Letzte Aktualisierung: 6.11.2025 [Verschiebung TI-Anschlussfrist]
Hier gibt's schnelle Fakten zum aktuellen Stand der TI-Pflicht und der Refinanzierung in der Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie und Podologie.
Anschlusspflicht ab 1.1.2026 oder doch später?
Der Bundestag hat am 6. November 2025 beschlossen, die Anschlusspflicht vom 1.1.2026 auf den 1.10.2027 zu verschieben. Das neue Gesetz ist noch nicht veröffentlicht (Stand 6.11.2025).
Die Verschiebung ist unter den Interessenvertretungen umstritten.
Der VPT fordert ein Festhalten an der aktuellen Frist und kritisiert die Verschiebung als wirtschaftlich und organisatorisch kontraproduktiv. Der BED nennt die Verschiebung „mehr als ein falsches Signal“.
Der dbl begrüßt den Antrag zwar, rät aber ausdrücklich, die Digitalisierung und den TI-Anschluss „nicht auf die lange Bank zu schieben“. Physio Deutschland reagiert ähnlich und betont, Mitglieder in den nächsten Monaten bei den Schritten in die TI zu unterstützen.
Die Vorbereitung mache ich lieber in Ruhe. Das ist auch unsere Empfehlung als Verband. Es gibt jetzt eine Debatte über eine Verschiebung. Das halte ich nicht für zielführend. Der Mehrwert ist da, auch jetzt schon. Wir haben KIM, wir haben die Möglichkeit, zu kommunizieren. Alle Vorteile kann das System aber natürlich erst ausspielen, wenn alle angeschlossen sind.

Steffen Gabriel
Stellvertretender Bundesgeschäftsführer des VPT im Podcast "Praxis Vibes"
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Kostenerstattung für Physio, Ergo, Logo, Podo
- Es gibt für alle Heilmittelbereiche eine unterzeichnete Finanzierungsvereinbarung
- Die Kostenerstattung liegt derzeit bei 207,93 Euro monatlich
- Für jeden elektronischen Heilberufsausweis von Praxisangehörigen gibt es zusätzlich 7,77 Euro
- Die Ursprungsbeträge wurden bereits vor einigen Jahren festgelegt und ändern sich jedes Jahr nach einem Punktesystem
Fazit: Alle GKV-Heilmittelpraxen haben bereits Gewissheit über die Höhe der Kostenerstattung und können auf der Basis die Angebote am Markt vergleichen. Wichtig dabei ist, dass das TI-Angebot eine 100 % Erstattungsfähigkeit für den TI-Anschluss enthält.
Kosten: Was du wirklich zahlst
- Die Kosten unterscheiden sich zwischen den Anbietern
- Unser TI-Angebot ist so kalkuliert, dass du unter dem Strich keine Zusatzkosten wegen des TI-Anschlusses hast, wenn du die Erstattung beantragst
- Auch die Kosten für die nötigen TI-Zugangskarten (1 eHBA und 1 SMC-B pro Praxis) sind in unserem Angebot einkalkuliert, sogar inklusive der Verwaltungsgebühren
Fazit: Unter dem Strich hast du keine Zusatzkosten für den TI-Anschluss.
Kosten für die TI-Anwendung bzw. TI-Software werden nicht erstattet. Mache also immer eine Gesamtrechnung auf. Wir bieten einen günstigen Einstieg für 29,90 Euro netto monatlich.
Unser Angebot im Detail:
Deine Kosten
0 €
Kosten für TI-Anschluss & Karten
215,34 €
Rechnerische Brutto-Kosten pro Monat, gerechnet auf 5 Jahre. Kartenlesegerät: einmalig 593,81 €, TI-Karten 1.045 Euro, zahlbar einmalig, jährlich oder quartalsweise. TI-Anschluss: 188,02 € mtl.
215,34 €
Kostenerstattung durch die GKV (Refinanzierung)
215,70 €
Rechenbeispiel für eine Praxis mit einem eHBA auf Basis der vereinbarten, quartalsweisen Refinanzierung durch den GKV-Spitzenverband.
215,70 €
Da die Zahlungs- und Erstattungszeitpunkte unterschiedlich sind, haben wir für eine bessere Vergleichbarkeit alle Beträge pro Monat ausgewiesen und gerundet.
Die Kostenerstattung (Finanzierungsvereinbarung) ist unterschrieben – nicht nur für Physios, auch für Ergo, Logo und Podo. Alle Details
Fazit: Was du jetzt tun solltest
Auch wenn die Frist zur Anschlusspflicht verschoben wurde: Es lohnt sich, dich jetzt schon anzuschließen und die Vorteile der TI zu nutzen. Die Refi bekommst du trotzdem sofort nach dem Anschluss. Wenn du wartest, ist dein Aufwand nur aufgeschoben, nicht aufgehoben.
Wenn ich den Anschluss erst im November mache, habe ich alles gebündelt auf die letzten vier Wochen des Jahres. Da sind Mitarbeitende im Urlaub, es ist sowieso stressig – warum also nicht jetzt schon anschließen und sich in Ruhe eingewöhnen?

Steffen Gabriel
Stellvertretender Bundesgeschäftsführer des VPT im Podcast "Praxis Vibes"
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Bestelle deinen Telematik-Anschluss jetzt zu einer Zeit, in dem wir dir in Ruhe bei allen Schritten bis zur Aktivierung helfen können. Vorher stellen wir keine Rechnung.




Moin, kann ich auch Mobil (Hausbesuche, Büro zu Hause, Urlaub) auf TI-Anwendungen zugreifen?
Also z.B. KIM nutzen und Einblick in die ePA erhalten? Liebe Grüße
Moin Bernd,
ja, da die TI-Anwendungen in thevea integriert sind, kannst du auch mobil vom Smartphone oder Tablet auf diese zugreifen 🙂
Liebe Grüße
Pia
Frage 1:
Wir sind zwei Praxisinhaber und eine Mitarbeiterin und haben einen telefonischen Beratungstermin gebucht. In der Buchungsbestätigung wird man darauf hingewiesen, schon im Vorfeld eine Bund id einzurichten. Genügt es, diese für einen Inhaber – oder muss sie für beide oder auch schon für den Mitarbeiter eingerichtet sein?
Frage 2:
Bedeutet die digitalisierte Berufsurkunde bereit zu halten, die Papierurkunde eingescannt als PDF bereitzuhalten?
Mit freundlichen Grüßen
Ursula Eckermann
Hallo Ursula,
die BundID wird von der Person/den Personen benötigt, die den eHBA und die SMC-B beantragen 🙂 Idealerweise läuft das alles über eine Person (Voraussetzung: Er oder sie ist Therapeut:in). Es gibt hierbei verschiedene Varianten – Ihr braucht lediglich die Version mit E-Mail und Passwort, also die Basisversion.
Und genau, die Berufsurkunde kann als PDF oder Bilddatei hochgeladen werden.
Liebe Grüße
Pia von thevea