Leitsymptomatik Heilmittelkatalog


thevea Heilmittel-Redaktion
08.12.2021

Ausschnitt GKV-Heilmittelverordnung: Feld Leitsymptomatik

Auf einer ärztlichen Heilmittelverordnung der gesetzlichen Krankenkasse dient die Leitsymptomatik der Spezifizierung der Diagnose.

Es muss immer mind. eine durch Ankreuzen der Buchstaben und/oder als Klartext angegeben sein. Bei Bedarf können Ärzt:innen auch mehrere angeben.

Die Leitsymptomatik verrät dir als Therapeut:in, welche Symptome einer Erkrankung (Schädigungen von Körperfunktionen und –Strukturen) bei der Therapiedurchführung für dich handlungsleitend sind.

Die Bedeutung der Codierungen a, b und c wird im Heilmittelkatalog jeweils individuell für jede Diagnosegruppe definiert und kann dort zur Übersetzung nachgeschlagen werden.

Sollten die Definitionen des Heilmittelkatalogs nicht ausreichen, kann darüber hinaus eine patientenindividuelle Leitsymptomatik als Freitext angegeben werden. Diese muss plausibel zur Diagnosegruppe passen und mit den Regelbeispielen im Heilmittelkataloges vergleichbar sein.

Beispiel: Leitsymptomatik im Heilmittelkatalog Physiotherapie

Ausschnitt Heilmittelkatalog Physiotherapie
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Um immer zu wissen, was hinter den Buchstaben auf der Verordnung steht, müsstest du regelmäßig im Heilmittelkatalog nachschlagen oder die Kombinationen auswendig lernen. 

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