Kostenträger (Heilmittel)


thevea Heilmittel-Redaktion
08.12.2021

Kostenträger-Heilmittel

Kostenträger (Heilmittel)

Als Kostenträger werden Behörden bezeichnet, die im Gesundheitswesen angesiedelt sind und sich um den Gesundheitszustand von Bürgerinnen und Bürgern kümmern. Zu den Behörden zählen die gesetzlichen Krankenkassen, bei Pflegeleistungen die gesetzlichen Pflegekassen. Die Abrechnung von Leistungen (wie Hilfsmittel, Rehasport und Krankenbeförderungen) der Leistungsträger findet über die Kassen statt. Des Weiteren können die Kosten auch von Rentenversicherungen, Sozialämter, Polizeibehörden sowie von nicht gesetzlichen-Kostenträgern (wie Privatkassen) übernommen werden. Bei Unfällen trägt die Unfalls- oder Betriebsunfallversicherung die Kosten.

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