2016 tritt das „Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen“ in Kraft. Schwerpunkte sind u.a. eine sichere Infrastruktur für das deutsche Gesundheitswesen, eine verbesserte Kommunikation verschiedener IT-Systeme verbessern und eine Förderung von Telemedizin. Im E-Health-Gesetz werden erstmals konkrete Anwendungen der Telematikinfrastruktur genannt, wie die elektronische Patientenakte (ePA), der elektronische Medikationsplan (eMP) oder das Notfalldatenmanagement (NFDM).
E-Health-Gesetz
thevea Heilmittel-Redaktion
09.03.2022
thevea Heilmittel-ABC
thevea Heilmittel-Tools
Du möchtest dich um Patienten statt um Paragraphen kümmern?