Patient:innen haben seit dem 1.10.2016 Anspruch auf einen bundeseinheitlichen Medikationsplan, wenn sie zeitgleich mindestens drei Medikamente verordnen bekommen haben bzw. einnehmen und die Anwendung dauerhaft, d.h. für mindestens 28 Tage, geplant ist. Die gesetzliche Grundlage wurde mit dem E-Health-Gesetz geschaffen mit dem Ziel, eine höhere Arzneimitteltherapiesicherheit zu erreichen. Digitale “Nachfolge” des BMP ist der elektronische Medikationsplan (eMP).
Bundeseinheitlicher Medikationsplan (BMP)
thevea Heilmittel-Redaktion
09.03.2022
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