Preisliste Beihilfe Physiotherapie 2025 [PDF + Tabelle]


Laurell Moten (Physiotherapeut)
08.05.2025

Preisliste Beihilfe Physiotherapie 2025 [PDF + Tabelle]


Laurell Moten (Physiotherapeut)
08.05.2025 | 💬 6 Kommentare

Für Eilige: Neue Beihilfe-Preise Physiotherapie 2025

Die Beihilfesätze ab 01.05.2025 der 10 am häufigsten verordneten Physiotherapie-Heilmittel auf einen Blick.

⚠ Diese Beihlife-Preisliste gilt lediglich für den maximalen Rückerstattungsbetrag, den Patient:innen erhalten können – deine Preisgestaltung muss sich nicht daran orientieren.

Heilmittel

Beihilfe-Höchstbetrag

Krankengymnastik 

29,00 €

Manuelle Therapie

34,80 €

MLD 45

52,70 €

Warmpackung 

15,80 €

KG-ZNS Erwachsene

46,00 €

Klassische Massagetherapie 

21,10 €

Elektrotherapie

8,30 €

KG-ZNS Kinder

57,40 €

Gerätegest. KG (bis 3 Pat.)

54,50 €

Traktionsbehandlung Gerät

8,80 €

„Besonderheit“ Beihilfesätze Physiotherapie

Die Anführungszeichen sind hier bewusst gesetzt. Denn tatsächlich ist es so, dass auch Beihilfeversicherte ganz reguläre Privatpatient:innen sind, die sich an die oben beschriebene Regeln halten müssen.

Jedoch kommt es bei der Physiotherapie-Privatabrechnung nicht selten zu umfänglichen Preis-Diskussionen mit Beihilfe-Patient:innen. Das häufigste Argument dabei ist: „Wenn meine Beihilfe Ihre Preise nicht bezahlt, sind Sie zu teuer.“

Das stimmt nicht, denn Beihilfe ist keine vollständige Erstattung, sondern eine Unterstützung, welche nicht immer die vollen Behandlungskosten abdeckt. Die Differenz müssen Patient:innen selbst zahlen oder durch eine private Zusatzversicherung absichern. 

Darüber klärt auch das Bundesverwaltungsamt im Merkblatt zur Beihilfe auf:

Ausschnitt aus dem Merkblatt zur Beihilfe

Demnach müssen Beihilfeversicherte mit einer persönlichen finanziellen Belastung rechnen, wenn sie sich für eine Heilbehandlung entscheiden, deren Kosten die erstattungsfähigen Beihilfe-Höchstbeträge für Heilmittel übersteigt.

Beihilfefähige Höchstbeträge 2025

Deine Preise sind also nicht zu hoch, nur weil sie oberhalb der Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen für Heilmittel (Mai 2025) liegen.

Die offizielle Beihlife-Preisliste gilt lediglich für den maximalen Rückerstattungsbetrag, den Patient:innen erhalten können – deine Preisgestaltung muss sich nicht daran orientieren.

Noch ein Hinweis zur Beihilfe: Je Bundesland gilt eine eigene Beihilfeverordnung mit eigenen Höchstsätzen. Diese soll immer zeitnah nach Aktualisierung an die der Bundesbeihilfeverordnung angepasst werden. Das dauert in der Realität aber meist sehr lange.

Ein Grund mehr, sich bei deinen Privatpreisen nicht an der Beihilfe-Preisliste zu orientieren. 

Trotzdem findest du hier die Liste aus der Bundesbeihilfeverordnung. Damit du weißt, von welcher Differenz „meckernde“ Beihilfeversicherte sprechen.

Wer hier für dich schreibt

Laurell Moten (Physiotherapeut)

Als Physiotherapeut mit langjähriger Praxiserfahrung weiß Laurell Moten, worauf es bei richtig guter Therapie ankommt. Seine Erfahrung gibt er in Expertenbeiträgen und in individuellen Beratungen von Praxen weiter.
💬 praxis-wissen@thevea.de


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Kommentar oder Frage

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    1. Hi Yana,
      danke fürs Bescheidgeben.

      Die verlinkte Beihilfe-Preisliste war bereits aktuell. Ich habe aber vergessen, die aktualisierten Artikel auch live zu stellen.
      Dank deines Hinweises ist das jetzt erledigt und du findest alle aktuellen Infos im Artikel.

      Viele Grüße
      Laura von thevea

    1. Hallo Hartmut,

      das wird im Beihilfe-Merkblatt zu Heilmitteln unter Punkt 3 „Besonderheiten“ festgelegt:

      Osteopathische Leistungen sind durch heilkundlich zugelassene Leistungserbringer im Rahmen des Höchstbetrages für „Manuelle Therapie“ (siehe Ziffer 11 des Leistungsverzeichnisses im Anhang) beihilfefähig.

      Manuelle Therapie (15–25 Minuten) wird mit Stand 01.02.25 mit 33,40 € höchst vergütet.

      Viele Grüße
      Laura aus dem thevea-Team

  1. Guten Tag, in meiner private Krankenvollversichserung. Ist Physiotherapie mit 100% Ersatz angegeben.
    Jetzt liegt eine Rechnung mit 100€ Stundensatz vor und die Versicherung will aber nur 91,85€ (10% über Beihilfehöchstsatz) erstatten. Die Begründung ist, dass es gesetzlich. so geregelt ist, da es für Physiotherapeuten keine Gebührenordnung gibt.
    Haben Sie das schon mal gehört, ist das richtig?

    Vielen Dank vorab!

    1. Hallo Horst,

      diese Information ist richtig: Physiotherapeut:innen sind bei der Abrechnung von Privatpatient:innen an keine amtliche Gebührenordnung gebunden. Feste Vorgaben gibt es lediglich bei der Abrechnung von GKV-Patient:innen.
      Das heißt, dass deine behandelnde Physiotherapiepraxis ihre Privatpreise frei gestalten kann. Viele Praxen nutzen die GKV-Vergütungsvereinbarungen als Grundlage für die Berechnung der Privatpreise mittels Steigerungsfaktor. Falls du mehr zu diesem Thema wissen möchtest, findest
      du weitere Infos in diesem Artikel.

      Warum deine Versicherung nicht 100 % der Kosten übernimmt, müsstest du dann tatsächlich noch einmal genauer bei deiner Versicherung erfragen. Vielleicht gibt es im Vertrag bestimmte Einschränkungen. Da diese Verträge aber immer anders aussehen, lässt sich das nicht allgemeingültig beantworten.
      Ich hoffe, diese Infos helfen dir weiter!

      Liebe Grüße
      Laurell aus dem thevea-Team

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