Privatabrechnung als Therapeut: Preise festlegen und kommunizieren


Mathias Gans (Ergotherapeut & Unternehmensberater)
07.03.2024

Privatabrechnung als Therapeut: Preise festlegen und kommunizieren


Mathias Gans (Ergotherapeut & Unternehmensberater)

Wer kennt sie nicht: Privatpatient:innen, die sich über die Höhe der Privatrechnung beschweren. 

Fragst du dich dann, ob deine Preise wirklich zu hoch sind? Das muss nicht sein.  

Privatpreise festlegen in 5 Schritten

  1. Entscheide, welchen Vergütungssatz du in Rechnung stellen willst.Mindestens der 1,5-fache GKV-Satz sollte es sein. Weitere Faktoren wie die Erfahrung im Team oder das regionale Preisniveau führen zu höheren Sätzen. Für deinen Preis bist du an keine Vorgaben gebunden. 

  2. Orientiere dich an der Privatliquidation der Ärzte
    Ärzt:innen stellen bei der Privatabrechnung das 1,8- bis 2,3-fache der Vergütungssätze der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) in Rechnung. In der Therapiepraxis ist ein Vergütungssatz zwischen dem 1,5-fachen und dem 2,0-fachen GKV-Satz empfehlenswert.

  3. Vergleiche deine aktuellen Privatpreise mit der möglichen Vergütung auf Grundlage der 1,5- bis 2,0-fachen GKV-Sätze.  

  4. Entscheide, welchen Vergütungssatz du in Rechnung stellen willst.Mindestens der 1,5-fache GKV-Satz sollte es sein. Weitere Faktoren wie die Erfahrung im Team oder das regionale Preisniveau führen zu höheren Sätzen. Für deinen Preis bist du an keine Vorgaben gebunden. 
    • Zum Beispiel genau das 1,5-fache. Daraus ergeben sich ungerade Privatpreise wie 50,09 Euro für MT in der Physiotherapie. 
    • Auch ein anderer exakter Steigerungsfaktor ist möglich, zum Beispiel genau das 1,8-fache des GKV-Satzes. 
    • Wenn du es dir und deinen Patient:innen einfacher machen möchtest, runde den Preis. Gehst du in bei der Manuellen Therapie nach dem 1,5-fachen GKV-Satz, stellst du nicht 50,09 Euro in Rechnung, sondern 50 Euro. 
    • Bedenke immer, dass dein Preis deine Leistung abbilden soll: Gute Leistung  = angemessener Preis. 

Diskussionen über die Privatpreise? 6 goldene Regeln

Ein Preis für alle Privatpatienten, egal ob PKV oder Beihilfe 

  • Relevant ist nicht, was der Patientinnen und Patienten erstattet bekommen, sondern was du für deine Dienstleistung verlangst bzw. verlangen willst. Sprich: gleiche Leistung, gleicher Preis.  
  • Kommt dann das Argument, dass die GKV-Patient:innen weniger bezahlen? Weise darauf hin, dass du diesen Preis nicht bestimmen kannst – so, wie es bei Ärzt:innen auch der Fall ist. 

Kommuniziere freundlich & klar. Und kurz  

Alle Privatpatient:innen erhalten zu Beginn der Behandlung eine schriftliche Behandlungsvereinbarung, die sie unterschreiben müssen. Das "reicht". Du musst nichts erklären, begründen oder dich entschuldigen. Nur auf Nachfrage antwortest du. Kurz und knapp.

Du: Ja, das ist unser Vergütungssatz.
Pause (jetzt kann das Thema schon beendet sein) 
Patient:in: Das ist aber teurer, als bei Praxis XY. 
Du: Das ist möglich und der Preis der Therapie, die wir Ihnen bieten. 
Pause (jetzt kann das Thema schon beendet sein) 
Patient:in erwidert etwas Kritisches. 
Du: Bitte überlegen Sie sich, ob wir Sie behandeln dürfen. Gerne geben wir unser Bestes. 


Gewähre keinen Nachlass 

Wenn Privatpatient:innen sich nach dem Einreichen der Rechnung darüber beschweren, dass ihre private Krankenversicherung nicht alles übernimmt, dann tut dir das leid. Denn wer zahlt schon gerne drauf? Aber du gewährst keinen Nachlass! 

  • „Das tut uns leid. Gerne können wir Ihnen Informationen zur Thematik geben.“ Vergiss‘ nicht: Du hast deine Patient:innen bereits zu Behandlungsbeginn schriftlich in einer Behandlungsvereinbarung darüber informiert. 
  • Wenn deine Patientin oder dein Patient weiter diskutieren will, verweist du freundlich auf die unterschriebene Behandlungsvereinbarung. 


Kläre mit deinem Team, wer was sagt

Beschwerden werden zur "Chefsache", wenn sich Patient:innen mit der vereinbarten Antwort deines Teams nicht zufrieden geben.  


Zähle die Beschwerden

Zähle die Privatpatient:innen, die die Vergütungssätze akzeptieren – und vergleiche sie mit der Anzahl derjenigen, die "meckern". Du wirst feststellen, dass 80 bis 90 Prozent die Preise ohne Diskussion hinnehmen. Also die ganz große Mehrheit. Lass‘ dich von der Minderheit nicht verunsichern. 


Denke und handle wirtschaftlich 

Wirtschaftlich bist du erfolgreicher, wenn du angemessene Vergütungssätze durchsetzt. Dadurch verlierst du gegebenenfalls ein paar wenige Privatpatient:innen. In der Gesamtrechnung ist das aber besser, als allen Privatpatient:innen (zu) niedrige Preise zu gewähren. 

Wer hier für dich schreibt

Mathias Gans (Ergotherapeut & Unternehmensberater)

Unternehmensberater Mathias Gans weiß aus eigener Erfahrung, wie sich die Herausforderungen im Praxisalltag meistern lassen: Der Betriebswirt ist gelernter Ergotherapeut und Inhaber zweier Praxen in Baden-Württemberg und Bayern.

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