TI-Anschluss: Frist, Kosten, Fahrplan – endlich einfach


Pia Höllwig (TI- und Branchenexpertin)
31.03.2026  |  20 Kommentare

TI-Anschluss: Frist, Kosten, Fahrplan – endlich einfach


Pia Höllwig (TI- und Branchenexpertin)
31.03.2026 | 20 Kommentare

[1] Wann muss ich angeschlossen sein?

Allerspätestens am 1.10.2027. So steht es im Gesetz.

Alle Details zur Frist

Der Bundestag hat am 6. November 2025 beschlossen, die Anschlusspflicht vom 1.1.2026 auf den 1.10.2027 zu verschieben.

Die Verschiebung ist unter den Interessenvertretungen umstritten.

Der VPT fordert ein Festhalten an der aktuellen Frist und kritisiert die Verschiebung als wirtschaftlich und organisatorisch kontraproduktiv. Der BED nennt die Verschiebung „mehr als ein falsches Signal“.

Der dbl begrüßt den Antrag zwar, rät aber ausdrücklich, die Digitalisierung und den TI-Anschluss „nicht auf die lange Bank zu schieben“. Physio Deutschland reagiert ähnlich und betont, Mitglieder in den nächsten Monaten bei den Schritten in die TI zu unterstützen.

[2] Dann kann ich noch warten, oder?

Kannst du. Lohnt sich aber nicht – im Gegenteil.

Noch abwarten
  • Jetzt kein Aufwand
  • Aufwand später, wenn alle wirklich müssen --> weniger Zeit für persönliche Hilfe
  • Kopf lange Zeit nicht frei
  • Verzicht auf sofortigen TI-Vorteil (Kommunikation mit Ärzten)
  • Stress, wenn der Gesetzgeber den Druck erhöht
Jetzt aktiv werden
  • Kopf frei – Haken dran
  • Persönliche Hilfe mit Ruhe & Zeit
  • Sofortiger TI-Vorteil: Schnellere Kommunikation mit Ärzten
  • Kein Stress, wenn der Gesetzgeber den Druck erhöht
  • Aufwand jetzt, aber mit viel Unterstützung von thevea 

[3] Was brauche ich für die TI?

Einen stabilen Internetanschluss in der Praxis, eine TI-Anwendung und diese drei TI-Komponenten

eHBA

Beispiel eines elektronischen Heilberufeausweises (eHBA)

Mit dem elektronischen Heilberufsausweis beantragst du die TI-Zugangskarte für deine Praxis.

SMC-B

Beispiel für eine TI-Zugangskarte (SMC-B)

Die SMC-B deiner Praxis ist deine "Zugangskarte" zur Telematikinfrastruktur.

Kartenlesegerät

Ein Kartenlesgerät, das Teil des Anschlusses an die Telematikinfrastruktur ist

Die SMC-B steckst du in das Kartenlesegerät, das du als Teil des TI-Anschlusses bekommst.

Alle Details zu den TI-Komponenten

Das brauchst du in deiner Praxis, um die TI nutzen zu können: 

  • Internetanschluss 
    Du benötigst eine schnelle, stabile Internetverbindung. Ob DSL oder Kabel ist dabei egal. Mobile Daten reichen nicht aus, da sie nicht so verlässlich sind. 
  • PC, Laptop oder Tablet
    Welches Gerät du nutzt, ist egal, solange deine TI-fähige Software darauf läuft.
  • Praxissoftware oder TI-Anwendung
    Die Software ist nicht Teil der Refinanzierung. Deswegen bieten wir mit Paketen für 39,90 € netto (thevea Starter) bzw. 69,90 € netto (thevea Pro) monatlich einen besonders günstigen Einstieg. 
  • eHBA
    Den eHBA benötigst du zunächst nur dafür, deine SMC-B für deine Praxis zu beantragen. Weitere Anwendungsfälle gibt es aktuell noch nicht für Heilmittelerbringer:innen. Er kann aber später zum Beispiel der elektronischen Signatur dienen.
  • TI-Zugangskarte SMC-B
    Die SMC-B steckst du wie eine SIM-Karte in dein Kartenlesegerät. Pro Praxisstandort benötigst du erst einmal nur eine.
  • Kartenlesegerät
    Das Kartenlesegerät ist in deinem TI-Anschluss enthalten. Die SMC-B steckt dauerhaft im Gerät und verifiziert den TI-Anschluss. Das Gerät liest außerdem die elektronische Gesundheitskarte deiner Patient:innen ein. 

[4] Was kostet das alles?

Der Anschluss wird durch den GKV-Spitzenverband gefördert und ist dadurch quasi kostenneutral.

Internetanschluss und TI-Anwendung oder Praxissoftware sind nicht Teil der Förderung. 

Hier eine Gesamtrechnung inkl. Software.

Gesamtkosten inkl. Praxissoftware

304,79 €

Rechnerische Brutto-Kosten pro Monat, gerechnet auf 5 Jahre. Kartenlesegerät: einmalig 593,81 €, TI-Karten 1.045 €, zahlbar einmalig, jährlich oder quartalsweise. TI-Anschluss: 194,30 € mtl., TI-fähige Praxissoftware thevea Pro: 83,18 € mtl.

304,79 €

Erstattung TI-Anschluss (Refinanzierung)

221,74 €

Rechenbeispiel für eine Physiotherapie-Praxis mit einem eHBA auf Basis der vereinbarten, quartalsweisen Refinanzierung im Jahr 2026 durch den GKV-Spitzenverband. 

221,74 €

Da die Zahlungs- und Erstattungszeitpunkte unterschiedlich sind, haben wir für eine bessere Vergleichbarkeit alle Beträge pro Monat ausgewiesen und gerundet.

📅 Webinar: Klarheit in 60 Minuten

  • Kompakter TI-Fahrplan
  • Refinanzierung einfach erklärt
  • Live-Demo: Praxisalltag mit TI

[5] Was bringt mir die TI?

1/8

Klickdemo

TI zum Angucken

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 TI zum Angucken
in 8 Klicks

Los geht's

Nach dem Start das Gerät drehen

🗨 Live-Chat: Kurze Frage zum TI-Anschluss?

z. B.  Wie viele Zugangskarten brauche ich für eine interdisziplinäre Praxis ... 

Antworten sofort aus dem thevea Praxis-Wissen

[6] Was sollte ich wann tun?

[7] Wer unterstützt mich?

Bei uns bekommst du persönliche Hilfe vom Antrag bis zum erfolgreichen Anschluss. Du wählst zwischen einer schlanken TI-Anwendung oder nutzt die TI-Funktionen mit einer vollständigen Praxissoftware. 

Und wenn es einmal haken sollten, helfen dir Menschen, die den Praxisalltag als Therapeuten, Praxismanagerinnen und Gesundheitskaufleute aus eigener Erfahrung kennen.

Wer hier für dich schreibt

Pia Höllwig (TI- und Branchenexpertin)

Durch ihre langjährige Erfahrung im Gesundheits- und Heilmittelbereich kennt Pia Höllwig die Branche mittlerweile in und auswendig. Die Themen TI und Existenzgründung liegen ihr dabei besonders am Herzen. Ihr Wissen gibt Pia regelmäßig in Expertenbeiträgen und Seminaren weiter.


Mehr Praxis-Wissen für Ergotherapie, Logopädie, Physiotherapie, Podologie

  • Ursula Eckermann18. September 2025

    Frage 1:
    Wir sind zwei Praxisinhaber und eine Mitarbeiterin und haben einen telefonischen Beratungstermin gebucht. In der Buchungsbestätigung wird man darauf hingewiesen, schon im Vorfeld eine Bund id einzurichten. Genügt es, diese für einen Inhaber – oder muss sie für beide oder auch schon für den Mitarbeiter eingerichtet sein?

    Frage 2:
    Bedeutet die digitalisierte Berufsurkunde bereit zu halten, die Papierurkunde eingescannt als PDF bereitzuhalten?

    Mit freundlichen Grüßen
    Ursula Eckermann

    • Pia Höllwig (Kommunikations- und Branchenexpertin)23. September 2025

      Hallo Ursula,

      die BundID wird von der Person/den Personen benötigt, die den eHBA und die SMC-B beantragen 🙂 Idealerweise läuft das alles über eine Person (Voraussetzung: Er oder sie ist Therapeut:in). Es gibt hierbei verschiedene Varianten – Ihr braucht lediglich die Version mit E-Mail und Passwort, also die Basisversion.

      Und genau, die Berufsurkunde kann als PDF oder Bilddatei hochgeladen werden.

      Liebe Grüße
      Pia von thevea

  • Bernd Scheliga12. November 2025

    Moin, kann ich auch Mobil (Hausbesuche, Büro zu Hause, Urlaub) auf TI-Anwendungen zugreifen?
    Also z.B. KIM nutzen und Einblick in die ePA erhalten? Liebe Grüße

    • Pia Höllwig (Kommunikations- und Branchenexpertin)12. November 2025

      Moin Bernd,

      ja, da die TI-Anwendungen in thevea integriert sind, kannst du auch mobil vom Smartphone oder Tablet auf diese zugreifen 🙂

      Liebe Grüße
      Pia

  • Katrin8. Dezember 2025

    Hallo, ich habe eHbA und SMC-B seit Sommer und wollte mich eigentlich noch dieses Jahr um den Rest kümmern. Da jetzt alles wieder endlos verschoben wurde, würde ich eigentlich doch noch abwarten. Gibt es da Probleme mit der Refinanzierung, da ich ja seit Juli bzw. August bereits für die Karten bezahle?
    Liebe Grüße

    • Pia Höllwig (Kommunikations- und Branchenexpertin)15. Dezember 2025

      Hallo Katrin,

      die Laufzeit der Karten ist auf 5 Jahre begrenzt. Wenn Du sie jetzt „ungenutzt“ lässt, zahlst Du quasi für etwas, was Du nicht nutzt. Die Refi bekommst Du erst, wenn Du an die TI angeschlossen bist. Wenn Du noch bis zur gesetzlichen Frist im Herbst 2027 wartest, sind die Karten somit nur noch 3 Jahre gültig und müssten dann 2030 erneuert werden. Du würdest 2 Jahre im Voraus/in Vorkasse die Karten abbezahlen ohne Nutzen. Umgekehrt entsteht Dir kein Nachteil, wenn Du Dich trotzdem schon jetzt an die TI anschließt. Du kannst dann direkt alle Vorteile der TI nutzen (z. B.) KIM und die Refi bekommst Du auch direkt 🙂 Mehrkosten entstehen Dir durch den früheren Anschluss keine.

      Vielleicht überlegst Du es Dir ja nochmal 🙂

      Liebe Grüße
      Pia

  • Kreher Anja13. April 2026

    Hallo – ich habe alle Anschlüsse für die TI und die Geräte bereits in der Praxis, nutze sie aber noch nicht.
    Wie geht das mit der Rückerstattung der Pauschalen.?
    Danke für hinweise

    Gruß A. Kreher

    • Maike Armbrust (Zentrumsleitung & Wirtschaftspsychologin)14. April 2026

      Hallo Anja,
      Um die Erstattung der TI-Pauschalen zu erhalten, musst du selbst aktiv werden. Hier führe ich dir die einzelnen Schritte auf.

      Antragstellung: Den Antrag auf Erstattung stellst du online im GKV-Antragsportal . Dort musst du eine Eigenerklärung abgeben, dass deine Praxis an die TI angeschlossen ist.

      Nachweise: Du musst bestätigen, dass die notwendige Ausstattung (KIM, Konnektor bzw. TI-Gateway, eHealth-Kartenterminal sowie eHBA und SMC-B) vorhanden und funktionsfähig ist.

      Auszahlungsmodus: Die Auszahlung erfolgt rückwirkend quartalsweise.

      Zeitpunkt der ersten Auszahlung: Die erste Zahlung erfolgt spätestens bis zum 15. des dritten Monats, der auf das Antragsquartal folgt. Wenn dein Antrag beispielsweise im 4. Quartal (bis Ende Dezember) bestätigt wird, erfolgt die erste Auszahlung spätestens am 15. März des Folgejahres. Danach wird die Pauschale fortlaufend gezahlt.

      Höhe der Pauschale: Seit dem 1. Januar 2025 beträgt die monatliche TI-Pauschale 207,93 €. Zusätzlich gibt es eine Zuschlagspauschale von 7,77 € monatlich für jede:n Mitarbeiter:in mit einem eHBA.

      Liebe Grüße
      Maike von thevea

  • Sylvio Heyner27. April 2026

    Guten Abend, habe seit Oktober 2025 alle beiden Karten , auch das Kartenterminal seit gut 1 Woche. Werde alles noch anschließen. Wie hoch ist die Refi, diese Frage konnte mir bis jetzt keiner beantworten.Und wie wird diese ausgezahlt, 1/4 jährlich oder mtl.

    • Maike Armbrust (Zentrumsleitung & Wirtschaftspsychologin)28. April 2026

      Hallo Sylvio,
      Die TI wird inzwischen über eine monatliche Pauschale refinanziert. Seit 2025 liegt die bei 207,93 € pro Monat für die Praxis, plus 7,77 € monatlich je Mitarbeiter:in mit eigenem eHBA.

      Hinweis: Aktuell gibt es Diskussionen, dass Physiotherapie-Praxen rechnerisch ca. 8 € mehr pro Monat erhalten als andere Heilmittelberufe (in Beispielrechnungen etwa 221,74 € gesamt) ggf. wird es hier zukünftig Veränderungen geben.

      Wichtig: Auch wenn es monatlich berechnet wird, bekommst du das Geld nicht monatlich, sondern quartalsweise ausgezahlt. Die Zahlung kommt vom GKV-Spitzenverband – in der Regel spätestens bis zum 15. des dritten Monats nach dem Quartal.

      Voraussetzung ist, dass deine TI komplett eingerichtet und funktionsfähig ist und du den Antrag im Portal gestellt hast.

      Viele Grüße
      Maike von thevea

    • Sylvio Heyner28. April 2026

      Hallo Maike,
      danke für deine Antwort. Bin angemeldet beim GKV – Portal. Welche Unterlagen sind wichtig um beim GKV Portal die Refi zu erhalten, und wie weiß ich das TI funktionsfähig ist, werde ich darüber informiert.

      Liebe Grüße
      Sylvio

    • Maike Armbrust (Zentrumsleitung & Wirtschaftspsychologin)29. April 2026

      Hallo Sylvio,

      Du musst keine Unterlagen hochladen. Du gibst im Portal einfach eine Eigenerklärung ab, dass deine Praxis an die TI angeschlossen ist und alles Notwendige vorhanden ist.

      Wichtig ist nur im Hintergrund: Bewahr die Rechnungen und Nachweise (Kartenterminal, SMC-B, eHBA, TI-Anschluss, KIM) gut auf. Die brauchst du nur, falls es später mal eine Prüfung gibt.

      Für die volle Pauschale bestätigst du, dass alles funktionsfähig vorhanden ist:
      – Konnektor oder TI-Gateway
      – Kartenterminal
      – SMC-B
      – eHBA
      – KIM-Dienst

      Zur Frage „woher weiß ich, dass alles läuft?“ – das ist tatsächlich etwas unpraktisch geregelt: Du bekommst keine offizielle Rückmeldung von irgendwo.
      Du merkst es im Alltag:
      – Wenn du die eGK einlesen kannst und die Daten sauber übernommen werden, passt die Verbindung
      – Wenn dein KIM funktioniert (Nachrichten gehen raus und kommen an), bist du ebenfalls richtig angebunden

      Solltest du über einen Anbieter arbeiten, bekommst du dort in der Regel Unterstützung und eine Rückmeldung, wenn alles eingerichtet ist.

      Viele Grüße
      Maike von thevea

    • Sylvio Heyner1. Mai 2026

      Hallo Maike,
      danke dir für deine Antwort.
      Noch einmal zu Konnektor oder TI-Gateway, eines von beiden ist ja bei meinen Abbrechenzentrum, Thevea nicht bei mir. Habe nur das Kartenterminal und sämtliche Verbindungen sowie die Karte für das Kartenterminal erhalten.Da würde ja Kim Adresse über Infinity Portal sichtbar sein. Oder nicht.
      Ist es möglich einen telefonischen Rückruf mit jemandem von euch zu vereinbaren, mit dem ich darüber alles besprechen kann. Dankeschön
      Beste Grüße
      Sylvio

    • Maike Armbrust (Zentrumsleitung & Wirtschaftspsychologin)4. Mai 2026

      Hallo Sylvio,
      na klar- eine KollegIn meldet sich bei dir und dann könnt ihr alle offenen Fragen persönlich klären.

      Viele Grüße
      Maike von thevea

  • Bjoern4. Mai 2026

    Hallo, habe schon vor längerer Zeit den ehba beantragt und auch schon erhalten
    Ab wann beginnt die Ablaufzeit der Karte?
    Ab Erhalt oder erst ab der Aktivierung?

    frage da wir uns grad nich etwas zeit lassen wollen mit allem…

    Vilen dank schonmal jetzt!

    • Maike Armbrust (Zentrumsleitung & Wirtschaftspsychologin)5. Mai 2026

      Hallo Björn,
      Die Laufzeit deines elektronischen Heilberufsausweises (eHBA) beginnt bereits mit der Produktion bzw. dem Ausstellungsdatum der Karte durch den Kartenhersteller, nicht erst mit dem Zeitpunkt der Aktivierung oder der ersten Nutzung.

      Begrenzte Gültigkeit: Der eHBA ist in der Regel für 5 Jahre gültig. Das Ablaufdatum ist meist direkt auf der Karte aufgedruckt.

      Das gibt euch also auf jeden Fall genug Zeit alles ganz in Ruhe einzurichten.

      Viele Grüße
      Maike von thevea

  • Annett Will20. Mai 2026

    Hallo ! in meiner Praxis wurde heute von der Firma Curenect GmbH TI installiert.
    Der Mitarbeiter sagte er hätte keine Möglichkeit uns mit Thevea zu verknüpfend ihm da keine Daten vorliegen. Was kann ich tun ?

    • Pia Höllwig (TI- und Branchenexpertin)21. Mai 2026

      Hallo Annett,

      ich habe dein Anliegen intern weitergeleitet und meine Kolleginnen melden sich bei dir 🙂

      Liebe Grüße
      Pia

  • Christina Thode23. Juni 2026

    Ich bin freischaffende Ergotherapeutin, die nur Hausbesuche macht. Betrifft mich die TI auch, obwohl ich keine eigene Praxis habe?

    • Maike Armbrust (Zentrumsleitung & Wirtschaftspsychologin)24. Juni 2026

      Hallo Christina,
      danke für deine Frage – das betrifft aktuell viele Kolleginnen und Kollegen, die als Honorarkraft unterwegs sind.
      Die gute Nachricht zuerst: Die Verantwortung liegt bei der Praxis. Wenn du als freie Mitarbeiterin (Honorarkraft) für eine zugelassene Praxis Hausbesuche durchführst, liegt die Verantwortung für den TI-Anschluss und die Anschaffung der Hardware (wie der SMC-B/Praxisausweis) komplett bei der Praxisleitung – nicht bei dir.

      Was das konkret für dich bedeutet:
      Du benötigst kein eigenes TI-Equipment. Für deine Dokumentation und Abrechnung nutzt du einfach die TI-Infrastruktur der Praxis mit, für die du arbeitest.

      Kein eHBA-Zwang für freie Mitarbeiter: Als freie Mitarbeiterin brauchst du aktuell keinen eigenen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA). Dieser wird im Heilmittelbereich derzeit vor allem benötigt, um die SMC-B für die Praxis zu beantragen.

      Kurz gesagt: Solange du über eine zugelassene Praxis abrechnest, musst du dich um die TI-Technik nicht selbst kümmern. Sprich am besten mit der Praxisleitung, wie ihr die gemeinsame Nutzung organisiert.

      Viele Grüße
      Maike von thevea

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