Praxisausweis/Institutionsausweis
Mit einem Praxis- bzw. Institutionsausweis können sich Institutionen als rechtmäßige Nutzer:innen der Telematikinfrastruktur identifizieren. Jede Berufsgruppe im Gesundheitswesen bekommt eine eigene Karte. Für alle Gruppen ohne eigene Kammern wird der Zugang zentral über das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) in Münster koordiniert.