Privatabrechnung Podologie: Privatpatienten behandeln & abrechnen [Praxis-Leitfaden]


Pia Höllwig (Kommunikations- und Branchenexpertin)
20.02.2025

Privatabrechnung Podologie: Privatpatienten behandeln & abrechnen [Praxis-Leitfaden]


Pia Höllwig (Kommunikations- und Branchenexpertin)
20.02.2025 | 💬 0 Kommentare

Theoretisch ist die Privatabrechnung in der Podologie ganz einfach: Eigene Preise festlegen, behandeln, abrechnen, fertig.

Unsere Umfrage zeigt jedoch, dass die Praxisrealität doch ein paar Herausforderungen mit sich bringt.

Für Eilige: Privatpatienten-Abrechnung Podologie

Ist ein Privatrezept nötig, um Podologie abzurechnen?
Das Privatrezept dient dazu, die medizinische Notwendigkeit der Behandlung nachzuweisen, was besonders für Patient:innen wichtig ist, die eine Kostenerstattung ihrer PKV oder Beihilfe anstreben. Für deine Abrechnung ist ein Privatrezept nicht erforderlich.

Welche Rolle spielt der Behandlungsvertrag?
Mit dem Behandlungsvertrag Podologie verpflichtest du dich, Leistungen zu erbringen. Die Privatpatient:innen verpflichten sich, die Rechnung für die Podologie zum vereinbarten Zeitpunkt privat zu bezahlen. Ein schriftlicher Behandlungsvertrag mit detaillierter Honorarvereinbarung dient im Streitfall als Beweismittel. Hier findest du Behandlungsvertrag-Vorlagen, Textbausteine und Muster-PDF

Welche Preise sind für die Privatabrechnung angemessen?
Es gibt keine verbindliche Gebührenordnung. Was du deinen Patient:innen privat in Rechnung stellst, entscheidest du. Praxen sind nicht verpflichtet, sich an Beihilfepreise oder PKV-Heilmittelpreise zu halten. Hier findest du Empfehlungen für die Preisgestaltung.

Wie stelle ich die Rechnung für Podologie-Privatrezepte?
Direkt an Privatpatient:innen und idealerweise direkt nach jeder Behandlungseinheit.
Um die nachträgliche Erstattung durch private Krankenversicherung zu unterstützen, sollte in der Rechnung für Podologie-Privatpatient:innen ein Bezug zur ärztlichen Diagnose/der VO hergestellt werden. Zudem sollten alle Behandlungsdaten einzeln erkennbar sein.

Muster-Rechnung

Muster Privatrechnung Podologie

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Im Artikel: Alle Fakten zur Privatabrechnung von Podologie inkl. Behandlungsvertrag, Preisgestaltung ohne Gebührenordnung, Privatrezept, Privatleistungen und Privatrechnungen

Podologie-Privatpatienten: Selbstzahler bis Privatversicherte

Es gibt zwei Patiententypen, die unter der Privatabrechnung einer Heilmittelpraxis laufen: Selbstzahler:innen und privat versicherte Personen.

Gegenüberstellung Selbstzahler und Privatpatient

Selbstzahler:innen

  • Patient:innen, die die Kosten einer Privatleistung vollständig selbst tragen.
  • Können bei gesundheitlichen Beschwerden mit (ärztlicher) Privatverordnung zur Therapie kommen – ist aber kein Muss (Stichwort: Umsatzsteuerbefreiung).

Privatversicherte

  • Patient:innen, die die Kosten ihrer Heilmitteltherapie von ihrer privaten Krankenversicherung (PKV) oder Beihilfe zurückerstattet bekommen können.

  • Kommen immer mit (ärztlicher) Privatverordnung, weil PKV und Beihilfe ausschließlich medizinisch notwendige Leistungen erstatten.

Selbstzahler vs. Beihilfe-/Privatpatient: für deine Abrechnung total egal

Die Abrechnung von Selbstzahler:innen ist schnell und unkompliziert erledigt: Behandlungsvertrag vereinbaren, Zahlung direkt und vor Ort, Quittung ausstellen, fertig.

Grafik Abrechnungsweg für Selbstzahler

Aus Sicht der Praxis läuft die Abrechnung von Privatpatient:innen eigentlich genauso unkompliziert. Denn auch hier sind die Regeln des gemeinsamen Behandlungsvertrags für beide Seiten maßgeblich.

Grafik Abrechnungsweg Privatversicherte

💡 Es gibt kein Vertragsverhältnis zwischen einer Podologiepraxis und der Beihilfe oder PKV.

Demnach gibt es auch keine allgemeingültigen Vorgaben, die von Podolog:innen bei der Privatabrechnung eingehalten werden müssten – auch nicht bei der Preisgestaltung

Für Patient:innen spielen die Vorgaben ihres Versicherungsvertrags mit ihrem privaten Kostenträger aber natürlich dennoch eine wichtige Rolle. 

Auch, wenn Podolog:innen keinerlei Verantwortung für dessen Erfüllung tragen (dafür sind Patient:innen selbst verantwortlich): Es zeugt von einem guten Praxisservice und mindert das Diskussions-Risiko, wenn die reibungslose Kostenerstattung bestmöglich unterstützt wird.

Darum solltest du, neben dem wasserfesten Behandlungsvertrag, folgende Punkte bei der Abrechnung mit Privatversicherten beachten:

  1. Privatbehandlung nur durch ausgebildete Podolog:innen
  2. Ärztliches Privatrezept liegt vor = Behandlung medizinisch notwendig
  3. Wahl der Privatleistungen gemäß Versicherungsschein
  4. Angemessene Privatpreise berechnen
  5. Aussagekräftige Quittung oder Rechnung

Viele Informationen der Erstattungsbedingungen sind ebenso für die Abrechnung von Selbstzahler:innen relevant.

Darum gehe ich jetzt auf die Details jeder Bedingung ein, starte aber zunächst mit dem Behandlungsvertrag.

Behandlungsvertrag Podologie und Honorarvereinbarung

Immer, wenn Patient:innen ein Therapieangebot in Anspruch nehmen, kommt automatisch ein Podologie-Behandlungsvertrag (Dienstleistungsvertrag) gemäß Bürgerlichem Gesetzbuch zustande.

Dieser legt u. a. fest, dass Behandler:innen die Pflicht zur Erbringung der zugesagten Leistung haben und Patient:innen zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet sind – soweit nicht ein Dritter (z. B. gesetzliche Krankenkasse) dazu verpflichtet ist. 

💡Wie der oben gezeigte Abrechnungsweg verdeutlicht, ist gemäß dem Behandlungsvertrag nur die privatversicherte Person selbst zur Zahlung verpflichtet.

Ob oder wann diese eine Rückerstattung durch ihre Privatversicherung erhält, liegt nicht in der Verantwortung der Podologiepraxis.

Schriftlicher Behandlungsvertrag bringt Sicherheit

Damit Patient:innen ihre Zahlungspflichten bewusst eingehen, sind Therapeut:innen vor Behandlungsbeginn zur wirtschaftlichen Aufklärung verpflichtet, über…

  • den individuellen Leistungsumfang von Patient:innen,
  • die auf sie zukommenden Kosten,
  • weitere wirtschaftliche Aspekte (z. B. Ausfallgebühr).

Eine mündliche Aufklärung ist gemäß BGB ausreichend, sicherer ist jedoch die Vereinbarung eines schriftlichen Behandlungsvertrages mit einer ausführlichen Honorarvereinbarung (Stichwort: detaillierte Aufklärung und schriftlicher Beweis im Streitfall).

Muster-PDFs und Vorlagen

Meine Kollegin und langjährige Praxisinhaberin Laura teilt ihre Empfehlungen für Behandlungsverträge und Honorarvereinbarungen – praxiserprobte Vorlagen und Textbausteine inklusive.

Beispiel eines Behandlungsvertrags für Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie und Podologie


Privatbehandlung nur durch ausgebildete Podologen

Das sollte klar sein. Aber … 

  • auch Therapeut:innen in Ausbildung dürfen Privatpatient:innen behandeln, wenn diese darüber aufgeklärt wurden und wenn ausgebildete Therapeut:innen die Behandlung beaufsichtigen.
  • räumliche Voraussetzungen müssen bei Privatleistungen nicht erfüllt werden. Therapeut:innen in Podologiepraxen dürfen auch ohne Praxissitz Privatpatientinnen behandeln.

Privatrezept Podologie = Behandlung medizinisch notwendig

Die medizinische Notwendigkeit ist Voraussetzung für eine Kostenerstattung durch private Kostenträger und kann nur von Podolog:innen mit (sektoraler) Heilpraktikererlaubnis selbst festgestellt werden. 

Alle anderen sind auf eine Privatverordnung von einem Arzt oder Heilpraktiker angewiesen.

Heilmittelpraxen tragen keine Verantwortung dafür, ob Privatrezepte die Anforderungen der jeweiligen PKV oder Beihilfe erfüllen. Aber gegebenenfalls kannst du auf Unvollständigkeiten aufmerksam machen.

Das beinhaltet ein vollständiges Privatrezept in der Regel:

  • Ärztin/Arzt: Name, Vorname, Fachrichtung, Anschrift, Telefonnummer
  • Ausstellungsdatum
  • Patient:in: Name, Geburtsdatum
  • Diagnose
  • Verordnetes Heilmittel / Leistung / Therapieform:
    • Wenn hier nur „Podologie“ oder „podologische Behandlung" genannt wird, darfst du gemeinsam mit Patient:innen entscheiden, auf welche Leistungen ihr im Behandlungsvertrag vereinbart. 
    • Wenn ein konkretes Heilmittel verordnet wurde, erhalten Patient:innen auch nur dafür ihre Erstattung sicher. Notwendige Zusatzleistungen, wie die Befundung, gehören natürlich zum Therapieumfang jedes Heilmittels und können auch hier in Rechnung gestellt werden. 
  • Behandlungsmenge o. Zeitraum
  • Arztunterschrift

Muster: Privatrezept Podologie

Privatrezepte können handschriftlich oder gedruckt ausgestellt sein und müssen keiner bestimmten Form oder Farbe entsprechen. 

Muster Privatrezept Podologie

💡Für die Buchhaltung der Praxis sind Privatrezepte in der Regel ausreichend ausgestellt, wenn Patientendaten, Diagnose und als Leistung mindestens „Podologie“ verordnet wurde (Stichwort: Umsatzsteuerfreiheit).

Privatleistungen Podologie (gemäß Versicherungsschein)

Während Selbstzahler:innen alle möglichen podologischen Angebote als reine Privatleistung in Anspruch nehmen können, müssen Privatversicherte den Erstattungsumfang ihres individuellen Versicherungsvertrags berücksichtigen.

Auf zwei Punkte könnt ihr bei der Auswahl der Leistung achten:

  • PKV & Beihilfe übernehmen in der Regel alle Leistungen des Heilmittelkatalogs und der Beihilfe-Liste.
  • Alle anderen Leistungen müssen nachweislich einem therapeutischen Zweck dienen – Wellness und persönliche Weiterentwicklung werden in der Regel nicht von PKB und Beihilfe erstattet.

💡Die Beratung im Hinblick auf den Versicherungsumfang ist reiner Service – Heilmittelpraxen tragen keine Verantwortung dafür, ob Leistungen tatsächlich zum Versicherungsschutz gehören. Das müssen Privatversicherte immer selbst sicherstellen.

Angemessene Privatpreise auch ohne Gebührenordnung 

Anders als bei der Vergütung der gesetzlichen Krankenkassen gibt es für die Privatpreisgestaltung in Heilmittelpraxen keine Vorgaben.

Es existiert keine gesetzlich verankerte Gebührenordnung für Heilmittel und es bestehen keine Verträge zwischen Praxen und den Beihilfen oder Privatkrankenversicherungen (PKV).

Wie der Abrechnungsweg von Privatversicherten zeigt: 

Für dich und deine Privatpatient:innen gelten ausschließlich die im Behandlungsvertrag vereinbarten Praxisregeln – dazu gehören auch die festgehaltenen Preise der dazugehörigen Honorarvereinbarung.

Wenn Patient:innen behaupten, deine Preise müssten sich an Preislisten der Beihilfe oder PKV orientieren, stimmt das schlichtweg nicht.

Zwei Fakten helfen dir, diesen Grundsatz zu verinnerlichen.


1️⃣ Beihilfe ist nicht bindend und keine Heilmittel-Vollversicherung.

Beihilfeversicherte sind aus Sicht der Podologiepraxis reguläre Privatpatient:innen.

Mit den gesetzlich festgehaltenen Beihilfe-Höchstbeträgen werden lediglich die Erstattungsbeträge festgelegt, die Beihilfe-Stellen an Versicherte zahlen müssen. Die tatsächlichen Preise der Podo-Leistungen müssen sich nicht daran orientieren.

Darüber informiert die Bundesbeihilfe ihre Patient:innen selbst im Merkblatt zu den Beihilfe-Höchstbeträgen:

Auszug aus dem Merkblatt der Beihilfe-Höchstbeträge für Heilmittel

Daraus wird auch deutlich, dass die Beihilfe für Heilmittel keinen vollen Versicherungsumfang bietet, sondern lediglich eine finanzielle Unterstützung zur Heilbehandlung ist.

💡Merken: Podo-Praxen müssen sich nicht an die Beihilfepreise halten und Beihilfepatient:innen müssen mögliche Preisdifferenzen immer selbst finanzieren oder durch private Zusatzversicherungen absichern.


2️⃣ PKV-Heilmittelpreise sind nicht bindend und uneinheitlich gestaltet.

Das PKV-Serviceportal beschreibt es in ihrem Artikel über Heilmittel am besten:

Auszug aus dem PKV-Serviceportal zu den Erstattungsmöglichkeiten für Heilmittel der PKV-Preislisten

💡Merken:

  • Es gibt etliche Varianten von PKV-Preislisten: Sie beschreiben lediglich den Versicherungsumfang der Patient:innen und sind für Podologiepraxen nicht verpflichtend.
  • Privatversicherte müssen selbst wissen, wie hoch ihr Erstattungsbetrag für Heilmittelleistungen ist und mögliche Differenzen selbst finanzieren.

💡 Übrigens: Als „übliche Vergütung“ definiert die PKV in der Regel die Beihilfe-Höchstsätze. Da diese aber keine gesetzliche Vorgabe für Heilmittelpraxen sind, gibt es für die Privatpreisgestaltung eine bessere und gesetzlich verankerte Orientierungshilfe für Heilmitteltherapeut:innen.

Privatpreise Podologie mittels GKV-Steigerungssatz festlegen

Nun weißt du, dass Beihilfe- und PKV-Preise für deine Privatpreise nicht bindend sind und aufgrund vieler Variablen auch keine gute Orientierung bieten. 

Trotzdem sollten deine Privatpreise gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) angemessen sein und dem Üblichen entsprechen.

💡Dieses BGB-Gebot gilt für alle Dienstleister in Deutschland und bedeutet, dass ein realistisches Preis-Leistungs-Verhältnis eingehalten werden soll, ohne die Vergütung unverhältnismäßig in die Höhe zu treiben.

Was als „übliche Vergütung“ gilt, ist für Heilmittelerbringer jedoch nicht klar definiert. Das kann in der Privatpreis-Kommunikation zu Hürden führen, weil die Preise für Patient:innen willkürlich erscheinen können.

Um Transparenz zu schaffen, orientieren sich viele Heilmittelpraxen am für Privatversicherte bekannten Vorgehen von Arztpraxen.

💡Ärzt:innen legen ihre Privatpreise über einen Steigerungsfaktor auf Basis ihrer gesetzlich vorgegebenen Gebührenordnungen (GOÄ, GOZ, GOT) fest.

Ein Faktor zwischen dem 1,2- und 2,3-fachen Satz ist dabei Standard und muss von Ärzt:innen nicht begründet werden.

Da es für Heilmitteltherapeut:innen keine gesetzliche Gebührenordnung gibt, nutzen viele Praxen die GKV-Vergütungsvereinbarungen als Grundlage für die Berechnung der Privatpreise mittels Steigerungsfaktor. 

Das hat die thevea-Umfrage mit 331-Teilnehmer:innen bestätigt: Die meisten Praxen legen ihre Preise mittels GKV-Steigerungsfaktor fest.

Die größten Herausforderungen bei der Privatabrechnung
Drei Gründe für den GKV-Steigerungssatz
  • Gesetzliche Basis: Die GKV-Vergütungsvereinbarungen sind die einzigen offiziellen und gesetzlich bindenden Preislisten für Heilmittel. Auch die Beihilfe-Höchstsätze orientieren sich daran.
  • Mitgestaltung durch die Berufsverbände: Vertreter:innen der Berufsverbände der Podologie setzen sich bei den GKV-Preisverhandlungen für eine angemessene und wirtschaftliche Vergütung von Heilmitteltherapeut:innen ein.
  • Regelmäßige Erhöhung: Die jährlichen GKV-Preisanpassungen von durchschnittlich 5 bis 10 % sind auch ein geeigneter Zeitpunkt und ein starkes Argument für die jährliche Anpassung der eigenen Privatpreise.

💡 Fazit zur Privatpreisgestaltung: Angemessene Privatpreise orientieren sich am besten an gesetzlich festgelegten Vorgaben wie der GKV-Vergütungsvereinbarung und werden mittels des für Privatversicherte bekannten Steigerungsfaktors individuell auf die Praxis angepasst.

Privatpreis-Finder: Empfehlung online berechnen

Mithilfe des Privatpreis-Finders kannst du mit wenigen Klicks eine Empfehlung für den individuellen Steigerungsfaktor deiner Praxis berechnen, inkl. weiteren Details zur Berechnung einzelner Leistungen.

Kostenlos & ohne Registrierung: Zum Privatpreis-Finder

Privatrezept Podologie abrechnen

Der Zeitpunkt der Zahlung und die Zahlungsmethode sollten im Behandlungsvertrag gemeinsam vereinbart und anschließend eingehalten werden. 

Mögliche Zeitpunkte und Methoden:

1. Zahlung direkt nach der Leistungserbringung vor Ort (Bar oder Karte)

Jede Zahlung wird mit einer ausführlichen Quittung oder einer Rechnung mit Hinweis „Gezahlt am..." belegt.

2. Rechnung mit beliebigem Zahlungsziel (sofort, 3 Tage, 14 Tage o. Ä.) 

  • Rechnung nach jeder Behandlung: Viel bürokratischer Aufwand, besonders auf Zahlungsverzügen
  • Zwischenabrechnung nach xy Behandlungen: Unnötiger finanzieller Vorlauf, vermehrte Bürokratie
  • Endabrechnung bei Rezeptende oder Erreichen des Therapieziels: Unnötig langer finanzieller Vorlauf, dafür weniger Rechnungsstellungen

Egal, ob Quittungen für direkte Zahlungen oder Rechnung mit Zahlungsziel: Privatpatient:innen benötigen aussagekräftige Belege, damit sie ihre Therapiekosten für eine Rückerstattung einreichen können. 

💡Darum sollte darauf immer ein Bezug zur Privatverordnung und der ärztlichen Diagnose hergestellt werden.

Leistungsempfänger und Diagnose Podologie

💡Zudem sollten die berechneten Leistungen detailliert inkl. aller Behandlungsdaten genannt werden.

Position und Leistung Podologie

💡Ansonsten sind die Inhalte identisch zu bekannten Quittungen und Rechnungen.

Muster Privatrechnung PodologieBeispielrechnung für Privatpatient:innen

💡Hinweis: Der angewandte GKV-Steigungsfaktor muss nicht auf der Rechnung erkenntlich gemacht werden. Die Nennung der finalen Einzelpreise ist ausreichend.

Fazit zur Privatabrechnung

Für dich als Podolog:in besteht bei der Privatabrechnung von Selbstzahlern und privat versicherten Personen kaum ein Unterschied.

Mit beiden werden individuelle Behandlungsverträge inkl. Honorarvereinbarung geschlossen und mit beiden erfolgt die Abrechnung direkt zwischen Praxis und Patient:in.

Als Zeichen eines guten Service können Heilmittelpraxen ihre privat versicherten Patient:innen zudem beim Erfüllen der Erstattungsbedingungen ihrer Versicherung unterstützen, indem

  • … Privatbehandlungen durch ausgebildete Therapeut:innen durchgeführt werden.
  • … das Privatrezept auf seine Aussagekraft hinsichtlich der medizinischen Notwendigkeit geprüft wird.
  • … Privatleistungen durchgeführt werden, die Teil des jeweiligen Versicherungsscheines sind oder indem Privatversicherte darauf hingewiesen werden, ihre Erstattungsmöglichkeiten zu prüfen.
  • … die Privatpreise für Patient:innen (und ihre Versicherungen) nachvollziehbar gestaltet sind (und dem „Üblichen“ entsprechen).
  • … Quittungen und Rechnungen alle notwendigen Informationen zur Behandlung beinhalten. 

Ja, dahinter steckt für Podologiepraxen eine ausführlichere Aufklärung von Privatpatient:innen und ggf. etwas mehr Bürokratie beim schriftlichen Behandlungsvertrag und der Rechnungsstellung.

Der Mehraufwand refinanziert sich aber durch die Privatpreisgestaltung mit Steigerungsfaktor und lohnt sich darum gleich doppelt: Vor allem macht er die Privatabrechnung sicher und mindert das Diskussionsrisiko, weil Patient:innen von Beginn an klar über Leistungsumfang, Preise und Zahlungsweise aufgeklärt wurden. 

Und sollte es dennoch mal zu Diskussionen zur Privatabrechnung kommen, hast du als Podologiepraxis mit dem Behandlungsvertrag und dem weiteren Wissen aus dem Artikel genügend gute Fakten parat, um diese zu stoppen.

Wer hier für dich schreibt

Pia Höllwig (Kommunikations- und Branchenexpertin)

Durch ihre langjährige Erfahrung im Gesundheits- und Heilmittelbereich kennt Pia Höllwig die Branche mittlerweile in und auswendig. Die Themen TI und Existenzgründung liegen ihr dabei besonders am Herzen. Ihr Wissen gibt Pia regelmäßig in Expertenbeiträgen und Seminaren weiter.
💬 praxis-wissen@thevea.de


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