Leitsymptomatik Heilmittelkatalog


thevea Heilmittel-Redaktion
08.12.2021

Leitsymptomatik-Heilmittelkatalog

Die Leitsymptomatik beschreibt Schädigungen von Körperfunktionen und –Strukturen beispielhaft und dient zur Spezifizierung der Diagnose. Sie muss zusätzlich zur Diagnosegruppe auf der Verordnung angegeben sein. Die Leitsymptomatik ist im Heilmittelkatalog jeweils zur Diagnosegruppe aufgeführt. Der Arzt kann bei Bedarf mehrere Leitsymptomatiken auswählen, welche für die Therapie handlungsleitend sind. Auf der Verordnung sind diese entweder buchstabenkodiert oder als Klartext anzugeben. Darüber hinaus kann eine patientenindividuelle Leitsymptomatik angegeben werden für den Fall, dass der Heilmittelkatalog nicht ausreichend ist. Der Freitext muss aber zur Diagnosegruppe passen und mit den Regelbeispielen vergleichbar sein.

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