Kosten und Finanzierung der Telematikinfrastruktur
Damit die Anbindung an die Telematikinfrastruktur für alle reibungslos funktioniert, sind sowohl Hardware als auch Software erforderlich. In diesem Artikel skizzieren wir kurz die wichtigsten Elemente und erklären, wie die Refinanzierung für Heilmittelerbringer:innen derzeit geregelt ist.
Die wichtigsten Hard- und Software-Komponenten für einen TI-Anschluss
Über den Autor

Philipp Engbarth
Philipp ist unser Experte für alle Fragen rund um die Telematikinfrastruktur. In unseren Blogartikeln teilt er sein Wissen und beantwortet alle Fragen rund um das Thema.
So funktioniert die Refinanzierung der Telematikinfrastruktur
Bei der Refinanzierung der TI-Kosten unterscheidet man zwischen einmaligen Kosten - in der Regel im Zusammenhang mit der Anschaffung neuer Geräte - und monatlichen oder vierteljährlichen Kosten.
Einmalig zu erwerben (und zu finanzieren) sind das eHealth-Kartenterminal, mobile Kartenterminals (z. B. für Hausbesuche von Physiotherapeut:innen), ein Konnektor und zwei Karten zur Identifizierung und Authentifizierung (eHBA und SMC-B). Laufende Kosten fallen hauptsächlich für die betriebliche Instandhaltung an, d.h. für Nutzung, Upgrades, Wartung, Service und Support. Darüber hinaus gibt es monatliche oder vierteljährliche Pauschalpreise für eHBA und SMC-B, sowie für die Nutzung bestimmter TI-Anwendungen (z.B. KIM und ePA).
TI Startpauschale
Neben den einmaligen Kosten für die Anschaffung der technischen Ausrüstung für den Anschluss an die TI fallen auch einmalige Kosten für die Vorbereitung der Software zur Inbetriebnahme an. Dazu gehören die Kosten für die Anbindung des VPN-Zugangs, die Installation des TI-Zugangs, die Umstellung der hauseigenen Verwaltungssysteme und der Zeitaufwand für die Verwaltung der Versichertenstammdaten (VSDM) in der Anfangsphase.
Zur Deckung dieser Kosten wird eine einmalige "TI-Starterpauschale" von 900,00 € gezahlt.
Refinanzierung auf einen Blick
Bei der Refinanzierung wird grundsätzlich zwischen einmaligen Kosten - in der Regel für die Anschaffung neuer Geräte - und monatlichen oder vierteljährlichen Kosten unterschieden.
Einmalig zu erwerben (und zu finanzieren) sind das eHealth-Kartenterminal, mobile Kartenterminals (z. B. für Hausbesuche als Physiotherapeut:in oder Hebamme), ein Konnektor und zwei Karten zur Identifizierung und Authentifizierung (eHBA und SMC-B). Laufende Kosten fallen vor allem für die Aufrechterhaltung des Betriebs an, d. h. für Nutzung, Upgrades, Wartung, Service und Support. Darüber hinaus gibt es monatliche bzw. vierteljährliche Pauschalen für die beiden Karten, eHBA und SMC-B, sowie für die Nutzung einiger TI-Anwendungen wie KIM oder ePA.
Refinanzierung für Physiotherapeut:innen
Die Anschluss- und Betriebskosten werden in der Regel durch den GKV-Spitzenverband refinanziert. Allerdings sind die Refinanzierungsvereinbarungen noch nicht für alle Berufsgruppen abschließend ausgehandelt worden. Wir stellen hier einmal die Refinanzierung für Physiotherapeut:innen vor. Eine aktuelle Übersicht über die geltenden Verträge ist auf der Website des GKV-Spitzenverbandes zu finden. Die nachfolgende Aufschlüsselung gilt für den TI-Anschluss bis inklusive 30.06.2023.
Für Physiotherapeut:innen haben folgende Verbände verhandelt:
Erstattet werden die folgenden Kosten. Zum besseren Verständnis haben wir die einzelnen Komponenten unten nochmals im Detail aufgeschlüsselt.
Erstattungsfähige Ausstattung = 4.441,50€
Ja nachdem, wie groß eine Physiotherapie-Praxis ist, gibt es noch Anspruch auf weitere TI-Geräte. Dazu findet sich folgender Text in der Vereinbarung (§ 2 Absatz 1):
“Für Physiotherapeuten besteht ein einrichtungsbezogener Anspruch in Abhängigkeit der Anzahl der in der Praxis tätigen Physiotherapeuten gemäß § 2 Absatz 2 Anlage Tabelle 1 Anlage 32 BMV-Ä. Demnach haben Praxen mit bis zu 3 Physiotherapeuten (kumuliertes Vollzeitäquivalent) Anspruch auf einen Konnektor und ein Kartenterminal, Praxen mit 4 bis 6 Physiotherapeuten haben Anspruch auf 1 Konnektor und 2 Kartenterminals, Praxen mit 7 und mehr Physiotherapeuten haben Anspruch auf einen Konnektor und drei Kartenterminals.”
Erstattungsfähige Betriebskosten = 351,28 € pro Quartal
Zum eHBA Einmalbetrag ist folgender Hinweis in der Finanzierungsvereinbarung nachzulesen.
“Für die Bereithaltung einer HBA-Smartcard erhält der Physiotherapeut eine Pauschale für die Betriebskosten einer HBA-Smartcard gemäß der Anlage 2 Absatz 3 der Anlage 32 BMV-Ä. Abweichend von der Regelung im BMV-Ä wird diese Pauschale hier als Einmalbetrag ausgezahlt, der sich aus einer Zertifikatslaufzeit von fünf Jahren und dem quartalsweisen in Anlage 2 Absatz 3 Anlage 32 BMV-Ä vereinbarten Wert ergibt.”
Hier im Dokument kann die Refinanzierungsvereinbarung im Detail eingesehen werden.Hier geht's zur Geschichte der TI
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