Existenzgründung: Praxisform finden und beim Finanzamt anmelden


Stefanie Anders (ECOVIS Steuerberatung)
27.11.2024

Existenzgründung: Praxisform finden und beim Finanzamt anmelden


Stefanie Anders (ECOVIS Steuerberatung)

Viele angestellte Therapeut:innen machen sich im Laufe ihrer beruflichen Laufbahn selbständig. 

Wie du bei der Praxisgründung in der Physiotherapie böse Überraschungen vom Finanzamt verhinderst, erklärt Steuerberaterin Stefanie Anders von ECOVIS KSO.

Die Grundsätze gelten auch für andere Heilmittelerbringer:innen.


Art der Einkünfte und Steuern

Die Physiotherapie ist eine freiberufliche Tätigkeit. Wird diese selbstständig ausgeübt, erzielen Physiotherapeut:innen hierdurch Einkünfte aus selbständiger Arbeit gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

Eine freiberufliche Tägtigkeit ist im Regelfall kein Gewerbe, daher fällt auch keine Gewerbesteuer an. 

Es gibt jedoch Ausnahmen, welche wir dir in diesem Blogbeitrag über die steuerlichen Pflichten aufzeigen.


Einzelpraxis vs. Gemeinschaftspraxis: Vorteile und Nachteile

Eine physiotherapeutische Praxis kann entweder als Einzelpraxis oder als Zusammenschluss mehrerer Physiotherapeut:innen betrieben werden.

Im Regelfall erfolgt der Zusammenschluss im Rahmen einer GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts).

Beide Varianten (Einzelpraxis vs. Zusammenschluss) haben ihre Vor- und Nachteile.

Mögliche Vorteile für einen möglichen Zusammenschluss sind:beispielsweise gegenseitige Vertretungsregelungen im Urlaubs- oder Krankheitsfall, das Angebot erweiterter Öffnungszeiten, ein besserer Wissensaustausch und eine gemeinsame Haftung sein.

  • gegenseitige Vertretungsregeln im Urlaubs- oder Krankheitsfall
  • erweiterte Öffnungszeiten
  • Wissensaustausch
  • gemeinsame Haftung

Mögliche Nachteile könnten darin liegen, dass gewisse Entscheidungen  wie Neuanschaffungen/Investitionen von Geräten oder die Anstellung von Mitarbeiter:innen gemeinsam getroffen werden müssen und der bzw. die Physiotherapeut:in im Fall einer Einzelpraxis alleine haftet.

Daher sollte im Vorfeld zur Existenzgründung gründlich abgewogen werden, ob man eher der Typ „Einzelkämpfer“ ist oder sich auch in einem Zusammenschluss mit weiteren Kolleg:innen wohlfühlt.

Anmeldung bei Finanzamt und Gewerbesteuer

Die Gründung einer physiotherapeutischen Praxis stellt die Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit dar.

Diese muss binnen vier Wochen nach Aufnahme der Tätigkeit gegenüber dem zuständigen Finanzamt angezeigt werden.

Parallel zu dieser Anzeige muss ein sogenannter „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ ausgefüllt und dem Finanzamt eingereicht werden.

Hierin müssen unter anderem Angaben zu den voraussichtlichen Praxiseinnahmen, Praxisgewinnen und auch möglichen künftigen Angestellten gemacht werden.

Auf Basis dieser Angaben erteilt das Finanzamt im Nachgang eine Steuernummer und setzt gegebenenfalls vierteljährliche Einkommensteuervorauszahlungen fest.

Eine Gewerbeanmeldung bei der zuständigen Gemeinde muss nicht vorgenommen werden, da es sich um eine freiberufliche Tätigkeit handelt. 

Anmeldung beim Finanzamt in 3 Schritten

  1. Aufnahme der Tätigkeit: § 138 Abs. 1b iVm. Abs. 4 AO regelt, dass du dich innerhalb von 4 Wochen nach Aufnahme deiner Tätigkeit beim Finanzamt anmeldest.
  2. Erfassung des Fragebogens: Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung dient dazu, deine Steuernummer als auch deine Vorauszahlungen zu ermitteln. Unser Tipp: Ein Businessplan kann helfen, deine Einnahmen und Gewinne zu schätzen.
  3. Anmeldung erfolgt: Nach Anzeige beim Finanzamt und Mitteilung des Fragebogens teilt das Finanzamt dir deine persönliche Steuernummer als auch deine vierteljährliche Vorauszahlung mit.

Insbesondere die Schätzung von Praxiseinnahmen, -ausgaben und -gewinnen ist vor der eigentlichen Praxisaufnahme schwierig zu ermitteln.

Unser Tipp: Mit dem richtigen Experten an deiner Seite kann die Anmeldung beim Finanzamt aber auch die Wahl der Praxisform deutlich erleichtert werden.

Wer hier für dich schreibt

Stefanie Anders (ECOVIS Steuerberatung)

Stefanie Anders ist Steuerberaterin und Expertin in der Existenzgründungsberatung von Heilberufen und kennt alle Tipps, Tricks und Stolperfallen bei der Selbstständigkeit.

Kommentar schreiben oder Frage stellen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.


  1. Guten Abend Frau Anders, ich möchte mich gern selbstständig machen als physiotherapeutin.aktuell.bun ich noch angestellt. Gern möchte ich damit starten, Privatpatienten auf selbstständiger Basis zu behandeln. Ich habe 2 Pat. Aus meiner aktuellen Praxis die ihre zukünftigen Privatrezepte mit mir abrechnen wollen und ich diese zu Hause behandle. Wie schnell ist dieser Prozess anzustoßen? Ich habe soeben einen Telefontermin bei meinem zuständigen Finanzamt für morgen vereinbart.
    Ich glaube sie Kassenzulassung ist ein längerer weg. Privatpatienten dagegen, sind glaub ich sehr einfach abzurechnen?
    Ich freue mich über eine Rückmeldung.

    Herzliche Grüße
    Herrmann Susanne

    1. Hallo Susanne,

      Du hast absolut recht, mit Privatpatient:innen zu starten, ist wesentlich unkomplizierter.
      Schau mal hier: https://thevea.de/praxis-wissen/physiotherapie-zulassungsvoraussetzungen/

      In diesem Artikel habe ich alles zusammengefasst, was du zur Zulassung wissen musst – sowohl für GKV-Patient:innen als auch für eine reine Privatpraxis.

      Wichtig ist, dass du deine freiberufliche Tätigkeit als Physiotherapeutin innerhalb von vier Wochen beim zuständigen Finanzamt anzeigst.

      Melde dich gerne, wenn du weitere Fragen hast!

      Viel Erfolg bei deinem Start in die Selbstständigkeit.

      Laurell aus dem thevea-Team

  2. Hallo,
    wie schreibt man denn so einen Businessplan?
    Diesen professionell erstellen zu lassen ist doch sicher sehr kostenintensiv.
    Braucht man diesen auch bei einer Praxisübernahme?
    Vielen lieben Dank.

    1. Hi Stefanie,
      ein Businessplan ist in der Regel ein sehr detailliertes Schriftstück, in dem alle relevanten Aspekte eines zukünftigen Unternehmens (oder eines unternehmerischen Projekts) zusammengefasst werden:
      von der Gründerperson und Geschäftsidee (Zielkunden, Vision, Mission) über Marktanalysen, Chancen & Risiken bis zur Finanzplanung (Investitionsbedarf sowie Umsatz- und Rentabilitätsplan).

      Du merkst: Das Ganze ist ziemlich umfangreich, und bevor ein Businessplan zusammengefasst werden kann, müssen viele Informationen zur Selbstständigkeit bereits ermittelt und festgelegt werden.
      Das ist mit der Unterstützung einer Existenzberatung deutlich leichter. Und aus meiner eigenen Erfahrung heraus kann ich sagen, dass das gar nicht so teuer und jeden Cent wert ist.

      Ob du in deinem individuellen Fall einer Praxisübernahme einen Businessplan benötigst und welchen Umfang dieser haben muss, kann ich nicht sagen.
      Hier kann dir ebenfalls eine Existenzberatung sowie dein:e Steuerberater:in Hilfestellung bieten.

      Viele Grüße
      Laura aus dem thevea-Team

{"email":"Email address invalid","url":"Website address invalid","required":"Required field missing"}

Praxis-Impulse per E-Mail

Speziell für Ergotherapie, Logopädie, Physiotherapie, Podologie

  • Leitfäden und Checklisten für eine erfolgreiche Praxis
  • Neue Vorgaben auf den Punkt gebracht
  • 2 bis 3 Mal im Monat, kostenlos & jederzeit abbestellbar

Häufig gelesen