Beihilfe Heilmittel


thevea Heilmittel-Redaktion
07.12.2021

Beihilfe-Heilmittel

Zu den beihilfefähigen Heilmitteln gehören unter anderen die Maßnahmen der Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie und Podologie. 

Für Heilmittel gelten festgelegte beihilfefähige Höchstbeträge, die für die Beihilfestelle bindend sind, jedoch nicht für den Leistungserbringer. 

Aus diesem Grund sollten Versicherte vor Behandlungsbeginn über die Preise informiert werden. 

Eine Kopie des Beihilfeausweises ist bei der Abrechnung hinzuzulegen.

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