Das E-Health-Gesetz

Warum es für die TI wichtig ist

Das E-Health-Gesetz: Grundstein der Digitalisierung

Das E-Health-Gesetz ist einer der regulatorischen Grundsteine für die Telematikinfrastruktur, wie wir sie heute kennen. Daher ist das mittlerweile über sechs Jahre alte Gesetz immer noch relevant, auch wenn nach ihm viele weitere “TI-Gesetze” gekommen sind.

In unserem Wissenswert-Blog möchten wir dir in den nächsten Wochen und Monaten all diese Gesetze vorstellen. Keine Sorge, hier geht es nicht um lange rechtswissenschaftliche Analysen, sondern um kompakte und einfach verständliche Artikel. Wir wollen dich nicht im Jura weiterbilden, sondern dir übersichtlich zeigen, welche Gesetze den Rahmen der Telematikinfrastruktur bilden. 

Dabei haben wir dich als Heilmittelerbringer:in immer im Blick und fragen uns: Was ist für dich im Alltag wichtig? Welchen Einfluss hat das Gesetz auf deine Arbeit - heute und in Zukunft? Und was sind die zentralen Entwicklungen in der TI, die für dich im Gesundheitswesen relevant sind?

Gut zu wissen

Die ersten TI-Gesetze zeigen, dass vor allem Ärzt:innen, Apotheken und Krankenhäuser im Fokus der Gesetzgebung stehen. Heilmittelerbringer:innen wurden erst nach und nach berücksichtigt. Um die Geschichte der TI-Gesetze zu verstehen, hilft es dennoch, auch die Anfänge und Grundlagen der anderen Akteur:innen zu kennen - daher diese Übersicht.

Sobald neue Artikel online sind, werden sie hier in der Übersicht verlinkt.

Die fünf zentralen TI-Gesetze auf einen Blick:

  • E-Health-Gesetz - Januar 2016
  • Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) - Mai 2019
  • Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) - Dezember 2019
  • Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) - Oktober 2020
  • Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) - Juni 2021

Die Grundlagen

Vollständig heißt das E-Health Gesetz “Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen" und ist am 29.12.2015 in Kraft getreten. Der damalige Gesundheitsminister Hermann Gröhe macht die Vision des Gesetzes klar: „Mit dem E-Health-Gesetz treiben wir den Fortschritt im Gesundheitswesen voran. Dabei stehen Patientennutzen und Datenschutz im Mittelpunkt.” Das E-Health Gesetz hat die ersten wichtigen Weichen gestellt, um die Telematikinfrastruktur auf- und auszubauen und digitale Anwendungen für Patient:innen, aber auch für Akteur:innen, wie euch als Heilmittelerbringer:innen, zu ermöglichen.

Die Schwerpunkte

Das E-Health Gesetz ist insgesamt 16 Seiten lang und hier im Bundesanzeiger in voller Länge nachzulesen. Für alle, die das nicht machen wollen, haben wir hier die vier wichtigsten Schwerpunkte zusammengefasst:

Anreize für die Einführung und Nutzung digitaler medizinischer Anwendungen

(Digitale) medizinische Anwendungen bringen nur dann einen wirklichen Mehrwert, wenn sie in der Breite genutzt werden und es einen Anreiz gibt, sie stetig weiterzuentwickeln. Das E-Health Gesetz schafft hierfür den Rahmen - u.a. für ein modernes Versichertenstammdatenmanagement, aber auch für digitale Leistungen wie den elektronischen Arztbrief oder einen einheitlichen Medikationsplan.

Das bringt es Heilmittelerbringer:innen

Bei mindestens drei gleichzeitig verschriebenen Medikamenten kann der Medikationsplan ab 2018 auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden. Sind Heilmittelerbringer:innen an die Telematikinfrastruktur angeschlossen und können die eGK auslesen, dann haben sie so einen wesentlich besseren Einblick in die Medikation und die Medikationshistorie von Patient:innen - und können so zielgerichteter therapieren und beraten. Ein modernes Versichertenstammdatenmanagement ermöglicht es, beim Lesen der eGK einzusehen, ob die Mitgliedschaft bei der jeweiligen Krankenkasse aktuell ist - und hilft so bei einer passenden Abrechnung von Leistungen.

Öffnung und Weiterentwicklung der Telematikinfrastruktur

Ziel der Telematikinfrastruktur ist es, alle Akteur:innen des Gesundheitswesens sinnvoll und effizient miteinander zu verknüpfen, um den Arbeitsalltag zu erleichtern. Die gematik wird damit beauftragt bis Ende 2018 die technischen Voraussetzungen für die Einführung der elektronische Patientenakte (ePA) zu schaffen. Der tatsächliche ePA-Start liegt zwar - wie wir jetzt wissen - erst einige Jahre später im Jahr 2021. Dennoch hat das E-Health Gesetz auch hier die relevante regulatorische Grundlage geschaffen und das Thema aufgegriffen.

Das bringt es Heilmittelerbringer:innen

Heilmittelerbringer:innen werden im E-Health Gesetz noch nicht direkt genannt, da der Fokus in der Anfangsphase vor allem auf (Zahn-)Ärzt:innen, Krankenhäusern und Apotheken liegt. Dort heißt es vage, dass die “Zugriffsberechtigungen künftig auf weitere Leistungserbringergruppen ausgedehnt werden können”. Im Heilmittelbereich sind bereits die folgenden Anschlussfristen für die Telematikinfrastruktur bekannt:

Physiotherapie:

  • Freiwilliger Anschluss ab 1.07.2021 (geplant, musste jedoch nach hinten verschoben werden)
  • Verpflichtender Anschluss bis 2026

Alle weiteren Heilmittelerbringer:

  • Freiwilliger Anschluss ab Juli 2024
  • Verpflichtender Anschluss bis 2026

Verbesserung der Kommunikation durch Schaffung eines Interoperabilitätsverzeichnisses

Werden in jeder Praxis, in jeder Klinik und bei allen Therapeut:innen unterschiedliche IT-Systeme genutzt, dann dauert es nicht nur ungemein lange eine gemeinsame Kommunikationsbasis zu schaffen, sondern es wird technisch auch schnell sehr komplex und teuer. Um das zu verhindern soll ein Interoperabilitätsverzeichnis den Austausch zwischen verschiedenen IT-Systemen im Gesundheitswesen einfacher machen.

Das bringt es Heilmittelerbringer:innen

Mit festen Standards werden Parallelstrukturen vermieden. Wenn sich Heilmittelerbringer:innen mit ihren Praxen (in Zukunft) an die Telematikinfrastruktur anschließen, dann kann bereits beim Start sichergestellt werden, dass Hard- und Software aufeinander in der TI abgestimmt sind. Der technische Anschluss soll so einfach wie möglich gestaltet werden, damit am Ende mehr Zeit für Patient:innen und den tatsächlichen Nutzen digitaler Vernetzung bleibt.

Förderung der Telemedizin

Gerade in der Pandemie sind telemedizinische Leistungen, wie beispielsweise die Video-Sprechstunde von großer Bedeutung gewesen und haben großen Zulauf und Zuspruch erfahren. Die Weichen dafür wurden mit dem E-Health Gesetz schon lange vor Beginn der Corona-Wellen gelegt. Den telemedizinischen Auftakt gab es im April 2017: Das war der Startschuss für Ärzt:innen bestimmter Fachrichtungen, die von nun an in bestimmten Fällen Videosprechstunden anbieten durften. Von Heilmittelerbringer:innen (oder anderen Gruppen) war hier im Gesetz noch nicht die Rede, doch es hat die erste wichtige Grundlage für die Telemedizin gelegt. Das “Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege” (DVPMG) macht 2021 dann den Weg für Heilmittelerbringer:innen (und z.B. auch Hebammen) frei, telemedizinische Leistungen als festen Bestandteil des Heilmittelportfolios anzubieten.

Das bringt es Heilmittelerbringer:innen

Videosprechstunden können im Heilmittelbereich eine sinnvolle Ergänzung zu Behandlungen in der Praxis vor Ort sein. In der Physiotherapie können so beispielsweise Krankengymnastik-Übungen virtuell angeleitet und kontrolliert werden. Dasselbe bietet sich auch in der Logopädie mit Übungen zur Sprache und Artikulation an. Unabhängig von konkreten Behandlungen ist vor allem die “Hürde” für Beratungen gesunken, denn der Aufwand einer Videosprechstunde ist für potenzielle Patient:innen deutlich geringer, als der Weg in eine Praxis. Darüber hinaus bieten diese virtuellen Angebote neue Chancen für mobilitätseingeschränkte Patient:innen, für die Sicherstellung der Versorgung in ländlichen Regionen oder aktuell auch für durchgehende Therapieangebote während der Quarantäne.

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Die Anfänge

Erfahre hier, wie die Telematikinfrastruktur entstanden ist

Status Quo

Hier findest du die wichtigsten Entwicklungen von 2021 bis 2022

Ausblick

Wie sieht die Zukunft der Telematikinfrastruktur aus? Das erfährst du hier.

Die Anfänge

Alles zur Entstehung der Telematikinfrastruktur findest du hier.

Status Quo

Hier findest du die wichtigsten Entwicklungen von 2020 bis 2021.

Ausblick

Wie sieht die Zukunft der Telematikinfrastruktur aus? Das erfährst du hier.

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