Kassenzulassung Logopädie: Räumliche Voraussetzungen [mit FAQ]


Meike Wiesweg (Logopädin & Praxisexpertin)
25.07.2024

Kassenzulassung Logopädie: Räumliche Voraussetzungen [mit FAQ]


Meike Wiesweg (Logopädin & Praxisexpertin)

Für eine erfolgreiche Kassenzulassung in der Logopädie muss ein Praxissitz vorhanden sein.

Ich bin selbst Logopädin und zeige dir, welche räumlichen Voraussetzungen, Raumgrößen und Ausstattung deine Logopädie-Praxis vorweisen muss.

🏠 Räume & Ausstattung: die wichtigsten Anforderungen


Erreichbarkeit der Praxis

Deine Logopädie-Praxis muss öffentlich zugänglich sein, d. h. sie darf nicht auf zugangsbeschränktem Gelände (wie einem Kindergarten) liegen. Es dürfen auch keine anderen gewerblichen oder privaten Flächen durchquert werden müssen, um die Behandlungsräume zu erreichen.

Räumliche Voraussetzungen & Raumgröße

  • Mindestens ein Raum mit 20 m²
  • Zusätzlicher Raum mit 12 m² für jeden weiteren gleichzeitig tätigen Leistungserbringer, außer Arbeitszeiten überschneiden sich nicht
  • Behandlungsräume dürfen keine Durchgangsräume sein. Ausnahme: Der dahinterliegende Raum wird während der Therapie nicht genutzt
  • Räume müssen belüftbar, beheizt und beleuchtet sein; Mindestdeckenhöhe 2,40 m
  • Bestandsschutz für Praxisräume bis 31.12.2041 bei Kauf oder Rechtsnachfolge einer zugelassenen Praxis

Ausstattung

Pflichtausstattung

  • Diagnostikmaterial für alle Störungsbilder
  • Therapeutisches Material und Hilfsmittel für alle Störungsbilder
  • Technische Geräte zur Aufnahme und Wiedergabe
  • Aufbewahrungsmöglichkeiten für Patientenakten und Praxisunterlagen, die den Datenschutzanforderungen entsprechen

Zusatzausstattung

  • Tasteninstrument
  • Computer/Tablet mit spezifischer Software für therapeutischen Einsatz

Räumlichkeiten: Offizielle Pflichtlektüre (es lohnt sich wirklich)

Für die Details zu den Anforderungen und die Zusatzausstattung für bestimmte Heilmittel habe ich dir die besten offiziellen Dokumente herausgesucht und verlinkt.

Titelseite des Rahmenvertrags Logopädie

GKV-Vertrag und Anlage 5

In § 11 des Vertrages werden die Grundlagen Zulassung festgelegt, Anlage 5, Seite 6-7 regeln die Anforderungen an Räumlichkeiten und Ausstattung. Trotz „Vertragsdeutsch“ gut verständlich.

Checkliste der ARGE zu den Logopädie-Räumlichkeiten

Checkliste ARGE

Mithilfe der Checkliste des ARGE-Berichtsbogens Logopädie kannst du deine Praxisausstattung noch einmal prüfen und dich gut auf die digitale Abfrage vorbereiten. 

💡 Antworten auf häufige Fragen zu den Räumlichkeiten

Ich berate tägliche Logopädiepraxen rund um die Digitalisierung, darunter viele Existenzgründer:innen.

Ein paar Fragen höre ich immer wieder – das sind die Antworten.

Gelten die GKV-Anforderungen für Logopädie-Praxen in allen Bundesländern?

Ja.
Seit 2021 gilt der bundeseinheitliche GKV-Rahmenvertrag für Logopädie. Damit wurden auch die Anforderungen an die Praxisausstattung für alle Bundesländer vereinheitlicht.

Wie groß muss meine Logopädie-Praxis als Soloselbstständige sein?

Jede GKV-Logopädiepraxis benötigt mindestens einen Behandlungsraum mit 20 m² Fläche sowie einen angemessenen Wartebereich und eine Sanitäranlage mit Handwaschmöglichkeit.

Ergänzend sind die Flächen für den Anmeldebereich sowie Büro/Aufenthaltsraum. 

Müssen alle Therapeut:innen einen eigenen Behandlungsraum haben, auch wenn diese nur Teilzeit arbeiten?

Nein.
Therapieräume dürfen von unterschiedlichen Therapeut:innen rotierend genutzt werden.

Wichtig ist, dass für jede:n zeitgleich anwesenden Therapeut:innen ein weiterer Behandlungsraum von je mindestens 12 m² zur Verfügung steht.

Bedeutet: Wenn ihr 5 Therapeut:innen seid, aber nie mehr als drei zeitgleich arbeiten, reichen drei Behandlungsräume aus: einer mit 20 m² und zwei mit je 12 m². Sollte ein:e Kolleg:in ausschließlich als sogenannte Hausbesuchstherapeut:in tätig sein, muss für diese:n kein zusätzlicher Raum vorhanden sein.

Ist ein barrierefreier Zugang zur Logopädie-Praxis Pflicht?

Ja, aber ...
In § 13 des GKV-Versorgungsvertrages wird festgelegt, dass neue Praxisräume barrierefrei zugänglich sein sollen, um den Belangen von Menschen mit Behinderung Rechnung zu tragen.

Praxisräume im Erdgeschoss oder mit einem Aufzug sind demnach ideal. 

Die Formulierung „sollen barrierefrei zugänglich sein“ lässt Ausnahmen zu – sollte der Praxiszugang beispielsweise über zwei /drei Stufen führen, muss das noch kein K.-o.-Kriterium für deine GKV-Zulassung sein.

Kann ich GKV-Hausbesuche ohne eigene Logopädie-Praxis durchführen?

Nein.
Die Zulassung der gesetzlichen Krankenkasse ist an das Vorhandensein von Praxisräumen geknüpft, welche die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. 

Wenn du ausschließlich Hausbesuche durchführen möchtest, macht es ggf. Sinn, wenn du dich bei einer vorhandenen, bereits zugelassenen GKV-Praxis einmietest oder als freiberufliche Therapeut:in für andere Praxen arbeitest.

Was bedeutet „öffentlich zugänglich“ bei einer Logopädie-Praxis?

Mit öffentlich zugänglich ist gemeint, dass Patient:innen keinen zugangsbeschränkten Raum zum Erreichen deiner Praxis durchqueren müssen. 

Öffentlich zugänglich heißt nicht, dass deine Praxistür zu den Öffnungszeiten sperrangelweit offen stehen muss.

Du darfst Patient:innen vor Einlass anklingeln lassen – das ist vor allem mit unbesetzter Rezeption am sichersten für dich.

Darf ich eine Logopädie-Praxis in meiner Privatwohnung/meinem Wohnhaus eröffnen?

Ja.
Wichtig dabei ist, dass deine Praxis dennoch öffentlich zugänglich und vollständig vom privaten Bereich getrennt ist. 

Bedeutet: Die Praxisräume müssen ohne Durchqueren des privaten Wohnbereiches erreichbar sein und zusammenhängen – das ist beispielsweise in einer Einliegerwohnung, im Keller oder einer ausgebauten Garage der Fall.

Zudem müssen ebenso alle GKV-Zulassungsvoraussetzungen erfüllt und der Datenschutz der Patient:innen gewährleistet werden.

Hinweis: Es lohnt sich nicht, bei der Raumskizze für den Zulassungsantrag zu „flunkern“. 

Die GKV hat jederzeit das Recht, eine Praxisbegehung durchzuführen. Stellt sich dabei raus, dass zu den Räumen falsche Angaben gemacht wurden, können teure Vertragsstrafen folgen und die Zulassung kann entzogen werden.

Muss ich die Ausstattung und Therapiegeräte eines bestimmten Anbieters erwerben?

Nein.
Die Zulassungsvoraussetzung nennt lediglich die Art der notwendigen Einrichtung und Geräte.

Das Diagnostik- und Therapiematerial soll so gewählt sein, dass eine qualitative Versorgung der Patient:innen gesichert ist – über Auswahl und Einsatz entscheidest du als Leistungserbringer gemäß deinen Erfahrungen. 

Voraussetzung ist, dass mit den Therapiegeräten die Vorgaben der GKV-Leistungsbeschreibung Logopädie erfüllt werden können und sie, wenn nötig, gemäß Medizinproduktgesetz zugelassen sind.

Ist eine interdisziplinäre Heilmittelpraxis aus Ergotherapie und Logopädie in den gleichen Räumlichkeiten möglich?

Ja.
Weil ein anderer Heilmittelbereich nicht als anderes Gewerbe gilt, dürfen interdisziplinäre Heilmittelpraxen am selben Standort gegründet werden.

Wichtig ist, dass die Zulassungsvoraussetzungen aller Heilmittelbereiche vollständig erfüllt werden und die jeweiligen Behandlungsräume dem jeweiligen Fachberuf vorbehalten sind. 

Wartebereich, Empfang, Sanitäranlagen, Büro und/oder Pausenraum können geteilt werden.

Hinter einem Therapieraum befindet sich unser Putzlager, an das wir nur am Ende des Arbeitstages müssen – ist das Durchgangszimmer problematisch?

Nein.
Wichtig bei Durchgangszimmern ist, dass der dahinterliegende Raum während der Therapie nicht genutzt werden muss. 

Eine störungsfreie Behandlung, die Privatsphäre und der Datenschutz von Patient:innen muss jederzeit gesichert sein.

Das ist beispielsweise nicht der Fall, wenn das Patienten-WC hinter einem Therapieraum liegt.

Einer meiner Therapieräume hat kein eigenes Fenster, geht das?

Ja.
Wichtig ist, dass Therapieräume mindestens 2,40 m Deckenhöhe vorweisen und eine ausreichende Beleuchtung, Beheizung und Durchlüftung (z. B. mittels Lüftungsanlage) vorhanden sind.

Ist die Hausbesuchsausstattung sowie ein Führerschein und Auto für die Zulassung verpflichtend?

Die geeignete und notwendige Ausstattung zur Durchführung von Hausbesuchen ist eine Pflichtausstattung und muss vorhanden sein. 

Ein Führerschein oder Auto muss nicht belegt werden – Hausbesuche können theoretisch auch mit dem Fahrrad, den öffentlichen Verkehrsmitteln oder zu Fuß durchgeführt werden.

Wer hier für dich schreibt

Meike Wiesweg (Logopädin & Praxisexpertin)

Als Logopädin hat Meike Wiesweg viele Patient:innen mit vollem Einsatz bei ihrer Entwicklung begleitet. Parallel hat sie umfangreiche Expertise im digitalen Therapie- und Praxismanagement aufgebaut, die sie regelmäßig an Heilmittelpraxen weitergibt.
💬 praxis-wissen@thevea.de


Mehr Praxis-Wissen für Logopädie

Praxis-Impulse per E-Mail

Speziell für Logopädie

  • Leitfäden und Checklisten für eine erfolgreiche Praxis
  • Neue Vorgaben auf den Punkt gebracht
  • 2 bis 3 Mal im Monat, kostenlos & jederzeit abbestellbar

Häufig gelesen

>