbescheinigung.
Solltest du das Online-Verfahren der ARGE Heilmittelzulassung nicht nutzen können/wollen, kannst du deinen Antrag auf Zulassung auch per Mail oder per Post stellen.
Sobald dein formloser Antrag bei der ARGE eingegangen ist, werden deine Daten zunächst sortiert, digitalisiert und geprüft. Anschließend erhältst du ggf. noch Rückfragen oder direkt deinen Zulassungsbescheid.
Die Anschrift oder E-Mail-Adresse der für dich zuständigen ARGE findest du auf der zulassung-heilmittel.de.
- Wähle unter “Die ARGEn” dein Bundesland aus. Im oberen Bereich der Bundesland-Seite findest du weitere Informationen zu den einzelnen Fachberufen, darunter die Kontaktdaten der zuständigen ARGE. Wenn mehrere Adressen angegeben sind, wählst du die, die für den Landesteil/die Postleitzahl deiner Praxis zuständig ist.
- Für deine Rückfragen findest du hier zudem auch weitere Kontaktdaten von Ansprechpartner:innen der Arbeitsgemeinschaft deines Bundeslandes.
Theoretisch kannst du alle notwendigen Unterlagen ohne Erläuterungen einreichen – das kann die Bearbeitung der Zulassung aber verzögern.
Für einen besseren Überblick der ARGE solltest du zumindest ein kurzes Anschreiben mit Aufzählung der beigefügten Anlagen erstellen.
Die Briefvorlage kann dir als Inspiration und als Checkliste für die notwendigen Unterlagen deines analogen Antrags dienen.

Deine Praxis hat die GKV-Zulassung – Daten aktuell halten
Die Abrechnungsstellen können jetzt deine Abrechnungserlaubnis abrufen und die öffentlichen Informationen werden an die GKV-Heilmittelerbringerliste weitergeleitet, damit Patient:innen deine Praxis finden können.
Ab jetzt darfst du in deiner Praxis Physiotherapie für gesetzlich versicherte Patient:innen erbringen und abrechnen.
Tipp: Besonders einfach und sicher erledigst du deine GKV-Abrechnung mit der Physiotherapie-Software thevea – teste selbst
Nach der Zulassung: Angaben pflegen
Du bist dafür verantwortlich, dass die Angaben hinter deiner Zulassung stets korrekt und aktuell sind.
Im ARGE-Portal werden mit der Zulassungsbestätigung alle Bearbeitungsmöglichkeiten zu deiner Praxis freigeschaltet, unter anderem:
- Mitarbeiter An- und Abmeldung
- An- und Abmeldung von personenbezogenen Zertifikaten/Abrechnungserlaubnissen
- Änderung der fachlichen Leitung
- Änderung der öffentlichen Informationen
- Nötige Meldung von Änderungen der Praxisräume und -ausstattung
- Beantragung einer Praxisverlegung
- Beantragung einer Praxisübernahme
- Beantragung einer weiteren Neuzulassung
- Beendigung einer Zulassung
Hi, das heißt wir müssen erstmal Mietvertrag haben und alle Geräte( Behandlungsliegen,Infrarotgerät usw.) stellen danach können wir GKV Zulassung beantragen oder? Muss die Praxis zuerst zum Behandlung fertig sein ?
Hi Gökhan,
korrekt. Die GKV-Zulassung wird immer für den „IST-Zustand“ einer Praxis vergeben.
Daher muss der Mietvertrag (also die finale Praxisadresse) bereits für die Beantragung der Zulassung vorhanden sein, die Einrichtung muss spätestens bis zum Beginn der Zulassung alle Voraussetzungen erfüllen.
Um das umzusetzen, gibt es zwei Wege:
1. Du stellst den Zulassungs-Antrag mit der Raumskizze erst, wenn deine Praxis wirklich final eingerichtet ist.
Das hat den Nachteil, dass du trotz fertiger Praxis zunächst keine GKV-Patient:innen behandeln kannst, bis der Antrag genehmigt ist.
2. Du beantragst die Zulassung im Voraus (beispielsweise während der Renovierungsphase) und legst den Zulassungsbeginn im Antrag für ein zukünftiges Datum fest, um bei deiner Praxiseröffnung schnellstmöglich GKV-Patient:innen behandeln zu können.
Für den notwendigen Raumplan muss die zukünftige Praxiseinrichtung bereits final festgelegt werden – spätestens zum gewählten Zulassungsbeginn muss deine Praxiseinrichtung dieser Planung dann entsprechen.
Viele Grüße
Laura von thevea
Kann die Krankenkasse mir vorschreiben, wie das Verhältnis von Privaten zu gesetzlich Versicherten Patienten in meiner Praxis ist. Darf ich z.b. trotz kassenzulassung auch mehr als die Hälte meiner Termine an Privatpatienten vergeben?
Hi Patrick,
wenn du die Kassenzulassung hast, stimmst du den Vorgaben des GKV-Versorgungsvertrages zu.
Dieser legt in § 12 Absatz 1 fest, wie viele Stunden eine Physiotherapiepraxis wöchentlich für gesetzlich Versicherte zur Verfügung stehen soll.
Viele Grüße
Laura von thevea
Vielen Dank!
Verstehe ich es richtig, dass ich in diesen 25 Std Termine für gesetzlich Versicherte anbieten muss, aber Lücken, die nicht gefüllt werden, mit privat Versicherten füllen darf?
Gerne, Patrick!
Und ja. Genauso verstehe ich das auch und so habe ich es auch problemlos in meiner eigenen Praxis umgesetzt.
Viele Grüße
Laura von thevea