E-Verordnung: das E-Rezept für Physiotherapie, Ergotherapie & Co.


Philipp Engbarth (Betriebswirt & TI-Experte)
22.03.2024

E-Verordnung: das E-Rezept für Physiotherapie, Ergotherapie & Co.


Philipp Engbarth (Betriebswirt & TI-Experte)
01.03.2023


Das E-Rezept

Das E-Rezept ist aktuell in aller Munde und wirft ein neues Licht auf unseren Praxisalltag. Aber was genau steckt dahinter? Gibt es einen Unterschied zwischen dem E-Rezept und der elektronischen Verordnung?

Eigentlich ist es ganz einfach: E-Rezept und elektronische Verordnung meinen dasselbe. Sie sind die digitale Weiterentwicklung unseres altbekannten, rosa Rezeptzettels, den wir für die Verschreibung von Medikamenten oder Therapien nutzen. Noch bis 2023 waren diese Papierzettel allgegenwärtig, doch seit Beginn des Jahres 2024 hat sich das Blatt gewendet. Die Einführung des E-Rezepts wurde verpflichtend gemacht, und mittlerweile wurden schon über 1 Million E-Rezepte ausgestellt – ein klarer Beleg für den schnellen Fortschritt und die breite Akzeptanz dieser neuen digitalen Möglichkeit in unserer täglichen Arbeit (Stand März 2024).

Das E-Rezept symbolisiert daher weit mehr als nur die Digitalisierung eines Dokuments. Es steht für eine umfassende Modernisierung des Gesundheitswesens, die auf eine Verbesserung der Patientenversorgung und eine Optimierung der Arbeitsabläufe für Gesundheitsfachkräfte abzielt. Durch die elektronische Verordnung werden zeitaufwendige Prozesse reduziert, Fehlerquellen minimiert und letztendlich die Versorgungsqualität für Patienten gesteigert.

Funktionsweise des E-Rezepts

Schritt 1: Ausstellung einer Verordnung

Die E-Verordnung wird als Rezeptcode ausgestellt. Das Ganze kann entweder direkt digital an die E-Rezept-App der gematik bzw. an die elektronische Gesundheitskarte übermittelt oder ausgedruckt werden.

Dafür geben Ärzte in der Praxis alle relevanten Rezeptdaten in ihr Praxisverwaltungssystem ein, authentifizieren sich mit ihrem Heilberufsausweis und signieren das digitale Dokument rechtssicher mit der qualifizierten elektronischen Signatur (QeS). 

Schritt 2: Abholung oder Versand

Die verordneten Medikamente können den Patienten entweder zugesandt werden (über die Hausapotheke oder eine Online-Versandapotheke), oder aber in jeder Apotheke abgeholt werden.

Bei einer Abholung vor Ort kann entweder die E-Rezept-App vorgezeigt werden, die elektronische Gesundheitskarte (eGK) oder der ausgedruckte Rezeptcode in Papierform.

Schritt 3: Abrechnung

Apotheken rechnen zum Abschluss mit Abrechnungszentren oder Krankenkassen ab. E-Rezepte bzw. E-Verordnungen sollen in Zukunft auch im Rahmen von Online-/Videosprechstunden verschrieben werden. 

So werden Prozesse noch schneller und effizienter und einzelne Digitalisierungselemente innerhalb der Telematikinfrastruktur greifen ineinander.

Die zentralen Vorteile der E-Verordnung

  • Verbesserte Arzneimittelversorgung
    Dank der E-Verordnung können nun auch über Videosprechstunden Rezepte verschrieben werden, was zu einer bessere und flächendeckende Versorgung mit Arzneimitteln sicherstellen kann.

  • Höhere Arzneimitteltherapiesicherheit
    Rezeptdaten werden digital erfasst, gespeichert und signiert, wodurch Fehler wie vergessene Unterschriften oder unleserliche Handschriften reduziert werden. Durch die Verknüpfung mit der elektronischen Patientenakte und dem Medikationsplan haben alle Leistungserbringer Zugriff auf aktuelle Patientendaten für fundierte Entscheidungen.

  • Schnellere Prozesse
    Das Rezept ist mit wenigen Klicks erstellt und digital auf dem Handy des Patienten, inklusive Anfrage an die Apotheke. Dies spart Zeit in Arztpraxen und Apotheken, die dann für Patientengespräche und Vertrauensaufbau genutzt werden kann. Mit der E-Verordnung entfallen zeitraubende administrative Prozesse.

  • Weniger Bürokratie und Papierberge
    Die E-Verordnung reduziert Bürokratie und spart somit Zeit. Unnötige Apothekenbesuche oder Telefonate entfallen, da die Verfügbarkeit der Medikamente digital geprüft wird

  • Mehr Flexibilität
    Auch Dritte, z.B. Lebenspartner oder weitere Bevollmächtigte können Rezepte mit dem neuen Rezeptcode einlösen.

E-Rezept via Ausdruck, App oder elektronischer Gesundheitskarte: gematik GmbH

E-Verordnung für Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Podologie

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das E-Rezept eine bedeutende Entwicklung im Gesundheitswesen darstellt, jedoch aktuell nicht für alle Bereiche gleichermaßen zugänglich ist. Speziell in der Heilmittelbranche, zu der Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Podologie gehören, sowie bei der Versorgung mit Hilfsmitteln wie Gehhilfen oder Rollstühlen und digitalen Gesundheitsanwendungen, ist die Einführung des E-Rezepts noch nicht erfolgt. Dies bedeutet, dass für diese essentiellen Therapie- und Versorgungsbereiche die Verordnung via E-Rezept momentan nicht möglich ist.


Das E-Rezept in der Praxis – unsere Vermutungen

Wir wagen einen Blick in die Glaskugel – natürlich ohne Gewähr. Für das E-Rezept bei Medikamenten ist der Weg bereits geebnet, und wir gehen davon aus, dass die E-Verordnung für Heilmittel einen ähnlichen Pfad einschlagen wird, auch wenn im Moment noch einige Fragen offen sind. Hier ein vorsichtiger Ausblick darauf, wie die Zukunft der E-Verordnung in Bereichen wie Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Podologie aussehen könnte:

  1. Der Arzt würde die E-Verordnung für die Heilmittel in der oben beschriebenen Form verordnen. 
  2. Als Therapeut:in musst du diesen Code lediglich scannen oder die eGK mittels eines Kartenlesegeräts auslesen. Für den Zugriff auf das Rezept ist jedoch der Anschluss an die Telematikinfrastruktur eine essenzielle Voraussetzung. Dadurch hast du unmittelbaren Zugriff auf alle wesentlichen Informationen – angefangen bei der Diagnose bis hin zu den verschriebenen Heilmitteln und Patientendaten.
  3. Die Durchführung der Therapie bleibt unverändert und gewohnt patientenzentriert. Die Neuerung zeigt sich hauptsächlich im Abrechnungsprozess: Nach Beendigung der Therapiesitzungen werden die Abrechnungsdaten direkt und digital an das zuständige Abrechnungszentrum oder die Krankenkassen gesendet, was den bisherigen Postweg überflüssig macht.


Übrigens: Schon jetzt können Verordnungen digital erfasst werden, und das ganz ohne den Bedarf an zusätzlicher Hardware wie Handscanner. Mit thevea ist die digitale Erfassung von Verordnungen bereits eine realisierbare Option und kinderleicht.

Antworten auf häufige Fragen zur E-Verordnung

Was ist das E-Rezept?

Das elektronische Rezept (kurz: E-Rezept oder E-Verordnung) ist die digitale Version des analogen Muster-16-Formulars. Das Rezept wird digital erstellt, signiert und ist für verschreibungspflichtige Medikamente seit Januar 2022 verpflichtend.

Wie funktioniert das E-Rezept?

Soll ein Arzneimittel verschrieben werden, können Ärzt:innen im TI-Netzwerk ein E-Rezept ausstellen und es den Patient:innen auf ihre E-Rezept-App (oder ausgedruckt) zukommen lassen, die es dann online oder offline in jeder Apotheke einlösen können.

Was sind die Vorteile des E-Rezepts?

Das E-Rezept sorgt für weniger Bürokratie, es spart Ressourcen und schenkt Zeit. Es stellt eine verbesserte Arzneimittelversorgung, sowie eine höhere Arzneimitteltherapiesicherheit sicher und bringt Flexibilität.


Welche E-Rezept Apps gib es?

Um E-Rezepte elektronisch empfangen und einlösen zu können, braucht es eine E-Rezept-App. Neben der offiziellen App der gematik, haben viele Krankenkassen eigene E-Rezept-Apps auf den Markt gebracht.

Welche Apotheken akzeptieren das E-Rezept?

Der Rezeptcode kann in einer E-Rezept-App oder per Ausdruck deutschlandweit bei jeder Apotheke eingelöst werden. Patient:innen haben weiterhin eine freie Apothekenwahl. E-Rezepte können ebenfalls bei (Online)-Versandapotheken eingelöst werden.

Welche technische Ausstattung benötige ich für das E-Rezept?

Patient:innen benötigen lediglich eine E-Rezept-App bzw. ihre elektronische Gesundheitskarte. Für Heilmittelerbringer:innen sollen digitale Verordnungen ab Mitte 2026 verpflichtend werden. Bis dahin müssen sie vollständig an die TI angeschlossen sein und benötigen neben der vollständigen technischen Ausstattung u.a. die TI-Anwendung “Qualifizierte elektronische Signatur” zur Unterzeichnung von Verordnungen.

Was habe ich als Heilmitellerbringer:in vom Rezept?

Aktuell kannst du als Heilmittelerbringer:in das E-Rezept nur als Patient:in nutzen. Eine verpflichtende Einführung digitaler Heilmittelverordnungen ist erst Mitte 2026 geplant.

Wer hier für dich schreibt

Philipp Engbarth (Betriebswirt & TI-Experte)

Philipp bringt als studierter Betriebswirt tiefgreifendes Know-how in die Welt der Heilmittelrichtlinie und Telematikinfrastruktur ein. Mit ihm bleibt der Paragraphen-Dschungel außen vor und macht jedes Thema für jeden verständlich.


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