Nach dem E-Rezept kommt die E-Verordnung für Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Podologie.
Wie bei Ärzt:innen ist der erste Schritt die Digitalisierung der Praxen. Dafür sorgt der verpflichtende Aschluss aller Praxen an die Telematikinfrastruktur ab 1.1.2026.
Im nächsten Schritt wird zum 1.1.2027 die E-Verordnung für die Heilmittelbranche eingeführt.
Begriffsabgrenzung: Die Begriffe E-Verordnung (E-VO) und E-Rezept werden häufig synonym verwendet – auch wenn die E-Verordnung für Heilmittel gilt, das E-Rezept für Arzneimittel. In diesem Leitfaden orientieren wir uns am umgangsprachlichen Gebrauch und verwenden beide Begriffe für den Heilmittelbereich.
E-Rezept für Eilige
Ab wann ist das E-Rezept für Physiotherapie, Ergotherapie und Co. Pflicht?
So steht es im Gesetz: Die elektronische Heilmittelverordnung geht nach aktuellem Stand am 1. Januar 2027 an den Start.
Welche Voraussetzungen muss meine Praxis für die E-Verordnung erfüllen?
Um die E-VO annehmen zu können, muss deine Praxis an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sein.
Was muss ich jetzt tun?
- Wenn deine Praxis schon digital mit einer Software arbeitet: Kümmere dich um den Anschluss an die Telematinfrastruktur
- Wenn deine Praxis noch analog aufgestellt ist: Kümmere dich zunächst um eine einfache Praxissoftware
Wie nehme ich E-Verordnungen an?
Voraussichtlich wie beim E-Rezept für Arzneimittel: via QR-Code-Ausdruck, App oder elektronischer Gesundheitskarte.
Wie läuft's dann mit der Leistungsbestätigung durch Patient:innen?
Möglich sind die Bestätigung über eine App, per digitaler Unterschrift oder über den Online-Personalausweis. Hier gibt es einen Ausblick auf die digitale Rückseite in unserer Software thevea
Das E-Rezept für Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie & Podologie
Start der E-Verordnung
Die elektronische Heilmittelverordnung zählt zu den Anwendungen der Telematik-Infrastruktur. Sie löst ab dem 1. Januar 2027 das bekannte Muster 13, also die klassische Papierverordnung ab.
Das heißt, ab 2027 sind Arztpraxen dazu verpflichtet, die E-VO elektronisch auszustellen und du dazu, sie in deiner Praxis anzunehmen.

Was die E-Verordnung im Praxisalltag ändert
Die elektronische Heilmittelverordnung ist ein großer Schritt in Richtung Praxisdigitalisierung.
Wenn das E-Rezept für Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Podologie an den Start geht, ist deine Praxis übrigens bereits gut ein Jahr (oder sogar länger) an die Telematikinfrastruktur angeschlossen.
Das bedeutet, dass dein Team und du dann schon vertraut mit der TI und der Anwendung in eurer Software seid. Und eure Patient:innen sind ans E-Rezept gewöhnt.
Diese Veränderungen im Alltag bringt die E-Verordnung konkret:
Weniger Papierkram und Bürokratie: Mit der E-Verordnung gehören Zettelchaos, verlorene Verordnungen, Papierberge und Co. der Vergangenheit an, denn es gibt keine Papierverordnungen mehr. Die Verordnung landet direkt in deiner Software – und bleibt da auch. Für die sichere Aufbewahrung bist nicht du, sondern der Hersteller deiner Praxissoftware verantwortlich.
Keine vergessenen Verordnungen mehr: Deine Patient:innen benötigen nur noch ihre elektronische Gesundheitskarte oder ihr Smartphone, damit du die Verordnung annehmen kannst. Dass du Patient:innen wegschicken musst, weil sie ihre Verordnung vergessen haben, wird viel seltener vorkommen.
Weniger Absetzungen durch übersichtliche Leistungsbestätigung: Falsche Maßnahme notiert, unleserliche Schrift oder ungültiges Maßnahmenkürzel? All das kann mit der E-Rezept für Heilmittel nicht mehr passieren. Die Leistungsbestätigung erfolgt direkt digital in der Software. Das beugt den meisten Fehlern bei der Leistungsbestätigung vor.
Einfachere Verordnungskorrekturen: Die TI-Anwendung KIM macht Verordnungskorrekturen schon ab 2026 leichter, denn sie vereinfacht die Kommunikation mit Arztpraxen bereits vor Beginn der E-Verordnung enorm. Mit der E-VO wird's noch unbürokratischer, denn dann entfallen Korrekturen auf der Papierverordnung vollständig - auch das vermeidet Absetzungen.

E-Rezepte annehmen & abrechnen
Aus den Erfahrungen des mittlerweile erprobten E-Rezepts für Arzneimittel lassen sich zuverlässige Vorhersagen über den Alltag mit der elektronischen Heilmittelverordnung treffen.
So wird es voraussichtlich ablaufen.
Schritt 1: Annahme der Verordnung
Nachdem die verordnende Arztpraxis die E-Verordnung mittels TI digital erstellt hat, wird sie wie das E-Rezept auf einem zentralen System gespeichert.
Von dort rufst du sie ab. Mögliche Wege:
- Elektronische Gesundheitskarte: Du steckst die Karte in das Lesegerät, das Teil deine TI-Anschlusses ist.
- Ausgedruckter QR-Code: Du scannst mit einen Code, den dein:e Patient:in ausgedruckt mitbringt
- Per App: Patientin oder Patient haben die E-Verordnung in ihrer App dabei
Die Verordnung landet dann automatisch der Patientin oder dem Patienten zugeordnet in deiner Software.

QR-Code, App, Gesundheitskarte: Die Annahme der E-VO wird sich am E-Rezept für Arzneimittel orientieren (Bild zum Vergößern anklicken)
Schritt 2: Durchführung der Therapie & Bestätigung
Nun behandelst du wie gewohnt deine Patienten oder deinen Patienten. Mit einem Unterschied: Du musst keine Rückseite mehr ausfüllen und die Bestätigung erfolgt digital.
Ausblick: Die "digitale Rückseite"
Diese Funktion wird in thevea voraussichtlich schon vor der E-Verordnung verfügbar sein. Wir zeigen hier den aktuellen Entwicklungsstand.
Anstatt auf der Papierverordnung deine erbrachte Leistung zu dokumentieren, wählst du künftig einfach in thevea die entsprechende Maßnahme aus. Im nächsten Schritt gibst du an, auf welche Art dein:e Patient:in die Leistung bestätigen möchte.

In meinem Beispiel hat die Patientin bzw. der Patient die digitale Unterschrift ausgewählt. Das geht ganz einfach per Smartphone oder Tablet wie du es zum Beispiel von der Paketzustellung kennst.

Nach erfolgter Unterschrift ordnet thevea die Maßnahme der Verordnung zu, so dass alle erbrachten Leistungen wie auf der Rückseite der Papierverordnung dokumentiert und bestätigt sind.

Schritt 3: Abrechnung der Verordnung
Ist deine Verordnung fertig behandelt, kannst du sie zur Abrechnung freigeben. Die Abrechnung erfolgt ebenfalls komplett digital. Wie genau das abläuft, hängt von deiner Software ab.
TI & E-VO zum Angucken: Noch mehr Infos zum Thema

Hausbesuche, Bevollmächtigte und Co.
Die E-Verordnung ist seitens der gematik GmbH – die trägt die Gesamtverantwortung für das Thema TI –noch nicht genau spezifiziert.
Das ist für dich zum aktuellen Zeitpunkt unproblematisch, da zwei Dinge feststehen:
- Sobald die E-VO kommt, werden alle Einzelheiten spezifiziert sein.
- Die E-VO soll deinen Arbeitsalltag, ebenso wie alle anderen TI-Anwendungen erleichtern. Um praktikable Lösungen kümmern sich Software-Hersteller wie wir - nicht du.
Das E-Rezept kann dir als gute Orientierung dienen. Anfangs gab es noch große Zweifel und kleine Stolpersteine, jetzt, ein Jahr später, ist es bereits zum Alltag geworden.
Fazit zur E-Verordnung
Die E-Verordnung wird beim Ablauf für die und deine Patient:innen dem E-Rezept ähneln.
Das hat vor allem den Vorteil, dass nicht nur du, sondern auch deine Patient:innen schon vertrauter im Umgang mit E-Verordnungen sein werden.
Wie auch immer die E-VO ganz im Detail aussehen wird: Sie wird deinen Arbeitsalltag auf jeden Fall leichter machen.
Übrigens: Mit thevea können Verordnungen schon jetzt digital erfasst werden, und das ganz ohne den Bedarf an zusätzlichen Geräten wie Handscanner. Du arbeitest also schon heute fast so wie mit E-Verordnung und musst dich 2027 nicht umgewöhnen.
Wie unterschreibt der Patient das Rezept?
Hi Carolin,
wie genau die Behandlungsbestätigung für die E-Verordnung umgesetzt werden soll, wurde bisher nicht im Detail festgelegt.
Vorstellbar sind unter anderem Bestätigungen auf dem Smartphone oder per Krankenkassen-App – das kann gerade für Patient:innen mit motorischen Schwierigkeiten sehr hilfreich sein.
Sobald weitere Details dazu feststehen, erfährst du es hier auf unserem Blog 🙂
Viele Grüße
Pia von thevea
Guten Tag,
ich möchte ebenfalls wissen, wie der Leistungsemfang dokumentiert wird, in einem Heim für schwerstmehrfach Behinderte. Bisher unterschreibt das Pflegepersonal.Dies wird auch auf der Verordnung angegeben und ist legitim.
Freundlich Grüße
Martina Junge
Physiotherapeutin
Hi Martina,
wie genau die Behandlungsbestätigung für die E-Verordnung umgesetzt werden soll, wurde bisher nicht im Detail festgelegt.
Vorstellbar sind unter anderem Bestätigungen auf dem Smartphone oder per Krankenkassen-App – das kann gerade für Patient:innen mit motorischen Schwierigkeiten sehr hilfreich sein.
Da auch die E-Verordnung alle Regeln der GKV-Versorgungsverträge einhalten muss, wird es voraussichtlich auch eine Möglichkeit für die vertragskonforme Unterschrift durch Dritte geben. Vorstellbar ist ein Hinweisfeld zur Bestätigung, indem die unterschreibende Betreuungs- oder Pflegeperson angegeben werden kann.
Sobald weitere Details dazu feststehen, erfährst du es hier auf unserem Blog 🙂
Viele Grüße
Pia von thevea
mich würde interressieren, wie das mit der Unterschrift des Patgienten auf dem E Rezept funktionieren soll, auch in Einrichtungen in denen der Patient nicht mehr selbst unterzeichnen kann und nicht immer sofort ein Unterzeichnungsberechtigter parat ist, da muss man oft Unterschriften nachholen, wie soll das denn gehen?
Hallo Therese,
wie genau die Behandlungsbestätigung für die E-Verordnung umgesetzt werden soll, wurde bisher nicht im Detail festgelegt.
Vorstellbar sind unter anderem Bestätigungen auf dem Smartphone oder per Krankenkassen-App – das kann gerade für Patient:innen mit motorischen Schwierigkeiten sehr hilfreich sein.
Da die Unterzeichnung gemäß den GKV-Versorgungsverträgen stets direkt nach jeder Behandlung zu erfolgen hat, gehe ich nicht davon aus, dass das „Nachholen von Unterschriften“ bei der Umsetzung der elektronischen Behandlungsbestätigung vordergründig berücksichtigt wird.
Sobald weitere Details dazu feststehen, erfährst du es hier auf unserem Blog 🙂
Viele Grüße
Laura von thevea
Sehr interessantes Thema,
Gibt es denn bereits Informationen wie und ob die Patienten bei der elektronischen Heilmittel Verordnung die Behandlung bestätigen/ unterschreiben können?
Denn Bisher soll ja nur der Therapeut Mittel Heilmittelausweis unterzeichnen können.
Bitte um Rückmeldung:)
Sportliche Grüße
Hi Manfred,
um deine Frage zu beantworten, müsste ich meinen vorherigen Kommentar wiederholen. Aktuell kann ich dir keine neuen Auskünfte dazu geben.
Sobald sich was tut, erfährst du es hier im Blog.
Viele Grüße
Laura von thevea