Gewerbesteuer, Umsatzsteuer etc.: Was Physiotherapeuten wirklich zahlen müssen


Stefanie Anders (ECOVIS Steuerberatung)
24.03.2024

Gewerbesteuer, Umsatzsteuer etc.: Was Physiotherapeuten wirklich zahlen müssen


Stefanie Anders (ECOVIS Steuerberatung)

Als freiberuflicher Physiotherapeut fallen neben der Verordnungs-, Rechnungs- und Patientenverwaltung auch steuerliche und buchhalterische Themen an.

Insbesondere bei der steuerlichen Betrachtung stellt sich die Frage, welche Steuern ich als Therapeut:in zu zahlen habe. 

Beginnen wir also bei der Einkommensteuer, die auf dein Einkommen als natürliche Person erhoben wird.


Einkommensteuer und Physiotherapie: Was muss ich einreichen?

Wenn du deine Praxis als Einzelpraxis führst, generierst du Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit gemäß § 18 Abs. 1 Nr.1 EStG, die als Katalogberufe bekannt sind. 

Dies erfordert von dir als Selbstständige:r die jährliche Einreichung einer Einkommensteuererklärung beim Finanzamt.

Dabei kommt die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) zum Einsatz, um deinen Praxisgewinn und gegebenenfalls weitere Einkünfte gemäß § 4 Abs. 3 EStG zu erfassen.

Im Regelfall müssen auf die voraussichtliche Einkommensteuer-Zahllast (zzgl. gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) vierteljährliche Vorauszahlungen an das Finanzamt entrichtet werden. 


Umsatzsteuer in der Physiotherapie-Praxis: Pflicht oder nicht?

Die Umsätze, die du als Therapeut:in generierst, fallen grundsätzlich unter den Begriff der Heilbehandlung

Gemäß § 4 Nr. 14 UStG sind alle Behandlungen, die im Rahmen der Heilbehandlung anfallen, umsatzsteuerbefreit.

Die wichtigste Voraussetzung für die Umsatzsteuerbefreiung in der Physiotherapie ist das Vorliegen einer ärztlichen Verordnung. Kann dieser Nachweis nicht erbracht werden, unterliegt die Behandlung der Umsatzsteuer. 

Ebenfalls unterliegen der Umsatzsteuer auch Wellness-Programme, Massagen oder Gerätetraining. 

Umsatzsteuer: 7% oder 19%?

Bietest du Behandlungen an, welche grundsätzlich verordnungsfähig sind (und es lediglich an der Verordnung fehlt), werden diese Behandlungen mit einem ermäßigten Steuersatz von 7% besteuert (z.B. Fango).

Gesundheitsfördernde Behandlungen wie Massagen oder Tape-Anlagen werden jedoch mit dem Regelsteuersatz von 19% besteuert.


Umsatzsteuerbefreiung in der Physiotherapie: Umsatzsteuer „umgehen"

Eine physiotherapeutische Praxis kann entweder als Einzelpraxis oder als Zusammenschluss mehrerer Physiotherapeut:innen betrieben werden.

Im Regelfall erfolgt der Zusammenschluss im Rahmen einer GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts).

Beide Varianten (Einzelpraxis vs. Zusammenschluss) haben ihre Vor- und Nachteile.

Mögliche Vorteile für einen möglichen Zusammenschluss sind:beispielsweise gegenseitige Vertretungsregelungen im Urlaubs- oder Krankheitsfall, das Angebot erweiterter Öffnungszeiten, ein besserer Wissensaustausch und eine gemeinsame Haftung sein.

  • gegenseitige Vertretungsregeln im Urlaubs- oder Krankheitsfall
  • erweiterte Öffnungszeiten
  • Wissensaustausch
  • gemeinsame Haftung

Mögliche Nachteile könnten darin liegen, dass gewisse Entscheidungen  wie Neuanschaffungen/Investitionen von Geräten oder die Anstellung von Mitarbeiter:innen gemeinsam getroffen werden müssen und der bzw. die Physiotherapeut:in im Fall einer Einzelpraxis alleine haftet.

Daher sollte im Vorfeld zur Existenzgründung gründlich abgewogen werden, ob man eher der Typ „Einzelkämpfer“ ist oder sich auch in einem Zusammenschluss mit weiteren Kolleg:innen wohlfühlt.

Physiotherapie und Gewerbesteuer: Vorsicht Falle!

Die Gründung einer physiotherapeutischen Praxis stellt die Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit dar.

Diese muss binnen vier Wochen nach Aufnahme der Tätigkeit gegenüber dem zuständigen Finanzamt angezeigt werden.

Parallel zu dieser Anzeige muss ein sogenannter „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ ausgefüllt und dem Finanzamt eingereicht werden.

Hierin müssen unter anderem Angaben zu den voraussichtlichen Praxiseinnahmen, Praxisgewinnen und auch möglichen künftigen Angestellten gemacht werden.

Auf Basis dieser Angaben erteilt das Finanzamt im Nachgang eine Steuernummer und setzt gegebenenfalls vierteljährliche Einkommensteuervorauszahlungen fest.

Eine Gewerbeanmeldung bei der zuständigen Gemeinde muss nicht vorgenommen werden, da es sich um eine freiberufliche Tätigkeit handelt.

Bagatellgrenzen

Eine gewerbliche Umqualifizierung bei der Personengesellschaft kann umgangen werden, wenn im Rahmen der gewerblichen Nebentätigkeit folgende Bagatellgrenzen unterschritten werden.

Die Nettoerlöse aus der gewerblichen Nebentätigkeit betragen ...

  • weniger als 3 Prozent der Gesamterlöse der Gesellschaft und
  • Die Nettoerlöse aus der gewerblichen Nebentätigkeit betragen weniger als 24.500,00€ netto

Sollte in beiden Fällen Gewerbesteuer gezahlt werden, ist die zwingende Folge daraus, bei der Gemeinde ein Gewerbe anzumelden.

Gewerbesteuer bei einer Personengesellschaft

Gewerbesteuer in der Einzelpraxis

Wer hier für dich schreibt

Stefanie Anders (ECOVIS Steuerberatung)

Stefanie Anders ist Steuerberaterin und Expertin in der Existenzgründungsberatung von Heilberufen und kennt alle Tipps, Tricks und Stolperfallen bei der Selbstständigkeit.

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