Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA)

Eine digitale Eintrittskarte in die Telematikinfrastruktur

Der Ausweis für den sicheren Anschluss: Der elektronische Heilberufsausweis

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Das TI-Netzwerk ist eines der sichersten Netzwerke der Welt. Datenschutz steht weit oben auf der Prioritätenliste, denn hier geht es nicht um irgendwelche Daten, sondern um sensible Gesundheitsdaten von Patient:innen aus ganz Deutschland.

Über den Autor

Philipp Engbarth

Philipp ist unser Experte für alle Fragen rund um die Telematikinfrastruktur. In unseren Blogartikeln teilt er sein Wissen und beantwortet alle Fragen rund um das Thema.

Elektronische Heilberufs- und Berufsausweise (eHBA/eBA)

Eine zentrale Frage beim “Bau” der Telematikinfrastruktur war es, wie sichergestellt werden kann, dass nur berechtigte Personen einen Zugang zum TI-Netzwerk bekommen. Die Lösung sind Chipkarten - vergleichbar mit dem Personalausweis - mit denen sich medizinische Akteur:innen innerhalb der TI authentifizieren können. Die Idee ist vergleichbar mit der eines Führerscheins: Nur wer einen elektronischen Heilberufs- bzw. Berufsausweis hat, darf innerhalb der TI arbeiten. Das “Fahren ohne Fahrerlaubnis” ist hier allerdings nicht möglich, denn nur wer eine solche Karte hat, kann sich über ein E-Health-Kartenterminal innerhalb der TI verifizieren. Die elektronische Heilberufs- und Berufsausweise (eHBA/eBA) sind damit ein zentrales Element im Sicherheitskonzept der TI.

Hinweis

Nur mit einem elektronischen Heilberufs- und Berufsausweis kann auf die Informationen und Anwendungen der TI zugegriffen werden.

Das kann der elektronische Heilberufsausweis

Identifikation auf einen Blick

Mit dem eHBA im Scheckkartenformat kann man sich auf einen Blick ausweisen. Für Ärzt:innen ist das beispielsweise in Apotheken relevant, um verschreibungspflichtige Medikamente zu bekommen. Aber auch für andere Heilberufler:innen kann eine schnelle - und nicht digitale - Identifikation im Alltag hilfreich sein.

Authentifizierung

Nicht nur offline, sondern vor allem auch online, innerhalb des TI-Netzwerkes, ist der eHBA zur Identifikation und Authentifizierung geeignet. Zusammen mit dem E-Health-Kartenterminal vor Ort kann sichergestellt werden, dass nur berechtigte Personen Zugriff auf wichtige Gesundheitsdaten und Akten bekommen. Ohne eHBA gibt’s keinen Zugang zur TI.

Vertraulichkeit

Mit dem eHBA können digital Dokumente verschlüsselt und entschlüsselt werden. Das sorgt für noch mehr Sicherheit im Datenverkehr.

eGK Zugriff

Mit einem gültigen eHBA können die Daten auf den elektronischen Gesundheitskarten der Patient:innen sicher ausgelesen werden. Hier sind nicht nur die Stammdaten von Relevanz, sondern vor allem alle weiteren TI-Anwendungen, die an die eGK gekoppelt sind, die die elektronische Patientenakte (ePA) oder das Notfalldatenmanagement (NFDM).

Signatur

Neben den eigenen persönlichen Daten, ist auf dem eHBA auch eine eigene Signatur gespeichert. Diese sogenannte qualifizierte elektronische Signatur (QeS) ermöglicht es Berichte oder auch Verordnungen digital - und vor allem rechtskräftig - zu signieren.

Häufig gestellte Fragen

Wer bekommt einen eHBA bzw. einen eBA?

Anspruch auf einen eHBA bzw. einen eBA haben alle Akteur:innen, die gesetzlich Anspruch auf einen Zugriff auf die Telematikinfrastruktur haben. Unterschieden wird dabei zwischen dem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) und dem elektronischen Berufsausweis (eBA).

Einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) ist der Ausweis für alle Angehörige der Heilberufe in Deutschland. Dazu gehören (Zahn-)Ärzt:innen, Psychotherapeut:innen und Apotheker:innen. Personen aus diesen sogenannten “approbierten Gesundheitsberufen” können über die jeweiligen Heilberufekammern der Länder (z.B. Ärztekammer Bayern) ihre elektronischen Berufsausweise beantragen. Einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) bekommen auch alle nicht-approbierten Erbringer:innen ärztlich verordneter Leistungen, die keine eigene Körperschaft (z.B. eine Kammer) haben, welche die Ausgabe der Ausweise koordinieren könnte. Hier läuft die Vergabe zentral über das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) in Münster, NRW.

Ab jetzt können die ersten Berufsgruppen ihre elektronischen Heilberufsausweise beantragen. Dazu gehören Pflegefachleute, Altenpfleger:innen, Gesundheits- und Krankenpfleger:innen, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger:innen, Physiotherapeuten:innen und Hebammen, die ihre Berufserlaubnis in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein oder Mecklenburg-Vorpommern erworben haben (Stand: Juli 2022).

Der elektronische Berufsausweis (eBA) ist technisch identisch mit dem eHBA, hat aber nur eingeschränkte Zugriffsberechtigungen. Er ist für medizinisches Personal im Gesundheitswesen gedacht (z.B. für MTAs oder PTAs). Mit dem eBA sollen Arbeitsschritte vorbereitet werden, die den Heilberufler:innen einen effizienteren Tagesablauf ermöglichen. Eine Arzthelferin kann so beispielsweise die geschützten Daten der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) einsehen, aber die Notfalldaten nicht verändern - denn diese Freigabe hat nur der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) der Ärzt:in.

Wo bekomme ich einen eHBA?

Der eHBA kann für Heilmittelerbringer:innen beim elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) in Münster beantragt werden - aktuell zumindest für einige Gruppen, die ihre Zulassung in NRW bekommen haben. Einen genauen Überblick zum Prozess, FAQs und alle Antragsinformationen gibt es hier auf der Seite der Bezirksregierung Münster:

Wann bekomme ich einen eHBA?

Physiotherapeut:innen, Pflegefachkräfte, sowie Hebammen und Geburtshelfer, die in NRW ihre Berufserlaubnis erworben haben können ab jetzt ihren eHBA beantragen. Für alle weiteren Heilmittelerbringer:innen gibt es noch keine Informationen zur Beantragung, es ist jedoch klar, dass das eGBR in diesem Jahr weiter auf- und ausgebaut wird. Wir halten Euch hier (und im Newsletter) auf dem Laufenden!

Was kostet der eHBA?

Die Kosten für den eHBA hängen von der jeweiligen Berufsgruppe und dem Dienstleister ab. Auf der Seite der Bezirksregierung Münster heißt es “Im Rahmen des Pilotbetriebs erhebt das eGBR keine Gebühren. Der von Ihnen ausgewählte Vertrauensdiensteanbieter berechnet Ihnen Gebühren für die Produktion Ihres eHBA und die Bereitstellung der damit verbundenen Dienstleistung”. Als Vertrauensdiensteanbieter zugelassen sind aktuell “D-Trust” und “Deutsche Telekom/T-Systems”. Bei beiden Anbietern fallen 500€ (inkl. MwSt) für den eHBA an, die jedoch nicht selbst gezahlt werden müssen. Die Kosten werden durch die Betriebskostenpauschale gemäß der Finanzierungsvereinbarung gedeckt.

Wie sicher ist der eHBA?

Die elektronischen Heilberufsausweise sind - wie auch die gesamte TI-Infrastruktur - sehr sicher. Bei der Ausgabe wird genau geprüft, ob ein:e Antragssteller:in auch wirklich berechtigt ist, einen solchen Ausweis zu tragen. Bei Ärzten wird beispielsweise die zuständige Kammer kontaktiert, um zu Prüfen, ob der:die Antragsteller:in Mitglied bei der Ärztekammer ist und damit die Erlaubnis gegeben werden darf, einen eHBA zu produzieren.

Bei Heilmittelerbringer:innen, wie beispielsweise Physiotherapeut:innen, läuft ein vergleichbares Prüfverfahren ab. Das elektronische Gesundheitsberuferegister arbeitet bundesweit mit über 1.500 Stellen zusammen, die Abschlüsse und damit die Berufserlaubnis von Antragstellenden bestätigen können. In NRW sind das vor allem die Gesundheitsämter.

Das elektronische Gesundheitsberuferegister

Das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) ist die zentrale Stelle, die bundesweit die Ausgabe der eHBA koordiniert. Sie ist in NRW an der Bezirksregierung Münster angegliedert. Die erste Pilotphase zur Ausgabe der eHBA ist in diesem Jahr gestartet. Insgesamt sollen die eHBA und eBA in Deutschland an ca. 2 Millionen Menschen ausgegeben werden, die den rund 60 Gesundheits- und Pflegeberufen angehören.

Aktuelle Informationen und Updates zum eGBR gibt es auf der Seite der Bezirksregierung Münster - und natürlich bei uns.

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