Zulassung Ergotherapie 2024: Privatpraxis, GKV, BG, Postbeamte, Heilfürsorge


Laura Wude (Praxisleiterin & Therapeutin)
30.07.2024

Zulassung Ergotherapie 2024: Privatpraxis, GKV, BG, Postbeamte, Heilfürsorge


Laura Wude (Praxisleiterin & Therapeutin)

Ich habe selbst bereits eine Praxis gegründet und zeige dir, welche Voraussetzungen du für die Ergotherapie-Zulassung erfüllen musst und welche Anträge nötig sind.

Übersicht über die Ergotherapie-Zulassung für alle Versicherungen und Praxisarten

Zulassung gesetzliche Krankenkasse (GKV)

Mit der GKV-Zulassung kannst du einen großen Patientenstamm mit Ergotherapie versorgen – rund 90 % der deutschen Bevölkerung ist gesetzlich versichert.

Im Vergleich zu den anderen hier beschriebenen Kostenträgern sind die Voraussetzungen und der Zulassungsprozess deutlich umfangreicher.

GKV: Das Wichtigste in Kürze

  1. Du gehörst zu einer dieser Berufsgruppen: ausgebildete Ergotherapeut:innen oder Absolvent:innen von Studiengängen der Ergotherapie
  2. Du erkennst den GKV-Versorgungsvertrag an
  3. Deine Praxis erfüllt die räumlichen Voraussetzungen bzw. Raumgrößen für Ergotherapie
  4. Dein Institutionskennzeichen (IK) ist erfolgreich beantragt

➔ Kassenzulassung Ergotherapie beantragen: alle Details

Zulassung Privatpraxis Ergotherapie: keine Vorgaben

Anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es bei der Behandlung und Abrechnung von Privatversicherten keine Zulassungsvorgaben

Deine Ergotherapiepraxis muss weder die GKV-Zulassung besitzen, noch bedarf es einer speziellen PKV-Zulassung. 

Nichtmal ein fester Praxissitz ist zwingend erforderlich – du darfst auch als reine:r Hausbesuchstherapeut:in Privatversicherte behandeln oder die Räume einer anderen medizinischen Einrichtung dafür nutzen. 

Die einzige zu erfüllende Voraussetzung ist die abgeschlossene, qualifizierte Ausbildung. 

Alle Therapeut:innen, die in deiner Praxis Patient:innen mit privater Krankenversicherung behandeln, müssen die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Ergotherapuet:in haben.

Der Spitzenverband privater Krankenversicherungen (PKV) fasst das so zusammen: „Privatversicherte sollen eine geeignete Heilmittel-Behandlung durch qualifizierte Therapeutinnen und Therapeuten erfahren. Formale Bedingungen wie Kassenzulassung und Praxisgröße gibt es nicht.“

Beihilfe: keine Ergotherapie-Zulassung nötig

Die Beihilfe ist keine Voll-Krankenversicherung.

Stattdessen handelt es sich bei den Behilfe-Preisen „nur“ um eine finanzielle Unterstützung zu Gesundheitsleistungen von Beamt:innen, Richter:innen sowie deren Familienangehörigen. 

Eine spezielle Zulassung bedarf es für die Beihilfe nicht – es gelten dieselben Regeln wie bei privaten Krankenversicherungen.

Bis auf die abgeschlossene Ausbildung müssen keine Voraussetzungen für die Behandlung und Abrechnung mit Beihilfepatient:innen erfüllt werden.

Hinweis: Einige Beamt:innen werden nicht durch eine Beihilfe unterstützt, sondern über die freie Heilfürsorge vollversichert.


Zulassung Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK)

Die PBeaKK ist eine Kranken- und Pflegeversicherung speziell für Beamte der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost sowie deren Familienangehörige. 

Sie ist weder eine gesetzliche noch eine private Krankenversicherung – eher eine Mischform aus beiden.

Denn Versicherte der PBeaKK werden in mehreren Gruppen mit unterschiedlichem Leistungsumfang unterteilt. 

Für die Ergotherapie-Abrechnung sind zwei Gruppen relevant – für beide braucht es keine spezielle PBeaKK-Zulassung für Ergotherapie.

A-Versicherte

A-Versicherte der PBeaKK können Ergotherapie sowohl nach den Vorgaben der gesetzlichen Krankenkassen als auch als Privatpatient:innen erhalten.

  • Für die Direktabrechnung wie mit gesetzlichen Krankenkassen muss eine GKV-Zulassung und eine GKV-Heilmittelverordnung vorliegen
  • Für die private Abrechnung müssen keine Zulassungsvorgaben erfüllt werden und eine privatärztliche Verordnung/ein Privatrezept ist ausreichend.

B-Versicherte

B-Versicherte der PBeaKK können Ergotherapie ausschließlich wie Privatpatient:innen erhalten und es gelten dieselben Zulassungsvoraussetzungen wie bei privaten Krankenversicherungen.


Zulassung freie Heilfürsorge (Beamte)

Die freie Heilfürsorge ist für die Kostenübernahme von Gesundheitsleistungen für Beamt:innen verantwortlich, die einer besonderen gesundheitlichen Gefährdung unterliegen, z. B. Soldaten und Feuerwehrleute.

Damit du mit der freien Heilfürsorge abrechnen kannst, benötigt deine Ergotherapiepraxis die GKV-Zulassung – eine gesonderte Zulassung musst du nicht beantragen.

GKV-Regeln auch bei speziellen Verordnungen

Soldat:innen erhalten für ihre Ergotherapie eine spezielle Bundeswehrverordnung von ihrem Dienstarzt. 

Feuerwehrleute und etwa Justizvollzugsbeamt:innen erhalten dafür eine GKV-Heilmittelverordnung von ihren Ärzt:innen.

Unabhängig von der Verordnung gelten auch bei der Behandlungsdurchführung und der Vergütung die Regeln der gesetzlichen Krankenkasse.

Zulassung Berufsgenossenschaft und Unfallversicherung (DGUV)

Die Berufsgenossenschaften (BG) sowie die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand (UVT) sind verantwortlich für die Versorgung von Patient:innen mit Berufserkrankungen oder Erkrankungen, die Folge eines Arbeits-, Wege- oder Schulunfalles sind. 

Die Zulassung zur Behandlung von Unfallpatient:innen und Berufserkrankten sowie zur Abrechnung mit einer BG oder UVT ist vergleichsweise einfach. 

Sobald die nötigen Voraussetzungen gemäß dem Rahmenvertrag Ergotherapie der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) erfüllt werden, gilt eine Praxis nämlich automatisch als zugelassen. 

Bedeutet: 

  • Du musst keinen Zulassungsantrag dafür stellen und keine Nachweise leisten. 
  • Du prüfst selbst, ob personelle und räumliche DGUV-Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind. 
  • Ist das der Fall, darfst du BG- und UVT-Verordnungen der Ergotherapie direkt annehmen, durchführen und anschließend mit den jeweiligen Kostenträgern abrechnen.

Voraussetzungen für die automatische DGUV-Zulassung


Variante 1: Du hast seit min. 5 Jahren eine GKV-Zulassung

Wenn deine Ergotherapiepraxis seit mindestens 5 Jahren die Zulassung für gesetzliche Krankenkassen besitzt, erfüllst du bereits alle Voraussetzungen und musst nichts mehr prüfen.

Du darfst direkt mit der DGUV-Verordnungsdurchführung starten und mit der BG oder UVT abrechnen. 

Variante 2: Du hast noch keine GKV-Zulassung (oder weniger als 5 Jahre)

Anforderung 1: Praxisausstattung

Es gelten dieselben Anforderungen an die Ergotherapie-Praxisräume und deren Ausstattung wie bei der Zulassung für gesetzliche Krankenkassen

  • Wenn deine Praxis bereits GKV-zugelassen ist, erfüllst du die Praxis-Anforderungen für die BG- und UVT-Zulassung also auf jeden Fall.
  • Solltest du eine Privatpraxis führen, musst du vor der Annahme einer DGUV-Verordnung selbst prüfen, ob deine Praxisräume die GKV-Anforderungen erfüllen. Die GKV-Zulassung selbst ist kein Muss.

Anforderung 2: Berufserfahrung

Die notwendige Berufserfahrung kann entweder von der Praxisinhaberin/dem Praxisinhaber oder von einer angestellten Therapeutin/einem angestellten Therapeuten erfüllt werden.

  • Für die DGUV-Zulassung muss mindestens eine in der Praxis tätige Person eine berufspraktische Erfahrungszeit von mindestens zwei Jahren (in Voll- oder Teilzeit) nachweisen können.
  • In dieser Zeit sollen entweder mindestens 20 Behandlungen von unfallverletzten Patienten:innen oder alternativ eine sechsmonatige klinische Tätigkeit nachweisbar sein. 

Sobald die Berufserfahrung von mind. einem Teammitglied erfüllt wird, dürfen alle in der Praxis tätigen Therapeut:innen Unfallpatient:innen behandeln.

Erfahrene Therapeut:innen übernehmen dabei die Verantwortung für die korrekte Therapiedurchführung von bisher nicht so erfahrenen Therapeut:innen – ähnlich wie die fachliche Leitung im Rahmen der gesetzlichen Krankenkasse.

Hinweis: Die Therapeut:innen mit ausreichender Berufserfahrung müssen nicht bei der DGUV gemeldet werden. Die Nachweise dazu müssen erst erbracht werden, wenn eine BG, eine UVT oder die DGUV diese anfordern sollten.

Wichtig: Nicht angestellte, freiberufliche Therapeut:innen können nicht die Verantwortung für das gesamte Praxisteam übernehmen. 

Wenn die zweijährige Berufserfahrung ausschließlich von einer Freiberuflerin oder einem Freiberufler erfüllt wird, darf nur diese Person BG- und Unfallverordnungen durchführen und abrechnen.

✅ Nach der positiven Prüfung der zwei Aspekte darfst du DGUV-Verordnungen der Ergotherapie annehmen und mit Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträgern der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung abrechnen. 

Beispiele für die Berufserfahrung

  1. Die Inhaberin einer Ergotherapiepraxis hat 4 Jahre Berufserfahrung und vor ihrer Selbstständigkeit bereits viele Unfallpatient:innen behandelt. Sie übernimmt selbst die fachliche Leitung ihrer Praxis und damit dürfen auch ihre Angestellten BG- und Unfallversicherte versorgen.
  2. In einem jungen Praxis-Team kann ausschließlich eine Angestellte die notwendige Berufserfahrung vorweisen. Sie ist seit 3 Jahren Ergotherapeutin, hat bereits ein Jahr in einer Unfallklinik gearbeitet und übernimmt die fachliche Leitung in der aktuellen Praxis. Damit dürfen auch ihre Kolleg:innen BG- und Unfallversicherte versorgen.
  3. In diesem Praxis-Team erfüllt derzeit ausschließlich ein freiberuflich tätiger Therapeut die berufspraktische Voraussetzung. Weil er nicht fest angestellt und nicht täglich vor Ort ist, kann er die fachliche Leitung nicht für das gesamte Praxis-Team übernehmen. In diesem Fall darf nur er BG- und Unfallversicherte versorgen.
  4. Ein junger Ergotherapeut startet direkt nach seiner Ausbildung mit der Soloselbstständigkeit. Weil ihm die berufspraktische Erfahrung noch fehlt, darf er (noch) keine Unfallpatient:innen behandeln. Er könnte jemanden mit nötiger Berufserfahrung einstellen oder in den nächsten zwei Jahren durch Hospitationen Erfahrung bei der Behandlung von Unfallpatient:innen sammeln.

Wer hier für dich schreibt

Laura Wude (Praxisleiterin & Therapeutin)

Als langjährige Praxisleiterin kennt Laura Wude die Herausforderungen im therapeutischen Alltag aus eigener Erfahrung. In Seminaren und Expertenbeiträgen gibt die gelernte Podologin ihr Wissen regelmäßig weiter.
💬 praxis-wissen@thevea.de


Mehr Praxis-Wissen für Ergotherapie

Praxis-Impulse per E-Mail

Speziell für Ergotherapie

  • Leitfäden und Checklisten für eine erfolgreiche Praxis
  • Neue Vorgaben auf den Punkt gebracht
  • 2 bis 3 Mal im Monat, kostenlos & jederzeit abbestellbar

Häufig gelesen

>