Der elektronische Medikationsplan (eMP)

Der elektronische Medikationsplan (eMP) ist eine Anwendung der Telematikinfrastruktur, mit der alle Medikationsinformationen von Patient:innen digital gespeichert und aktualisiert werden können. Aktuelle und historische Daten zur Einnahme von Medikamenten, aber auch Informationen zu Allergien oder Unverträglichkeiten können auf freiwilliger Basis festgehalten werden. Das erhöht die Transparenz, sorgt für eine bessere Abstimmung bei Behandlungen und verbessert die Kommunikation zwischen verschiedenen behandelnden Akteuren im Gesundheitswesen (z.B. Hausärzt:innen und Fachärzt:innen).

Das Hauptziel der gesamten Telematikinfrastruktur besteht nämlich darin, eine bessere Vernetzung der Einrichtungen des Gesundheitswesens und einen schnelleren und transparenteren Zugang zu den Patientendaten im Zusammenhang mit der Behandlung zu gewährleisten. Medikamente sind ein sehr wichtiges Thema: Welche Medikamente werden von Patient:innen aktuell eingenommen? Welche Verschreibungen wurden in der Vergangenheit eingelöst? Was wird derzeit behandelt und wie? Mit einem elektronischen Medikationsplan (eMP) können all diese Informationen auf freiwilliger Basis in der TI-Infrastruktur gespeichert und aktualisiert werden.

Über den Autor

Philipp Engbarth

Philipp ist unser Experte für alle Fragen rund um die Telematikinfrastruktur. In unseren Blogartikeln teilt er sein Wissen und beantwortet alle Fragen rund um das Thema.

Auf einen Blick: aktuelle Medikationsdaten jederzeit abrufbar

Vor der Einführung des eMP wurde 2016 ein Vorgänger, der bundeseinheitliche Medikationsplan (BMP), eingeführt. Im Jahr 2020 könnten diese bisher analogen Daten in einer elektronischen Gesundheitsakte gespeichert werden, in der alle relevanten Arzneimitteldaten, einschließlich Informationen über Allergien oder Unverträglichkeiten, zentral erfasst werden.

Vorteile

  • Erhöhte Transparenz und damit bessere Koordinierung der Behandlung durch Bereitstellung von Informationen über frühere und aktuelle Arzneimittel.
  • Verbesserung der Sicherheit der Arzneimitteltherapie durch Vermeidung unerwünschter und gefährlicher Wechselwirkungen.
  • Verbesserte Kommunikation zwischen den verschiedenen Akteuren des Gesundheitssystems (z. B. zwischen Haus- und Facharzt).

Die Anfänge des eMP

Die erste Idee für einen elektronischen Medikamentenplan wurde kurz nach der Jahrtausendwende geboren. Dies lag jedoch nicht daran, dass der Gesundheitssektor nach neuen, innovativen und digitalen Lösungen und Angeboten für Patient:innen suchte, sondern an einem Skandal - dem "Fall Lipobay". Im Jahr 2001 musste der Pharmariese Bayer den Cholesterinsenker Lipobay wegen ungewöhnlich hoher Nebenwirkungen, die durch Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten verursacht wurden, vom Markt nehmen. Mehr als 50 Menschen kamen dabei ums Leben. 

Um solche Fälle in Zukunft zu vermeiden, planen die Spitzenverbände des deutschen Gesundheitswesens die Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte, auf der unter anderem die von den Patient:innen eingenommenen Medikamente aufgelistet werden sollen. Die Idee des elektronischen Medikationsplans war geboren.
Mit Zustimmung der Patient:innen können Ärzt:innen und Apotheker:innen den elektronischen Medikamentenplan in der elektronischen Patientenakte speichern. 

Welche Daten werden auf dem eMP gespeichert?

  • Stammdaten der Patient:innen
    Die Stammdaten umfassen Vor- und Nachname, Anschrift und das Geburtsdatum
  • Hintergrunddaten zur Medikation
    Hier wird alles aufgelistet, was für aktuelle und zukünftige Medikationen relevant ist, z.B. Unverträglichkeiten oder Allergien.
  • Angaben zur Medikation
    Alle von den Patient:innen eingenommene Medikamente sowie Informationen über ihre Anwendung (Dosis, Zeitpunkt, Häufigkeit usw.) werden im elektronischen Medikationsplan (eMP) gespeichert. Sowohl ärztlich verordnete als auch rezeptfrei in der Apotheke gekaufte Arzneimittel können hier hinterlegt werden. Darüber hinaus werden Medikamente aufgeführt, die abgesetzt wurden, aber wichtig sind, um die Sicherheit der Arzneimitteltherapie kontinuierlich überprüfen zu können. 

Der elektronische Medikationsplan ist vor allem deswegen eine zentrale Telematikinfrastruktur-Anwendung, da fast ein Viertel aller erwachsenen Menschen in Deutschland dauerhaft drei oder mehr Medikamente einnehmen. Für alle behandelnden Akteur:innen können die Informationen auf dem eMP helfen, die eigene Behandlung noch besser und individueller zu gestalten - ohne lange nach Informationen suchen zu müssen.

So wird der eMP beantragt

Alle Personen, die dauerhaft mehr als drei Arzneimittel verschrieben bekommen, haben einen gesetzlichen Anspruch auf einen elektronischen Medikationsplan. Der Plan sollte von denjenigen Ärzt:innen angelegt werden, welche:r die Medikation koordinieren. In der Regel sind das die Hausärzt:innen. Alle mitbehandelnden Ärzt:innen, sowie Apotheker:innen sind verpflichtet den eMP stets aktuell zu halten. Bevor damit gestartet werden kann, müssen Versicherte bei ihrer Krankenkasse einen PIN für die elektronische Gesundheitskarte (eGK) beantragen. Dieser PIN kann dann nicht nur für den Zugriff auf den eMP genutzt werden, sondern auch im Notfall, damit Rettungskräfte und anderes medizinisches Fachpersonal auf den Notfalldatensatz zugreifen kann. So kann auch hier sichergestellt werden, dass nicht nur schnell, sondern auch bestmöglich - mit Blick auf bestehende Medikationen oder Allergien - behandelt werden kann.

Wichtig zu wissen: Die Patient:innen haben immer die Hoheit über ihre eigenen Daten und können einer Eintragung von Medikamenten in den eMP grundsätzlich auch widersprechen. Es sollte daher nie ohne Rückfragen von einem vollständigen (digitalen) Medikationsplan ausgegangen werden.

Natürlich kann der aktuelle Medikationsplan für Patient:innen auch nach wie vor auf Papier ausgedruckt werden. Die digitale Speicherung und Übermittlung der Daten ist vor allem für die Akteur:innen im Gesundheitswesen eine große Erleichterung. Wer Zuhause im Badezimmerschrank lieber noch ein Blatt Papier mit den aktuellen Dosierungen haben möchte, der kann das selbstverständlich auch im Zeitalter der Digitalisierung noch.

Das technische Setup

Es braucht einige wenige technische Voraussetzungen bzw. Geräte, damit Ärzt:innen, aber z.B. auch Heilmittelerbringer:innen auf den elektronischen Medikationsplan zugreifen können.

Für den eMP-Zugriff braucht es:

  • eHealth-Kartenterminal: Zur Authentifizierung innerhalb der TI und für eHBA und eGK der Patient:innen
  • Aktuelle Software Konnektor
  • Elektronischer Heilberufsausweis
  • Praxissoftware Update zum eMP

Von den Versicherten wird jeweils ihr individueller PIN benötigt, um auf die eMP-Daten auf der elektronischen Gesundheitskarte zugreifen zu können.

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