Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA)


thevea Heilmittel-Redaktion
16.03.2022

ehBA

Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA)

Nur mit einem elektronischen Heilberufs- und Berufsausweis kann auf die Informationen und Anwendungen der Telematikinfrastruktur zugegriffen werden. Der eHBA wird über das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) vergeben, ermöglicht eine eindeutige Authentifizierung im Netz und legt die Grundlage für die qualifizierte elektronische Signatur (QeS) für Heilmittelerbringer:innen.

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