Die E-Verordnung: 
Vom Papierstapel zum E-Rezept

Ein Deep Dive in die E-Verordnung

Das E-Rezept kommt

Diese kurze Nachricht hat in der Gesundheitswelt zu viel Aufregung, Freude, aber auch Unklarheit geführt. Warum das so war, was es mit dem E-Rezept bzw. der E-Verordnung auf sich hat und was genau es im Praxisalltag bringt, zeigt dieser Artikel.

Bevor wir einen Blick auf die Details werfen, möchten wir eine ganz zentrale Frage vorab beantworten: E-Rezept oder E-Verordnung? Ist das dasselbe? Gibt es Unterschiede? 

Beide Begriffe - E-Rezept und E-Verordnung - findet man sowohl in aktuellen Berichten in Tageszeitungen, aber auch in Fachmagazinen und auf Seiten offizieller Stellen, wie dem Bundesgesundheitsministerium (BMG). Das hat einen ganz einfachen Grund: Im Grundsatz meinen beide Begriffe dasselbe, daher werden sie häufig synonym verwendet.

Werden (verschreibungspflichtige) Medikamente oder Behandlungen von Ärzten verordnet, dann geschieht dies in Form eines Rezeptes - der bekannte “rosa Zettel”. 2016 wurden von gesetzlich versicherten Patienten etwas weniger als 500 Millionen Rezepte eingelöst - auf Papier, vor Ort. Für den kleinen rosa Zettel gibt es also ein gewaltiges Digitalisierungspotenzial. Genau dieses Potenzial soll das elektronische Rezept nun ausschöpfen. Nicht umsonst schreiben Fachmagazine wie die “Pharmazeutische Zeitung” der deutschen Apotheker: “In der Arzneimittelversorgung läutet das E-Rezept eine neue Ära ein. Das gesamte Verordnungssystem wird in den kommenden Monaten digitalisiert.

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Beispiel eines Papierausdruckes  von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zur Einlösung des E-Rezepts / Quelle: PZ

Über den Autor

Philipp Engbarth

Philipp ist unser Experte für alle Fragen rund um die Telematikinfrastruktur. In unseren Blogartikeln teilt er sein Wissen und beantwortet alle Fragen rund um das Thema.

Gesetzlicher Hintergrund

Wichtige Grundlage des E-Rezeptes ist das "Gesetz zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz –PDSG)", was am 20. Oktober 2020 in Kraft tritt. Hier wird festgeschrieben, dass das E-Rezept bei der Verordnung von verschreibungspflichtigen Medikamenten ab Januar 2022 verpflichtend genutzt werden muss.

Geschichte der E-Verordnung

Die ersten Ursprünge des E-Rezepts liegen allerdings schon einige Jahre zurück. Bereits unter Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt der SPD (Amtszeit: Januar 2001 - Oktober 2009) wurde über eine erste Einführung diskutiert. Wie wir heute wissen hat die tatsächliche Einführung dann allerdings doch noch einiges an Zeit gedauert. So sahen die Stationen der E-Verordnung in den letzten Jahren aus:

Vertical Timeline
2019 - Mai 2020

E-Rezept-Testszenario “Zukunftsregion Digitale Gesundheit”

Die Zukunftsregion ist eine Initiative des BMG mit den Ziel in der Region Berlin-Brandenburg digitale Gesundheitssysteme und Praxisanwendungen zu testen und zu evaluieren, bevor diese bundesweit ausgerollt werden. Das Projekt läuft bis Ende 2022. Hier gibt’s mehr dazu.

Juli 2021 - Dezember 2021

Testphase in Berlin-Brandenburg

An der Testphase für die E-Verordnung in Berlin-Brandenburg nehmen 120 Apotheken und 50 Arztpraxen teil. Darüber hinaus startet die gematik ein Modellprojekt für nationale und internationale Versandhändler.

Dezember 2021

Start der bundesweiten Nutzung

Ab Januar 2022

Verpflichtende bundesweite Nutzung

Die verpflichtende Nutzung gilt vorerst nur für gesetzlich versicherte Patienten und verschreibungspflichtige Medikamente. Weitere Entwicklungs- und Ausbaustufen sind bereits geplant.

Ab 2022

Ergänzung weiterer Verordnungsformen und Nutzergruppen

In naher Zukunft soll ebenfalls privat Versicherten digitale Verordnungen ausgestellt werden können. Außerdem sollen weitere Rezeptformen aufgenommen werden, wie beispielsweise Betäubungsmittelgesetze, grüne Rezepte, T-Rezepte oder Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGAs).

Die E-Verordnung für Heil- und Hilfsmittelerbringer

Für dich stellt sich jetzt sicherlich die Frage: Wann und in welcher Form wird das elektronische Rezept im Alltag für Heilmittel, Hilfsmittel und die Pflege ankommen?

Konkret absehbar ist das aktuell noch nicht, da zuerst die bundesweite Einführung für verschreibungspflichtige Medikamente abgewartet wird. Auch gibt es strukturell noch einige Hürden, denn für eine elektronische Verordnung muss eine Anbindung an die Telematikinfrastruktur vorliegen. Für die Physiotherapie ist das seit Mitte 2021 freiwillig möglich, für andere Bereiche aber noch nicht. Außerdem braucht es zur sicheren Identifizierung und Authentifizierung einen Ausweis - beispielsweise einen elektronischen Heilberufsausweis. Aktuell ist das leider noch Zukunftsmusik.

Bis dahin halten wir dich hier auf dem Laufenden und begleiten dich selbstverständlich weiter auf der Reise durch die Telematikinfrastruktur. 

So funktioniert die E-Verordnung (für Apotheken)

  • 1. Schritt

  • 2. Schritt

  • 3. Schritt

  • 4. Schritt

Schritt 1: Ausstellung einer Verordnung

Die E-Verordnung wird als Rezeptcode ausgestellt. Das Ganze kann entweder direkt digital an die E-Rezept-App der gematik übermittelt werden, oder ausgedruckt werden.

Dafür geben Ärzte in der Praxis alle relevanten Rezeptdaten in ihr Praxisverwaltungssystem ein, authentifizieren sich mit ihrem Heilberufsausweis und signieren das digitale Dokument rechtssicher mit der qualifizierten elektronischen Signatur (QeS).

E-Verordnung-2

Die zentralen Vorteile der E-Verordnung

Verbesserte Arzneimittelversorgung

Dank der E-Verordnung können nun auch über Videosprechstunden Rezepte verschrieben werden, was zu einer bessere und flächendeckende Versorgung mit Arzneimitteln sicherstellen kann.

Höhere Arzneimitteltherapiesicherheit

Alle Rezeptdaten werden digital eingetragen, gespeichert und signiert. Hier bleibt weniger Platz für falsche Angaben oder fehlende Angaben (z.B. eine vergessene Unterschrift auf dem Papierrezept oder unleserliche Handschrift). Eine Verknüpfung zur elektronischen Patientenakte und dem elektronischen Medikationsplan ermöglicht es allen Beteiligten Leistungserbringern immer auf aktuelle Daten der Patienten zugreifen zu können, um fundiertere Entscheidungen zu treffen.

Schnellere Prozesse

Mit wenigen Klicks ist das Rezept erstellt, die Verordnung digital beim Patienten auf dem Handy und eine Anfrage an die (Versand-)apotheke verschickt. Gerade administrative Prozesse brauchen in Arztpraxen und Apotheken häufig Zeit, die dann nicht für Nachfragen, Erklärungen oder zum Vertrauensaufbau zum Patienten genutzt werden kann. Das fällt mit der E-Verordnung weg.

Weniger Bürokratie und Papierberge

Für alle Seiten im Prozess gibt es mit der E-Verordnung weniger Bürokratie und damit mehr Zeit. Unnötige Wege zu mehreren Apotheken oder Telefonate fallen weg, da einfach digital angefragt werden kann, ob das benötigte Mittel vorhanden ist. Durch eine direkte Verknüpfung mit Liefer- bzw. Versandoptionen ist außerdem auch hier Zeit eingespart.

Mehr Flexibilität

Auch Dritte, z.B. Lebenspartner oder weitere Bevollmächtigte können Rezepte mit dem neuen Rezeptcode einlösen.

Für alle weiteren Fragen rund um das E-Rezept bzw. die E-Verordnung gibt es außerdem eine eigene Infoseite des Bundes.

FAQ - Häufig gestellte Fragen zur E-Verordnung

Was ist das E-Rezept?

Das elektronische Rezept (kurz: E-Rezept oder E-Verordnung) ist die digitale Version des analogen Muster-16-Formulars. Das Rezept wird digital erstellt, signiert und ist für verschreibungspflichtige Medikamente seit Januar 2022 verpflichtend.

Wie funktioniert das E-Rezept?

Soll ein Arzneimittel verschrieben werden, können Ärzt:innen im TI-Netzwerk ein E-Rezept ausstellen und es den Patient:innen auf ihre E-Rezept-App (oder ausgedruckt) zukommen lassen, die es dann online oder offline in jeder Apotheke einlösen können.

Ab wann ist das E-Rezept Pflicht?

Der deutschlandweite Roll-out des E-Rezept startet am 01.09.2022. Eine verpflichtende Nutzung ist derzeit - nur für gesetzlich Versicherte - für das Frühjahr 2023 geplant. Eine Einführung für privat Versicherte und andere Rezepttypen ist in Planung.

Was sind die Vorteile des E-Rezepts?

Das E-Rezept sorgt für weniger Bürokratie, es spart Ressourcen und schenkt Zeit. Es stellt eine verbesserte Arzneimittelversorgung, sowie eine höhere Arzneimitteltherapiesicherheit sicher und bringt Flexibilität.

Welche E-Rezept Apps gib es?

Um E-Rezepte elektronisch empfangen und einlösen zu können, braucht es eine E-Rezept-App. Neben der offiziellen App der gematik, haben viele Krankenkassen eigene E-Rezept-Apps auf den Markt gebracht.

Welche Apotheken akzeptieren das E-Rezept?

Der Rezeptcode kann in einer E-Rezept-App oder per Ausdruck deutschlandweit bei jeder Apotheke eingelöst werden. Patient:innen haben weiterhin eine freie Apothekenwahl. E-Rezepte können ebenfalls bei (Online)-Versandapotheken eingelöst werden.

 

Welche technische Ausstattung benötige ich für das E-Rezept?

Patient:innen benötigen lediglich eine E-Rezept-App. Für Heilmittelerbringer:innen sollen digitale Verordnungen ab Mitte 2026 verpflichtend werden. Bis dahin müssen sie vollständig an die TI angeschlossen sein und benötigen neben der vollständigen technischen Ausstattung u.a. die TI-Anwendung “Qualifizierte elektronische Signatur” zur Unterzeichnung von Verordnungen.

Was habe ich als Heilmitelerbringer:in vom Rezept?

Aktuell kannst du als Heilmittelerbringer:in das E-Rezept nur als Patient:in nutzen. Eine verpflichtende Einführung digitaler Heilmittelverordnungen ist erst Mitte 2026 geplant.

Hier geht's zur Geschichte der TI

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Als Therapeut:in aufs E-Rezept vorbereiten: Praxissoftware nötig

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