Die Anfänge der Telematikinfrastruktur

Im ersten Teil unserer Chronik erfährst du alles zur Entstehung der Telematikinfrastruktur

Die ersten Schritte auf dem Weg zur Digitalisierung

Die Telematikinfrastruktur ist eines der größten Projekte im deutschen Gesundheitswesens. Kein Wunder also, dass die ersten Ideen und Umsetzungsschritte bereits einige Jahre zurückliegen. In unserer kurzen dreiteiligen Serie geben wir dir einen ersten Überblick, wie die Telematikinfrastruktur entstanden und gewachsen ist, was 2021 passiert ist und 2022 passiert und wie die Zukunft der Telematikinfrastruktur aussehen soll.

Über den Autor

Philipp Engbarth

Philipp ist unser Experte für alle Fragen rund um die Telematikinfrastruktur. In unseren Blogartikeln teilt er sein Wissen und beantwortet alle Fragen rund um das Thema.

2002: Startschuss zur Digitalisierung

Das erste Projekt zur Digitalisierung des Gesundheitswesens ist die elektronische Gesundheitskarte gewesen und mit ihr das Versichertenstammdatenmanagement. 2002 wird die bundesweite Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte geplant. Auch wenn die tatsächliche Umsetzung dieses Plans noch einige Jahre dauern wird, ist der Startschuss gefallen.

2004: Das GKV-Modernisierungsgesetz (GMG)

Das Sozialgesetzbuch (SGB V) wird um Paragraph 291 ergänzt. Dieser sieht die Einführung der Telematikinfrastruktur vor, die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) für 2006, sowie die Gründung der gematik als übergreifende Institution zur Koordination der Digitalisierung des Gesundheitswesens.

2005: Gründung der gematik

Basierend auf $291 SGB V wird die gematik als “gematik – Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH” gegründet.  Gesetzlich sind Aufgaben und Wirkfelder der gematik in den § 306 SGB V (Telematikinfrastruktur) und § 311 SGB V (Aufgaben der Gesellschaft für Telematik) verankert. Zentrale Aufgaben sind u.a. die grundlegende Konzeption und Architektur der Telematikinfrastruktur, die Ausarbeitung von Standards und die Festlegung von Spezifikationen für Komponenten, Anbieter und Dienste.

2011: Die elektronische Gesundheitskarte

2011 - neun Jahre nach den ersten Überlegungen - kommt die erste Generation der elektronischen Gesundheitskarten auf den Markt.

2016: Das E-Health-Gesetz

2016 tritt das „Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen“ in Kraft - kurz: E-Health-Gesetz.

Schwerpunkte sind unter anderem: Eine sichere Infrastruktur für das deutsche Gesundheitswesen entwickeln, die Kommunikation verschiedener IT-Systeme verbessern und Telemedizin fördern.

Im E-Health-Gesetz werden erstmals konkrete Anwendungen der Telematikinfrastruktur genannt, wie die elektronische Patientenakte (ePA), der elektronische Medikationsplan (eMP) oder das Notfalldatenmanagement (NFDM). Niedergelassene Ärzte müssen sich verpflichtend an die Telematikinfrastruktur anbinden und das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) bis Sommer 2018 nachweisen.

Der damalige Gesundheitsminister Hermann Gröhe beschreibt das Gesetz wie folgt: „Mit dem E-Health-Gesetz treiben wir den Fortschritt im Gesundheitswesen voran. Dabei stehen Patientennutzen und Datenschutz im Mittelpunkt. Eine sichere digitale Infrastruktur verbessert die Gesundheitsversorgung und stärkt die Selbstbestimmung der Patienten – das bringt echten Nutzen für die Versicherten."

2017: Die Hardware kommt

Die gematik zertifiziert die ersten Konnektoren und E-Health-Kartenterminal, die Voraussetzung dafür sind, dass Praxen, Krankenhäuser und weitere Akteure sicher auf das Netzwerk der Telematikinfrastruktur zugreifen können. Eine neue Generation elektronischer Gesundheitskarten kommt auf den Markt. Seit Ende 2017 wird die Telematikinfrastruktur bundesweit im Gesundheitswesen ausgerollt.

Krankenhäuser sollen an die Telematikinfrastruktur angeschlossen werden. Dazu tritt eine Refinan­zierungs­verein­barung zwischen GKV-SV und der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) tritt in Kraft. Weitere technische Hard- und Software wird zum Anschluss an die Telematikinfrastruktur eingeführt und zertifiziert.

2019: Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG)

DAs TSGV wird beschlossen mit einem klaren Ziel: Die “Versorgung soll besser, schneller und digitaler werden” (Bundesgesundheitsminister Jens Spahn) Der Bund erhält unter Jens Spahn mit 51% die Mehrheitsanteile an der gematik. Eine Finanzierungsvereinbarung zur Anbindung von Apotheken an die Telematikinfrastruktur wird getroffen.

Krankenkassen werden verpflichtet eine elektronische Patientenakte bereitzustellen. Versicherten sollen ab spätestens 2021 Anspruch auf eine elektronische Patientenakte (ePA), in der wichtige Dokumente wie Arztbriefe, Medikationspläne, Notfalldaten etc. digital sicher aufbewahrt werden können. 

Der “Gelbe Schein”, das heißt die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung soll ab 2021 digital zwischen Ärzten und Krankenkassen ausgetauscht werden können

2020: Das Jahr der Gesetze

Das “Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation“ (kurz: Digitale-Versorgung-Gesetz – DVG)” tritt in Kraft. Digitale Gesundheitsangebote (z.B. Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGAs)) sollen flächendeckend allen Patienten zur Verfügung stehen.

Schwerpunkte: Apotheken (30.09.2020) und Krankenhäuser (31.12.2020) werden verpflichtet, sich an die Telematikinfrastruktur anzuschließen. Zur noch besseren Absicherungen werden verpflichtende IT-Sicherheitsstandards festgeschrieben. Bis spätestens 2023 soll eine nationale eHealth-Kontaktstelle aufgebaut werden, damit Versicherte ihre Gesundheitsdaten innerhalb der EU grenzübergreifend nutzen können.

Das "Gesetzes für ein Zukunftsprogramm Krankenhäuser"(kurz: Krankenhauszukunftsgesetz – KHZG) tritt in Kraft und stellt Finanzierungsrahmen zur Modernisierung und Digitalisierung von Krankenhäusern zur Verfügung - vorausgesetzt die Krankenhäuser sind an die Telematikinfrastruktur angeschlossen.

Juni 2020: Erste bundesweite Zulassung des KIM-Dienst (Kommunikation im Medizinwesen) und eines eHealth-Konnektors durch die gematik.

Juli 2020: Verfügbarkeit des elektronischen Medikationsplans (eMP) und des Notfalldatenmanagements (NFDM) in Feldtests.

Alle gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Telematikinfrastruktur sind auf der Seite des BMG zusammengefasst:

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