Privatverordnung in deiner Praxis

Grundlagen und hilfreiche Tools für Therapeuten

Privatverordnungen für Therapeuten

Privatverordnungen sind, ebenso wie gesetzliche Verordnungen oder “Kassenrezepte”, ärztlich ausgestellte Verordnungen eines Heilmittels, zum Beispiel einer physiotherapeutischen Behandlung. Der Unterschied ergibt sich aus der Art der Abrechnung: Während Verordnungen von GKV-Leistungen von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden, können Ärzt:innen auch Privatverordnungen ausstellen und so Therapien oder Heilmittel verordnen, die über den gesetzlich festgelegten Bedarf hinaus gehen. In diesem Artikel erfährst du, welche gesetzlichen Rahmenbedingungen für Privatverordnungen gelten, wie du private Verordnungen abrechnest und welche Tools dir dabei helfen können. 

Über den Autor

Philipp Engbarth

Philipp ist unser Experte für alle Fragen rund um die Praxis. In unseren Blogartikeln teilt er sein Wissen und beantwortet alle Fragen rund um das Thema.

Einführung in die Privatverordnung für Heilmittelerbringer:innen

Die Privatverordnung (umgangssprachlich Privatrezept) ist ein wesentlicher Bestandteil des Gesundheitswesens und spielt für Heilmittelerbringer:innen, wie Physiotherapeut:innen, eine bedeutende Rolle. Eine Privatverordnung ist eine medizinische Verordnung für Leistungen, die von Patient:innen mit einer Privatversicherung oder von Selbstzahler:innen in Anspruch genommen werden. Privatpatient:innen und gesetzlich versicherte Patient:innen unterscheiden sich hauptsächlich in der Art ihrer Versicherungsleistung. Privatpatient:innen sind in der Regel besser versichert und haben mehr Freiheiten bei der Auswahl ihrer medizinischen Leistungen. 

Eine Privatverordnung unterscheidet sich daher buchhalterisch und rechtlich von Verordnungen für gesetzlich Versicherte gemäß § 12 SGB V Abs. 1. Denn gesetzliche Verordnungen müssen das Maß des Notwendigen einhalten und dürfen nicht überschreiten. Einige Patient:innen wünschen sich jedoch genau diese zusätzliche Behandlungen, die über die notwendige Versorgung hinausgeht, z.B. zur Prävention und Gesunderhaltung.

Für die Erstellung einer Privatverordnung müssen zwar ebenfalls bestimmte rechtliche Voraussetzungen erfüllt sein, die im Sozialgesetzbuch festgelegt sind. Allerdings sind diese umsatzsteuerbefreit, was für Heilmittelerbringer:innen vorteilhaft sein kann (siehe dazu § 4 Nr. 14 lit. a UStG).

Abrechnung privater Leistungen

Grundsätzlich sollte der Ablauf einer privaten Verordnung wie folgt aussehen:

Ausstellen der Privatverordnung

Ein:e Patient:in bespricht mit Arzt oder Ärztin das Anliegen für eine Heilmittelverordnung. 

Leistungserbringung durch Therapeut:in

Im nächsten Schritt erfolgt die Erfassung und Terminierung der Verordnung und letztendlich die Leistungserbringung.

Abrechnung der Privatleistung

Nach der Leistungserbringung wird die private Verordnung direkt mit dem:der Patient:in abgerechnet.

Der Abrechnungsprozess für private Leistungen kann komplex sein und erfordert ein tiefes Verständnis der Gebührenordnung für Therapeuten (GOT). Diese bestimmt die Kostenstruktur für therapeutische Leistungen und bietet somit eine Leitlinie und einen Anhaltspunkt zur Preisgestaltung. Die Bestimmung der Behandlungszeit und der Therapieeinheiten ist ein wesentlicher Aspekt der Abrechnung. Jede Therapieeinheit entspricht einer bestimmten Zeitspanne, und die Gesamtbehandlungszeit wird entsprechend der Anzahl der Therapieeinheiten berechnet.


Kosten und Gebühren bei Privatverordnungen

Da die Kostenstrukturen durch die GOT festgelegt werden, können Privatverordnungen von den Kostenstrukturen bei gesetzlichen Verordnungen abweichen. Angemessene Honorare für die Therapeut:innen sind die Grundlage, um einen hohen Qualitätsstandard zu halten. Daher erlaubt es der Gesetzgeber einen Multiplikator zwischen 1,4 und 2,3 mit dem jeweiligen gesetzlichen Preis zu multiplizieren. Ein passendes Beispiel findest du in der Infobox.

Beispiel einer Privatleistung

Der Arzt von Frau Müller verschreibt ihr eine Privatverordnung für eine klassische Massagetherapie à 6 Einheiten, Positionsnummer X0106. Der gesetzliche Preis für eine Behandlung liegt bei 19,06€/Einheit (Stand: August 2023).
Als Therapeut hast du intern festgelegt, einen Multiplikator von 1,7 zu verwenden.
Somit ergibt sich folgende Rechnung:

19,06€/Einheit x 1,7 Multiplikator = 32,40 €/Einheit.
Für 6 Einheiten muss Frau Müller demnach 194,41 € zahlen.

Im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung sind somit die Kostenstrukturen in der privaten Krankenversicherung in der Regel deutlich flexibler und bieten mehr Möglichkeiten für individuelle Abrechnungen.

Selbstzahler:innen sollten sich bewusst sein, dass sie für ihre medizinischen Leistungen vollständig selbst aufkommen müssen und daher vorab über die anfallenden Kosten informiert werden sollten. Eine gute Möglichkeit hierzu ist der Abschluss eines Behandlungsvertrages, in dem Preis und Leistung genau beschrieben sind. Hierin kann z.B. auch die Regelung eines Ausfallhonorars enthalten sein.

Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen

Ein wesentlicher Treiber für den reibungslosen Ablauf der Privatverordnung bildet daher auch eine ordentliche Rechnungsstellung. Neben allgemeinen Anforderungen der Rechnung wie Steuernummer und Rechnungsdatum sollten auch übliche Zahlungsbedingungen und Fristen klar definiert und kommuniziert werden. Der Ablauf der der Abrechnung mit deinem Abrechnungsdienstleister sieht dann wie folgt aus.

  • 1. Schritt

  • 2. Schritt

  • 3. Schritt

Vollständige Leistungserbringung

Du hast die Leistung der Privatverordnung vollständig erbracht.

Die Erstellung eigener Rechnungen kann eine Herausforderung sein, da auch Rechnungen bestimmten gesetzlichen Vorgaben unterliegen. Hier können externe Dienstleister wie die opta data eine wertvolle Unterstützung bieten, gerade in den Bereichen der Abrechnung, der Zahlungsverwaltung und der Übernahme von Mahnverfahren.

Wichtig!

Wusstest du, dass die herkömmliche Rechnungserstellung mit Word und Excel nicht den Anforderungen der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung in elektronischer Form (GoBD) entspricht? Das mag zwar eine einfache und schnelle Methode sein, aber aufgrund der möglichen Veränderlichkeit der Rechnung können diese nicht präzise nachverfolgt werden. Im schlimmsten Fall erkennt das Finanzamt deine Rechnungen nicht an und schätzt deinen Gewinn, was hohe Einkommensteuervorauszahlungen zur Folge haben kann.

Hilfreiche Tools und Software für die Abrechnung von Privatverordnungen

Die Digitalisierung revolutionierte das Praxismanagement mit hilfreichen Tools und Softwarelösungen für die Abrechnung von Privatverordnungen. thevea Pro ist eine speziell auf Heilmittelerbringer:innen zugeschnittene Lösung. Neben einem individuellen Terminkalender und Dokumentationen ermöglicht thevea die digitale Erfassung und Abrechnung gesetzlicher und privater Verordnungen, was den Prozess erheblich vereinfacht. Die Rechnungserstellung für Privatpatient:innen und Selbstzahler:innen erfolgt mit einem Klick direkt aus der Software heraus – schnell und GoBD-konform.

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Häufig gestellte Fragen

Was sind Privatverordnungen für Therapeuten, und wie unterscheiden sie sich von gesetzlichen Verordnungen?

Privatverordnungen sind ärztlich ausgestellte Verordnungen eines Heilmittels, die außerhalb der gesetzlichen Krankenkassenabrechnung liegen. Im Gegensatz zu gesetzlichen Verordnungen können Ärzt:innen Privatverordnungen ausstellen, um Therapien oder Heilmittel zu verordnen, die über den gesetzlich festgelegten Bedarf hinausgehen.

Welche gesetzlichen Rahmenbedingungen gelten für Privatverordnungen, und wie können Therapeuten diese abrechnen?

Privatverordnungen müssen bestimmte rechtliche Voraussetzungen erfüllen, die im Sozialgesetzbuch festgelegt sind. Diese sind jedoch umsatzsteuerbefreit gemäß § 4 Nr. 14 lit. a UStG. Therapeuten können die Privatverordnungen direkt mit dem Patienten abrechnen und benötigen ein tiefes Verständnis der Gebührenordnung für Therapeuten (GOT).

Wie unterscheiden sich Privatverordnungen buchhalterisch und rechtlich von Verordnungen für gesetzlich Versicherte?

Im Gegensatz zu gesetzlichen Verordnungen, die das Maß des Notwendigen einhalten müssen, können Privatverordnungen auch zusätzliche Behandlungen ermöglichen. Patient:innen wünschen sich oft diese ergänzenden Leistungen, die über die notwendige Versorgung hinausgehen, beispielsweise zur Prävention und Gesunderhaltung.

Was sollten Selbstzahler:innen bei Privatverordnungen beachten, und wie können sie über die Kosten informiert werden?

Selbstzahler:innen müssen sich bewusst sein, dass sie für ihre medizinischen Leistungen vollständig selbst aufkommen müssen. Eine gute Möglichkeit, sich über die anfallenden Kosten zu informieren, ist der Abschluss eines Behandlungsvertrages, in dem Preis und Leistung genau beschrieben sind, einschließlich der Regelung eines Ausfallhonorars.

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