Theoretisch ist die Privatabrechnung in der Physiotherapie ganz einfach: Eigene Preise festlegen, Privatpatienten behandeln, Privatrezepte abrechnen, fertig.
In der Praxis bringt die Abrechnung von Physiotherapie-Privatpatienten doch ein paar Herausforderungen mit sich. Als Physiotherapeut zeige ich dir, wie du sie meisterst.
Für Eilige: Privatpatienten-Abrechnung Physiotherapie
Ist ein Privatrezept nötig, um Physiotherapie abzurechnen?
Das Privatrezept dient dazu, die medizinische Notwendigkeit der Behandlung nachzuweisen, was besonders für Patient:innen wichtig ist, die eine Kostenerstattung ihrer PKV oder Beihilfe anstreben. Für deine Abrechnung ist ein Privatrezept nicht erforderlich.
Welche Rolle spielt der Behandlungsvertrag?
Mit dem Behandlungsvertrag Physiotherapie verpflichtest du dich, Leistungen zu erbringen. Die Privatpatient:innen verpflichten sich, die Rechnung für die Physiotherapie zum vereinbarten Zeitpunkt privat zu bezahlen. Ein schriftlicher Behandlungsvertrag mit detaillierter Honorarvereinbarung dient im Streitfall als Beweismittel. Hier findest du Behandlungsvertrag-Vorlagen, Textbausteine und Muster-PDF
Welche Preise sind für die Privatabrechnung angemessen?
Es gibt keine verbindliche Gebührenordnung. Was du deinen Patient:innen privat in Rechnung stellst, entscheidest du. Praxen sind nicht verpflichtet, sich an Beihilfepreise oder PKV-Heilmittelpreise zu halten. Hier findest du Empfehlungen für die Preisgestaltung.
Wie stelle ich die Rechnung für Physiotherapie-Privatrezepte?
Direkt an Privatpatient:innen und idealerweise direkt nach jeder Behandlungseinheit.
Um die nachträgliche Erstattung durch private Krankenversicherung zu unterstützen, sollte in der Rechnung für Physiotherapie-Privatpatient:innen ein Bezug zur ärztlichen Diagnose/der VO hergestellt werden. Zudem sollten alle Behandlungsdaten einzeln erkennbar sein.
Muster-Rechnung

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Physiotherapie-Privatpatienten: Selbstzahler vs. Privatversicherte
Es gibt zwei Patiententypen, die unter der Privatabrechnung einer Physiotherapie laufen: Selbstzahler:innen und privat versicherte Personen.

- Patient:innen, die die Kosten einer Privatleistung vollständig selbst tragen.
- Können bei gesundheitlichen Beschwerden mit (ärztlicher) Privatverordnung zur Therapie kommen – ist aber kein Muss (Stichwort: Umsatzsteuerbefreiung).
Patient:innen, die die Kosten ihrer Heilmitteltherapie von ihrer privaten Krankenversicherung (PKV) oder Beihilfe zurückerstattet bekommen können.
Kommen immer mit (ärztlicher) Privatverordnung, weil PKV und Beihilfe ausschließlich medizinisch notwendige Leistungen erstatten.
Selbstzahler vs. Beihilfe-/Privatpatient
Die Abrechnung von Selbstzahler:innen ist schnell und unkompliziert erledigt: Behandlungsvertrag vereinbaren, Zahlung direkt und vor Ort, Quittung ausstellen, fertig.

Aus Sicht der Praxis läuft die Abrechnung von Privatpatient:innen eigentlich genauso unkompliziert. Denn auch hier sind die Regeln des gemeinsamen Behandlungsvertrags für beide Seiten maßgeblich.

💡 Es gibt kein Vertragsverhältnis zwischen einer Physiotherapiepraxis und der Beihilfe oder PKV.
Demnach gibt es auch keine allgemeingültigen Vorgaben, die von Physiotherapeut:innen bei der Privatabrechnung eingehalten werden müssten – auch nicht bei der Preisgestaltung.
Für Privatpatient:innen spielen die Vorgaben ihres Versicherungsvertrags mit ihrem privaten Kostenträger aber natürlich dennoch eine wichtige Rolle.
Auch, wenn Physiotherapeut:innen keinerlei Verantwortung für dessen Erfüllung tragen (dafür sind Privatpatient:innen selbst verantwortlich): Es zeugt von einem guten Praxisservice und mindert das Diskussions-Risiko, wenn die reibungslose Kostenerstattung bestmöglich unterstützt wird.
Darum solltest du, neben dem wasserfesten Physiotherapie-Behandlungsvertrag, folgende Punkte bei der Abrechnung mit Privatversicherten beachten:
- Privatbehandlung nur durch ausgebildete Physiotherapeut:innen
- Ärztliches Privatrezept liegt vor = Behandlung medizinisch notwendig
- Wahl der Privatleistungen gemäß Versicherungsschein
- Angemessene Privatpreise berechnen
- Aussagekräftige Quittung oder Rechnung
Viele Informationen der Erstattungsbedingungen sind ebenso für die Abrechnung von Selbstzahler:innen relevant.
Darum gehe ich jetzt auf die Details jeder Bedingung ein, starte aber zunächst mit dem Behandlungsvertrag.
Behandlungsvertrag Physiotherapie und Honorarvereinbarung
Immer, wenn Patient:innen ein Therapieangebot in Anspruch nehmen, kommt automatisch ein Physiotherapie-Behandlungsvertrag (Dienstleistungsvertrag) gemäß Bürgerlichem Gesetzbuch zustande.
Dieser legt u. a. fest, dass Behandler:innen die Pflicht zur Erbringung der zugesagten Leistung haben und Patient:innen zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet sind – soweit nicht ein Dritter (z. B. gesetzliche Krankenkasse) dazu verpflichtet ist.
💡Wie der oben gezeigte Abrechnungsweg verdeutlicht, ist gemäß dem Behandlungsvertrag nur die privatversicherte Person selbst zur Zahlung verpflichtet.
Ob oder wann diese eine Rückerstattung durch ihre Privatversicherung erhält, liegt nicht in der Verantwortung der Physiotherapiepraxis.
Schriftlicher Behandlungsvertrag bringt Sicherheit
Damit Patient:innen ihre Zahlungspflichten bewusst eingehen, sind Physiotherapeut:innen vor Behandlungsbeginn zur wirtschaftlichen Aufklärung verpflichtet, über…
- den individuellen Leistungsumfang von Patient:innen,
- die auf sie zukommenden Kosten,
- weitere wirtschaftliche Aspekte (z. B. Ausfallgebühr).
Eine mündliche Aufklärung ist gemäß BGB ausreichend, sicherer ist jedoch die Vereinbarung eines schriftlichen Behandlungsvertrages mit einer ausführlichen Honorarvereinbarung (Stichwort: detaillierte Aufklärung und schriftlicher Beweis im Streitfall).
Muster-PDFs und Vorlagen
Meine Kollegin und langjährige Praxisinhaberin Laura teilt ihre Empfehlungen für Behandlungsverträge und Honorarvereinbarungen – praxiserprobte Vorlagen und Textbausteine inklusive.
Privatbehandlung nur durch ausgebildete Physiotherapeuten
Das sollte klar sein. Aber …
- auch Physiotherapeut:innen in Ausbildung dürfen Privatpatient:innen behandeln, wenn diese darüber aufgeklärt wurden und wenn ausgebildete Therapeut:innen die Behandlung beaufsichtigen.
- räumliche Voraussetzungen müssen bei Privatleistungen nicht erfüllt werden. Physiotherapeut:innen dürfen auch ohne Praxissitz Privatpatientinnen behandeln.
Privatrezept Physiotherapie = Behandlung medizinisch notwendig
Die medizinische Notwendigkeit ist Voraussetzung für eine Kostenerstattung durch private Kostenträger und kann nur von Physiotherapeut:innen mit (sektoraler) Heilpraktikererlaubnis selbst festgestellt werden.
Alle anderen sind auf eine Privatverordnung von einem Arzt oder Heilpraktiker angewiesen.
Heilmittelpraxen tragen keine Verantwortung dafür, ob Privatrezepte die Anforderungen der jeweiligen PKV oder Beihilfe erfüllen. Aber gegebenenfalls kannst du auf Unvollständigkeiten aufmerksam machen.
Das beinhaltet ein vollständiges Privatrezept in der Regel:
- Ärztin/Arzt: Name, Vorname, Fachrichtung, Anschrift, Telefonnummer
- Ausstellungsdatum
- Patient:in: Name, Geburtsdatum
- Diagnose
- Verordnetes Heilmittel / Leistung / Therapieform:
- Wenn hier nur „Physiotherapie“ oder „physiotherapeutische Behandlung" genannt wird, darfst du gemeinsam mit Patient:innen entscheiden, auf welche Leistungen ihr im Behandlungsvertrag vereinbart.
- Wenn ein konkretes Heilmittel verordnet wurde, erhalten Patient:innen auch nur dafür ihre Erstattung sicher. Notwendige Zusatzleistungen, wie die Befundung, gehören natürlich zum Therapieumfang jedes Heilmittels und können auch hier in Rechnung gestellt werden.
- Behandlungsmenge o. Zeitraum
- Arztunterschrift
Muster: Privatrezept Physiotherapie
Privatrezepte können handschriftlich oder gedruckt ausgestellt sein und müssen keiner bestimmten Form oder Farbe entsprechen.

💡Für die Buchhaltung der Praxis sind Privatrezepte in der Regel ausreichend ausgestellt, wenn Patientendaten, Diagnose und als Leistung mindestens “Physiotherapie“ verordnet wurde (Stichwort: Umsatzsteuerfreiheit).
Privatleistungen Physiotherapie (gemäß Versicherungsschein)
Während Selbstzahler:innen alle möglichen physiotherapeutischen Angebote als reine Privatleistung in Anspruch nehmen können, müssen Privatversicherte den Erstattungsumfang ihres individuellen Versicherungsvertrags berücksichtigen.
Auf zwei Punkte könnt ihr bei der Auswahl der Leistung achten:
- PKV & Beihilfe übernehmen in der Regel alle Leistungen des Heilmittelkatalogs und der Beihilfe-Liste.
- Alle anderen Leistungen müssen nachweislich einem therapeutischen Zweck dienen – Wellness und persönliche Weiterentwicklung werden in der Regel nicht von PKB und Beihilfe erstattet.
💡Die Beratung im Hinblick auf den Versicherungsumfang ist reiner Service – Heilmittelpraxen tragen keine Verantwortung dafür, ob Leistungen tatsächlich zum Versicherungsschutz gehören. Das müssen Privatversicherte immer selbst sicherstellen.
Angemessene Privatpreise auch ohne Gebührenordnung
Anders als bei der Vergütung der gesetzlichen Krankenkassen gibt es für die Privatpreisgestaltung in Heilmittelpraxen keine Vorgaben.
Es existiert keine gesetzlich verankerte Gebührenordnung für Heilmittel und es bestehen keine Verträge zwischen Praxen und den Beihilfen oder Privatkrankenversicherungen (PKV).
Wie der Abrechnungsweg von Privatversicherten zeigt:
Für dich und deine Privatpatient:innen gelten ausschließlich die im Behandlungsvertrag vereinbarten Praxisregeln – dazu gehören auch die festgehaltenen Preise der dazugehörigen Honorarvereinbarung.
Wenn Patient:innen behaupten, deine Preise müssten sich an Preislisten der Beihilfe oder PKV orientieren, stimmt das schlichtweg nicht.
Zwei Fakten helfen dir, diesen Grundsatz zu verinnerlichen.
1️⃣ Beihilfe ist nicht bindend und keine Heilmittel-Vollversicherung.
Beihilfeversicherte sind aus Sicht der Physiotherapiepraxis reguläre Privatpatient:innen.
Mit den gesetzlich festgehaltenen Beihilfe-Höchstbeträgen werden lediglich die Erstattungsbeträge festgelegt, die Beihilfe-Stellen an Versicherte zahlen müssen. Die tatsächlichen Preise der Physio-Leistungen müssen sich nicht daran orientieren.
Darüber informiert die Bundesbeihilfe ihre Patient:innen selbst im Merkblatt zu den Beihilfe-Höchstbeträgen:

Daraus wird auch deutlich, dass die Beihilfe für Heilmittel keinen vollen Versicherungsumfang bietet, sondern lediglich eine finanzielle Unterstützung zur Heilbehandlung ist.
💡Merken: Physio-Praxen müssen sich nicht an die Beihilfepreise halten und Beihilfepatient:innen müssen mögliche Preisdifferenzen immer selbst finanzieren oder durch private Zusatzversicherungen absichern.
2️⃣ PKV-Heilmittelpreise sind nicht bindend und uneinheitlich gestaltet.
Das PKV-Serviceportal beschreibt es in ihrem Artikel über Heilmittel am besten:

💡Merken:
- Es gibt etliche Varianten von PKV-Preislisten: Sie beschreiben lediglich den Versicherungsumfang der Patient:innen und sind für Physiotherapiepraxen nicht verpflichtend.
- Privatversicherte müssen selbst wissen, wie hoch ihr Erstattungsbetrag für Heilmittelleistungen ist und mögliche Differenzen selbst finanzieren.
💡 Übrigens: Als „übliche Vergütung“ definiert die PKV in der Regel die Beihilfe-Höchstsätze. Da diese aber keine gesetzliche Vorgabe für Heilmittelpraxen sind, gibt es für die Privatpreisgestaltung eine bessere und gesetzlich verankerte Orientierungshilfe für Heilmitteltherapeut:innen.
Privatpreise Physiotherapie mittels GKV-Steigerungssatz festlegen
Nun weißt du, dass Beihilfe- und PKV-Preise für deine Privatpreise nicht bindend sind und aufgrund vieler Variablen auch keine gute Orientierung bieten.
Trotzdem sollten deine Privatpreise gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) angemessen sein und dem Üblichen entsprechen.
💡Dieses BGB-Gebot gilt für alle Dienstleister in Deutschland und bedeutet, dass ein realistisches Preis-Leistungs-Verhältnis eingehalten werden soll, ohne die Vergütung unverhältnismäßig in die Höhe zu treiben.
Was als „übliche Vergütung“ gilt, ist für Heilmittelerbringer jedoch nicht klar definiert. Das kann in der Privatpreis-Kommunikation zu Hürden führen, weil die Preise für Patient:innen willkürlich erscheinen können.
Um Transparenz zu schaffen, orientieren sich viele Heilmittelpraxen am für Privatversicherte bekannten Vorgehen von Arztpraxen.
💡Ärzt:innen legen ihre Privatpreise über einen Steigerungsfaktor auf Basis ihrer gesetzlich vorgegebenen Gebührenordnungen (GOÄ, GOZ, GOT) fest.
Ein Faktor zwischen dem 1,2- und 2,3-fachen Satz ist dabei Standard und muss von Ärzt:innen nicht begründet werden.
Da es für Heilmitteltherapeut:innen keine gesetzliche Gebührenordnung gibt, nutzen viele Praxen die GKV-Vergütungsvereinbarungen als Grundlage für die Berechnung der Privatpreise mittels Steigerungsfaktor.
Das hat die thevea-Umfrage mit 331-Teilnehmer:innen bestätigt: Die meisten Praxen legen ihre Preise mittels GKV-Steigerungsfaktor fest.

Drei Gründe für den GKV-Steigerungssatz
- Gesetzliche Basis: Die GKV-Vergütungsvereinbarungen sind die einzigen offiziellen und gesetzlich bindenden Preislisten für Heilmittel. Auch die Beihilfe-Höchstsätze orientieren sich daran.
- Mitgestaltung durch die Berufsverbände: Vertreter:innen der Berufsverbände der Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie und Podologie setzen sich bei den GKV-Preisverhandlungen für eine angemessene und wirtschaftliche Vergütung von Heilmitteltherapeut:innen ein.
- Regelmäßige Erhöhung: Die jährlichen GKV-Preisanpassungen von durchschnittlich 5 bis 10 % sind auch ein geeigneter Zeitpunkt und ein starkes Argument für die jährliche Anpassung der eigenen Privatpreise.
💡 Fazit zur Privatpreisgestaltung: Angemessene Privat-Preise orientieren sich am besten an gesetzlich festgelegten Vorgaben wie der GKV-Vergütungsvereinbarung und werden mittels des für Privatversicherte bekannten Steigerungsfaktors individuell auf die Praxis angepasst.
Privatpreis-Finder: Empfehlung online berechnen
Mithilfe des Privatpreis-Finders kannst du mit wenigen Klicks eine Empfehlung für den individuellen Steigerungsfaktor deiner Praxis berechnen, inkl. weiteren Details zur Berechnung einzelner Leistungen.
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Privatrezept Physiotherapie abrechnen
Das Bürgerliche Gesetzbuch sieht vor, dass jede Behandlung direkt im Anschluss bezahlt wird.
Je nach Praxisorganisation kann im Behandlungsvertrag aber auch ein anderer Zahlungszeitpunkt sowie die Zahlungsmethode vereinbart werden.
Mögliche Zeitpunkte und Methoden:
Vorteil: Die verdiente Vergütung sofort erhalten.
Nachteil: Jede Zahlung muss mit einer Quittung oder Rechnung mit Hinweis „Gezahlt am …“ belegt werden (mehr Brükratie).
- Rechnung nach jeder Behandlung: Viel bürokratischer Aufwand, besonders bei Zahlungsverzügen.
- Zwischenabrechnung nach xy Behandlungen: Praxis geht in finanzielle Vorleistung.
- Endabrechnung bei Rezeptende oder Erreichen des Therapieziels: Unnötig langer finanzieller Vorlauf, dafür weniger Bürokratie bei Rechnungsstellungen.
Egal, ob Quittungen für direkte Zahlungen oder Rechnung mit Zahlungsziel: Privatpatient:innen benötigen aussagekräftige Belege, damit sie ihre Therapiekosten für eine Rückerstattung einreichen können.
💡Darum sollte darauf immer ein Bezug zur Privatverordnung und der ärztlichen Diagnose hergestellt werden.

💡Zudem sollten die berechneten Leistungen detailliert inkl. aller Behandlungsdaten genannt werden.

💡Ansonsten sind die Inhalte identisch zu bekannten Quittungen und Rechnungen.

💡Hinweis: Der angewandte GKV-Steigungsfaktor muss nicht auf der Rechnung erkenntlich gemacht werden. Die Nennung der finalen Einzelpreise ist ausreichend.
Fazit zur Privatabrechnung
Für dich als Physiotherapeut:in besteht bei der Privatabrechnung von Selbstzahlern und privat versicherten Personen kaum ein Unterschied.
Mit beiden werden individuelle Behandlungsverträge inkl. Honorarvereinbarung geschlossen und mit beiden erfolgt die Abrechnung direkt zwischen Praxis und Patient:in.
Als Zeichen eines guten Service können Heilmittelpraxen ihre privat versicherten Patient:innen zudem beim Erfüllen der Erstattungsbedingungen ihrer Versicherung unterstützen, indem
- … Privatbehandlungen durch ausgebildete Physiotherapeut:innen durchgeführt werden.
- … das Privatrezept auf seine Aussagekraft hinsichtlich der medizinischen Notwendigkeit geprüft wird.
- … Privatleistungen durchgeführt werden, die Teil des jeweiligen Versicherungsscheines sind oder indem Privatversicherte darauf hingewiesen werden, ihre Erstattungsmöglichkeiten zu prüfen.
- … die Privatpreise für Patient:innen (und ihre Versicherungen) nachvollziehbar gestaltet sind (und dem „Üblichen“ entsprechen).
- … Quittungen und Rechnungen alle notwendigen Informationen zur Behandlung beinhalten.
Ja, dahinter steckt für Physiotherapiepraxen eine ausführlichere Aufklärung von Privatpatient:innen und ggf. etwas mehr Bürokratie beim schriftlichen Behandlungsvertrag und der Rechnungsstellung.
Der Mehraufwand refinanziert sich aber durch die Privatpreisgestaltung mit Steigerungsfaktor und lohnt sich darum gleich doppelt: Vor allem macht er die Privatabrechnung sicher und mindert das Diskussionsrisiko, weil Patient:innen von Beginn an klar über Leistungsumfang, Preise und Zahlungsweise aufgeklärt wurden.
Und sollte es dennoch mal zu Diskussionen zur Privatabrechnung kommen, hast du als Physiotherapiepraxis mit dem Behandlungsvertrag und dem weiteren Wissen aus dem Artikel genügend gute Fakten parat, um diese zu stoppen.
Bräuchte ein Programm nur für privstrezepte abzurechnen.
Und was würde es kosten ?
Hi Carsten,
mit thevea Pro kannst du deine Privatabrechnung inkl. Rechnungswesen vollständig abdecken.
Es kostet 49,90 € netto pro Monat. Buch dir gerne einen Termin und lass dir alles für dich Wichtige live zeigen: https://thevea.de/loesungen/beratungsgespraech-buchen/
Viele Grüße
Laura von thevea
Guten Abend,
Wie lange ist eine Unterbrechung der Therapie beim Privatrezept erlaubt?
Habe die Behandlung meiner Privatpatientin wegen schwerer Erkrankung meines Mannes , die leider mit seinem Tod endete, für etwas mehr als 4 Monate unterbrochen.
Herzlichen Dank für die Antwort!
Hallo Susanne,
für Privatrezepte gibt es keine Unterbrechungsregeln oder Fristen.
Du solltest jedoch sicherstellen, dass die ärztliche Diagnose nach einer längeren Pause noch aktuell ist. Ggf. macht es Sinn, dass die Patientin dazu noch einmal Rücksprache mit ihrer Ärztin oder ihrem Arzt hält.
Viele Grüße
Laurell von thevea
Hallo, ich bin Aline, 29 Jahre alt. Ich möchte mich aus Physiotherapeuten
selbstständig machen für privat Versicherte und Selbstzahler.
Ich habe bereits eine Räumlichkeit von 84 m2.
Meine Frage ist:
– Gibt es Voraussetzungen der Räumlichkeiten?
– gibt es generell Voraussetzungen um es als Gewerbe anzumelden?
– was brauch ich alles um den ersten Patient in meiner angemieteten Räumlichkeit behandeln zu können, rechtlich?
vielen herzlichen Dank im Voraus
Hi Aline,
für Privatpraxen der Physiotherapie gibt es keine speziellen Voraussetzungen für die Räumlichkeiten und Ausstattung der Praxis.
Wir haben die Zulassungsvoraussetzungen aller Kostenträger hier zusammengefasst.
Zu den Voraussetzungen der Gewerbeanmeldung kann dir dein Steuerbüro weitere Informationen geben.
Zudem solltest du eventuelle regionale Voraussetzungen für dein Gewerbe bei deinem örtlichen Bauamt erfragen.
Viele Grüße
Laurell von thevea
Hallo,
ich hätte mal eine Frage bezüglich der Behandlungszeiten von PKV-Patienten. Gibt es für diese (abseits der Beihilfe) Richtwerte? Oder orientiert man sich hierbei an den Vorgaben der GKV?
Liebe Grüße,
Denis
Hi Denis,
für PKV-Patient:innen gibt es keine verbindlichen Vorgaben zu den Behandlungszeiten. Hier darfst du gemeinsam mit den Patient:innen entscheiden, welchen zeitlichen Umfang Behandlungen sinnvoll haben sollten.
Wichtig für dich als Therapeuten ist, dass der Preis zum Therapieumfang passt.
Solltest du lediglich die GKV-Preise für Privatleistungen nehmen, sollte die Therapie auch identisch der GKV-Leistungsbeschreibung inkl. der Zeitvorgabe durchgeführt werden. Wenn du bei Privatleistungen länger therapieren willst, sollte der Preis gemäß dem zeitlichen Mehreinsatz erhöht werden.
Mehr zur Festlegung von Privatpreisen nach Minutensatz erfährst du im ersten Ausklapp-Element zu unserem Privatpreisfinder.
Viele Grüße
Laura von thevea
Hallo,
ich habe eine Frage:
Woher weiß meine private Krankenkasse, daß mein Physiotherapeut staatlich geprüft ist? Muss er bei jeder PKV sein Zeugnis vorlegen oder ist das irgendwo zentral vermerkt?
Danke
Guten Tag,
Hab 3 fragen 🙂
Hab erst getroffen mit einem Privatrezept wo "10 x Physiotherpie, 10x Massage, 10x Fango" drauf steht. Beim 10 x Massage ich weiss was ich Abrechnen kann, was darf ich aber machen wegen "10x Physiotherapie" ? Wie ich weiss darf ich selber aussuchen was ich da am besten machen wird?! Beispiel 10x KG oder 10x MT? Oder kann ich beides abrechnen wenn ich notwendig finde?Und wenn ich keine Fango hab, darf ich Rotlicht, also Warme Th. Abrechnen und auf rechnung stellen?
Und meine letzte Frage ist, wenn ein Privat rezept von letztes Jahr (07.05.2024) ausgestellt is, darf ich es abrechnen? Wir haben damit in August angefangen dann ab 11.12 haben wir 14 Termin gehabt und in Januar noch 6 Termine. Insgesamt war 20x MT 20x KG, 20x MLD auf das Rezept.
Vielen Herzlichen dank fur die Hilfe!
Hallo Andreas
Zu Frage 1: Wenn Ärzte auf einem Privatrezept lediglich „Physiotherapie“ verordnen, überlassen Sie dir gemeinsam mit der Patientin oder dem Patienten die Entscheidung über die therapeutische Gestaltung dieser Einheiten.
Du darfst hierfür also die Heilmittel und Therapiemethoden einsetzen, welche du im Kontext des Therapieziels für sinnvoll erachtest, solange Patient:innen damit auch einverstanden sind.
Theoretisch kannst du innerhalb der 10 Einheiten (also während eines Termins) auch KG und MT direkt hintereinander durchführen. Wichtig ist, dass die privat versicherte Person zuvor über den Umfang und die Kosten ihrer Therapie aufgeklärt wurde und dass sie der privaten Kostenübernahme zugestimmt hat.
Denn: Bei der Privatabrechnung tragen immer die Patient:innen die Verantwortung für die Zahlung ihrer Therapie, unabhängig davon, welchen Betrag Sie im Nachgang von ihrer Versicherung erstattet bekommen.
Zu Frage 2: Wenn auf dem Privatrezept eine konkrete Therapiemethode (wie Fango) von Ärzten angeordnet wurde, sollten diese auch so durchgeführt werden. Andernfalls kann es sein, dass die private Krankenkasse die Kostenerstattung an ihre Versicherten verweigert.
Hier erinnere ich gerne noch einmal daran, dass Privatversicherte die Bedingungen ihrer Rückerstattung aber vollständig selbst verantworten. Entweder lassen sie das Rezept also für ihre Kostensicherheit anpassen oder willigen ein, die Wärme in Anspruch zu nehmen, auch wenn sie dafür ggf. kein Geld von Ihrer Versicherung bekommen.
Zu Frage 3: Für Privatrezepte der Physiotherapie gibt es keine offizielle Gültigkeit. In der Regel sollten sie zwischen vier und sechs Monaten nach der Ausstellung angefangen werden – innerhalb dieses Zeitraumes kann man davon ausgehen, dass die auf dem Rezept genannte Diagnose noch aktuell ist. Und ausschließlich darauf kommt es für dich als Therapeut an.
Für die Rechnung, welche direkt an Privatpatient:innen geht, gilt die allgemeine Verjährungsfrist von 3 Jahren gemäß § 195 BGB.
Wie du liest: Bei Privatpatient:innen gelten für die Therapiepraxis nur sehr wenige Pflichtvorgaben. Hier sind auch mit vorliegendem Rezept die Absprachen mit den privat versicherten Patienten:innen maßgeblich.
Viele Grüße
Laura von thevea
Herzlichen Dank für die Informationen! War sehr hilfreich!
Guten Tag, danke für die vielen sehr hilfreichen Informationen. Ich behandle schon länger Privatpatienten mit entsprehender Verordnung. Eine frage habe ich allerdings: behalte ich grundsätzlich das originalrezept oder ist für mich eine Kopie ausreichend? Bislang war das eher unerheblich und es stellte sich diese Frage eigentlich nie.
Danke für Ihre Antwort… Grüße, Iris K.
Hallo Iris,
für die Buchhaltung deiner Praxis ist eine Kopie oder ein Scan des Originalrezeptes ausreichend.
Wichtig ist, dass dir eine Rezeptversion vorliegt.
Häufig benötigen Privatversicherte das Original für ihre Abrechnung mit ihrer Versicherung.
Viele Grüße
Laurell von thevea
Eine Frage zu den „Privatrezepten“ darf man MT auf einem privat Rezept abrechnen auch wenn man die Fortbildung nicht gemacht hat?
Hi Niklas,
grundsätzlich solltest du ausschließlich Behandlungen durchführen, in denen du auch ausgebildet bist.
Das gilt auch bei Privatpatient:innen.
Viele Grüße
Laurell von thevea