[1] Wann muss ich angeschlossen sein?
Allerspätestens am 1.10.2027. So steht es im Gesetz.
Der Bundestag hat am 6. November 2025 beschlossen, die Anschlusspflicht vom 1.1.2026 auf den 1.10.2027 zu verschieben.
Die Verschiebung ist unter den Interessenvertretungen umstritten.
Der VPT fordert ein Festhalten an der aktuellen Frist und kritisiert die Verschiebung als wirtschaftlich und organisatorisch kontraproduktiv. Der BED nennt die Verschiebung „mehr als ein falsches Signal“.
Der dbl begrüßt den Antrag zwar, rät aber ausdrücklich, die Digitalisierung und den TI-Anschluss „nicht auf die lange Bank zu schieben“. Physio Deutschland reagiert ähnlich und betont, Mitglieder in den nächsten Monaten bei den Schritten in die TI zu unterstützen.
[2] Dann kann ich noch warten, oder?
Kannst du. Lohnt sich aber nicht – im Gegenteil.
Noch abwarten
Jetzt aktiv werden
[3] Was brauche ich für die TI?
Einen stabilen Internetanschluss in der Praxis, eine TI-Anwendung und diese drei TI-Komponenten
eHBA

Mit dem elektronischen Heilberufsausweis beantragst du die TI-Zugangskarte für deine Praxis.
SMC-B

Die SMC-B deiner Praxis ist deine "Zugangskarte" zur Telematikinfrastruktur.
Kartenlesegerät

Die SMC-B steckst du in das Kartenlesegerät, das du als Teil des TI-Anschlusses bekommst.
Das brauchst du in deiner Praxis, um die TI nutzen zu können:
- Internetanschluss
Du benötigst eine schnelle, stabile Internetverbindung. Ob DSL oder Kabel ist dabei egal. Mobile Daten reichen nicht aus, da sie nicht so verlässlich sind. - PC, Laptop oder Tablet
Welches Gerät du nutzt, ist egal, solange deine TI-fähige Software darauf läuft. - Praxissoftware oder TI-Anwendung
Die Software ist nicht Teil der Refinanzierung. Deswegen bieten wir mit Paketen für 39,90 € netto (thevea Starter) bzw. 69,90 € netto (thevea Pro) monatlich einen besonders günstigen Einstieg. - eHBA
Den eHBA benötigst du zunächst nur dafür, deine SMC-B für deine Praxis zu beantragen. Weitere Anwendungsfälle gibt es aktuell noch nicht für Heilmittelerbringer:innen. Er kann aber später zum Beispiel der elektronischen Signatur dienen. - TI-Zugangskarte SMC-B
Die SMC-B steckst du wie eine SIM-Karte in dein Kartenlesegerät. Pro Praxisstandort benötigst du erst einmal nur eine. - Kartenlesegerät
Das Kartenlesegerät ist in deinem TI-Anschluss enthalten. Die SMC-B steckt dauerhaft im Gerät und verifiziert den TI-Anschluss. Das Gerät liest außerdem die elektronische Gesundheitskarte deiner Patient:innen ein.
[4] Was kostet das alles?
Der Anschluss wird durch den GKV-Spitzenverband gefördert und ist dadurch quasi kostenneutral.
Internetanschluss und TI-Anwendung oder Praxissoftware sind nicht Teil der Förderung.
Hier eine Gesamtrechnung inkl. Software.
Gesamtkosten inkl. Praxissoftware
304,79 €
Rechnerische Brutto-Kosten pro Monat, gerechnet auf 5 Jahre. Kartenlesegerät: einmalig 593,81 €, TI-Karten 1.045 €, zahlbar einmalig, jährlich oder quartalsweise. TI-Anschluss: 194,30 € mtl., TI-fähige Praxissoftware thevea Pro: 83,18 € mtl.
304,79 €
Erstattung TI-Anschluss (Refinanzierung)
221,74 €
Rechenbeispiel für eine Physiotherapie-Praxis mit einem eHBA auf Basis der vereinbarten, quartalsweisen Refinanzierung im Jahr 2026 durch den GKV-Spitzenverband.
221,74 €
Da die Zahlungs- und Erstattungszeitpunkte unterschiedlich sind, haben wir für eine bessere Vergleichbarkeit alle Beträge pro Monat ausgewiesen und gerundet.
[5] Was bringt mir die TI?
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Klickdemo
TI zum Angucken
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TI zum Angucken
in 8 Klicks
Los geht's
Nach dem Start das Gerät drehen
🗨 Live-Chat: Kurze Frage zum TI-Anschluss?
z. B. Wie viele Zugangskarten brauche ich für eine interdisziplinäre Praxis ...
Antworten sofort aus dem thevea Praxis-Wissen
[6] Was sollte ich wann tun?
[7] Wer unterstützt mich?
Bei uns bekommst du persönliche Hilfe vom Antrag bis zum erfolgreichen Anschluss. Du wählst zwischen einer schlanken TI-Anwendung oder nutzt die TI-Funktionen mit einer vollständigen Praxissoftware.
Und wenn es einmal haken sollten, helfen dir Menschen, die den Praxisalltag als Therapeuten, Praxismanagerinnen und Gesundheitskaufleute aus eigener Erfahrung kennen.




Frage 1:
Wir sind zwei Praxisinhaber und eine Mitarbeiterin und haben einen telefonischen Beratungstermin gebucht. In der Buchungsbestätigung wird man darauf hingewiesen, schon im Vorfeld eine Bund id einzurichten. Genügt es, diese für einen Inhaber – oder muss sie für beide oder auch schon für den Mitarbeiter eingerichtet sein?
Frage 2:
Bedeutet die digitalisierte Berufsurkunde bereit zu halten, die Papierurkunde eingescannt als PDF bereitzuhalten?
Mit freundlichen Grüßen
Ursula Eckermann