Wer kennt sie nicht: Privatpatient:innen, die sich über die Höhe der Privatrechnung beschweren.
Fragst du dich dann, ob deine Preise wirklich zu hoch sind? Das muss nicht sein.
Privatpreise festlegen in 5 Schritten
[1] Entscheide, welchen Vergütungssatz du in Rechnung stellen willst.Mindestens der 1,5-fache GKV-Satz sollte es sein. Weitere Faktoren wie die Erfahrung im Team oder das regionale Preisniveau führen zu höheren Sätzen. Für deinen Preis bist du an keine Vorgaben gebunden.
[2] Orientiere dich an der Privatliquidation der Ärzte
Ärzt:innen stellen bei der Privatabrechnung das 1,8- bis 2,3-fache der Vergütungssätze der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) in Rechnung. In der Therapiepraxis ist ein Vergütungssatz zwischen dem 1,5-fachen und dem 2,0-fachen GKV-Satz empfehlenswert.
[3] Vergleiche deine aktuellen Privatpreise mit der möglichen Vergütung auf Grundlage der 1,5- bis 2,0-fachen GKV-Sätze.
[4] Entscheide, welchen Vergütungssatz du in Rechnung stellen willst. Mindestens der 1,5-fache GKV-Satz sollte es sein. Weitere Faktoren wie die Erfahrung im Team oder das regionale Preisniveau führen zu höheren Sätzen. Für deinen Preis bist du an keine Vorgaben gebunden.
- Zum Beispiel genau das 1,5-fache. Daraus ergeben sich ungerade Privatpreise wie 50,09 Euro für MT in der Physiotherapie.
- Auch ein anderer exakter Steigerungsfaktor ist möglich, zum Beispiel genau das 1,8-fache des GKV-Satzes.
- Wenn du es dir und deinen Patient:innen einfacher machen möchtest, runde den Preis. Gehst du in bei der Manuellen Therapie nach dem 1,5-fachen GKV-Satz, stellst du nicht 50,09 Euro in Rechnung, sondern 50 Euro.
- Bedenke immer, dass dein Preis deine Leistung abbilden soll: Gute Leistung = angemessener Preis.
Steigerungssätze für alle Branchen
Bei der Orientierung und Berechnung können dir die Steigerungssätze helfen, die wir hier für alle Branchen zusammengestellt haben.
Diskussionen über die Privatpreise? 6 goldene Regeln
Ein Preis für alle Privatpatienten, egal ob PKV oder Beihilfe
- Relevant ist nicht, was der Patientinnen und Patienten erstattet bekommen, sondern was du für deine Dienstleistung verlangst bzw. verlangen willst. Sprich: gleiche Leistung, gleicher Preis.
- Kommt dann das Argument, dass die GKV-Patient:innen weniger bezahlen? Weise darauf hin, dass du diesen Preis nicht bestimmen kannst – so, wie es bei Ärzt:innen auch der Fall ist.
Kommuniziere freundlich & klar. Und kurz
Alle Privatpatient:innen erhalten zu Beginn der Behandlung eine schriftliche Behandlungsvereinbarung, die sie unterschreiben müssen. Das "reicht". Du musst nichts erklären, begründen oder dich entschuldigen. Nur auf Nachfrage antwortest du. Kurz und knapp.
Du: Ja, das ist unser Vergütungssatz.
Pause (jetzt kann das Thema schon beendet sein)
Patient:in: Das ist aber teurer, als bei Praxis XY.
Du: Das ist möglich und der Preis der Therapie, die wir Ihnen bieten.
Pause (jetzt kann das Thema schon beendet sein)
Patient:in erwidert etwas Kritisches.
Du: Bitte überlegen Sie sich, ob wir Sie behandeln dürfen. Gerne geben wir unser Bestes.
Gewähre keinen Nachlass
Wenn Privatpatient:innen sich nach dem Einreichen der Rechnung darüber beschweren, dass ihre private Krankenversicherung nicht alles übernimmt, dann tut dir das leid. Denn wer zahlt schon gerne drauf? Aber du gewährst keinen Nachlass!
- „Das tut uns leid. Gerne können wir Ihnen Informationen zur Thematik geben.“ Vergiss‘ nicht: Du hast deine Patient:innen bereits zu Behandlungsbeginn schriftlich in einer Behandlungsvereinbarung darüber informiert.
- Wenn deine Patientin oder dein Patient weiter diskutieren will, verweist du freundlich auf die unterschriebene Behandlungsvereinbarung.
Kläre mit deinem Team, wer was sagt
Beschwerden werden zur "Chefsache", wenn sich Patient:innen mit der vereinbarten Antwort deines Teams nicht zufrieden geben.
Zähle die Beschwerden
Zähle die Privatpatient:innen, die die Vergütungssätze akzeptieren – und vergleiche sie mit der Anzahl derjenigen, die "meckern". Du wirst feststellen, dass 80 bis 90 Prozent die Preise ohne Diskussion hinnehmen. Also die ganz große Mehrheit. Lass‘ dich von der Minderheit nicht verunsichern.
Denke und handle wirtschaftlich
Wirtschaftlich bist du erfolgreicher, wenn du angemessene Vergütungssätze durchsetzt. Dadurch verlierst du gegebenenfalls ein paar wenige Privatpatient:innen. In der Gesamtrechnung ist das aber besser, als allen Privatpatient:innen (zu) niedrige Preise zu gewähren.
Guten Morgen Thevea Team,
Wie in diesem Artikel empfohlen habe ich mein Preisgefüge für Privatpatienten wie folgt gestaffelt: 1,5 bei 20Minuten und 2,2 bei 30Minuten Behandlungszeit bei KG und MT. Die GKV Patienten haben diese Wahl nicht, da sind es pauschal 20Minuten.
Ich habe auch für jeden Patienten einen Behandlungsvertrag und auch in diesem steht ganz klar kommuniziert für die Privatpatienten drinnen, dass sie sich für einen der Steigerungssätze entscheiden und sie mit zusätzlichen Kosten rechnen müssen. Und es vorab mit Ihrer PK klären müssen, inwieweit es übernommen wird oder nicht.
Seit Oktober 2024 habe ich meine Praxis, und nun kommen eben vermehrt Anmerkungen von Privatpatienten, vorallem von denen die sich für die 30Minuten Leistung und den somit 2,2 fachen Satz entschieden haben, dass ihre Krankenkasse das nicht zahlt, wo sie bisher noch nie Probleme hatten usw.
Nachdem die 1,5 ganz in Ordnung akzeptiert werden ist nun meine Frage ob der Steigerungssatz von 1,5 auf 2,2 zu hoch ist für einen längere Behandlungszeit. Ich diese Wahloption komplett rausnehme, da sie trotz vorab Kommunikation immerwieder vermehrt zu Problemen führt.
Wie gesagt die Resonanz ist: in der Masse sind die 1,5 in Ordnung, die 2,2 für eine längere Leistung nicht (obwohl selbst dafür entschieden).
Ich hoffe Sie können mir mit Ihren Erfahrungswerten weiterhelfen.
Vielen Dank und herzliche Grüße,
Kathrin
Hi Kathrin,
zuallererst: deine Sätze sind nicht zu hoch und du darfst diese Sätze genauso verlangen.
Wir haben Kund:innen, die das 2,4-fache nehmen und kaum Probleme haben.
Ich bekomme aber auch mit, dass Privatkassen immer öfter die Zahlung kürzen (unabhängig des Satzes). Einige empfehlen ihren Versicherten sogar, sich günstigere Behandler zu suchen. Viele Zahnärzte haben gerade ähnliche Diskussionen.
Daher kann ich dir hier nur raten: Standhaft bleiben, für deinen Wert und deine Preise einstehen und Patient:innen gehen lassen, die die Differenz zwischen Preis und Rückerstattung nicht selbst zahlen wollen. Die Erfahrung zeigt: Es kommen neue, die das gerne tun.
Einen Gedanken möchte ich dir gerne noch mitgeben. Wenn du eine umfangreiche Therapie (wie im Beispiel mehr Therapieminuten) abgibst, erhöht sich zwar der Behandlungsumfang, dein Steigerungssatz bleibt aber in der Regel derselbe.
Ich habe zu unserem Privatpreis-Finder erläutert, wie du die Preise für längere Behandlungszeiten mittels Minutenpreis berechnen kannst.
Dafür musst du das erste Textelement unter dem Bild ausklappen.
Falls du in deinen Rechnungen mit den längeren Zeiten also den 2,2-fachen Satz verdeutlichst, kann es für die Rückerstattung deiner Patient:innen vielleicht schon helfen, wenn dort der eigentlich geringe Satz und zusätzlich die durchgeführte Therapiezeit genannt werden. Dann sieht die PKV, dass der höhere Preis (wirklich) berechtigt ist.
Diese beiden Artikel könnten zudem auch interessant für dich sein:
1. Praxisleitfaden zur Privatabrechnung Ergotherapie
2. Privatreise: durchsetzen statt diskutieren
Viele Grüße
Laura von thevea
Liebe Laura,
Vielen herzlichen Dank für Deine Antwort und Tipps!