Hausbesuch bei Privatpatienten: Abrechnung & Co. im Griff


Laura Wude (Praxisleiterin & Therapeutin)
07.03.2024

Hausbesuch bei Privatpatienten: Abrechnung & Co. im Griff


Laura Wude (Praxisleiterin & Therapeutin)

Hausbesuche bei Privatpatient:innen in Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Podologie fallen nicht unter die Regeln der GKV oder eines anderen gesetzlichen Kostenträgers.

Das gilt dabei:

  1. Privatrezept ist keine Voraussetzung für die Durchführung von privaten Hausbesuchen. Du kannst sie auch auf persönlichen Wunsch der Patient:innen als reine Privatleistung ohne ärztliche Verordnung durchführen. 
  2. Abrechnung von Privatpatient:innen erfolgt immer direkt mit der Patientin oder dem Patienten, gemäß eures Behandlungsvertrages. Du bestimmst den Preis für die Therapie als Hausbesuch und Patient:innen tragen die Kosten dafür zunächst selbst.
  3. Nachdem deine Rechnung beglichen wurde, können Patient:innen die Kosten bzw. ein Teil der Kosten von ihrer privaten Kranken- oder Beihilfeversicherungen rückerstattet bekommen.
  4. Dafür muss in jedem Fall eine Privatverordnung vorliegen. Wenn das der Fall ist, lass dir diese zu Beginn der Hausbesuche zeigen, damit du die Therapie und die individuelle Vergütungsvereinbarung an den ärztlichen Empfehlungen orientieren kannst.

Kostenerstattung für Privat- und Beihilfe-Versicherte

Egal ob Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie oder Podologie: Beim Privatrezept sind wesentlich weniger Formalien zu beachten als bei der GKV-Verordnung. 

Ärzt:innen und Heilpraktiker:innen müssen es nicht in einem bestimmten Format oder einer besonderen Form ausstellen. 

Diese Angaben sollten für die erfolgreiche Kostenübernahme durch private Kostenträger enthalten sein:

  • Name, Vorname, Anschrift sowie Berufsbezeichnung der Ärztin/des Arztes
  • Arzt-Telefonnummer zur Kontaktaufnahme
  • Ausstellungsdatum und Ausstellungsort
  • Name des verordneten Heilmittels bzw. der Therapieform (z.B. Hausbesuch), sowie Behandlungsmenge
  • Name und Geburtsdatum der Patientin/des Patienten
  • Arztunterschrift
Beispiel einer Privatverordnung für Physiotherapie-Hausbesuche

Diskussionen vermeiden

Ein zusätzlicher Hinweis zur Notwendigkeit eines Hausbesuches erspart Patient:innen (und dir) Diskussionen bei der Kostenerstattung.

Behandlungsvertrag sichert deine Bezahlung 

Damit du deine Vergütung sicher erhältst, solltest du vor Beginn der privaten Leistung eine  Vergütungsvereinbarung bzw. einen Behandlungsvertrag mit Patient:innen schließen.

Das muss daraus hervorgehen:

  • Patienten-Personalien und Daten der Heilmittelpraxis
  • vereinbarte Leistungen (Therapie und Hausbesuch)
  • anfallende Kosten je geleisteter Therapie
  • wenn vorhanden: Bezug zum aktuellen Privatrezept mit Nennung der Diagnose
  • Zahlungszeitpunkt und -Art

Mit der Unterzeichnung willigen Patient:innen ein, dass sie die Kosten akzeptieren und zunächst zu 100 % selbst tragen – unabhängig davon, welche Beträge sie im Anschluss von ihrer Versicherung erstattet bekommen. 

Preisgestaltung für private Hausbesuche

Deine Preise für Hausbesuche (und die Therapie) dürfen die Erstattungsbeträge der privaten Versicherungen und der Beihilfe übersteigen. Du legst sie individuell fest und musst dich dabei an keine Vergütungsliste halten. Zudem bist du nicht verantwortlich dafür, ob sie Patient:innen im Nachgang vollständig erstattet werden.

Abrechnung von Privat-Hausbesuchen

Weil du als Physiotherapeut:in, Ergotherapeut:in, Logopäd:in oder Podolog:in direkt mit Privatpatient:innen abrechnest, legst du auch den Zahlungszeitpunkt selbst im Behandlungsvertrag fest.

Beispielsweise kann die Bezahlung nach jeder geleisteten Behandlung, als Zwischenabrechnung oder als Sammelrechnung am Ende der Verordnung vereinbart werden.

Auch die Zahlungsart legst du fest: in bar oder per Rechnung mit festgelegtem Zahlungsziel.

Damit Patient:innen die Kosten bei ihrer privaten Versicherung einreichen können, benötigen sie eine Sammelrechnung oder -quittung von dir. 

Daraus muss Folgendes hervorgehen:

  • Patienten-Personalien und Rechnungs-Daten der Praxis
  • Bezug zum Privat-Rezept und der Diagnose
  • Behandlungsdaten und jeweils durchgeführte Leistungen und Hausbesuche sowie deren Vergütung
  • Zahlungszeitpunkt (Kosten beglichen am [Datum]) oder Zahlungsfrist (Rechnung ist unverzüglich/innerhalb von 14 Tagen zu begleichen) 

Privat-Rezept scannen oder kopieren

Diesem Kostenbeleg müssen Privatversicherte das Privat-Rezept beigelegen. Einige Kassen verlangen dabei das Originaldokument. Für deine Abrechnung und für eventuelle Beweise beim Finanzamt solltest du es unbedingt einscannen, fotografiere oder kopieren und in der Patientenakte hinterlegen, bevor du es an Patient:innen zurückgibst.

Checkliste: Hausbesuche für alle Kostenträger organisieren

Herunterladen, ausfüllen und nie wieder zurück zur Praxis fahren, weil du etwas Wichtiges bei der Vorbereitung vergessen hast – für Physiohterapeut:innen, Ergotherapeut:innen, Logopäd:innen und Podolog:innen.

Wer hier für dich schreibt

Laura Wude (Praxisleiterin & Therapeutin)

Als langjährige Praxisleiterin kennt Laura Wude die Herausforderungen im therapeutischen Alltag aus eigener Erfahrung. In Seminaren und Expertenbeiträgen gibt die gelernte Podologin ihr Wissen regelmäßig weiter.
💬 praxis-wissen@thevea.de


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