Verordnungsfall


thevea Heilmittel-Redaktion
08.12.2021

Verordnungsfall

Ein Verordnungsfall umfasst alle Heilmittelbehandlungen von einem Versicherten, die unter derselben Diagnose laufen (der ICD-10 Code ist in den ersten 3 Stellen identisch). Mehrere Verordnungen können dabei zum Einsatz kommen. Hierbei ist es nicht relevant, ob sich die Leitsymptomatik ändert oder unterschiedliche Heilmittel zum Einsatz kommen. Sollte es zeitgleich zu unterschiedlichen Diagnosestellungen kommen, können weitere Verordnungsfälle ausgelöst werden. Wenn nach 6 Monaten nach Ausstellungsdatum der letzten Verordnung keine weitere Verordnung ausgestellt wurde, tritt ein neuer Verordnungsfall ein.

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