Zahnarzt-Verordnung
Zulässige Heilmittel, die vom Zahnarzt verordnet werden können, umfassen die Physiotherapie und die Logopädie (Sprech- und Sprachtherapie oder Schlucktherapie). Zahnärztlich verschriebene Einheiten des Heilmittelerbringers zielen auf die Behandlung des Mund-, Gesichts- und Kieferbereiches ab. Der Heilmittelkatalog für Zahnärzte umfasst die Heilmittel je nach Indikation mit dem jeweiligen Therapieziel und der Verordnungsmenge.