Praxisausweis/Institutionsausweis


thevea Heilmittel-Redaktion
17.03.2022

Praxisausweis/Institutionsausweis

Mit einem Praxis- bzw. Institutionsausweis können sich Institutionen als rechtmäßige Nutzer:innen der Telematikinfrastruktur identifizieren. Jede Berufsgruppe im Gesundheitswesen bekommt eine eigene Karte. Für alle Gruppen ohne eigene Kammern wird der Zugang zentral über das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) in Münster koordiniert. 

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