Elektronische Patientenakte (ePA)
Welche Medikamente werden gerade genommen? Was hat die letzte Röntgenaufnahme ergeben? Und was stand noch gleich im Arztbrief aus dem vergangenen Quartal? Die elektronische Patientenakte (kurz: ePA) soll die analoge Dokumentation von Patient:innendaten in eine digitale Form überführen. Patient:innen können mit der ePA ihre Daten zentral innerhalb der Telematikinfrastruktur speichern und mit Ärzt:innen und Therapeut:innen teilen.
Die ePA gehört, genau wie all die anderen Fachanwendungen, zu den wichtigen Elementen der Telematikinfrastruktur. Sie bietet einen transparenten Überblick über die eigenen Gesundheitsdaten und ist Grundlage für eine digitale Anamnese
Vor dem Auf- und Ausbau der Telematikinfrastruktur liefen fast alle Prozesse im Gesundheitswesen analog ab: Anamnesen wurden auf Papier notiert, Behandlungspläne geplant und ausgedruckt, Patientenakten in Schränken und Containern gelagert und Rezepte von A nach B gefaxt. Auch heute noch erfordern viele Prozesse im Gesundheitswesen Stift und Papier - und genau das soll die Telematikinfrastruktur Stück für Stück ändern. Das Ziel der gematik ist es, viele dieser Prozesse mit der Zeit zu digitalisieren und online abbildbar zu machen. Die elektronische Patientenakte (ePA) ist eine der zentralen Anwendungen, die die Basis für viele Weiterentwicklungen und Erweiterungen der Telematikinfrastruktur bildet. Im ePA-System können Patient:innen ihre eigenen medizinischen Daten zentral speichern, verwalten und individuell entscheiden, wem diese Daten zur Verfügung gestellt werden sollen. Mit jedem neuen Fall, jeder neuen Ärztin, jedem neuen Therapeuten und jeder neuen Behandlung kann die ePA ausgefüllt bzw. erweitern werden - direkt von Ärzt:innen, aber auch von Mitarbeitenden wie MFAs. Ziel ist es, immer eine aktuelle Version der medizinisch relevanten Dokumente und Informationen zu haben. Die Nutzung des Systems ist selbstverständlich freiwillig.
Über den Autor

Philipp Engbarth
Philipp ist unser Experte für alle Fragen rund um die Telematikinfrastruktur. In unseren Blogartikeln teilt er sein Wissen und beantwortet alle Fragen rund um das Thema.
ePA: So funktioniert sie
Die Patient:innen melden sich für die ePA bei ihren gesetzlichen Krankenkassen an, die die erstmalige Einrichtung eines Kontos organisieren. Anschließend melden sie sich in der ePA-App der jeweiligen Krankenkasse an, wo alle vorhandenen Inhalte eingesehen und neue Inhalte hinzugefügt werden können. Die Erstausfüllung erfolgt in der Regel durch den Hausarzt bzw. die Hausärztin, wobei die Bereitstellung medizinischer Unterlagen rechtlich auf den aktuellen Behandlungskontext beschränkt ist (§ 346 (3) SGB V). Eltern können digitale Dateien ihrer Kinder bis zum Alter von 16 Jahren verwalten und speichern. Eine Übersicht aller ePA-Apps mit Download-Links für Android und iOS gibt es auf der Website der gematik: https://www.gematik.de/anwendungen/e-patientenakte/epa-app
Gut zu wissen: Auch Versicherte, die kein eigenes Smartphone besitzen oder aus anderen Gründen nicht auf ein ePA-App zugreifen können/möchten, können auf die elektronische Patientenakte zugreifen. Weitere Informationen dazu gibt es bei der eigenen Krankenversicherung.
Perspektivisch ist geplant, dass auch der elektronische Medikationsplan (eMP) und die Notfalldaten (NFDM) in die ePA integriert werden. Darüber hinaus haben alle Nutzer:innen die Mölichkeit, eine Stellvertretung zu benennen - diese Person kann dann ebenfalls die eigenen Daten einsehen, verwalten und bearbeiten. Selbst wenn die Krankenkasse gewechselt wird, oder beispielsweise ein Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung stattfinden gehen keine Daten verloren. Die ePA wird einmal angelegt um die Patient:innen ab dann auf allen Schritten durch das digitale Gesundheitssystem zu begleiten. Gelöscht wird hier automatisch nichts, da die ePA als “lebenslange Akte” gedacht ist. Und sicher ist sie natürlich auch: Für alle Fragen zum Datenschutz der ePA sind die Datenschutzbeauftragten der Krankenkassen Ansprechpartner:innen.
Die Vorteile der ePA
Aktuelle Entwicklungen und Ausblick
Seit Anfang 2021
Seit Anfang 2021 haben gesetzlich Versicherte das Recht, ihren eigene ePA zu nutzen, die von der jeweiligen Krankenkasse zur Verfügung gestellt werden muss. Nach einer Anfangs- und Testphase im ersten Quartal erfolgte die landesweite Einführung im zweiten Quartal. Seitdem hat sich die bundesweite Zusammenarbeit aller Beteiligten im Gesundheitswesen fortgesetzt. Durch schrittweise Erweiterungen bietet ePA fortlaufend neue Funktionen für neue Anwendungsszenarien.
Seit Januar 2022
Seit Januar 2022 können nicht nur gesetzlich Versicherte, sondern auch privat Versicherte die ePA nutzen und auf weitere Dokumente wie Impfausweis, Mutterpass, Kinderuntersuchungsheft, Röntgenbilder oder Zahnbonusheft zugreifen. Mit der Version 2.0 sollen dann auch Pflegekräfte, Hebammen, Physiotherapeut:innen, Rehabilitationskliniken, Arbeitsmediziner;innen und der öffentliche Gesundheitsdienst an die ePA angeschlossen werden.
Ab 2023
Ab 2023, in der dritten Ausbaustufe, sollen weitere Dokumenten- und Informationsarten verwaltet werden können, z.B. Krankenhausentlassungsbriefe, Pflegeüberleitungsbögen, elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, Laborwerte oder DiGA-Daten. Auch der Funktionsumfang erweitert sich beispielsweise um eine Datenfreigabe zu Forschungszwecken, Digitale Identität (IDP) oder auch die Kopplung mit gesund.bund.de.
Wie die Ausbaustufen der ePA genau ausgestaltet sind, lässt sich auf der Seite der gematik nachlesen.
Ausblick
Neben dem unmittelbaren Nutzen für die Patient:innen und Berufsgruppen wie Heilmittelerbringer:innen soll künftig auch die medizinische Forschung von der Fülle der in der ePA enthaltenen Daten profitieren können. Zu diesem Zweck ist es geplant, die eigenen pseudonymisierten Daten für Forschungszwecke zur Verfügung stellen zu können. Ziel ist es, dass die Gesundheitsversorgung somit nicht nur für die Endkund:innen, sondern auch auf Seite der Forschung und Administration Stück für Stück digital verbessert wird.
Außerdem ist ein sog. Opt-Out Verfahren geplant: Versicherte müssen sich nicht mehr freiwillig melden, denn die ePA wird sodann automatisch angelegt. Wer das nicht möchte kann aktiv widersprechen.
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