Das Terminservice- und Versorgungsgesetz

Ziel des Terminservice- und Versorgungsgesetz (kurz TSVG) ist es, Patient:innen einen schnelleren Zugang zu Arztterminen zu ermöglichen und die Qualität der Gesundheitsversorgung und der von den Krankenkassen erbrachten Leistungen zu verbessern.

 Für Heilmittelerbringer:innen ist dieses Gesetz im Alltag nur am Rande relevant bei den Themen Vergütung und Blankoverordnung, daher wird es hier nur kurz vorgestellt, um ein umfassendes Bilder der Gesetze zur Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens zu schaffen.

Die wichtigsten Punkte im Heil- und Hilfsmittelbereich

  • Um eine hohe Qualität der medizinischen Versorgung sicherzustellen, sollen in Zukunft Hilfsmittel nicht mehr ausgeschrieben werden.

  • Die Vergütung für therapeutische Leistungen im Heilmittelbereich wird erhöht - für Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Podologie.

  • Es soll einheitliche Verträge geben und die Aufnahme von Patient:innen soll besser geregelt werden.

  • Mit Blankoverordnungen sollen Therapeut:innen in Zukunft eigenständiger entscheiden können welche Therapie für Patient:innen am besten ist.

Abseits vom Bereich der Heilmittelerbringer:innen ist Kern des Gesetzes, das im Mai 2019 in Kraft getreten ist, die schnellere und bessere Versorgung von Patient:innen mit Terminen bei Fachärzt:innen. Dafür sorgen soll der Ausbau der Terminservicestellen des Bundes. Künftig sollen sie zu zentralen Terminvergabestellen werden, damit Patient:innen rund um die Uhr Termine vereinbaren können. Außerdem werden Vertragsärzt:innen verpflichtet, mehr Sprechstundentermine anzubieten. In Gebieten, in denen die Bevölkerung medizinisch unterversorgt ist, z. B. in ländlichen Gebieten, sind die Kassenärztlichen Vereinigungen derzeit gezwungen, eigene Praxen zu eröffnen oder alternative Formen der medizinischen Versorgung anzubieten.

Schwerpunkte des TSVG

  • Terminservicestellen sollen auch Termine für Notfälle und ambulante Behandlungen vermitteln. Dies soll zum einen die Terminvergabe beschleunigen und zum anderen sicherstellen, dass gesetzlich Versicherte genauso schnell einen Termin erhalten wie privat Versicherte. 
  • Ärztliche Zusatzangebote und Mehraufwände werden höher vergütet, z.B. bei der Vermittlung zu Fachärzt:innen oder bei Akut-Behandlungen von Patient:innen
  • Die ärztliche Versorgung auf dem Land soll verbessert werden.
    • Ärzt:innen im ländlichen Raum bekommen Zuschläge für ihre Behandlungen.
    • KVen müssen Angebote in unterversorgten Gebieten schaffen (z.B. auch mobile und telemedizinische Angebote)
    • Zulassungssperren in strukturschwachen Regionen können angepasst oder sogar ausgesetzt werden.

Weitereführende Informationen

Eine weiterführende Übersicht zum TSVG gibt es auf der Seite des Bundesministerium für Gesundheit: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/terminservice-und-versorgungsgesetz.html 

Hier beantwortet der damalige Gesundheitsminister Jens Spahn fünf zentrale Fragen zum TSVG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/terminservice-und-versorgungsgesetz/5-fragen-tsvg.html 

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