Rahmenvertrag Logopädie
Der neue Bundesrahmenvertrag für Logopäden
Neuer Rahmenvertrag für Logopädie 2021:
Der Rahmenvertrag wurde am 15.03.2021 zwischen dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen Berlin und den vier großen Verbänden der Logopädie beschlossen. Er setzt die Regeln fest für die Versorgung mit Leistungen der Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie und deren Vergütung. Die wichtigsten Punkte werden nachfolgend zusammengefasst.
Gültig seit 15.03.2021:
Behandlungsbeginn der Verordnung: | • 28 Kalendertage nach Ausstellung * • 14 KT bei dringlichen Behandlungsbedarf • 7 KT bei VO im Rahmen des Entlassmanagements |
Wie lange ist die VO nach dem Ausstellungsdatum gültig? | VO mit bis zu 10 oder 20TE = 7 Monate VO mit LHB oder bVB =9 Monate |
Wie lange darf eine Verordnung unterbrochen werden? Was passiert bei Überschreitung? | Eine Unterbrechung ohne Begründung darf 14 Tage sein. Darüber hinaus ist sie mit einem Kürzel zu begründen: T= therapeutisch indiziert K= Krankheit (LE/ Versicherter) F= Urlaub/ Ferien (LE/ Versicherter Bei Fehlen der Angabe, also unbegründeter Unterbrechung die länger als 14 Tage ist, verliert die VO ihre Gültigkeit. |
Wie werden Doppelbehandlungen dokumentiert? | Bei Doppelbehandlungen sind beide Behandlungseinheiten einzeln zu dokumentieren und zu bestätigen. Für eine Doppelbehandlung sind dementsprechend 2 Zeilen auszufüllen. |
Wie wird die Erstbehandlung dokumentiert? | Die Diagnostikleistung wird mit „Erstdiagnostik“ oder „Bedarfsdiagnostik“ dokumentiert. |
Dürfen Angaben zur Taxierung auf die Verordnung geschrieben werden? | Nein. |
Kann die Erstdiagnostik durchgeführt und abgerechnet werden, wenn der Versicherte/ die Versicherte die Praxis wechselt? | Ja. Bei einem Wechsel des Therapeuten innerhalb der Praxis ist dies jedoch nicht möglich. |
Wie werden Leistungen auf der Rückseite dokumentiert? | • Behandlungs-Datum • Regelbehandlungs-zeit in der Spalte „Maßnahmen“ • Kürzel/Initialen des Leistungserbringers • Unterschrift des Versicherten/ Vertreterin (mit Hinweis, von welcher Person in welcher Funktion) • Unterschrift ab dem vollendeten 7. Lj möglich • Die Dokumentation eines Hausbesuches ist aktuell nicht vertraglich vereinbart • Reichen die Zeilen des Verordnungsmuster nicht aus, kann ein Beiblatt hinzugefügt werden. |
Wie oft kann eine Abrechnung erstellt werden? | Je zugelassenen Leistungserbringer einmal monatlich als Sammelrechnung |
Was muss bei den Verordnungsberichten berücksichtigt werden?
Für den Verordnungsbericht ist der Anhang A zu Anlage 1 zu verwenden. Es ist möglich den Praxisbriefkopf zu verwenden, ansonsten kann der Bericht nur vergütet (Pos. Nr. X3302) werden, wenn die Vorlage unverändert genutzt wird. Auch die unterste Zeile muss erkennbar bleiben.
Bei der Abrechnung des Berichtes auf besondere Anforderung ist zu beachten, dass Anhang B zu Anlage 1 in der Abrechnung mit einzureichen ist. Da der Bericht dem Datenschutz unterliegt, wird dieser nicht an die Abrechnungszentren der Krankenkasse übermittelt. Sollten beide Berichte taggleich angefordert werden, darf ausschließlich der „Bericht auf besondere Anforderung“ angefertigt und abgerechnet werden.
Wann verliert eine Verordnung ihre Gültigkeit?
Eine VO mit 10- 20 Therapieeinheiten verliert nach 7 Monaten ihre Gültigkeit. Alle bis dahin nicht geleisteten Therapien können nicht mehr abgerechnet werden. Bei Verordnungen mit einem langfristigen Heilmittelbedarf oder besonderen Heilmittelbedarf sind bis zu 9 Monate zulässig.
Auch Verordnungen die nicht innerhalb der ausgewählten Frist angefangen werden, verlieren ihre Gültigkeit
Falsch ausgestellte Verordnungen können entweder arztseitig oder vom Leistungserbringer selbst korrigiert werden und sind nicht zwingend ungültig. Nähere Informationen findest du im nächsten Abschnitt.
Was ist, wenn meine Verordnung fehlerhaft oder unvollständig ausgefüllt ist?
Die Verordnung kann trotzdem angefangen werden solange diese Angaben enthalten sind:
Alle Angaben im Personalfeld
Diagnosegruppe
Stempel oder Unterschrift der Ärztin oder des Arztes
Sollten diese Angaben fehlen, muss die Korrektur vor Einreichung der Verordnung zu Abrechnung erfolgen. Nachträgliche Korrekturen anderer fehlerhafte Angaben sind gemäß Ziffer 3 Absatz 2 möglich. Danach können fehlerhafte oder unvollständige Verordnungen in Kopie von der Krankenkasse einmalig zurückgesendet werden. Der Leistungserbringer hat dann die Chance Korrekturen innerhalb einer Frist von 3 Monaten vorzunehmen. Für diese wird eine Bearbeitungsgebühr von 40€ erhoben. Sollte die Frist verpasst werden, bleibt die Absetzung bestehen und die Verordnung kann kein weiteres Mal zur Abrechnung eingereicht werden.
Wenn die Angaben nicht richtig im dafür vorgesehenen Feld platziert sind, ist die Verordnung trotzdem gültig.
Korrekturen können per Fax zwischen Leistungserbringern und Arztpraxis erfolgen und müssen natürlich gut lesbar sein und der Abrechnung beigefügt werden. Welche Angaben einer Korrektur bedürfen findest Du in der nachfolgenden Übersicht.
Korrekturbedarf:
Pflichtangaben: | Optionale Angabe: | Konditionale Pflichtangabe: | |
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1) Änderung ausschließlich arztseitig mit erneuter Arztunterschrift und Datumsangabe |
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2) Ergänzungen durch den Leistungserbringer im Einvernehmen mit der Ärztin/ dem Arzt möglich
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3) Keine Korrektur erforderlich |
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