Refinanzierungs-Vereinbarungen in der Physiotherapie: Alles über die neuen TI-Pauschalen (2024)


Philipp Engbarth (Betriebswirt & TI-Experte)
19.04.2024

Neue Entwicklungen bei den TI-Pauschalen

Es gibt neue Regelungen zur Refinanzierung für den Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI). Nachdem Physiotherapeut:innen schon seit einiger Zeit die Möglichkeit haben, sich an die Telematikinfrastruktur anzuschließen, gibt es nun endlich neue Regelungen zur Refinanzierung.

Die Einigung wurde zwischen den physiotherapeutischen Berufsverbänden IFK, ZVK, VPT, VDB und dem GKV-Spitzenverband erzielt. Dieser Artikel gibt dir einen umfassenden Einblick in die Zusammensetzung der TI-Pauschalen und erläutert zudem wichtige Voraussetzungen und den Zeitpunkt deiner ersten Auszahlung der Pauschale, welcher dir beim Anschluss an die TI zusteht.

Wichtige Änderungen in der Finanzierungsvereinbarung

Anders als bisher gibt es keine Einmalzahlungen mehr. Stattdessen werden nun für Praxen, die sich ab dem 1. Juli 2023 anschließen oder bereits angeschlossen haben, monatliche TI-Pauschalen ausgezahlt, und zwar rückwirkend bis zu diesem Datum.

Für Praxen, die bereits zwischen Januar 2021 und Juni 2023 an die Telematikinfrastruktur angeschlossen waren, ändert sich ebenfalls etwas:
Sie erhalten für die ersten 30 Monate nach ihrem Anschluss eine um 50% reduzierte monatliche TI-Pauschale.

Für Eilige: Die wichtigsten Änderungen zusammengefasst 

  • Neue (Re-)Finanzierungsvereinbarung für Physiotherapeut:innen
    Mitte April 2024 hat der GKV-Spitzenverband gemeinsam mit den physiotherapeutischen Berufsverbänden die neue Vereinbarung zum Anschluss an die Telematikinfrastruktur verabschiedet.

  • Änderung der Zahlungsweise
    Statt Einmalzahlungen werden nun monatliche Pauschalen quartalsweise ausbezahlt.

  • GKV-Antragsportal und Voraussetzungen
    Zur Auszahlung der Pauschale müssen Physiotherapeut:innen im Antragsportal erklären, wann und mit welchen Diensten bzw. Anwendungen die Praxis an die TI angeschlossen ist. Das Antragsportal ist seit dem 15.04.2024 wieder geöffnet.

  • Höhe der monatlichen Pauschale
    Ab dem 1. Januar 2024 beträgt die monatliche Pauschale für jede Praxis 200,22 € (für 2023: 192,80€). Für jede:n Mitarbeiter:in mit eHBA steigt diese Pauschale um zusätzliche 7,48 € pro Monat & eHBA. Beachte, dass die Auszahlungen brutto erfolgen.

Voraussetzungen für den Erhalt der Pauschale

Für die vollständige Auszahlung der Pauschalen musst du sicherstellen, dass deine Praxis an die TI angeschlossen ist und über folgende funktionsfähige Ausstattung verfügt: die Anwendung KIM (Kommunikation im Medizinwesen), einen Konnektor, eHealth-Kartenterminals, eHBA und die SMC-B-Karte. Die notwendigen Nachweise erbringst du durch eine Eigenerklärung nach Anlage 1, die du als Praxisinhaber:in ausfüllst. 


Antragstellung und Auszahlung

Das Thema Antragsstellung kann etwas knifflig sein, aber keine Sorge: Die detaillierte Anleitung des GKV-Spitzenverbandes hilft dir dabei, alles richtig zu machen. Hier eine vereinfachte Beschreibung des Prozesses:

Zuerst musst du dich über das GKV-Portal anmelden und deine Eigenerklärung digital ausfüllen. Sobald du die Vorlage ausgefüllt hast, drucke sie aus, unterschreibe sie und lade sie dann ins Antragsportal hoch.

Falls deine Praxis bereits an die TI angeschlossen und durch die GKV geprüft wurde, beachte bitte, dass du alle Belege für neu angeschaffte Dienste oder Komponenten innerhalb von drei Monaten im Portal nachweisen oder beantragen musst.

Unvollständige Nachweise können zu einer Kürzung der Pauschalen führen.


Höhe der monatlichen TI-Pauschale

Ab dem 1. Januar 2024 beträgt die Grundpauschale 200,22 € monatlich pro Praxis, zuzüglich 7,48 € für jede:e Mitarbeiter:in, welche:r einen eHBA nutzt. Beschäftigst du beispielsweise zwei weitere Physiotherapeut:innen, steht dir eine monatliche Pauschale von 215,18 € zu, die quartalsweise ausgezahlt wird.


Wann erfolgt die erste Auszahlung meiner Pauschale?

Hierzu ist ein Blick in die neue Finanzierungsvereinbarung erforderlich:
"Der GKV-Spitzenverband zahlt den anspruchsberechtigten Physiotherapeuten die erstmalige TI-Pauschale [...] spätestens bis zum 15. des dritten Monats des auf das Antragsquartal folgenden Quartals aus, danach fortlaufend zum 15. des dritten Monats des folgenden Quartals."

Ein Beispiel: Du hast deine Angaben erfolgreich in das Antragsportal übertragen und die GKV hat den Antrag bis spätestens Ende Juni 2024 (Ende Quartal 2) bestätigt. Die erste Auszahlung würde zum 3. Monat des folgenden Quartals (Quartal 3 / 2024) folgen, also somit spätestens am 15. September. Die nächste Zahlung würdest du am 15. Dezember erhalten usw.

Dann bekommst du deine TI-Pauschale


Antworten auf häufige Fragen zur Refinanzierungsvereinbarungen für Physiotherapeut:innen

Was sind die neuen Regelungen zur Refinanzierung für den Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI)?

Ab dem 1. Juli 2023 gibt es keine Einmalzahlungen mehr für den Anschluss an die TI. Stattdessen erhalten Praxen, die sich ab diesem Datum anschließen oder bereits angeschlossen haben, monatliche TI-Pauschalen. Für Praxen, die schon zwischen Januar 2021 und Juni 2023 angeschlossen waren, gibt es für die ersten 30 Monate eine um 50% reduzierte monatliche Pauschale.

Wie hoch sind die neuen monatlichen TI-Pauschalen ab Januar 2024?

Ab dem 1. Januar 2024 beträgt die monatliche Grundpauschale 200,22 € pro Praxis. Zusätzlich erhöht sich die Pauschale um 7,48 € für jede:n Mitarbeiter:in, welche:r einen eigenen eHBA nutzt. 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um die monatlichen TI-Pauschalen zu erhalten?

Deine Praxis muss an die TI angeschlossen sein und über die notwendige funktionsfähige Ausstattung bzw. Dienste verfügen, wie die Anwendung KIM (Kommunikation im Medizinwesen), einen Konnektor, eHealth-Kartenterminals, eHBA und eine SMC-B-Karte. Die notwendigen Nachweise erbringst du durch eine Eigenerklärung nach Anlage 1.

Wie funktioniert die Antragsstellung und Auszahlung der TI-Pauschalen?

Die Antragsstellung erfolgt über das GKV-Portal. Du musst dich anmelden, deine Eigenerklärung digital ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und dann ins Antragsportal hochladen. Beachte dabei folgende Ausfüllhinweise.

Wer hier für dich schreibt

Philipp Engbarth (Betriebswirt & TI-Experte)

Philipp bringt als studierter Betriebswirt tiefgreifendes Know-how in die Welt der Heilmittelrichtlinie und Telematikinfrastruktur ein. Mit ihm bleibt der Paragraphen-Dschungel außen vor und macht jedes Thema für jeden verständlich.

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